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Sonstige Dienstleistungen
Titel Ausführungsort Frist
Rahmenvertrag über Kontrolle von Fortführungsprojekten digitaler Bestandspläne DE-22177 10.10.2024
Rahmenvertrag für Leistungen im Bezug auf Software des Herstellers IBM DE-53119 08.10.2024
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Cottbus 2040 DE-03046 08.10.2024
Bedeutung von Spurenelementen aus dem Oberboden für die Tierernährung DE-01326 07.10.2024
Verkehrssicherung kürzerer Dauer 2025 DE-59065 04.10.2024
Titel
Ingenieurleistungen für eine Machbarkeitsstudie einer Rad- und Fußwegbrücke
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Stadt Seligenstadt Vergabestelle
Am Eichwald 1
63500 Seligenstadt
Ausführungsort
DE-63500 Seligenstadt
Frist
03.09.2024
Beschreibung
1. Magistrat der Stadt Seligenstadt
Marktplatz 1
DE-63500 Seligenstadt
Telefon:06182-876700
Fax:06182-879659
E-Mail: tiefbauseligenstadt.de
Internet: https://www.seligenstadt.de.
2. a) Art der Leistung : Dienstleistung.
2. b) Angabe darüber inwieweit die entsprechend der Art der Leistung maßgebliche Vergabe- und Vertragsordnung Anwendung finden soll : vollständig
3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Ingenieurleistungen für eine Machbarkeitsstudie einer Rad- und Fußwegbrücke über den Main zwischen der Stadt Seligenstadt und der Gemeinde Karlstein.
4. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: 03.09.2024 11:00 Uhr.
5. Leistungsbeschreibung
Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
Ingenieurleistungen in Anlehnung an die HOAI.
Aktuell betreibt die Einhardstadt Seligenstadt eine Autofähre als Verbindung der beiden Mainseiten.
Der technische Zustand der vorhandenen Flußfähre (Baujahr 1971) ist geprägt von hohen Unterhaltungs-, Reparatur- und Betriebskosten. Durch die schwierige und aufwendige Ersatzteilbeschaffung für die Fähre kann es auch zu längeren Betriebsausfällen kommem, so dass dann die Verbindung der beiden Mainseiten gekappt ist und der zahlreiche Berufs-, Schul- und Alltagsverkehr sowie am Wochenende der Freizeitverkehr weite Umwege benutzen muss. Um für die Zukunft eine passende Alternative zur Fährverbindung zu finden, ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Rad- und Fußwegbrücke geplant. Es sollen die Möglichkeiten für eine Mainquerung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Stadt Seligenstadt und der Gemeide Karlstein untersucht und bewertet werden. Der vorhandene Fährbetrieb ist dabei einzubeziehen und es sind Alternativen in Form von Rad- und Fußwegbrücken aufzuzeigen. Zu ermitteln sind vor allem die möglichen Standorte für die Brückenbauwerke und ihre möglichen Rückwirkungen auf den Verkehr, die Stadtgestaltung und die Landschaft mit einer genauen Kostenkalkulation/Kostenbewertung/Kostenauswertung. Ausgangspunkt für die Untersuchung ist der technische Zustand der vorhandenen Flußfähre. Zum Aufrechterhalten des Betriebes ist das vorhandene Fährschiff durch ein neues Fahrzeug zu ersetzen, das dann zum einen nur dem Personenverkehr dienen soll und zum Vergleich auch eine neue Autofähre beinhalten soll. Mit dieser notwendigen Entscheidung wird eine Standortuntersuchung für den Bau einer Rad- und Fußwegbrücke als Alternative für die Fährverbindung verknüpft. In der Studie müssen mehrere Standorte von Rad- und Fußwegbrücken untersucht und bewertet werden. Weiterhin sind die Kosten der Varianten einer baulichen Lösung und dem Kauf und Betrieb der verschiedenen Fährarten gegenüberzustellen.
Zusammenstellung der Raumordnerischen Bedeutung der Maßnahme.
Zusammenstellung und Bewertung / Auswertung der Verkehrsverhältnisse Bestand /Auswirkung einer Rad- und Fußwegbrücke.
Erstellung einer Standortbeschreibung: Übergeordnete stadtgestalterische Situation, Übergeordnete landschaftliche Situation, Genaue Beschreibung der möglichen Brückenstandorte
Entwurfsparameter und Zwangspunkte für die Standorte wie Qualität und Realisierbarkeit der einzelnen Varianten, Lage- und höhenmäßige Einordnung der Brücken und Rampen. Berücksichtigung vorhandener Versorgungsleitungen, Bestandspläne bei allen Versorgungsträgern anfordern und entsprechend berücksichtigen, ist durch einen möglichen Brückenbau eine Umlegung erforderlich, prüfen und einarbeiten.
Bewertung der Standorte der möglichen Brücken: Verkehrstechnische Bewertung, Stadtgestalterische Bewertung, Landschaftsplanerische Bewertung, Zusätzliche Gesichtspunkte
Lösungsmöglichkeiten: Verkehrstechnische Lösung, Stadtgestalterische und lanschaftsplanerische Lösung, Rampen an den Rad- und Fußgängerbrücken
Abstimmung der möglichen Brückenstandort mit den erforderlichen Behörden Bereich Hessen und Bayern (wie Wasser und Schifffahrtsamt, Untere und Obere Denkmalschutzbehörde, Untere und Obere Wasserbehörde, Untere und Obere Naturschutzbehöre etc.)
Weiterbetrieb der Mainfähre: Kosten, Folgekosten und mögliche Bezuschussungen durch Bund, Land Hessen und Bayern der Varianten aufzeigen
Zusammenfassung mit einer Empfehlung: In Absprache mit der Stadt Seligenstadt werden benötigte topographische Bestandsaufnahmen, Bodengutachten und Parameter zur bestehenden Fähre zur Verfügung gestellt.
Folgende Projektphasen sind geplant und einzuplanen:
Projektphase 1: Erstellung der Machbarkeitsstudie, Abstimmung mit der Stadt Seligenstadt und der Gemeinde Karlstein (in Anlehnung an die HOAI).
Projektphase 2: Vorstellung der Machbarkeitsstudie, in dem Magistrat, in den Ausschüssen, den Stadtverorndnetenversammlungen, Gemeinderat und Bürgerinformationsveranstaltungen der Stadt Seligenstadt und der Gemeinde Karlstein (in Anlehnung an die HOAI). Die Projektphasen 1 sollen im Zeitraum von Oktober 2024 bis März 2025 zur Ausführung kommen.
Bei den vom AN zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen sind folgende verbindliche Vertragstermine zu berücksichtigen:
- Beginn der Erstellung der Machbarkeitsstudie unmittelbar nach Abschluss des Teinahmewettbewerbs voraussichtlich Oktober 2024
- Übergabe der Machbarkeitsstudie: März 2025
- Vorstellung / Diskussion in den Gremien April bis Juni 2025
Die Urheberrechte an den Planungsunterlagen und an den, vom beauftragten Büro gelieferten Arbeitsergebnissen gehen nach Abschluss und Vergütung der einzelnen Leistungsphasen vollumfänglich an den Auftraggeber über. Weiter verpflichtet sich AN die o.g. Unterlagen nicht für eigene und fremde Zwecke weiterzuverwenden, weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen, zu veräußern, sowie nicht zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorausgehenden Zustimmung des AG. Weitere allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsbild: Das Leistungsbild ist in Anlehnung an die HOAI zu beschreiben. Soweit nicht weiter auf Paragraphen der HOAI und die dort aufgeführten Grundleistungen Bezug genommen wird, halten die Vertragsparteien diese im Allgemeinen nach derzeitiger Einschätzung für erforderlich. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass einzelne Grundleistungen nicht oder nicht mehr erforderlich sein sollten, hat der AN dies gegenüber dem AG zu begründen. Die vereinbarten erforderlichen Grundleistungen bleiben solange Leistungspflicht, wie keine ergänzenden Regelungen getroffen werden. Sollten sich nach Vertragsabschluss weitere Leistungen als notwendig erweisen, die einen wesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand verursachen, ist hierfür eine gesonderte Vergütung schriftlich zu vereinbaren. Der AN hat vor Ausführung der weiteren Leistungen den zusätzlichen Vergütungsanspruch schriftlich anzumelden. Der AG ist durch den AN über alle Entwicklungen, die das Erreichen des Projektziels gefährden, unmittelbar zu informieren. Zu den Leistungen des AN gehört die Erarbeitung von alternativen Planungsvorschlägen, die eine Erreichung der Projektziele, insbesondere der Kostenziele, sicherstellen. Planungsänderungen sind in Abstimmung mit den Projektbeteiligten bis zum Ende der Entwurfsplanung einzuarbeiten.
Sollten sich aus der dem AN obliegenden Verantwortung für die organisations-, qualitäts-, kosten- und termingerechte Abwicklung der Baumaßnahme Weisungen an andere fachlich Beteiligte als notwendig erweisen, so hat der AN den AG rechtzeitig zu informieren, zu beraten und diesen bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Der AN ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern bzw. die Lieferung zu veranlassen, dass diese ihre Leistung ordnungsgemäß erbringen können. Die Teilnahme an Projekt- und Baubesprechung, sowie Begehungen vor Ort ist Bestandteil des Leistungsumfanges des AN. Die Protokollierung der Inhalte / Ergebnisse obliegt dem AN. Die abgestimmten Protokolle sind den am Bau beteiligten Personenkreis spätestens 3 Arbeitstage nach dem Besprechungstermin/ der Objektbegehung zur Verfügung zu stellen. In die vom AN durchzuführende Koordination, Abstimmung und Integration der Leistungen Dritter in allen Projektstufen sind AG-interne Beteiligte, Behörden und Sonderfachleute einzubeziehen. Inhalte von Abstimmungen sind in Ergebnisprotokollen zu dokumentieren. Konzepte und Gutachten von Sonderfachleuten sind in allen Projektstufen bindend zu berücksichtigen. Der AN hat etwaig von weiteren Fachplanern und Sonderfachleuten erbrachte Leistungen ebenfalls fachlich und zeitlich zu koordinieren, mit seinen Leistungen abzustimmen und soweit erforderlich in seine Leistung einzuarbeiten.
Die Unterschreitung bzw. Einhaltung des Kostenziels bzw. Kostenvorgabe hat von den AG höchste Priotät. Aufgabe des AN ist die strikte Einhaltung des vorgegebenen Kostenziels.
Sollte der AN eine Überschreitung des Kostenziels bzw. der Kostenvorgabe erkennen, ist der AG umgehend zu informieren. Der AN hat Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenziels bzw. der Kostenvorgabe vorzuschlagen.
Das Ergebnis jeder Projektstufe und Leistungsphase muss dokumentiert und zur Freigabe übergeben werden.
Planungsergebnisse sind dem AG in 15-facher Ausfertigung in Papier geheftet und gefaltet in DIN A4-Ordnern zu übergeben.
Zusätzlich werden alle Planungsergebnisse im Datenformat übergeben. Die Vergütung dieser erfolgt über die Nebenkostenpauschale.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Hauptgegenstand: 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Ergänzende Gegenstände:
Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Mainufer 63500 Seligenstadt
NUTS-Code : DE71C Offenbach, Landkreis
Zeitraum der Ausführung : Projektphase 1 Oktober 2024 bis März 2025 Erstellung der Machbarkeitsstudie, Projektphase 2 April bis Juni 2025 Abstimmung mit den Gremien.
6. Wertungsmerkmale: Bewerbungsbedingungen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die nachfolgend genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Prüfung der Bewerber für dieses Projekt erforderlich:
a. Bescheinigung über die Berufshaftpflichtversicherung, gefordert werden folgende Deckungssummen: 3,0 Mio € für Personenschäden und 1,0 Mio € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
b. Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB)
- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
- rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 263ff StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 267 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
c. Erklärung, dass gegen den Bieter kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
d. Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat.
e. Erklärung, dass der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
f. Firmenkurzprofil mit Angaben zum Leistungsspektrum und Angaben zu den festangestellten Mitarbeitern mit einer Erklärung, dass bei der Honorierung der Mitarbeiter die Tarife und das Mindestentgelt eingehalten wird. Das Firmenkurzprofil ist in einem Organigramm darzustellen, welches zusätzlich die Projektaufbauorganisation darstellt. In dem Organigramm sollten alle wesentlichen Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, die Hierarchie, sowie die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der einzelnen Mitarbeiter schlüssig und umfassend dargestellt werden. Weiter ist die vollständige Adresse inkl. Faxnummer mit anzugeben.
g. Nachweis über die Bauvorlagenberechtigung.
h. Vorlage von mindestens 5 Referenzprojekten nach Möglichkeit in dem Bereich von Machbarkeitsstudien für Rad- und Fußgängerbrücken.
i. Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist.
j. Eine Reverenzliste von weiteren Projekten des Büros die innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet wurden mit Angabe des Projektes, Bearbeitungszeitraumes und Ansprechpartner des Kunden.
k. Darstellung zu Erfahrung in Projekten mit öffentlichen Auftraggebern.
l. Darstellung zur Erfahrung von kostengünstigen Bauen.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die oben genannten Punkte a - g können Ausschlusskriterien sein.
Die oben genannte Punkt h wird mit max. 30 Punkte bewertet.
Die oben genannten Punkte i,j und l werden mit max. je 20 Punkten bewertet.
Die oben genannte Punkt k wird mit max. 10 Punkte bewertet.
Die bewerteten Punkte ergeben sich zwischen 0 Punkten und der maximalen Punktzahl aus der Übereinstimmung des Bewerberprofils mit der geforderten Leistung.
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
Kriterium Gewichtung: Preis geteilt durch die erreichte Punktzahl, wobei das niedrigste Ergebnis den Zuschlag erhält.
7. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 6.
8. Auskünfte erteilt: siehe unter 1.
9. Sonstige Angaben: Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: Mindestanzahl nur wenn genügend geeignete Bewerber vorhanden sind.
Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet. Formlose Bewerbung unter den o.g. Kriterien. Es gibt keine gesonderten Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbung ist schriftlich in Papierform (1-fach) vorzulegen. Formlose Bewerbung unter den o.g. Kriterien. Es gibt keine gesonderten Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbung ist schriftlich in Papierform (1-fach) vorzulegen.
Teilnahmewettbewerb unterhalb der europäischen Schwellenwerte - Sektoren
HAD-Referenz-Nr.: 4078/228
Aktenzeichen: 65-pe.
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 59742 vom 17.07.2024