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Titel

Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
09599 Freiberg

Ausführungsort

DE-09599 Freiberg

Frist

17.04.2019

TED Nr.

127099-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Sächsisches Oberbergamt

Kirchgasse 11

095999 Freiberg

E-Mail: vergabestelle(at)oba.sachsen.de

Internet: www.oba.sachsen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Sächsisches Oberbergamt Kirchgasse 11 Freiberg 09599 Deutschland E-Mail: vergabestelle(at)oba.sachsen.de NUTS-Code: DED43 Internet-Adresse(n): Internet: www.oba.sachsen.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe.sachsen.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistungen Standort Kaisergruben in Gersdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2019_07

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Ziele der Sanierung 1) Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelunge; 2) Verwahrung der Schächte I und II sowie Nachweis der standsicheren Schachtverfüllsäulen unter Berücksichtigung des Grubenwasserwiederanstieges und eines möglichen Gruben-wasseraustrittes; 3) Herstellung einer langfristigen Standsicherheit der Halden; 4) Verminderung des Schadstoffaustrags aus dem Gelände in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser und Luft Aufgabenstellung. Der Auftraggeber beabsichtigt die Erkundung und spätere Sanierung des Standortes Kaiser-gruben und vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung. Das Projekt umfasst 3 Sanierungsabschnitte: — Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes, — Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II, — Abschnitt C – Sanierung der Halde Kaisergruben.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED45 Hauptort der Ausführung: Gersdorf

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leistungsumfang: — Grundlagenermittlung, — Vorplanung, — Erstellung der Anzeige für Rückbau/Abbruch und Flächensanierung, — Abbruchplanung, — Mitwirken bei der Vergabe, — Bauüberwachung, — Beweissicherung an baulichen Anlagen im Umfeld der Maßnahme vor, bei Bedarf während und nach den Abrissarbeiten einschließlich Dokumentation, — Baubegleitende Planung und Projektierung, — Vermessungsleistungen, — Abschlussdokumentation.

Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II Bewerber aus Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber ordnet den Schacht den Objekten nach Anlage 12.2 HOAI zu, für die auch bei Bau-/Sanierungsarbeiten am Objekt der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (2 800 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der spätere Bieter mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: Frei kalkulierte Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu Erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Alle Bewerber: Als Besondere Leistungen erwartet der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Planung der Leistungsphasen 1 bis 5 folgende Leistungen: — Recherchen in den einschlägigen Archiven, wie Bergarchiv, LfULG, SOBA, Gemeinde, Bergbaumuseum etc., und die detaillierte vermessungstechnische Aufnahme des Schachtbereiches, — Leistungen zur Erkundung und Untersuchung sowie ingenieurtechnischen Bewertung des Schachtkopfes einschließlich Standsicherheitseinschätzung bzw. Gefährdungseinschätzung. Im Zusammenhang mit Leistungsphase 8 erwartet der Auftraggeber nachfolgend aufgeführte Besondere Leistungen: — örtliche Bauüberwachung, — Baubegleitende Planung und Projektierung, — Vermessungsleistungen, — Abschlussdokumentation.

Abschnitt C - Sanierung der Halde Kaisergruben Bewerber aus Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber ordnet den Schacht den Objekten nach Anlage 12.2 HOAI zu, für die auch bei Bau-/Sanierungsarbeiten am Objekt der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphase 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag. Zur Leistungsphasen 3 erbringt der Auftraggeber einen kleineren Teil der Leistungen selbst. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der spätere Bieter Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Dazu erwartet der Auftraggeber ein weiteres Honorarangebot: — Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung einer Grundstücksfläche von 5 ha unter Ansatz der Honorarzone II. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: Frei kalkulierte Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1) und frei kalkulierte Leistungen zur Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes nach § 26 HOAI

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung / Gewichtung: 24,00 Qualitätskriterium - Name: Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung / Gewichtung: 30,00 Qualitätskriterium - Name: Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen / Gewichtung: 8,00 Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 6,00 Preis - Gewichtung: 32,00

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.09.2019 Ende: 31.07.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Auf Grund Festlegung Auftraggeber, um Projektziel zu erreichen

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: CCI-Nr.2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaues"), Beschluß der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz: das 0,6 – fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl: mindestens 8,0 Vollbeschäftigteneinheiten

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV, Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen, Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Bearbeiter funktional/anonymisiert, Qualifikationen), (Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Referenz 1: Planung und Abriss von Gebäuden mit einer Kubatur von mindestens 4 000 m3; Referenz 2: Sanierung und Verwahrung eines Schachtes im Steinkohlenbergbau, Mindestumfang geschätzte Baukosten 500 000 EUR; Referenz 3: Planung Projekt zur Haldensanierung im Bergbau im Allgemeinen, Mindestumfang geschätzte Baukosten 400 000 EUR.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 17.04.2019 Ortszeit: 11:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 08.05.2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09.09.2019

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 341977-3800 E-Mail: vergabekammer(at)lds.sachsen.de Fax: +49 341977-1049 Internet: www.lds.sachsen.de/index.asp

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 341977-3800 E-Mail: vergabekammer(at)lds.sachsen.de Fax: +49 341977-1049 Internet: www.lds.sachsen.de/index.asp

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.03.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 28365 vom 24.03.2019