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Titel

Offenlegung des Deilbachs im Bereich Essen-Kupferdreh

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Stadt Essen Eigenbetrieb Grün und Gruga
Lührmannstr. 80/82
45131 Essen

Ausführungsort

DE-45131 Essen

Frist

24.02.2021

TED Nr.

26564-2021

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Essen

Amt für Straßen und Verkehr

Alfredstraße 163

45131 Essen

Telefon: +49 2018866123

E-Mail: 66Vergabe(at)amt66.essen.de

Internet: http.:www.essen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGX/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYRGX

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Offenlegung Deilbach – Baulos 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-002-O

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45000000

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Offenlegung des Deilbachs im Bereich Essen-Kupferdreh – Ingenieurbauwerke.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45111100 45112500 45232450 45240000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA13 Hauptort der Ausführung: 45257 Essen Kupferdreh

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Bei dem herzustellenden Bauwerk handelt es sich um ein künstlich geschaffenes, naturnah gestaltetes Fließgewässer. Es verläuft größtenteils zwischen bzw. unter den Aufständerungen der DB-Strecke und der Autobahn A44. Die naturnahe Gestaltung richtet sich einerseits nach dem gewässerspezifischen Leitbild des Deilbachs bzw. der Ruhr, andererseits nach der bereits im ersten Bauabschnitt erfolgten Ausführung der Offenlegung des Deilbachs. Am südlichen Ende der Baumaßnahme (= obere Ausbaugrenze) erfolgt der Anschluss an den bestehenden Deilbach und damit dessen Umschluss aus der bestehenden Verdolung heraus. Am nördlichen Ende der Baumaßnahme (= untere Ausbaugrenze) erfolgt der Anschluss an den im ersten Bauabschnitt realisierten Gewässerabschnitt. Das Gewässerbett wird gegen den anstehenden und entsprechend auszuhebenden Untergrund in weiten Teilen mit geosynthetischen Tondichtungsbahnen (GTD) abgedichtet. Auf die GTD wird eine Schicht aus einer Sohlsubstratmischung aufgebracht und modelliert. Die Sohlsubstratmischung setzt sich aus Ruhrschotter (ausschließlich dieser wird auftraggeberseitig zur Verfügung gestellt), Wasserbausteinen, Kies und Sand zusammen. Erhöhtem Strömungsangriff ausgesetzte Teilbereiche der Böschungen und der Sohle werden aus vergossenen Wasserbausteinen hergestellt. Der Gewässerausbau erfolgt in Baulos 2 und 3. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der innerstädtischen Lage wird der neu zu erstellende Gewässerabschnitt wechselweise durch Tröge, Stützwände oder einem Böschungsufer von den angrenzenden Bereichen abgegrenzt, woraus eine starre Trassenführung der Gewässerachse resultiert. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Gewässers und dessen o. g. Begrenzungsbauwerken erfolgt zudem die Erstellung eines Kanalabschnitts zur Entlastung eines Regenüberlaufbeckens (RÜB) in das Gewässer und die Erstellung einer Fußgängerbrücke als Querungsmöglichkeit über das neue Gewässer (Baulos 2). Die Stützwände aus Stahlbeton mit Natursteinverkleidung in unregelmäßiger Schichtung dienen einerseits der seitlichen Begrenzung des Gewässers. Andererseits übernehmen sie die Abstützung der angrenzenden Bebauung und Flächen. Die Stützwände werden sowohl auf vorhandenen als auch auf neu zu erstellenden Bohrpfählen aus Stahlbeton gegründet. Zwischen den gegenüberliegenden Stützwänden dient der gesamte lichte Abstand als Gewässerbett. Sowohl die Wände der Trogbauwerke als auch die Stützwände erhalten als oberen Abschluss eine Kopfplatte aus Stahlbeton. Die Kopfplatten sind höhengleich mit den landseitig anschließenden Freianlagen, deren Erstellung mit Ausnahme von 2 Flügelwänden an der neu entstehenden Stufenanlage nicht Teil der hier ausgeschriebenen Bauleistungen ist. Die Fußgängerbrücke in Spannbetonbauweise verläuft zwischen den beiden Ufern im Bereich der beidseitigen Gewässerbegrenzung mit Stützwänden. Die Fußgängerbrücke dient ausschließlich Fußgängern und Fahrradfahrern als Querungsmöglichkeit über das Gewässer. Der Entlastungskanalabschnitt des RÜB dient der zeitweisen Ableitung von Mischwasser (Niederschlags- und Abwasser) in den neuen Gewässerabschnitt. Der Kanal wird in einem neu zu erstellenden kombinierten Umlenk- und Absturzbauwerk (Werkfertigbauteil) mit einem bestehenden Kanal verbunden. Ein bestehender Umlenk-/Übergabeschacht muss vollständig abgebrochen werden. An der Einleitungsstelle erhält der Kanal ein Auslaufbauwerk mit Verschlussklappen und Auslaufgitter. Beide Maßnahmen werden im Baulos 2 durchgeführt.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 31.03.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist beigefügt.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart fahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 24.02.2021 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09.04.2021

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 24.02.2021 Ortszeit: 10:00 Ort: Alfredstraße 163, 45131 Essen Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter Internet: http.:www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. „Elektronische Abgabe der Angebote“: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter Internet: http.:www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter Internet: http.:www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform Internet: http.:www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRGX.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland Telefon: +49 221147-3045 Fax: +49 221147-2889

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer Rheinland Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland Telefon: +49 221147-3045 Fax: +49 221147-2889

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Rheinland Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland Telefon: +49 221147-3045 Fax: +49 221147-2889

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.01.2021

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 35605 vom 22.01.2021