Sie sehen Ausschreibungen der letzten 100 Tage, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Durchführung von Straßenbauarbeiten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur Region Südwest Stuttgart
Presselstr. 17
70191 Stuttgart

Ausführungsort

DE-70191 Stuttgart

Frist

06.05.2019

TED Nr.

188221-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

Räpplenstraße 17

70191 Stuttgart

Fax: +49 6926521939

E-Mail: einkauf-s21nbs(at)deutschebahn.com

Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal

I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37741

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45233120

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.4, AS Wendlingen, VE 7-04 Behelfsumfahrung BU Röhmsee.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE111 Hauptort der Ausführung: Stuttgart

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm werden umfangreiche Umbauarbeiten an der BAB 8 – Anschlussstelle Wendlingen erforderlich. Der Autobahnzubringer ist die B 313 zwischen Esslingen und Nürtingen. Esslingen Die Anschlussstelle Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00 der DB-Neubaustrecke Stuttgart-Ulm. Zur Errichtung der NBS und der zugehörigen Bauwerke im Bereich AS Wendlingen ist es erforderlich, das Gesamtbauvorhaben in verschiedene Bauphasen zu untergliedern. Über einen bestimmten Zeitraum der Baumaßnahme wird im Bereich der bereits vorhandenen Betriebsumfahrt BU Röhmsee ein Provisorium errichtet um den Verkehr Plochingen-München temporär umzuleiten. Das Baufeld für die Umfahrungsstrecke BU Röhmsee befindet sich ca. 500m südwestlich der BAB A8 Anschlussstelle AS Wendlingen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Baumaßnahme Herstellen der provisorischen Umfahrungsstrecke Betriebsumfahrt Röhmsee mit 2 Teilleistungen. Die erste Teilleistung besteht in der Herstellung der temporären provisorischen Umfahrungsstrecke BU Röhmsee mit Unterquerung der 4-streifigen Bundesstraße B313 einschließlich Verlegung der westlich bis nordwestlich des Baufeldes vorhandenen Wirtschaftswegverbindung in Richtung Westen. Die bereits vorhandene Wegeverbindung unter der B 313 hindurch wird im Zuge der Herstellung des Provisoriums ertüchtigt. Durch die provisorische Verkehrsführung kann die Unterquerung der B313 im Zeitraum des Provisoriums für den lokalen Verkehr nicht genutzt werden. Die zweite Teilleistung besteht aus der Herstellung der Umleitungsstrecke für den lokalen Verkehr. Diese Umleitungsstrecke befindet sich südlich der Querung der B313 und verläuft teilweise durch die Ortslage Unterensingen (Bereich Bettwiesenhalle und Muttelweg). Die Lage der Baufelder ist den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Die Baufelder liegen in unmittelbarer Nähe zur BAB A8 und zur B 313. Es ist daher mit Gegenständen zurechnen, die aus dem laufenden Straßenverkehr in die Baustellenbereiche eindringen können (insbesondere aus dem Winterdienst). Erforderliche Schutzmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Die Erdarbeiten zur Herstellung der Fahrbahnen einschließlich der Herstellung der Entwässerung (Leitungsverlegungen) sowie die Herstellung der neuen Fahrbahnflächen mit Asphalt sind Bestandteil der Ausschreibung ebenso wie der Aufbau, Vorhaltung und Wartung der Verkehrssicherungseinrichtungen gemäß Planunterlagen des AG. Beide Baufelder befinden sich innerhalb der Wasserschutzzone III. Demzufolge ist bei der Bauausführung besondere Vorsicht geboten. Die behördlichen Bestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten sind durch den ANBau und ggf. seiner Nachunternehmer zwingend einzuhalten. Die vom AN eingesetzten Baustoffe sind rechtzeitig vor Einbau dem Sachverständigen Wasserwirtschaft (SVWW) zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der SVWW ist für die vorgenannten Prüfaufträge vertraglich vom AG gebunden.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 11.07.2019 Ende: 29.11.2019 Dieser Aulftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.

II.2.14) Zusätzliche Angaben Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.

III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme

III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen

III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen (BWB) Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) unter „Leistungserbringung durch präqualifizierte Unternehmen“ zu entnehmen: Anlage 1: Allgemeine Erd- und Tiefbau: — Erdbauwerke, — Kabelführungssysteme incl. Tiefbau und — Kabelverlegung

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 06.05.2019 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 10.05.2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.04.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 28675 vom 26.04.2019