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Titel

Rückbauarbeiten und Sanierungsvorhaben jeglicher Art

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung II C Bodenschutz, Boden-, Altlasten- und Grundwassersanierung
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Ausführungsort

DE-10179 Berlin

Frist

16.11.2018

Vergabeunterlagen

meinauftrag.rib.de/…/198889

Beschreibung

a) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)

Referat II C "Bodenschutz, Boden-, Altlasten- und Grundwassersanierung“

Brückenstraße 6

10179 Berlin (Mitte)

Tel: 030/90252469

Fax: 030/90252541

E-Mail: frank.rauch(at)senuvk.berlin.de

b) Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage des §55 der LHO Berlin bzw. bei Gültigkeit auf der Grundlage §50 UVgO.

c) Form, in der die Teilnahmeanträge einzureichen sind: in Papierform und digital auf CD bei der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat IIC17, Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Frau Acri (Raum: 2.205).

e) Ort der Leistungserbringung: Berlin.

f) Art des Auftrages: Öffentlicher Auftrag.

g) Art und Umfang der Leistung: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt die Durchführung von im Wesentlichen gutachterlichen Leistungen zu naturschutzrechtlichen Sachverhalten u. a. bei Rückbauarbeiten (Altgebäude, Entsiegelung, Tiefenenttrümmerung) und Sanierungsvorhaben jeglicher Art (u.a. Boden- und Grundwassersanierung, Sicherungsmaßnahmen) in den Einzugsbereichen der Berliner Wasserwerke und an relevanten Altlastenstandorten. Ferner ist die Durchführung der vorgenannten Leistungen für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Zusammenhang mit öffentlichen Erschließungsmaßnahmen auf u.a. altlastenrelevanten Grundstücken vorgesehen. In Vorbereitung freihändiger Vergaben gemäß § 55 LHO bzw. bei Gültigkeit gemäß § 50 UVgO werden Bieter mit fachlichen und technischen Voraussetzungen zur Erbringung dieser Leistungen mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Die erfolgreiche Teilnahme gilt als Auswahlkriterium für die Beteiligung an entsprechenden Ausschreibungen im Rahmen des ökologischen Großprojektes „Industriegebiet Spree“, im Freistellungsverfahren 60:40, bei gesonderten Vereinbarungen zwischen Bund und Land, vertreten durch die BIMA c/o GESA in Berlin und bei anderen Maßnahmen im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz u. a. mit dem Referat II C2 „Bodenschutz, Boden-, Altlasten- und Grundwassersanierung“ sowie bei öffentlichen Erschließungsmaßnahmen auf u.a. altlastenrelevanten Grundstücken im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit dem Referat IV D „Wohnungsneubau – Projektmanagement und Bauleitplanung“ in dem Zeitraum 1. Quartal 2019 bis 4. Quartal 2021. Da einige Projektstandorte komplexe naturschutzrechtliche Belange mit zahlreichen betroffenen Arten über die gesamte Ausführungszeit tangieren werden, ist die Vergabe an Bewerber oder Bewerbergemeinschaften mit speziellen Kenntnissen zu mehreren Artengruppen und Erfahrung in allen Aufgabenstellungen (Punkte 1 bis 4) vorgesehen. Daher wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft hingewiesen, um alle geforderten Aufgabenstellungen und die Artenfachkenntnisse gemäß den Mindestanforderungen erfüllen zu können. Ebenfalls ist die Bewerbung von kleinen Büros und Einzelpersonen für spezielle Fragestellungen bzw. Sachverhalte zum Naturschutz erwünscht. Der Einsatz erfolgt je nach Aufgabenstellung projektspezifisch.

Die Leistungen umfassen folgende Aufgabenstellungen:

1. Erfassung: Mit geeigneten Erfassungsmethoden sind die Biotope, die wild lebenden Tier- und Pflanzenarten vor Ort zu kartieren (inkl. deren Lebensräume und Lebensraumnutzung).

2. Artenschutzrechtliche Bewertung nach §§ 44 und 45 BNatSchG Gutachterliche Bewertung in einem Eingriffs- und Ausgleichsplan (EAP) und Erstellung von Artenschutzfachbeiträgen (AFB). Die kartierten Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser und Klima/Luft sowie der Eingriff durch die Baumaßnahme sind zu beschreiben und zu bewerten sowie naturschutzrechtlich notwendige Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen darzustellen. Des Weiteren sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG bezüglich der geschützten Arten, die durch das Bauvorhaben erfüllt werden, zu ermitteln und falls erforderlich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG zu prüfen. Besonders bzw. streng geschützte Arten, die bisher in den Projektgebieten nachgewiesen wurden, sind gebäudebewohnende Arten (Fledermäuse und Vögel), Vögel anderer nistökologischer Gruppen, Zauneidechsen, Ameisen und Nachtkerzenschwärmer.

3. Planen von Naturschutzrechtlichen Maßnahmen Naturschutzrechtliche Maßnahmen sind zu planen. Hierzu zählt die Planung von Vorab-, Vermeidungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen mittels temporärer oder dauerhafter Umquartierungen, Abzäunungen, Schaffung von Ersatzhabitaten und Ausgleichsflächen, etc., sowie deren Darstellung in lagegetreuen, großformatigen Plandarstellungen mit Einbindung der Planunterlagen aus der Bauplanung.

4. Ausführung von Naturschutzrechtlichen Maßnahmen Die behördlich abgestimmten Maßnahmen (siehe Punkt 3.) sind vor Ort zu begleiten, umzusetzen und zu dokumentieren. Hierzu zählen Maßnahmen im Vorfeld der baulichen Tätigkeit (Umquartierungen, temporäre Zwischenhaltung, Schaffung von Ersatzhabitaten bzw. Anbringen von Ersatzquartieren und Nisthilfen), ggf. auch dauerhaft zur Baumaßnahme begleitende Beratungstätigkeiten (ökologische Baubegleitung) und nach Bauabschluss (Renaturierung, Anbringen von weiteren Ersatzquartieren und Brutplätzen). Ein Auftraggeberwechsel ist im Rahmen des Freistellungsverfahrens bzw. der Sondervereinbarungen Bund/Land sowie bei den öffentlichen Erschließungsmaßnahmen möglich bzw. erforderlich. Es ist beabsichtigt für einzelne Projektgebiete Rahmenvereinbarungen mit qualifizierten Einzelbewerbern oder Bewerbergemeinschaften nach einer Ausschreibung zu schließen.

j) Ausführungszeit: 1. Quartal 2019 bis 4. Quartal 2021.

k) Anschrift, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Anforderung eines Formblatts zum Teilnahmewettbewerb bei: Deutsches Vergabeportal (Internet: www.dtvp.de) oder der Vergabeplattform des Landes Berlin (Internet: www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) oder bei ARGE IUP./ISAC, Lützowstraße 102-104, 10785 Berlin, Tel. 030/726156915 (Frau Becker) oder 030/726156917 (Herr Wieland), Fax.: 030/726156969, E-Mail: tnw.naturschutz(at)iup-net.de. Da auf den Vergabeplattformen keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (z.B. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich Interessierte regelmäßig auf der dtvp-Plattform eigenständig informieren müssen.

l) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Freitag, 16.11.2018, 11:00 Uhr bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat IIC17, Frau Acri (Raum: 2.205).

o) verlangte Unterlagen und Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers (siehe auch K): Zur technisch-fachlichen Eignung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist auf den unter k) genannten Vergabeplattformen ein Formblatt herunterzuladen oder dieses beim Projektcontroller ARGE ISAC/IUP per Fax / e-Mail anzufordern: E-Mail: tnw.naturschutz(at)iup-net.de, Betreff: TNW Naturschutz.

Mindestanforderungen

Zur technisch-fachlichen Eignung: - Berufliche Qualifikation (Abschluss eines Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudiums der Biologie oder ökologisch orientierter Fachrichtung). - Eigenerklärung zu den artenspezifischen Fachkompetenzen der Mitarbeiter (mit Angabe/Nachweis von Fortbildungen, Teilnahme an Fachkongressen, Mitgliedschaft im Fachverband, Publikationen oder sonstige Referenzen). - Referenzprojekte je Artengruppe der letzten drei Jahre für komplexe naturschutzrechtliche Belange (inkl. aller Aufgabenstellungen gemäß g) Punkte 1 bis 4) oder/und Referenzprojekte je Artengruppe für bestimmte Aufgabenstellungen gemäß g) Punkte 1 bis 4 (jeweils mit Benennung AG, Telefonnummer AG, Umfang der selbst erbrachten Leistung in € netto, Beschreibung der Leistung). Maximal drei Projekte je Artengruppe und Aufgabenstellung. - Beschreibung der zur Verfügung stehenden Ausrüstung für artenschutzrechtliche Maßnahmen (Schutzzaun, Fanghilfe, Fallensystem, optisches Beobachtungs- und Aufzeichnungsinstrument, Ultraschalldetektor, Endoskop, GPS, GIS-Programme wie ArcGis, EDV-Ausstattung, Fachliteratur etc.).

Zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: - Umsatzerklärung der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen der Aufgabenstellungen gemäß g) Punkte 1, 2, 3 und 4 oder vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind a) Umweltverträglichkeitsstudie, b) Landschaftspflegerischer Begleitplan. - Handelsregisterauszug oder vergleichbares. - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. - Aktueller Nachweis der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. - Nachweis der Berufskrankenkasse zur Zahlung von Beiträgen. - Angaben zu Nachunternehmern oder Bewerbergemeinschaften (mit Angabe der jeweiligen artenspezifischen Fachkenntnisse sowie der beruflichen Qualifikation und Fachkunde der Mitarbeiter). Wertungskriterien: Zur technisch-fachlichen Eignung: - Geeignete Nachweise für die Prüfung der Fachkunde der Mitarbeiter: erfolgreiche Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen, die Teilnahme an Fachkongressen und Tagungen, Mitgliedschaft in einem Fachverband, etc. - Publikationen. - Nachweise von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Impfschutz der Mitarbeiter gegen Tollwut. - Referenzprojekte der letzten drei Jahre (mit Benennung AG, Telefonnummer AG, Umfang der selbst erbrachten Leistung in € netto, Beschreibung der Leistung). Maximal drei Projekte je Artengruppe/Biotop und Aufgabenstellung: § Mindestumfang der eigenen Leistungen von 1.000 € netto je Referenz. § Artengruppen: Fledermäuse, Vögel, Reptilien (insbesondere Zauneidechse), Ameisen, Libellen, Amphibien, Wirbellose (Käfer insbesondere Eremit und Heldbock), Schmetterlinge (insbesondere Gr. Feuerfalter und Nachtkerzenschwärmer), Schnecken (insbesondere Anisus bzw. Vertigo-Arten), Säuger (insbesondere Biber). § weitere Artengruppen unter besonderer Berücksichtigung von planungsrelevanten Arten (Anhang IV der FFH-Richtlinie). Maximal drei weitere Arten bzw. Artengruppen. § Biotope: geschützte Biotoptypen nach § 30 BNatSchG und § 28 Naturschutzgesetz Berlin. § Leistungen der Aufgabenstellungen gemäß g) Punkte 1, 2, 3, 4. Zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: - Nachweise zum Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 / ISO 9002 oder zu anderen Maßnahmen zur Gewährleistung der internen Qualität. - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen der Aufgabenstellungen gemäß g) Punkte 1, 2, 3 und 4 oder vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind a) Umweltverträglichkeitsstudie, b) Landschaftspflegerischer Begleitplan.

p) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden sollen: Ein Anspruch auf die Berücksichtigung bei der Auswahl von Bietern für die Beteiligung an beschränkten Ausschreibungen im Verhandlungsverfahren ergibt sich aus der Teilnahme an dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb nicht. Bei der Auswahl der Bieter werden neben der Vollständigkeit der eingereichten Nachweise und Erklärungen insbesondere die jeweils projektspezifische Eignung und die nachgewiesene Fachkunde bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des GWB §127 Nr. 1 erteilt.

q) Im Rahmen der Qualifizierung weiterer fachkundiger, leistungsfähiger und geeigneter Unternehmen kann eine Teilnahme am o.g. Wettbewerb nach Ablauf der Teilnahmefrist erfolgen, soweit die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat II C im Einzelfall ihre Zustimmung erteilt. Die Eignungsprüfung erfolgt dann nach gleichen Regeln und Inhalten wie im Hauptverfahren des öffentlichen Teilnahmewettbewerbes.

r) Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO): Internet: www.berlin.de/senuvk/service/formulare/de/datenschutz.shtml.

s) Name und Anschrift der Stelle, an die sich die Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, VOL-Beschwerdestelle (Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte), Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 26283 vom 23.10.2018