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Titel

Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Karl-Liebknecht-Straße 33
10178 Berlin

Ausführungsort

DE-10785 Berlin

Frist

01.02.2019

Vergabeunterlagen

www.dtvp.de/…/documents

TED Nr.

555534-2018

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH

Schöneberger Ufer 89 – 91

10785 Berlin

Fax: +49 302451-3652

Telefon: +49 302451-3664

E-Mail: a.lutz(at)gesa-info.de

Internet: www.gesa-info.de

Internet: www.dtvp.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQYGRU/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQYGRU

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: mittelbare Bundesgesellschaft

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Sanierung, Entwicklung, Verkauf, Vermietung, Verpachtung von Liegenschaften

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: GWRA Flankenschanze Referenznummer der Bekanntmachung: 10021-2018-1-EU

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90733900

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Errichtung von 6 Sicherungsbrunnen und die Aufstellung sowie der Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) über einen Zeitraum von 6 Jahren (optional mit einer Verlängerung um 2 Jahre)

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 500.000,00 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90733700

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: Gewerbegelände Flankenschanze 42/Borchertweg 2 13585 Berlin

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Auf der durch die GESA mbH verwalteten Liegenschaft Flankenschanze 42/Borchertweg 2 befindet sich ein durch hauptsächlich BTEX verursachter Grundwasserschaden, der bereits in westlicher Abstromrichtung die Grundstücksgrenzen überschreitet. Um die weitere Verlagerung von Schadstoffen mit dem Grundwasserabstrom über die Grundstücksgrenzen hinaus zu unterbinden, ist eine hydraulische Abstromsicherung geplant. Dazu sind 6 Brunnen (8 m Tiefe, Ausbau DN 125 HDPE) zu errichten. Zum Erreichen des Sicherungsziels ist ein durchschnittlicher Volumenstrom von 12 m3/h (2 m3/h je Brunnen) zu gewährleisten. Das Schadstoffspektrum im Grundwasser besteht aus BTEX (vorrangig Benzol und Trimethylbenzole), MKW und MTBE. Die durchschnittlichen Schadstoffkonzentrationen in den Sicherungsbrunnen werden wie folgt erwartet: BTEX – 10 000 µg/l, Benzol: 4 500 µg/l, MKW (C5-C10): 2 000 µg/l, MKW (C 10 – C 40): 500 µg/l, MKW (C1-C10): 15 000 µg/l (inkl. Methan !), MTBE: 50 µg/l, TMB: 1 000 µg/l, TBA: < 100 µg/l, Methan: 12 000 µg/l. Die Technik der Grundwasserreinigung wird funktional ausgeschrieben. Über Nebenangebote können weitere alternative Verfahren angeboten werden. Die Platzverhältnisse für die Aufstellung der GWRA sind beengt.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 500.000,00 EUR

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 72 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption des Betriebs der GWRA um 2 x je ein Jahr

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 5 Höchstzahl: 8 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Rangfolge für die Bewerber wird dadurch ermittelt, dass mit den in einer Auswahlmatrix genannten Eignungsmerkmalen aus den vom Bewerber abgefragten Informationen zur Eignung eine Punktevergabe erfolgt und die im Kriterium erzielte Punktezahl nach Maßgabe der Auswahlmatrix aufaddiert wird. Der geeignete Bewerber mit der höchsten Punktezahl gerät auf Platz 1 der Bewerberauswahl, danach folgen die Bewerber mit entsprechender geringerer Punktezahl, bis die bekannt gemachte Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, erreicht ist (letzter Platz). Die übrigen geeigneten Bewerber mit Punktezahlen unterhalb des letzten Platzes scheiden aus und werden nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von geeigneten Bewerbern können dem Kapitel „Bewerberauswahl" aus den Unterlagen für den Teilnahmeantrag in der dazu erstellten Auswahlmatrix entnommen werden. Die Kriterien der EEE werden mit 15 v. H. bewertet, wobei insbesondere der Nachweis der gerätetechnischen Ausstattung, der Hardware/Software/Büroausstattung, vorhandene Fachbetriebszulassungen (WHG, TRGS524), Mobilisierbarkeit und Umweltmanagementmaßnahmen in Bezug auf die geforderte Leistung höher bewertet werden. Vom Bewerber sind Kriterien der Eignung für die Projektleitung und die Mitarbeiter zu erfüllen, die mit 15 v. H. (Projektleiter) bzw. 20 v. H. (Mitarbeiter) gewichtet werden, insbesondere eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Behandlung schadstoffhaltigen Grundwassers und die zutreffenden Referenzen (vergleichbarer Standort insbesondere die Nähe zu Bebauungen, vergleichbares Schadstoffspektrum) werden höher bewertet. Die Eignung des Unternehmens wird mit 50 v. H. gewichtet. Dabei werden vergleichbare Sanierungsverfahren mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen, gleichgeartete örtliche Bedingungen mit Einsatz von Arbeits- und Emissionsschutz höher bewertet. Die Maximalpunktzahl für Platz 1 ist 254 (=100 %). Zur Rangplatzierung findet folgendes Verfahren Anwendung: 1) Sind < 5 Bewerber geeignet, werden diese Bewerber ausgewählt; 2) Sind mehr als 5 Bewerber geeignet, dann werden die Bewerber der Ränge 6-8 ebenfalls ausgewählt, wenn Ihr Punkteabstand nicht mehr als 10 % der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Rang 5 abweicht; 3) Sind geeignete Bewerber auf Rang 8 und höher punktgleich (die gemäß obigen Punkt 2. in die Auswahl kommen), dann entscheidet über den Bewerber auf Rang 8 das Los; 4) Sind keine Bewerber geeignet, wird das Vergabeverfahren aufgehoben.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Anlagenbetriebs um 2x je 1 Jahr

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) iV A (herunterladbar auf der dtvp.de-Plattform) Ergänzend zu den Angaben in der EEE: 2) Nachweis Fachbetrieb nach Wasserhaushaltgesetz der BRD (ein gleichgearteter Nachweis von Wirtschaftsteilnehmern aus dem europäischen Binnenmarkt wird anerkannt). Bieter deren Sitz nicht in Deutschland ist, haben die vorgenannten Bescheinigungen durch für sie zuständige Institutionen in deutscher Sprache vorzulegen; 3) Nachweis Befähigung nach TRGS 524 der BRD (ein gleichgearteter Nachweis von Wirtschaftsteilnehmern aus dem europäischen Binnenmarkt wird anerkannt) Das Fehlen bzw. die Ungültigkeit der in den lfd. Nummern 1 – 3 geforderten Nachweise führt zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien) – betrifft bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachzuweisen sind: 1) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Vorlage der gültigen Versicherungspolice mit den Vertragsbedingungen; 2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Jahre 2015, 2016 und 2017 sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist; 3) Angabe zur Zahl der Beschäftigten 2015, 2016 und 2017, gegliedert nach: Ingenieure, Techniker, Anzahl der Vollzeitbeschäftigten; 4) Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister seines Herkunftslandes vorschriftsmäßig eingetragen ist, ggf. Erklärung unter Eid oder Vorlage einer Bescheinigung. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen /Nachweise von jedem Mitglied abzugeben. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unernehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, in dem es eine entsprechende Verpflichtungserklärung in Form eines geschlossenen Bindungsvertrages für den Auftragsfall dieser Unternehmer vorliegt. Die Unterlagen müssen gültig sein, wenn Unterlagen ohne Angabe eines Gültigkeitsdatum ausgestellt wurden, dürfen diese nicht älter als 6 Monate sein. Sollten keine Bilanzen/keine Bilanzauszüge vorgelegt werden, sind entsprechende Informationen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu erklären. Der Grund für die Nichtvorlage ist kurz darzustellen. Das Fehlen bzw. die Ungültigkeit der zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geforderten Unterlagen führt zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien). Referenzen des Unternehmens sind für max. 3 Projekte nachzuweisen (siehe Formblatt 2). 2) Besondere Erfahrungen bei der Ausführung vergleichbarer Leistungen (z. Bsp. Errichtung und Betrieb von Sanierungsanlagen zur Sanierung von BTEX-Schäden im Grundwasser); 3) Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich (Grundwassersanierung). Die Unterlagen zu 1. bis 3. sind zwingend mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 5 Werktagen nachgefordert. Das Fehlen einer der Unterlagen zu 1. bis 4. nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung. Durch ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, sind vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 3 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Dies gilt im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied. Der Bewerber muss die Versicherungspolice mit den Vertragsbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung spätestens vor Beauftragung zur Prüfung vorlegen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) EEE IV C und D (Schwerpunkt wesentliche, in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen zur Grundwassersanierung mit BTEX) Ergänzend zur EEE: 2) Formblätter 1a) Projektleiter und 1b) Mitarbeiter, herunterladbar auf der dtvp.de-Plattform; 3) Formblatt 2 Unernehmen mit 3 Referenzprojekten, herunterladbar auf der dtvp.de-Plattform; Auf Formblättern des Auftraggebers (Bestandteile der vom Bewerber beim Auftraggeber abgeforderten Unterlagen) sind Angaben zu machen über: — die für die Auftragsdurchführung vorgesehene Projektleitung mit Vorname, Nachname, Berufsjahre insgesamt (nach Abschluss der Ausbildung), Berufsjahre im Bereich der Grundwasserbehandlung allgemein und gesondert im Speziellen der Grundwasserbehandlung von schadstoffhaltigem Grundwasser, Mitgliedschaft / Funktion in Fachverbänden/Fachgremien, Diplom(e) – wann / Beschreibung, Fortbildung(en) – wann/Beschreibung, weitere Qualifikationen. wann/welche, Tätigkeit als Projektleiter in höchstens drei Projekten sind anzugeben, welche den Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, weitgehend entsprechen, gegliedert nach: Name und Art des Projektes, relevanten Schadstoffen, Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer), Leistungen der Projektleitung (allgemein), Leistungen im Bereich Grundwassersanierung. Die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkten für die Grundwassersanierung mittels Reinigungsverfahren für schadstoffbelastete Grundwässer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend den Angaben (siehe oben) für Projektleiter einschließlich Angaben zu bis zu 3 Projekten; Unternehmensangaben von maximal drei vorhabensrelevanten Referenzen mit Projektbezeichnung, Standort, Auftraggeber, Rückfrage-Adresse, Ansprechpartner, Projektstatus, Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Schadstoffspektrum, örtliche Bedingungen (Sanierung in unmittelbarwer Nähe zu Bebauungen, Sanierung in unmittelbarer Nähe zu gewerblich genutzten Objekten), Leistungen im Bereich Grundwassersanierung entsprechend den Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sein werden/Sanierungsverfahren (Technologie). Die dem Bewerber zur Verfügung stehende Zahl der Beschäftigten und technische Ausrüstung, bezogen auf die Leistungsinhalte, die Gegenstand der Vergabe sein werden, sind darzustellen. Der Bewerber muss Angaben zur Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems machen und im Falle einer Akkreditierung sich dazu erklären. Interne Verfahren und (ggf.) Zertifizierungen durch Dritte sind darzustellen. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, in dem es eine entsprechende Verpflichtungserklärung in Form eines geschlossenenen Bindungsvertrags für den Auftragsfall dieser Unternehmen vorlegt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Benennung von mindestens 2 Unternehmensreferenzen, bei denen nachweislich ein nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik angewandtes Reinigungsverfahren für BTEX-belastetes Grundwasser mit Förderraten von mindestens 12 m3/h errichtet und langjährig (mindestens 2 Jahre) betrieben wurde. Zum Nachweis müssen die Bewerber folgende Angaben machen: Projektort/Standort, Auftraggeber, Auftragsvolumen, Kurzbeschreibung des Vorhabens aus dem hervorgeht, dass es sich hierbei um den Einsatz von Reinigungsverfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt, BTEX-Konzentrationen im Zustand vor und nach der Sanierung. Diese Referenzen und deren erfolgreiche Durchführung sind durch den Auftraggeber oder einer vom Auftraggeber bevollmächtigten Institution, wie eine Bauleitung oder eine Fremdüberwachung, schriftlich zu bestätigen. Dies hat unter Angabe der Intstitution, des Ansprechpartners und der Kontaktdaten zu erfolgen. Die Vergabestelle zu diesem Vergabeverfahren wird die Richtigkeit der Angabenbei der benannten Kontaktstelle überprüfen. Der Nachweis gilt dann als erbracht, wenn sich die Referenz auf den Bewerber allein oder auf den Bewerber als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht oder wenn sich die Referenz auf den Projektleiter des Bewerbers allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht. Für den Fall, dass sich die Referenz auf den Projektleiter einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss der Bewerber dies geeignet nachweisen und zudem glaubhaft nachweisen, dass das Unternhemen auf die Ausführung der Leistungen personell und technisch eingerichtet ist. Der Nachweis der erfolgreichen Sanierung durch den Auftraggeber für die Referenz ist trotzdem zu erbringen. Sollte das Projekt noch nicht abgeschlossen sein, so werden auch Referenzen anerkannt, bei denen aufgrund der bisherigen Maßnahmendurchführung der Nachweis einer erfolgreichen Ausführung unmittelbar bevorsteht. Auch dies ist durch die Bestätigung des Auftraggebers oder vom Auftraggeber beauftragter Instititionen zu bestätigen und wird durch die Vergabestelle überprüft. Für den Fall, dass die geforderten Erklärungen nicht vorgelegt werden oder dass die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme sich bei der Überprüfung durch die Vergabestelle als falsch herausstellt, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Bewerber hat den Nachweis der Absicherung der Vorortpräsenz durch einen Mitarbeiter nach Störungsmeldungen oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber / die Fremdüberwachung in dringenden Fällen (erhebliche Störungen, Havarien) beizubringen (gilt auch an Tagen außerhalb der üblichen Arbeitsszeiten, an Wochenenden, feiertags, nachts). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung zum Wohn-/Arbeitsort der für die Havarieabwehr zuständigen Person/Personen und zur Fahrzeit + Zeit bis zur Herstellung der Einsatzbereitschaft vor Ort zu erbringen. Die Vergabestelle prüft den Fahrzeitansatz geeignet nach.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Es ist eine Anlagenverfügbarkeit von 95 % pro Jahr zu garantieren.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Nichtoffenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 01.02.2019 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 12.12.2018

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQYGRU

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 2289499-0 E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499-163 Internet: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 2289499-0 E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499-163 Internet: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (10 Kalendertage bei elektronischem Weg oder Fax), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 134 Abs.2 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich oder zulässig 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung. Die Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, wenn die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet wird. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Bundes Villemombler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 2289499-0 E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499-163 Internet: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.12.2018

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 27106 vom 21.12.2018