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Titel

RsB Satellitendatenauswertung für das GAP Flächenmonitoringsystem ab 2023

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz (MWVLW)
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Ausführungsort

DE-55116 Mainz

Frist

20.03.2023

TED Nr.

83988-2023

Beschreibung

Abschnitt I: r

I.1) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stiftsstraße 9

55116 Mainz

E-Mail: zentralevergabestelle(at)mwvlw.rlp.de

Internet: https://www.mwvlw.rlp.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYAYECU/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYAYECU

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: RsB Satellitendatenauswertung für das GAP Flächenmonitoringsystem ab 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0012#2023/0001-0801 8106

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72300000 Datendienste

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die regelmäßige und systematische Beobachtung mit automatisierter Auswertung von Satellitendaten, sCAPI und pVOK-SFB für das GAP Flächenmonitoringsystem in Rheinland-Pfalz ab 2023.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 72316000 Datenanalyse 77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB Hauptort der Ausführung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - DLR Mosel - Görresstraße 10 54470 Bernkastel-Kues

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand des Auftrags ist die regelmäßige und systematische Beobachtung mit automatisierter Auswertung von Satellitendaten, sCAPI und pVOK-SFB für das GAP Flächenmonitoringsystem in Rheinland-Pfalz ab 2023. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 31.12.2027 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag gilt für die Dauer der Förderperiode (01.01.2023, jedoch frühestens ab Zuschlagserteilung, bis 31.12.2027), zuzüglich möglicher Verlängerungen für ein bis zu zwei Jahren, die durch die EU-KOM festgelegt werden können.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Monitor M05, Monitor M06, gemäß Leistungsbeschreibung.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen sind - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer dieser Organisationen gehalten werden und - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer und Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: A. Unternehmensbezogene Referenzen (mindestens 1 je Kriterium): Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter entsprechende Referenzen vorzulegen (maximal 3 Referenzen je Eignungskriterium). Aus den vorgelegten Referenzen müssen die bisherigen Erfahrungen des Unternehmens innerhalb der vergangenen drei Jahre bzgl. folgender Kriterien hervorgehen: 1. Bisherige Erfahrungen mit dem aktuellen Kontrollsystem der FEK / VOK 2. Bisherige Erfahrungen mit dem neuen Kontrollsystem des FMS, konkret des Betriebs der RsB (Algorithmen, sCAPI, pVOK-sFB). Es werden gleichermaßen Referenzen für Pilotprojekte, wie für den Produktivbetrieb berücksichtigt. B. Der Bieter/die Bieterin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. C. Der Bieter/die Bieterin muss über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen. D. Über das Unternehmen des Bieters/der Bieterin darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein. E. Zu gewährleisten ist weiter, dass ausschließlich deutschsprachige Ansprechpartner für die Abwicklung des Gesamtprojektes während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen sowie das gesamte Projektteam über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. F. Soweit nicht bereits vorhanden, verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Geschäftsstelle, die zu den üblichen Büro- und Geschäftszeiten geöffnet, qualifiziert mit einem deutsch sprechenden Ansprechpartner- / Kommunikations-partner besetzt und erreichbar ist, an einen deutschen Standort einzurichten. G. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. H. Qualifikationen / Technische und berufliche Eignung der Projektleitung und -assistenz: Nachweise des fachspezifischen Personals für die Bearbeitung des Ausschreibungsgegenstandes (mindestens 4 Personen (4 VZÄ = Vollzeitäquivalent)) mit mindestens drei Jahren praktischer Berufserfahrung, davon: o Mindestens 3 VZÄ für die Projektassistenz und o Mindestens 1 VZÄ für die Projektleitung Zur Darstellung der Kenntnisse des Bieters im Themenbereich des Ausschreibungsgegenstandes machen Sie bitte für die Projektassistenz und die Projektleitung folgende Angaben: - Nachweise der beruflichen Qualifikation der Projektassistenz (mindestens 2 VZÄ) einschließlich Profile/Lebensläufe/Zeugnisse mit Beschreibung der Zuständigkeiten aus denen die einschlägigen Erfahrungen (Dauer der Erfahrung sowie Ausbildung, Studium oder vergleichbare Qualifikation im Bereich der Informationstechnologie, im Bereich der Geoinformatik oder im Bereich der Fernerkundung) erkennbar sind. Sollten keine 3 VZÄ mit den zuvor genannten Qualifikationen verfügbar sein, können auch Nachweise der beruflichen Qualifikation der Projektassistenz (von maximal 1 VZÄ) einschließlich Profile/Lebensläufe/Zeugnisse mit Beschreibung der Zuständigkeiten, aus denen die einschlägigen Erfahrungen (Dauer der Erfahrung sowie Ausbildung, Studium oder vergleichbare Qualifikation im Bereich der Agrarwissenschaften, Geographie, Geowissenschaften, Biologie oder Vergleichbares) erkennbar sind, vorgelegt werden. - Nachweise der beruflichen Qualifikation der Projektleitung einschließlich Profile/Lebensläufe/Zeugnisse mit Beschreibung der Zuständigkeiten aus denen die einschlägigen Erfahrungen (Dauer der Erfahrung sowie Ausbildung, Studium oder vergleichbare Qualifikation im Bereich der Informationstechnologie, im Bereich der Geoinformatik, im Bereich der Fernerkundung, im Bereich Projektmanagement, im Bereich der Agrarwissenschaften, Geographie, Geowissenschaften, Biologie oder Vergleichbares) erkennbar sind. - Die Anzahl der Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalente (VZÄ) umgerechnet), welche mit der Aufgabe betraut werden sollen, sind in dem Dokument Eigenerklärung zur Eignung anzugeben. Es ist sicher zu stellen, dass diese während der aktiven Zeit des Flächenmonitorings als Ansprechpersonen verfügbar sind.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 20.03.2023 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11.04.2023

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.03.2023 Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYECU

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6131162234 E-Mail: vergabekammer.rlp(at)mwvlw.rlp.de Fax: +49 6131162113 Internet: https://www.mwvlw.rlp.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 Mainz 55116 E-Mail: zentralevergabestelle(at)mwvlw.rlp.de Internet: https://www.mwvlw.rlp.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 07.02.2023

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 49578 vom 13.02.2023