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Titel

Ermittlung der Strukturdaten für das Verkehrsmodell des Landes Berlin

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung lV Verkehr
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin

Ausführungsort

DE-10179 Berlin

Frist

10.01.2020

Beschreibung

I.) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Abteilung lV Verkehr

Am Köllnischen Park 3

10179 Berlin

1 Art, Ort und Umfang der Leistung und Auftraggeber Gegenstand der Ausschreibung ist die auf der Vergabeplattform Berlin abgelegte Leistungsbeschreibung mit den dort beschriebenen Leistungen bezüglich einer Ermittlung der Strukturdaten für das Verkehrsmodell des Landes Berlin. Zur Angebotsabgabe aufgefordert wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr. Diese wird auch den Zuschlag erteilen. Die Federführung des Verfahrens wird ebenfalls durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr wahrgenommen. Diese ist alleinige Ansprechpartnerin der Bietenden in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Die dezidierte Darstellung der zu vergebenden Leistung wird in der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ dargelegt.

2 Art der Vergabe Die Leistungen werden in einer öffentlichen Ausschreibung nach den allgemeinen Bestimmungen der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (AV zu § 55 LHO) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A), - Abschnitt 1 - vergeben.

3 Ablauf des Vergabeverfahrens Die Ausschreibungsunterlagen werden über die Vergabeplattform Berlin allen Bietenden zugänglich gemacht. Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung beginnt die Angebotsfrist. Die Frist zur Abgabe des Angebots endet am 10.01.2020 um 12:00 Uhr. Die geforderten Erklärungen und das Angebot müssen bis zum Ende der Angebotsfrist in drei identischen Exemplaren (ein Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift und zwei als solche gekennzeichnete Kopien) in deutscher Sprache ausgefertigt werden. Zusätzlich sind die Erklärungen und das Angebot in elektronischer Form im PDF-Format auf einem Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick) auszufertigen. Diese Unterlagen sollen in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem Vermerk „Angebot Ermittlung der Strukturdaten für das Verkehrsmodell des Landes Berlin - nicht öffnen vor dem 10.01.2020, 12:00 Uhr“, an folgende Stelle gerichtet sein: IV A 2-8 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Referat „Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung“ Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin

4 Die Abgabe des Angebotes kann auf postalischem Wege oder über das Geschäftszimmer (Raum AKP 326) erfolgen. Die Angebote sollen in allen ihren Bestandteilen in deutscher Sprache verfasst sein. Preise sind in EURO und ohne Umsatzsteuer kaufmännisch gerundet auf volle Cent, d.h. mit zwei Stellen nach dem Komma, anzugeben. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Im Falle von nicht identischen Angebotsversionen (z. B. Papier- und Datei-Version nicht identisch) gilt die Originalfassung in Papierform. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen durch die Bietenden sind unzulässig.

II.) Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Preise enthalten. Das Angebot muss unterschrieben sein und hat alle zwingend formulierten Ausschreibungsvorgaben vollständig darzustellen und zu erfüllen. Die Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist. Bietende sind bis mindestens 31.03.2020 an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Zuschlagserteilung soll spätestens bis zum 31.01.2020 (Zuschlagsfrist) erfolgen. Sollte absehbar sein, dass ein Zuschlag (z. B. aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens) bis zu dem genannten Datum nicht erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer angemessenen Verlängerung der Bindefrist aufzufordern. Bietende werden durch den Auftraggeber über die Vergabeentscheidung informiert. Angebote, die nicht fristgerecht nach Maßgabe eingegangen sind, werden nach den Bestimmungen des § 16 Abs. 3 lit. e) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen. 4 Ausführungszeitraum Als Bearbeitungszeitraum sind 11 Monate vorgesehen. Die Bearbeitung soll spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss beginnen. Dem Angebot ist ein grober Terminplan beizufügen, dem die Bearbeitungszeiträume der einzelnen Arbeitspakete und vorgeschlagene Ergebnispräsentationen entnommen werden können.

5 Rückfragen / Ansprechpartner für die Bietenden Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich per Email in deutscher Sprache an die folgende Adresse zu richten: hartmut.kaestner@senuvk.berlin.de. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bietenden Unklarheiten, so hat dieser den Auftraggeber unverzüglich vor seiner Angebotsabgabe per Email darauf hinzuweisen. Sowohl Fragen als auch Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden auch den anderen Bietern durch Bieterinformation über die Vergabeplattform Berlin mitgeteilt. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Die Bietenden müssen sich durch regelmäßige Einsichtnahme in die Vergabeunterlagen der Vergabeplattform Berlin informieren. Die dort niedergelegten Informationen gelten am nächsten Werktag (außer Samstag) als zugegangen. Die Leistung wird in einem Los vergeben. Wegen der Einheitlichkeit der Leistung können Teilangebote nicht berücksichtigt werden.

6 Eignungskriterien Bietende müssen ihre Eignung im Rahmen der eingereichten Angebote, sowie die darin enthaltenen Erklärungen und Unterlagen nachweisen. Bietergemeinschaften sind zulässig, die entsprechenden Nachweise sind in diesem Falle für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen. Im Einzelnen sind die folgenden, der Bekanntmachung beigefügten, Erklärungen abzugeben: Eigenerklärung zur Eignung Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Erklärung gemäß §1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung Zusätzliche Vertragsbedingungen und Besondere Vertragsbedingungen Überlassungserklärung für Nutzungsrechte an Bildmaterial Diese Nachweise und Erklärungen sind Bestandteil des Angebotes. Haben sich bei einem Bietenden im Hinblick auf abgegebene Erklärungen und Nachweise in der Zwischenzeit Änderungen ergeben, sind Bietende verpflichtet, dies unverzüglich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitzuteilen. Die technische Leistungsfähigkeit zur Auftragserfüllung der Bietenden soll über beizubringende Referenzen prüfbar dargelegt werden. Die Eignung des Bietenden ist weiterhin in vier Kompetenzfeldern voneinander getrennt darzulegen: Von dem Bietenden sind entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren zur Durchführung von Strukturdatenermittlungen anzugeben. Entsprechend bearbeitete Projekte / Vorhaben oder ähnliches sind für den AG prüfbar darzustellen (inkl. Auftraggeber und Volumen und Aufgabengebiet des Bietenden). Die Eignung in diesem Kompetenzfeld gilt als zwingend erforderlich für eine Zulassung. Es sind durch den Bietenden die fachlichen Referenzen auf dem Themenfeld Fortschreibung von Strukturdaten auf einen Prognosehorizont nachzuweisen. Entsprechend bearbeitete Projekte / Vorhaben oder ähnliches sind für den AG prüfbar darzustellen (inkl. Auftraggeber und Volumen und Aufgabengebiet des Bietenden). Die Eignung in diesem Kompetenzfeld gilt als zwingend erforderlich für eine Zulassung. Der Bietende weist fachliche Referenzen nach, welche zeigen, dass die inhaltlich fein differenzierten Strukturdaten als direkte Grundlage für Verkehrsmodelle angewendet wurden. Durch den Bietenden sind Referenzen zur Erarbeitung von Visualisierungen von Strukturdaten in geografischen Informationssystemen (GIS) vorzulegen.

7 Ausschluss von Angeboten Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Angebote von Bietenden bei Vorliegen der in § 6 Abs. 5 VOL/A sowie § 16 Abs. 3 VOL/A genannten Gründe auszuschließen sind.

8 Honorar Das Honorar ist auf Basis des voraus geschätzten Zeitaufwandes pauschal anzubieten. Es ist die Höhe der Tagessätze des einzusetzenden Personals anzugeben, die der Pauschalhonorarabrechnung zugrunde liegen. Einzelaufwendungen für Arbeitspakete sind auszuweisen. Hierbei hat der Bieter die kalkulierten Abstimmungstermine zu benennen und auszuweisen. Das Pauschalhonorar umfasst auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Fahrgelder, Reise- und Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien) sowie die Mehrwertsteuer. Der Betrag der Mehrwertsteuer ist im Angebot gesondert auszuweisen. Die Zahlung des vereinbarten Honorars erfolgt nach der vertragsgemäßen Erbringung aller Leistungen. Abschlagszahlungen sind auf Tätigkeitsnachweis möglich. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2% des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht. Optionale Arbeitspakete und zusätzliche Abstimmungen sind gesondert auszuweisen.

9 Wertungskriterien Der Zuschlag wird entsprechend nachfolgender Kriterien erteilt. Bewertungskriterien Gewichtung in % Fachliche Befähigung Qualität des Angebots (Aufgabenverständnis, schlüssiger Aufbau) 20 Projekterfahrung des AN mit dem Aufbau von Strukturdatenbanken 10 Eigene methodische Vorschläge 20 Projekterfahrung sowie die fachliche Eignung der potenziellen Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit der Erarbeitung planerischer, räumlicher Daten 10 Struktur der Vergütung Gesamthonorar 25 Wirtschaftlichkeit des Angebots, Arbeitsaufwand, Verhältnis der AP, Stundensätze, besondere Leistungen Aufgrund der ausgeschriebenen zu erbringenden Leistungen werden ausdrücklich Bietergemeinschaften erwartet, da neben der Kenntnis um Datenbankstrukturen (geographische Informationssysteme) auch die Kenntnis der Aufbereitung und Prognose von planerischen bzw. räumlichen Daten erforderlich ist. Die für das Projekt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Kenntnisse in der Erarbeitung, Aufbereitung, Prognose sowie Darstellung von Strukturdaten mitbringen. In dem Angebot ist es zwingend erforderlich, den/die tatsächlich für die Bearbeitung vorgesehene/n Projektleiter/in sowie die späteren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zu benennen sowie deren fachliche Eignung nachzuweisen. Hierzu sind Qualifikation und Referenzen inkl. der jeweiligen Funktion im Projekt anzugeben. Im Angebot sind die beteiligten Partner eines Bieterkonsortiums mit den jeweiligen Referenzen der potenziellen Bearbeiter auszuweisen. Auch sind hier alle erforderlichen Nachweise/ Formblätter beizubringen. In der Wertung der Angebote werden für alle Angebotsmerkmale Punkte vergeben, welche die dargelegten Anforderungen des Auftraggebers (AG) erfüllen bzw. über diese hinausgehen. Wie viele Punkte der Bietende für das einzelne Wertungskriterium erhält, ist eine Ermessensentscheidung des Ausschreibenden. Erreichen mehrere Angebote die gleiche Punktzahl, entscheidet das Losverfahren.

10 Vertragsbedingungen Die beigefügten Vertragsbedingungen des Landes Berlin sowie die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B Ausgabe 2003 sind Vertragsbestandteil.

11 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.

12 Haftung Der Auftragnehmer übernimmt dem Auftraggeber gegenüber die Haftung und Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausführung seiner Leistungen nach den neuesten Erkenntnissen zu technischen Randbedingungen, Organisation und Wirtschaftlichkeit. Die Untersuchungsergebnisse, fachlichen Empfehlungen und Arbeitsergebnisse müssen für den vorgesehenen Zweck brauchbar und vollständig sein. Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem definierten Projektende.

13 Kündigung Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, erhält der Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin nachgewiesenen und als vertragsgemäß anerkannten Arbeitsstunden und Ersatz für die im Rahmen des Vertrages darüber hinausgehenden, notwendigen und nachweisbar entstandenen Kosten für weitere Leistungen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin erbrachten, nachgewiesenen Arbeitsstunden und als vertragsgemäß anerkannten Einzelleistungen zu vergüten; diesen Anspruch übersteigende Abschlagszahlungen sind zu erstatten. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bleibt davon unberührt. Das vereinbarte Pauschalhonorar wird entsprechend gekürzt.

14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Streitigkeiten Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers und Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin. Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten zu unterbrechen.

15 Weitere Hinweise zum Angebot Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN, die von den in dieser Ausschreibung niedergelegten Bedingungen abweichen, gelten nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30523 vom 29.11.2019