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Titel

Biotopkartierung und Überprüfung der geschützten Biotope

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landratsamt Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg

Ausführungsort

DE-21335 Lüneburg

Frist

09.12.2022

Beschreibung

1.Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

E-Mail: karina.bock(at)landkreis-lueneburg.de

2.Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDFDN5U Postalisch an die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle

3.Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDFDN5U/documents

4.Art und Umfang der Leistung 1.Der Landkreis Lüneburg beabsichtigt die Vergabe einer Biotopkartierung und Überprüfung der nach § 28 a, b NNatG geschützten Biotope im Landkreis Lüneburg (s. Übersichtskarte), ob sie dem Status nach § 30 BNatschG entsprechen, gemäß dem aktuellen niedersächsischen Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2012) bis zur Untereinheit (3. Ebene). Die Gebietskulisse für die Erfassung umfasst 963 Einzelflächen mit einer Gesamtgröße von 959 ha. 2.Zusätzlich sollen alle mesophilen Grünländer in den FFH Gebieten (ausgenommen FFH-Gebiet 71, Ilmenau mit Nebenbächen) kartiert werden. 3.Kartierung von Streuobstwiesen des Landkreises Lüneburg

5.Haupterfüllungsort Bezeichnung Biotop Kartierung Postanschrift gesamter LK LG Ort Lüneburg

6.Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist ab 01.04.2023 Laufzeit bzw. Dauer Beginn 01.04.2023 Ende 31.12.2023

7.Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung Preis 100 Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien: Die Bewerber sollten Planungsbüros mit regionaler Fachkenntnis sein und im besten Fall mit dem Biotopkataster des Landkreises gearbeitet haben.

8.Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.

9.Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja Angebote sind möglich für: ein oder mehrere Lose Anzahl der Lose: 3

Los Nr.: 1 Bezeichnung: Kartierung von § 28a, b NNatG Erfüllungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand) Art und Umfang der Leistung Der Landkreis Lüneburg beabsichtigt die Vergabe einer Biotopkartierung und Überprüfung der nach § 28 a, b NNatG geschützten Biotope im Landkreis Lüneburg (s. Übersichtskarte), ob sie dem Status nach § 30 BNatschG entsprechen, gemäß dem aktuellen niedersächsischen Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2012) bis zur Untereinheit (3. Ebene). Die Gebietskulisse für die Erfassung umfasst 963 Einzelflächen mit einer Gesamtgröße von 959 ha. Die letzte Erfassung der § 28 a,b Biotope reicht bis in das Jahr 1994 zurück und die Daten sind teilweise veraltet. Die Leistungsbeschreibung sowie die vom AG im Falle einer Beauftragung zur Verfügung gestellten Grundlagen sind auf den folgenden Seiten dargestellt. Zur Erbringung der Leistung können Arbeitsgemeinschaften geschlossen werden, wobei die beteiligten Büros bzw. Personen zu benennen sind. Zu der Überprüfung gehört ebenso eine fachliche Annahme und Stellungnahme, aus welchem Grund ein z.B. zerstörtes geschütztes Biotop nicht mehr vorhanden ist bzw. den Status eines geschützten Biotops nicht erreicht (z.B. Überdüngung, Nutzungsausfall usw.). Hierbei sind Angaben zu treffen, welche Entwicklung das Biotop angenommen hat, welche Pflanzenarten den Ist-Zustand dominieren und durch welche Maßnahmen sich das Biotop wieder zu einem geschützten Biotop entwickeln könnte. Es sollten folgende Angaben bei der Übertragung der Daten ebenso vorhanden sein: - Kurzbeschreibung der Fläche - Liste der für die Biotoptypeneinstufung kennzeichnende Farn- und Gefäßpflanzenarten - Digitales Foto des Biotops (.jpg-Format, max. 3 MB) - Ggf. Angaben zu faunistischen Zufallsbeobachtungen - Gefährdung (als Code) - Derzeitige Nutzung (als Code) - Auffälligkeiten/Bemerkungen - Biotopbewertung (1-5) Sollte bei der Kartierung hervortreten, dass sich weitere geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG angrenzend an die zu kartierenden Flächen befinden, sind diese ebenso zu kartieren und in das Biotopkataster mit Pflanzbogen zu übermitteln. Die bestehenden Daten des Landkreises werden dem Planungsbüro als Shape Datei zur Verfügung gestellt sowie ein Zugang zum Biotopkataster hergestellt. Ebenso können Altakten in Papierform eingesehen werden, um evtl. Zerstörung der Biotope nachvollziehen und ableiten zu können. Für alle kartierten Biotope sind GIS-Shapes mit Pflanzbögen und Biotopbögen auf Grundlage des Biotopkatasters des Landkreises Lüneburg mit Fotos zu erstellen. Ebenso ist die Wertigkeit und der Zustand der Biotope mit Pflegehinweisen in das Biotopkataster einzutragen. Alle Daten sind in das landkreiseigene Biotopkataster einzutragen. Insgesamt sind im Biotopkataster 962 nach § 28 a, b geschützte Biotope enthalten. Die preisliche Unterteilung im Angebot sollte wie folgt aufgelistet werden: - Offenlandflächen - Gewässer - Wald - Gebüsche, Gehölzbestände Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen

Los Nr.: 2 Bezeichnung: Mesophiles Grünland in FFH- Gebieten Landkreis Lüneburg Erfüllungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand) Art und Umfang der Leistung Zusätzlich sollen alle mesophilen Grünländer in den FFH Gebieten (ausgenommen FFHGebiet 71, Ilmenau mit Nebenbächen) kartiert werden. Magere Flachland-Mähwiesen unterliegen in Niedersachsen als mesophiles Grünland - unabhängig von anderen Schutzkategorien - ab dem 1.1.2021 dem gesetzlichen Schutz nach § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG, ab dem 1.3. 2022 außerdem bundesweit dem gesetzlichen Biotopschutz gemäß § 30 BNatSchG. Auswertung vorhandener Daten - Standarddatenbogen bzw. vollständige Gebietsdaten (aktueller Stand), Gebietsbeschreibung des FFH-Gebietes und dessen Erhaltungsziele. - Biotopkartierung der gesetzlich geschützten Biotope des Landkreises Lüneburg nach § 28 a NNatG, § 30 NAGBNatSchG - Bodenkarten (BÜK 50, digital) - aktuelle Luftbilder, alte Luftbilder ab 2004/5, 2009, 2012, 2018 Vorliegende Daten werden zur Verfügung gestellt. Es sollten folgende Angaben bei der Übertragung der Daten vorhanden sein: - Kurzbeschreibung der Fläche - Liste der für die Biotoptypeneinstufung kennzeichnende Farn- und Gefäßpflanzenarten - Digitales Foto des Biotops (.jpg-Format, max. 3 MB) - Ggf. Angaben zu faunistischen Zufallsbeobachtungen - FFH-Lebensraumtyp - Gefährdung (als Code) - Derzeitige Nutzung (als Code) - Auffälligkeiten/Bemerkungen - Biotopbewertung (1-5) Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen

Los Nr.: 3 Bezeichnung: Kartierung von Streuobstwiesen Erfüllungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand) Art und Umfang der Leistung Dem gesetzlichen Schutz nach § 30 BNatSchG unterliegen ebenso Streuobstwiesen mit folgenden Anforderungen und sind landkreisweit zu kartieren: Die Stammhöhe der Obstbäume muss bei der Mehrzahl der Bäume mindestens 1,60 m betragen (gemessen vom Stammfuß bis zur ersten Verzweigung). Bedingung ist weiterhin, dass mehrere (i. d. R. mindestens 10) Obstbäume auf einer mindestens 10 m breiten und über 2.500 m² großen Fläche verteilt stehen. Lineare Obstbaumbestände (z. B. an Weg- und Straßenrändern) sind nicht einbezogen. Die Kartierung soll Anhang einer Luftbildauswertung mit anschließender Kontrolle erfolgen. Daten zu landkreisweiten Streuobst- Kompensationsflächen und Streuobstwiesenprojekten werden als Shapedatein zur Verfügung gestellt. Für alle kartierten Biotope sind GIS Shapes mit Pflanzbögen, Biotopbögen auf Grundlage des Biotopkatasters des Landkreises Lüneburg und Fotos zu erstellen. Ebenso ist die Wertigkeit und der Zustand der Biotope mit Pflegehinweisen zu formulieren. Alle Daten sind in das landkreiseigene Biotopkataster einzutragen. Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen

10.Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Landschaftsplaner, Biologen, fachkundiges Planungsbüro Technische und berufliche Leistungsfähigkeit es sollten Kenntnisse über das landkreiseigene Biotopkataster vorhanden sien

11.Schlusstermin für den Eingang der Angebote 09.12.2022 um 09:00 Uhr Bindefrist des Angebots 20.01.2023

12.Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDFDN5U

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 47989 vom 21.11.2022