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GIS, Modellierung
Titel Ausführungsort Frist
Bilanzierung des Grundwasserdargebotes für das Land Brandenburg DE-14476 25.04.2024
Kartierung von Spenderflächen DE-86179 24.04.2024
Rahmenvereinbarung für die Prozessmodellierung in ARIS DE-65760 23.04.2024
Erstellung einer Starkregengefahrenanalyse/-karten für die Stadt Rodgau DE-63110 23.04.2024
Rahmenvertrag „Planungsbegleitende Überflutungssimulationen am Standort Asse“ DE-31224 22.04.2024
Durchführung vorbereitender Untersuchungen für das Dreieck Späthsfelde DE-10707 22.04.2024
Haltestellenkataster für den Großraum Braunschweig DE-38122 18.04.2024
Titel
Auswertung von Sach- und Geoinformationen zu Gewässern, Deichen
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Ausführungsort
DE-24106 Kiel
Frist
13.02.2020
Vergabeunterlagen
fbhh-evergabe.web.hamburg.de/…/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=AHiVJUJDgBI%253d
TED Nr.
11489-2020
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
E-Mail: dataportvergabe12689dataport.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: AWGV-Rahmenvertrag 2020ff – Altsystem Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000058
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72260000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis (AWGV-SH) ist ein Fachinformationssystem zur Bearbeitung, Verwaltung und Auswertung von Sach- und Geoinformationen zu Gewässern, Deichen, Anlagen und Einzugsgebieten. Die integrativ miteinander verknüpften Fachmodule und -datenbestände werden in der zentralen Infrastruktur RZ2 bei Dataport betrieben und über 300 Nutzern von Wasser- und Bodenverbänden, Kreisen, Landesbehörden und Ministerien über das Landesnetz oder Citrix zur Verfügung gestellt. Für die Softwarepflege und Weiterentwicklung des bestehenden Systems soll ein Rahmenvertrag ab Anfang 2020 über 4 Jahre geschlossen werden.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 72267000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF02 Hauptort der Ausführung: Kiel
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Umweltressort Schleswig-Holstein betreibt ein Fachinformationssystem zur Bearbeitung, Verwaltung und Auswertung von Sach- und Geoinformationen zu Gewässern, Deichen, Anlagen und Einzugsgebieten. Dieses als Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis (AWGV-SH) bezeichnete System unterstützt die Erfüllung von Gesetzen und Richtlinien (Landeswassergesetz, Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrichtlinie, INSPIRE-RL, Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser). Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt die Arbeiten für 2020 bis 2023, die im Rahmen der Software-Weiterentwicklung und –Pflege zu leisten sind, um den fachlichen und terminlichen Anforderungen zur EU-Berichterstattung nachzukommen und die damit verbundenen Fachaufgaben der an das System angeschlossenen Akteure zu unterstützen. In das AWGV sind die GIS-Funktionalitäten der Maßnahmen-Datenbank (MDB) integriert. Die MDB dient zur Dokumentation der Planung und Umsetzung von gewässerbezogenen Maßnahmen und der entsprechenden Aufbereitung für das EU-Reporting. Wesentliche Kernpunkte der Weiterentwicklungsaufgaben sind neben den funktionalen Erweiterungen insbesondere: — Absicherung der Betriebsfähigkeit des Verfahrens durch Nutzung unterstützter Basis-Software-Komponenten (ArcGIS, MS Office, Oracle (ggf. Umstellung auf PostgreSQL), MS Windows Server), — der weitere Ausbau des AWGV-Datenmodells hinsichtlich der Integration von: —— Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien-Berichterstattung (WRRL), —— Informationen zur Umsetzung der Hochwasserrisiko-Management Richtlinie (HWRM-RL) (Landesschutzdeiche, Deichanlageninformationen aus dem KIS), —— von Leitungstrassen für Telekommunikations- und Versorgungsleitungen im unmittelbaren Gewässer-/Deichumfeld. — im Rahmen der Pflege- und Weiterentwicklung sind nach Absprache auch Aufgaben zu leisten, die in der AWGV-Anforderungsanalyse Soll-Konzept beschrieben sind. Ziel dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die AWGV-Pflege und –Weiterentwicklung ab 2020 über eine Laufzeit von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung, der dann in Einzelvereinbarungen für die Jahre konkretisiert wird.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 6 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht. Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: [Auswertung der Anlage Umsatz] Die Bieter werden gebeten, die Anlage Umsatz mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Zahlen erwarten lassen, dass der Bieter die geforderten Leistungen erbringen werden kann. Der Nachweis Anlage Umsatzkennzahlen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert. Neben den o. a. Unterlagen werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Anlagen Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bietergemeinschaft ausgewertet. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards: [Auswertung der Anlage Referenzen Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. meh-fach) einzureichen. Bei der Bewertung der Referenzen muss der Bieter nach dem unten bei den Bewertungskriterien beschriebenen Prüfungsschema mindestens 14 der erreichbaren 16 geforderten Unterpunkte (diese Unterpunkte sind im Einzelnen dem Teil A zu entnehmen) erreichen bzw. nachweisen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrages verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.1.2015 erfolgreich abgeschlossen hat. „Erfolgreich abgeschlossen“ bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann, wenn mindestens bereits seit einem Jahr die Aufgabe erfolgreich durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar: — wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht, — insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte die Anforderungsblöcke beschreiben. Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist: — Name/Firma des Referenzauftraggebers, — Auftraggeberanschrift, — Auftrags-/projekttitel, — Auftragsgegenstand (ausführliche Beschreibung der Maßnahme und der Leistung des Bieters mit Bezug zu den Referenzinhalten), — Ausführungszeit von/bis, — Auftragsvolumen in Euro, — Projektstatus (Fertigstellung in % oder Dauerprojekt?), — Ansprechpartner beim Referenzgeber (Vorname und Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), — mindestens 14 der 16 Unterpunkte der beschriebenen 3 Anforderungsblöcke müssen nachgewiesen werden. Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert. [Auswertung der Anlage Personalkennzahlen] Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in allen 3 angegebenen/im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 8 Vollzeitkräfte im ausschreibungsrelevanten Bereich beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: — deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, — keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung, — Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schles-wig-Holstein (VGSH), — Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, — Erklärung zu IT-Sicherheitsanforderungen — Erklärungen zur DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung, — Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 13.02.2020 Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01.06.2020
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 13.02.2020 Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (Internet: vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 Kiel 24105 Deutschland Telefon: +49 4319884640 E-Mail: vergabekammerwimi.landsh.de Fax: +49 4319884702 Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 09.01.2020
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 30811 vom 13.01.2020