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Titel

Nutzung der Tiefengeothermie und der Aufbereitung von Grundwasser

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 6
38226 Salzgitter

Ausführungsort

DE-38226 Salzgitter

Frist

10.11.2022

Beschreibung

a) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

Telefon: +49 30 183331539

Telefax: +49 30 183331525

E-Mail: ausschreibungen(at)bfs.de

Internet: http.:www.bfs.de

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2. Angaben zum Verfahren

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c) Geschäftszeichen ZD2-08313/3622S12291 DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

3. Angaben zu Angeboten

a) Form der Angebote o elektronisch o ohne elektronische Signatur (Textform)

b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 10.11.2022-09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.12.2022

c) Sprache deutsch

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html7id-480633

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe l.a)

d) Anforderungsfrist 10.11.2022-09:00 Uhr DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

5. Angaben zur Leistung

a) Art und Umfang der Leistung Natürliche Radionuklide kommen in industriellen Rückständen, beispielsweise Ablagerungen aus der Gewinnung von Erdöl und Erdgas oder der Nutzung der Tiefengeothermie und der Aufbereitung von Grundwasser, vor. Die Zusammensetzung der Rückstände ist meist inhomogen und die spezifische Aktivität schwankt je nach Herkunft des Materials oder des Aufbereitungsverfahrens. Nach derzeitigem Stand von Wissenschaft und Technik ist die Gammaspektrometrie die Methode der Wahl, um die spezifische Aktivität natürlicher Radionuklide zu bestimmen. Eine standardisierte Beprobung ist dabei essentiell für die qualitätsgesicherte Messung natürlicher Radionuklide in den Rückständen mittels gammaspektrometrischer Analyse. Sie ist außerdem wichtig für die Vergleichbarkeit von Ergebnissen. Wie oft und in welchen Umfang an technischen Anlagen Probenahmen durchgeführt werden müssen, damit eine Probe repräsentativ ist, ist für viele überwachungsbedürftige Rückstände bislang allerdings nicht systematisch untersucht worden. Das Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, für unterschiedliche überwachungsbedürftige Rückstände geeignete Probenahmestrategien zu entwickeln. Das Ergebnis des Vorhabens soll eine Handlungsanweisung für die Beprobung unterschiedlicher Rückstände sein, die veröffentlicht wird. Im ersten Arbeitspaket (AP 1) soll der Stand von Wissenschaft und Technik für die Zwecke des Vorhabens, in einem Bericht zusammengefasst werden. In AP 2 sind Unternehmen zu identifizieren, bei denen überwachungsbedürftige Rückstände anfallen und die für die zu untersuchende Fragestellung relevant sind. Anschließend sind Kontakte herzustellen und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zu eruieren. Mit den in Frage kommenden Unternehmen sollen dann konkrete Vereinbarungen zur Zusammenarbeit getroffen und Probenahmestrategien theoretisch erarbeitet werden. In AP 3 sind die zuvor theoretisch erarbeiteten Strategien praktisch umzusetzen und die repräsentativen Rückstände mit unterschiedlichen Strategien zu beproben. Die unterschiedlichen Probenahmestrategien sind anschließend mittels gammaspektrometrischer Analyse hinsichtlich ihrer Eignung zu bewerten. Als Ergebnis des Vorhabens soll in AP 4 die zuvor entwickelten und bewerteten Strategien in einer Handlungsanweisung für die Probenahme unterschiedlicher überwachungsbedürftiger Rückstände zusammengefasst werden. Die Handlungsanweisung soll im Anschluss an das Vorhaben veröffentlicht werden.

c) Ort der Leistungserbringung Berlin

6. Angaben zu Losen

a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Lose

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist maximal 33 Monate, beginnend ab dem 01.01.2023

9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen: - Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamüeistung) erfolgen. - Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt. - Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.

11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des NichtVorliegens von Ausschlussgründen Die mit dem Angebot nachzuweisenden Eignungsanforderungen lauten wie folgt: Der Bieter muss anhand eines vergleichbaren Referenzauftrages seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt "Referenz" lfach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei: - vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien; oder - vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung; oder - vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es belegt: - Kenntnisse im Bereich natürliche Radionuklide in überwachungsbedürftigen Rückständen Und - Kenntnisse im Bereich Probenahme und gammaspektrometrische Analyse von NORM- Stoffen Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenz auftrage und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen. Ferner muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt "Fachkräfte" einzureichen (Eigenerklärung); der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der DE Formular -- Auftragsbekanntmachung benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die o.g. Erfahrungen sollen beim Team vorhanden sein, das für die Auftragsausführung vorgesehen ist. Der Nachweis der o.g. Erfahrungen erfolgt vor allem durch die Einreichung einer Liste der bisher veröffentlichten, einschlägigen Arbeiten der benannten Fachkräfte. Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der "Eignungsleihe". Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt: (1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt "C_Erklärung Bietergemeinschaft- Nachunternehmer" abgeben. (2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung "D_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO" abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt. (3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt. (4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein. Beispiel: Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt "C_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer", die Erklärung "D_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO" und die Erklärung "F_Formblatt_Ausstattung" ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein. Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.

12. Zuschlagskriterien siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)

13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.

14. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht. DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 46858 vom 02.10.2022