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Geotechnik
Titel Ausführungsort Frist
Vertiefte Sicherheitsüberprüfung am Dammbauwerk in Wiesensee DE-56457 02.05.2024
Bohrerkundungen bei Stützwand Lenzkirch DE-60327 02.05.2024
Baugrunduntersuchungen 2024 als Rahmenvertrag im Stadtgebiet Gevelsberg DE-58285 02.05.2024
Durchführung von Straßenbau DE-14728 01.05.2024
Durchführung von Baugrunderkundung DE-14728 01.05.2024
Baugrunduntersuchung und Voruntersuchung zur Verwertbarkeit der Abbruchstoffe DE-14480 01.05.2024
Hochwasserrückhaltebecken Burgau - Ausführungsplanung DE-89331 30.04.2024
Errichtung eines Gigabit-Netzes für die Gemeinde Berkheim DE-88450 30.04.2024
Baubegleitung Hochwasserschutz im Großraum Hannover DE-30519 30.04.2024
Titel
Rahmenvertrag für Asphaltkontrolluntersuchungen
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Stadt Herne
Friedrich-Ebert-Platz 2
44623 Herne
Ausführungsort
DE-44623 Herne
Frist
30.06.2022
TED Nr.
284878-2022
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Stadt Herne
Friedrich-Ebert-Platz 2
44623 Herne
Telefon: +49 2323/16-3155
E-Mail: submissionsstelleherne.de
Internet: http.:www.herne.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6D4UQ/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6D4UQ
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvertrag für Asphaltkontrolluntersuchungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-0008
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag für Asphaltkontrolluntersuchungen für zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Details siehe Leistungsbeschreibung.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen 45111250 Bodenproben
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA55 Hauptort der Ausführung: Stadtgebiet Herne Herne
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag für Asphaltkontrolluntersuchungen. Es handelt sich um eine gemeinsame Ausschreibung mit der Stadtentwässerung Herne (SEH).
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.08.2022 Ende: 31.07.2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Nach zwei Jahren mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Eigenerklärung Ausschlussgründe
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Bei Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung Sanktionspaket
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30.06.2022 Ortszeit: 09:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.08.2022
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 30.06.2022 Ortszeit: 09:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 23.06.2022 zu stellen. ------------------------------------------------------------------------------------- Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an. Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6D4UQ
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland Telefon: +49 251411-1691 E-Mail: vergabekammerbezreg-muenster.nrw.de Fax: +49 251411-2165
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.05.2022
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 44098 vom 29.05.2022