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Titel

Geotechnische Fachbauüberwachung mit Beratung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin

Ausführungsort

DE-20038 Hamburg

Frist

16.01.2020

TED Nr.

578873-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Deges Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstr. 54

10117 Berlin

Telefon: +49 30-20243-222

Fax: +49 30-20243-791

E-Mail: vergabe(at)deges.de

Internet: www.deges.de

Internet: vergabe.deges.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geotechnische Fachbauüberwachung, Beratung während Bauzeit Referenznummer der Bekanntmachung: A706280108

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: 4-streifiger Neubau der A26 Stade-Hamburg von der AS Neu Wulmstorf bis zum AK A26/A7 8-streifige Erweiterung der A7 von der Elbmarschbrücke K20 bis zur AS Heimfeld, Geotechnische Fachbauüberwachung und geotechnische Beratung während der Bauzeit.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 71311220 71311210 71332000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Freie und Hansestadt Hamburg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit dem Vorhaben wird die Verkehrseinheit VKE 706 (Abschnitte 4 und 4a) der Bundesautobahn A 26 Stade – Hamburg zusammen mit dem Anschluss an die A 7 inklusive der zugehörigen Anpassungen im Bestand realisiert. Die Verkehrseinheit VKE 706.1 umfasst auf der A 26 den Abschnitt vom Anschluss an die A 7 bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Hamburg (Abschnitt 4) sowie auf der A 7 das Teilstück vom Südende der Elbmarschbrücke – K 20 bis zur Anschlussstelle Hamburg-Heimfeld. Mit der niedersächsischen Verkehrseinheit 706.2 (Abschnitt 4a) zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Hamburg und der Anschlussstelle Neu Wulmstorf wird eine verkehrswirksame Einheit gebildet. Der Bauabschnitt 4a ist ca. 0,755 km lang (Bau-km 8+700 bis Bau-km 7+945), der Bauabschnitt 4 ca. 7,945 km (Bau-km 7+945 bis Bau-km 0+00) und das Teilstück auf der A7 hat eine Länge von ca. 3,74 km (km 163+542 K20 bis km 167+280 AS Heimfeld). Der Bauabschnitt 4/4a der A 26 verläuft auf gesamter Länge durch das Marschgebiet im Urstromtal der Elbe. Der Marschboden besteht aus organischen Weichschichten aus Klei und Torf in unterschiedlicher Mächtigkeit zwischen ca. 4 m und 10 m. Darunter befinden sich Fein- und Mittelsande. Das Elbeurstromtal wird im Süden begrenzt durch den Geestrand, der etwa entlang der Bahnlinie Stade-Hamburg verläuft. Beschreibung der Ingenieurleistungen: Inhalt der ausgeschriebenen Leistung sind geotechnische Fachbauüberwachungsleistungen für Maßnahmen zur Untergrundverbesserung sowie geotechnische Beratungen während der Baudurchführung für den 4-streifigen Neubau der A 26 in Niedersachsen mit einer Streckenlänge von 0,7 km, auf dem Hamburger Gebiet mit einer Streckenlänge von 9,0 km einschließlich des Autobahndreieckes A 7/A 26 und die 8-streifige Erweiterung der A 7 mit einer Streckenlänge von 3,7 km. Ingenieurleistungen gemäß Leistungsbild der Ausschreibung; Besondere Leistungen:, Fotodokumentation, Vergabeunterlagen für Kontrollprüfungen, Nachtragsbearbeitung.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 64 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden; E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. — Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], — dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], — dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], — dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 und 4 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR für Personen 5 000 000 EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen). Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen). Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: – § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert, – § 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert, – § 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert, – § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: – zu § 46 (3) 2 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen), – § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen), – zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen), – § 46 (3) Nr. 10 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er den geforderten Mindeststandard (siehe Teilnahmeunterlagen) erfüllt.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 16.01.2020 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 06.02.2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Vom 20.12.2019 12:30 Uhr bis 2.1.2020 9:00 Uhr ist die Vergabestelle nicht besetzt.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg Neuenfelder Straße 19 Hamburg 21109 Deutschland Telefon: +49 40428403230 E-Mail: vergabekammer(at)bsw.hamburg.de Fax: +49 40427310499

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 03.12.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30613 vom 11.12.2019