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Titel

Durchführung von Erd- und Verbauarbeiten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

GMSH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AdöR Büro Lübeck
Schillstr. 1-3
23566 Lübeck

Ausführungsort

DE-24099 Kiel

Frist

18.01.2019

TED Nr.

531665-2018

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Schillstraße 1-3

23566 Lübeck

Fax: +49 45130086-166

E-Mail: bieteranfragen-vob(at)gmsh.de

Internet: www.gmsh.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.e-vergabe-sh.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.e-vergabe-sh.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Erd- und Verbauarbeiten (18E02770 – 21540006 CAU Sektor 1/Neubau Geowissenschaften) Referenznummer der Bekanntmachung: 18E02770 - 21540006

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45112400

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Neubau Institut für Geowissenschaften Erd- und Verbauarbeiten für ein 9-geschossiges Labor- und Bürogebäude für die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1.390.045,31 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45262212

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF02 Hauptort der Ausführung: Kiel

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Erd- und Verbauarbeiten für einen 9-geschossigen Neubau umfassen: Werkstattplanung Verbau- und Ankerarbeiten Werkstattplanung Offene Wasserhaltung Eigene Baustelleneinrichtung Freimachung Böschung ca. 650 m2 Erdarbeiten in Form von Aushub Baugrube ca. 22 000 m3, mit Sauberkeitsschicht ca. 4 000 m2 Verbauarbeiten in Form von Trägerbohlwand ca. 1 150 m2, mit Litzenanker ca. 660 lfm und deren Vorhaltung Offene Wasserhaltung der Baugrube und deren Vorhaltung Demontage von Bestands-Grund- und Elektroleitungen im Baufeld Bauabfälle und Entsorgung Bruttorauminhalt BRI Neubau ca. 75 400 m3 Bruttogrundfläche ca. 17 750 m2 OK Attika + 35,44 m

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1.390.045,31 EUR

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 08.04.2019 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für diese anderen Unternehmen zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher. (Bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für diese anderen Unternehmen zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher. (Bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Siehe Vergabeunterlagen Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG). Die Verpflichtungserklärung ist unter Internet: www.e-vergabe-sh.de unter der jeweiligen Ausschreibung erhältlich.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 18.01.2019 Ortszeit: 09:30

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.03.2019

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 18.01.2019 Ortszeit: 09:30 Ort: Anschrift Siehe Nr. I.1) Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Nur Vertreter des Auftraggebers

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig. Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 und III.2.2 genannten Bedingungen: Gem. § 50 Abs. 3 VgV und § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf dies Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Düsternbrooker Weg 94 Kiel 24105 Deutschland Telefon: +49 4319884640 Fax: +49 4319884702

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR VOB-Submissionsstelle Schillstraße 1-3 Lübeck 23566 Deutschland E-Mail: bieteranfragen-vob(at)gmsh.de Fax: +49 45130086-166

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 30.11.2018

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 26918 vom 06.12.2018