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Geotechnik
Titel Ausführungsort Frist
Durchführung von Baugrunderkundung DE-16845 25.04.2024
Baugrunduntersuchung und Voruntersuchung zur Verwertbarkeit der Abbruchstoffe DE-14480 25.04.2024
Rahmenvertrags für Erkundungsbohrungen und schwere Rammsondierungen DE-90443 24.04.2024
Neubau eines Mehrfamilienhaus auf der Reiferbahn DE-18439 23.04.2024
Herstellung von zwei wasserdichten und rückverankerten Spundwand-Baugruben DE-49594 23.04.2024
Ingenieurtechnische Leistungen zur Schadensbeseitigung DE-01968 23.04.2024
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Ersatzneubau DE-53115 23.04.2024
Rahmenvertrag „Planungsbegleitende Überflutungssimulationen am Standort Asse“ DE-31224 22.04.2024
Titel
Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe).
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) Dienstsitz Salzgitter
Willy-Brandt-Srtaße 5
38226 Salzgitter
Ausführungsort
DE-10099 Berlin
Frist
25.04.2019
Vergabeunterlagen
TED Nr.
136821-2019
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Telefon: +49 30187-676761521
E-Mail: vergabestellebfe.bund.de
Internet: www.bfe.bund.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 4718F11001 - Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe) Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BfE62220/4718F11001
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71319000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe).
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) verschiedene Aufgaben im Standortauswahlverfahren übertragen (§ 4 StandAG). Das BfE hat neben der Überwachung des Vollzugs des Standortauswahlverfahrens (§ 4 (1) Nr. 3 StandAG) insbesondere die Aufgabe, die Vorschläge der Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zu den einzelnen Verfahrensschritten gemäß §§ 14, 16 und 18 StandAG zu prüfen und hierzu begründete Empfehlungen zu erarbeiten (§ 4 (1) Nr. 2 StandAG). Das Standortauswahlverfahren sieht vor, dass im Zuge der verschiedenen Verfahrensschritte nach §§ 13, 14, 16 und 18 StandAG wiederholt sicherheitsgerichtete Abwägungen der Ergebnisse der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG durchzuführen sind. Ebenfalls sieht das StandAG für die Verfahrensschritte nach §§ 14, 16 und 18 StandAG die wiederholte Durchführung sicherheitsgerichteter Vergleiche und vergleichender Bewertungen im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) vor. Das StandAG macht jedoch keine Vorgaben, wie diese Vergleiche und Bewertungen methodisch durchzuführen sind, wie mit Ungewissheiten aufgrund unterschiedlicher Datenverfügbarkeiten, -qualitäten und –vergleichbarkeiten umzugehen ist, wie unterschiedliche Daten gegebenenfalls zu wichten sind und wie wirtsgesteinsspezifische und wirtsgesteinsunabhängige Daten zu betrachten sind. Für die Aufgabe des BfE, die seitens BGE bei der Erarbeitung ihrer Vorschläge gewählte Herangehensweise sowie deren Ergebnisse zu prüfen und nachvollziehbar zu bewerten, ist es von besonderer Bedeutung methodisch bedingte Unterschiede und deren Auswirkungen einschätzen und bewerten zu können. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) in Bezug auf generelle sicherheitsgerichtete Bewertungs- und Vergleichsmethoden zu recherchieren und zu erläutern sowie deren Relevanz unter Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen des Standortauswahlverfahrens herauszuarbeiten. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen das BfE in die Lage versetzen, methodische Ansätze bei Erfordernis weiter bzw. neu zu entwickeln und an seine spezifischen Herausforderungen anzupassen sowie zu entscheiden, wie es mit methodisch bedingten unterschiedlichen Ergebnissen umgeht und diese bewertet.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 9 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Qualifikation und Erfahrung in Fragestellungen mit Bezug auf geowissenschaftliche Anforderungen und Kriterien für einen Endlagerstandort. Nachzuweisen durch praktische Erfahrung in entsprechenden Projekten oder Vorhaben, — Kenntnisse zum Standortauswahlgesetz (StandAG), — Abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder Hochschulstudium (Diplom/ Master oder gleichwertige Ausbildung) in einer Geowissenschaft oder einem anderen Fach mit entsprechender Vertiefungsrichtung (anderenfalls sind entsprechende Kenntnisse durch berufliche Erfahrung nachzuweisen). Die Eignung ist durch Referenzen, ggf. Publikationslisten nachzuweisen.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen: — die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen, — der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt, — die Zahlung erfolgt bargeldlos. Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 25.04.2019 Ortszeit: 15:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13.06.2019
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 26.04.2019 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: 2 Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 21.03.2019
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 28469 vom 27.03.2019