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Titel

Baugrunderkundungen beim Ausbau von Knoten Köln - Westspange und Eifelstrecke

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13
60327 Frankfurt am Main

Ausführungsort

DE-60327 Frankfurt am Main

Frist

09.12.2022

TED Nr.

615590-2022

Beschreibung

I.1) DB Netz AG (Bukr 16)

Adam-Riese-Straße 11-13

60327 Frankfurt Main

Telefon: +49 20330174761

Fax: +49 20330174724

E-Mail: mailto: thomas.biethmann@deutschebahn.com

Internet: https://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ausbau Knoten Köln - Westspange und Eifelstrecke; Planungsabschnitt 1a: Baugrunderkundungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57176

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Geotechnische Erkundungsarbeiten im Rahmen der Vorplanung (Lph 1/2) inkl. Vorbereitung, Durchführung, Auswertung im Zuge von Laborversuchen, Einrichten von Grundwassermessstellen und Lagerung der Proben. Los 1, Köln HBF - Köln MediaPark (Strecke 2630): ca. 272 St. Schurfarbeiten; ca. 85 St. Kernbohrungen Asphalt; ca. 82 St. Geräteeinsatz für Kernbohrungen (BK); ca. 177 St. Geräteeinsatz Bohrsondierungen (BS); ca. 259 St. Geräteeinsatz für Rammsondierungen Los 2, Erkundung Bestandsbauwerke zw. Köln Hbf und Bf. Köln Süd (Strecke 2630): ca. 113 m Kernbohrungen horizontal; ca. 125 m Kernbohrungen schräg; ca. 37 St. Umsetzen und Einsetzen Bohrgerät

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 02.11.2022

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 194-550781

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben

VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: I.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation Anstatt: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/041e7b56-680b-49d4-aa46-db79cae9bf08 muss es heißen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8390275d-de90-4382-94f1-eaa469e113e3 Abschnitt Nummer: VI.4.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen Anstatt: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. muss es heißen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VII.2) Weitere zusätzliche Informationen

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 47707 vom 09.11.2022