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Geotechnik
Titel Ausführungsort Frist
Geotechnisches Gutachten für Elz HWS-Waldkirch DE-79183 28.03.2024
Erstellen von Schadstoffgutachten für die Brückenbauwerke, Lärmschutzwände DE-59065 28.03.2024
Erkundungsbohrung in der Subrosionssenke Oberrohn DE-36469 28.03.2024
Verrichtung von Baugrundaufschlussbohrungen, Drucksondierungen DE-19417 28.03.2024
Baugrunderkundungen im PA 3 für das EDP-Projekt ETCS Knoten Regensburg DE-60327 28.03.2024
A 1 Westhofener Kreuz: Geologische Baubegleitung und Beratung DE-58239 27.03.2024
Beprobung von Sedimenten in Regenwasserbehandlungsanalgen DE-59065 27.03.2024
Hochwasserschutz Ager, Attnang-Puchheim/Regau AT-4810 27.03.2024
Bauüberwachung für den Ausbau der Polderdeiche DE-06132 27.03.2024
Titel
Baugrunderkundungen beim Ausbau von Knoten Köln - Westspange und Eifelstrecke
Vergabeverfahren
Ergänzungsmeldung
Bauauftrag (VOB)
Auftraggeber
DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13
60327 Frankfurt am Main
Ausführungsort
DE-60327 Frankfurt am Main
Frist
09.12.2022
Vergabeunterlagen
bieterportal.noncd.db.de/…/8390275d-de90-4382-94f1-eaa469e113e3
TED Nr.
615590-2022
Beschreibung
I.1) DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13
60327 Frankfurt Main
Telefon: +49 20330174761
Fax: +49 20330174724
E-Mail: mailto: thomas.biethmann@deutschebahn.com
Internet: https://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ausbau Knoten Köln - Westspange und Eifelstrecke; Planungsabschnitt 1a: Baugrunderkundungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57176
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Geotechnische Erkundungsarbeiten im Rahmen der Vorplanung (Lph 1/2) inkl. Vorbereitung, Durchführung, Auswertung im Zuge von Laborversuchen, Einrichten von Grundwassermessstellen und Lagerung der Proben. Los 1, Köln HBF - Köln MediaPark (Strecke 2630): ca. 272 St. Schurfarbeiten; ca. 85 St. Kernbohrungen Asphalt; ca. 82 St. Geräteeinsatz für Kernbohrungen (BK); ca. 177 St. Geräteeinsatz Bohrsondierungen (BS); ca. 259 St. Geräteeinsatz für Rammsondierungen Los 2, Erkundung Bestandsbauwerke zw. Köln Hbf und Bf. Köln Süd (Strecke 2630): ca. 113 m Kernbohrungen horizontal; ca. 125 m Kernbohrungen schräg; ca. 37 St. Umsetzen und Einsetzen Bohrgerät
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 02.11.2022
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 194-550781
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: I.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation Anstatt: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/041e7b56-680b-49d4-aa46-db79cae9bf08 muss es heißen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8390275d-de90-4382-94f1-eaa469e113e3 Abschnitt Nummer: VI.4.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen Anstatt: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. muss es heißen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 47707 vom 09.11.2022