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Titel

Geophysikalische Begleitung (GeophysB) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Ausführungsort

DE-20095 Hamburg

Frist

08.11.2022

TED Nr.

548874-2022

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Bernhard-Nocht-Straße 78

20359 Hamburg

E-Mail: mailto: vergabestelle@bsh.de

Internet: https://www.bsh.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=481025 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=481025

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geophysikalische Begleitung (GeophysB) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01404

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, werden in den Jahren 2023 und 2024 geophysikalische (seismische) Untersuchungen als Teil der geologischen Vorerkundung durchgeführt. Die entsprechenden Arbeiten umfassen die Datenakquisition, die Datenbearbeitung, die Datenauswertung und die Erstellung von GIS- und Auswerteprodukten sowie von Berichten. Aufgabe der geophysikalischen Begleitung (GeophysB) ist es, durch Begleitung der mehrwöchigen offshore Arbeiten an Bord der Messschiffe und Überprüfung der Liefergegenstände die Einhaltung der mit den ausführenden Unternehmen vertraglich fixierten und allgemein gültigen Qualität-Standards zu gewährleisten.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71352140 Verarbeitung seismischer Daten 71351710 Geophysikalische Untersuchungen 71351200 Geologische und geophysikalische Beratung 71352100 Dienstleistungen im Bereich Seismik

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Nordsee Offshore und Sitz des Auftragnehmers

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der Vertragsleistung ist die Begleitung der geophysikalischen Untersuchung zur Baugrundvorerkundung für die Untersuchungsjahre 2023 und 2024. Die Begleitung umfasst eine partielle Übernahme der Schnittstellenfunktion zwischen Auftraggeber und der ausführenden Firma. Diese Schnittstellenfunktion umfasst folgende Aufgaben: - Permanente Anwesenheit auf dem Messschiff zur Begleitung und Überwachung der Messkampagnen zu den geophysikalischen Untersuchungen der Jahre 2023 und 2024 - Überprüfung und Freigabe der Mobilisierung zur den geophysikalischen Untersuchungen der Jahre 2023 und 2024 inkl. Überprüfung der jeweiligen Mobilisierungsberichte - Qualitätsprüfung der gelieferten Datenpakete und Produkte zu den geophysikalischen Untersuchungen der Jahre 2023 und 2024 Die Offshore-Arbeiten der ausführenden Unternehmen basieren auf einem 24/7-Arbeitsrhytmus. Für die Offshore-Begleitung ist pro Messschiff eine Person im Ein-Schicht-Betrieb vorgesehen. Für die Durchführung der Messkampagnen und die Lieferung der Datenpakete sind Fristen mit dem die Untersuchungen durchführenden Unternehmen vertraglich festgelegt. Untersuchungsgebiet in 2023: Die im Jahr 2023 zu untersuchende Fläche N13W liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 173 km² die FEP-Flächen N-13.1 und N-13.2 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 2.377 km. Die Untersuchungsfläche N13W liegt ca. 45 km bis 70 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 30 km bis 45 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs Sandbank. Sie grenzt mit ihrer West-Flanke an die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung „NorNed“ an. Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 180 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 200 km bis 225 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km südöstlich der Flächen entfernt gelegen. Untersuchungsgebiet in 2024: Die im Jahr 2024 zu untersuchende Fläche N13E liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 215 km² die FEP-Fläche N-13.3 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 2.940 km. Die Untersuchungsfläche N13E liegt ca. 50 km bis 75 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 20 km bis 35 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs Sandbank. Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 190 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 200 km bis 225 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km südöstlich der Flächen entfernt gelegen. Leistungsstufen: Die Leistungen werden in 2 Leistumgsstufen beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den oben beschriebenen Untersuchungsumfang zu erhöhen. Eine Änderung des Anforderungsprofils an die zu erbringenden Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) geht mit dieser Erweiterung des Untersuchungsumfangs nicht einher. Es handelt sich lediglich um eine Erhöhung des Leistungsvolumens zu den im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für die jeweiligen Erkundungsjahre nach Profilkilometern vereinbarten Konditionen, skaliert über die zusätzlich zu untersuchenden Profilkilometer bzw. zusätzlich anfallenden Offshore-Tage. Die Erhöhung des Untersuchungsumfangs umfasst das Vorziehen der Fläche N13E um ein Jahr und somit die Zusammenfassung der Untersuchungsflächen N13W und N13E zu der Untersuchungsfläche N13. Somit würde sich im Erkundungsjahr 2023 die Gesamtgröße der Untersuchungsfläche auf 383 km² und die Gesamtprofillänge der Untersuchungen auf 5.229 km erhöhen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, im Erkundungsjahr 2024 die geophysikalische Untersuchung der Fläche N21 durchführen zu lassen. Die Untersuchungsfläche N21 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 279 km² die FEP-Fläche N-21.1 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 3.948 km. Die Untersuchungsfläche N21 liegt in direkter Nachbarschaft zu den bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Deutsche Bucht“, „Veja Mate“ und „BARD Offshore 1“ sowie zu dem OWP-Vorhabensgebiet „EnBW He Dreiht“. Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 125 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 170 km bis 195 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 125 km östlich der Flächen entfernt gelegen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2023 Ende: 30.11.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2025 bis 2026 in ihrer Art für andere Flächen in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Der Umfang des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans. Fertigstellung aller Leistungen: 30.11.2024.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geophysikalischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Anlage_A_Eignungskriterien, Abschnitt 1

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: siehe Anlage_A_Eignungskriterien, Abschnitt 2

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: siehe Anlage_A_Eignungskriterien, Abschnitt 3 und 4

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags - Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: Internet: https://www.gesetze-im-internet.de - VOL/B zu finden auf: Internet: https://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Downloads/Rechtsgrundlagen/VOLB.html?__blob=/ - „Standard Baugrunderkundung - Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“ 05.02.2014, zu finden auf: Internet: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Baugrunderkundung-Offshore-Windenergieanlagen.html - Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 08.11.2022 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Englisch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.01.2023

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 08.11.2022 Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2024

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. Internet: https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, Internet: https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. ---------------------------------------------- MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: Angebotsschreiben Eigenerklärung zur Eignung Überwachuchungskonzept (Formular) Vertrag Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen) ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer) bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN: Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation Referenzschreiben der Referenzgeber Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Jahres-/Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Deckungsnachweis der Versicherung Software-Lizenzvereinbarungen Urkalkulation Hinweis: Vertragssprache ist Deutsch. Rückmeldungen und das Umsetzungskonzept können in deutscher oder englischer Sprache ausgeführt werden.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes- Villemombler Straß1 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-9499421 Fax: +49 228-9499163

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsbehelfsbelehrung Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578 Telefax: 0228 / 9499-163 Gemäß § 160 GWB statthaft. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 04.10.2022

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 47072 vom 13.10.2022