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Titel

Bergung und Wiederflottmachung: meeresphysikalische und meteorologische Messungen

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg

Ausführungsort

DE-18010 Rostock

Frist

20.04.2021

TED Nr.

168236-2021

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78

20359 Hamburg

E-Mail: vergabestelle(at)bsh.de

Internet: http.:www.bsh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vorbereitung der Generalüberholung für die Forschungsplattform „Messmast Darßer Schwelle“ Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1068

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 63725000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Schwelle“ ist eine über ein Kreuzgelenk am Boden fixierte Konstruktion (siehe Bilder und Zeichnungen in der Anlage), auf der meeresphysikalische und meteorologische Messungen durchgeführt werden. Der Messmast befindet sich ca. 13 sm nördlich Zingst auf der Darßer Schwelle und muss zwecks Generalüberholung geborgen, an Bord des zu stellenden Transportschiffes verstaut und in den Hafen von Rostock verbracht werden. Vorab ist der Messcontainer zu demontieren. Eine ferromagnetische Objektdetektion potenzieller Altlasten im und auf dem Meeresboden (bis 1,5 m Tiefe in den Meeresboden) im Radius von 200 m um die Messposition ist innerhalb von 2 Monaten nach der Bergung abzuschließen. Diese dient dazu, um bei Wiederausbringung optionale Standortpositionen für den Mast zu evaluieren und Hindernisse oder potenzielle Gefahren zu identifizieren. In Rostock muss die gesamte Konstruktion mit Hilfe eines zu stellenden Krans an Land zur Lagerung übergeben werden. Transport zur Lagerfläche, Lagerfläche und Kran ist vom Auftragnehmer zu stellen (1 000 qm). In den darauf folgenden (voraussichtlich 6 bis maximal 12) Monaten werden dann Arbeiten an der Konstruktion durch die Auftraggeberin oder von Unternehmen, welche von der Auftraggeberin beauftragt wurden, durchgeführt. Nach Befundung und Zertifizierung ist der Mast wieder auf seine Sollposition zu bringen, dort aufzustellen und der Messcontainer wieder aufzusetzen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 29.03.2021

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 050-125049

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben

VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Abschnitt Nummer: II.1.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung:

Anstatt: Der Messmast „Darßer Schwelle“ ist eine über ein Kreuzgelenk am Boden fixierte Konstruktion (siehe Bilder und Zeichnungen in der Anlage), auf der meeresphysikalische und meteorologische Messungen durchgeführt werden. Der Messmast befindet sich ca. 13 sm nördlich Zingst auf der Darßer Schwelle und muss zwecks Generalüberholung geborgen, an Bord des zu stellenden Transportschiffes verstaut und in den Hafen von Rostock verbracht werden. Vorab ist der Messcontainer zu demontieren und eine ferromagnetische Objektdetektion potenzieller Altlasten im und auf dem Meeresboden (bis 1,5 m Tiefe in den Meeresboden) im Radius von 200 m um die Messposition durchzuführen, um bei Wiederausbringung optionale Standortposition für den Mast zu evaluieren und Hindernisse oder potenzielle Gefahren zu identifizieren. In Rostock muss die gesamte Konstruktion mit Hilfe eines zu stellenden Krans an Land zur Lagerung übergeben werden. Transport zur Lagerfläche, Lagerfläche und Kran ist vom Auftragnehmer zu stellen (1 000 qm). In den darauf folgenden (voraussichtlich 6 bis maximal 12) Monaten werden dann Arbeiten an der Konstruktion durch die Auftraggeberin oder von Unternehmen, welche von der Auftraggeberin beauftragt wurden, durchgeführt. Nach Befundung und Zertifizierung ist der Mast wieder auf seine Sollposition zu bringen, dort aufzustellen und der Messcontainer wieder aufzusetzen.

muss es heißen: le“ ist eine über ein Kreuzgelenk am Boden fixierte Konstruktion (siehe Bilder und Zeichnungen in der Anlage), auf der meeresphysikalische und meteorologische Messungen durchgeführt werden. Der Messmast befindet sich ca. 13 sm nördlich Zingst auf der Darßer Schwelle und muss zwecks Generalüberholung geborgen, an Bord des zu stellenden Transportschiffes verstaut und in den Hafen von Rostock verbracht werden. Vorab ist der Messcontainer zu demontieren. Eine ferromagnetische Objektdetektion potenzieller Altlasten im und auf dem Meeresboden (bis 1,5 m Tiefe in den Meeresboden) im Radius von 200 m um die Messposition ist innerhalb von 2 Monaten nach der Bergung abzuschließen. Diese dient dazu, um bei Wiederausbringung optionale Standortpositionen für den Mast zu evaluieren und Hindernisse oder potenzielle Gefahren zu identifizieren. In Rostock muss die gesamte Konstruktion mit Hilfe eines zu stellenden Krans an Land zur Lagerung übergeben werden. Transport zur Lagerfläche, Lagerfläche und Kran ist vom Auftragnehmer zu stellen (1 000 qm). In den darauf folgenden (voraussichtlich 6 bis maximal 12) Monaten werden dann Arbeiten an der Konstruktion durch die Auftraggeberin oder von Unternehmen, welche von der Auftraggeberin beauftragt wurden, durchgeführt. Nach Befundung und Zertifizierung ist der Mast wieder auf seine Sollposition zu bringen, dort aufzustellen und der Messcontainer wieder aufzusetzen.

Abschnitt Nummer: II.2.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung: Los-Nr.: 1

Anstatt: Der Messmast „Darßer Schwelle“ ist eine über ein Kreuzgelenk am Boden fixierte Konstruktion (siehe Bilder und Zeichnungen in der Anlage), auf der meeresphysikalische und meteorologische Messungen durchgeführt werden. Der Messmast befindet sich ca. 13 sm nördlich Zingst auf der Darßer Schwelle und muss zwecks Generalüberholung geborgen, an Bord des zu stellenden Transportschiffes verstaut und in den Hafen von Rostock verbracht werden. Vorab ist der Messcontainer zu demontieren und eine ferromagnetische Objektdetektion potenzieller Altlasten im und auf dem Meeresboden (bis 1,5 m Tiefe in den Meeresboden) im Radius von 200 m um die Messposition durchzuführen, um bei Wiederausbringung optionale Standortposition für den Mast zu evaluieren und Hindernisse oder potenzielle Gefahren zu identifizieren. In Rostock muss die gesamte Konstruktion mit Hilfe eines zu stellenden Krans an Land zur Lagerung übergeben werden. Transport zur Lagerfläche, Lagerfläche und Kran ist vom Auftragnehmer zu stellen (1 000 qm). In den darauf folgenden (voraussichtlich 6 bis maximal 12) Monaten werden dann Arbeiten an der Konstruktion durch die Auftraggeberin oder von Unternehmen, welche von der Auftraggeberin beauftragt wurden, durchgeführt. Nach Befundung und Zertifizierung ist der Mast wieder auf seine Sollposition zu bringen, dort aufzustellen und der Messcontainer wieder aufzusetzen.

muss es heißen: Der Messmast „Darßer Schwelle“ ist eine über ein Kreuzgelenk am Boden fixierte Konstruktion (siehe Bilder und Zeichnungen in der Anlage), auf der meeresphysikalische und meteorologische Messungen durchgeführt werden. Der Messmast befindet sich ca. 13 sm nördlich Zingst auf der Darßer Schwelle und muss zwecks Generalüberholung geborgen, an Bord des zu stellenden Transportschiffes verstaut und in den Hafen von Rostock verbracht werden. Vorab ist der Messcontainer zu demontieren. Eine ferromagnetische Objektdetektion potenzieller Altlasten im und auf dem Meeresboden (bis 1,5 m Tiefe in den Meeresboden) im Radius von 200 m um die Messposition ist innerhalb von 2 Monaten nach der Bergung abzuschließen. Diese dient dazu, um bei Wiederausbringung optionale Standortpositionen für den Mast zu evaluieren und Hindernisse oder potenzielle Gefahren zu identifizieren. In Rostock muss die gesamte Konstruktion mit Hilfe eines zu stellenden Krans an Land zur Lagerung übergeben werden. Transport zur Lagerfläche, Lagerfläche und Kran ist vom Auftragnehmer zu stellen (1 000 qm). In den darauf folgenden (voraussichtlich 6 bis maximal 12) Monaten werden dann Arbeiten an der Konstruktion durch die Auftraggeberin oder von Unternehmen, welche von der Auftraggeberin beauftragt wurden, durchgeführt. Nach Befundung und Zertifizierung ist der Mast wieder auf seine Sollposition zu bringen, dort aufzustellen und der Messcontainer wieder aufzusetzen.

Abschnitt Nummer: II.2.7) Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Los-Nr.: 1

Anstatt: Beschreibung der Verlängerungen: Die Bergung und Einholung des Messmastes ist vom Wetter abhängig und kann sich somit wetterbdedingt verschieben. Geplante Einholung ist Mitte April. Nach Bendigung der Reparaturarbeiten muss der Messmast umgehend wieder ausgebracht und auf der Sollposition verankert werden. Geplant ist dies 6 Monate nach Einholung und Befundung. Hier kann es ebenfalls zu Verschiebungen (bis zu 6 Monaten) kommen, da die Lagerzeit im Rostocker Fischereihafen vom Ausmaß der Reparaturarbeiten und den Wetterbedingungen bei Ausbringung abhängen.

muss es heißen: Beschreibung der Verlängerungen: Die Bergung und Einholung des Messmastes ist vom Wetter abhängig und kann sich somit wetterbedingt verschieben. Die Vorbereitungen für die geplante Einholung haben unverzüglich nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. In Rücksprache mit der Auftraggeberin und entsprechendes Wetter vorausgesetzt, ist spätestens Mitte Mai mit der Einholung zu beginnen. Nach Beendigung der Reparaturarbeiten muss der Messmast umgehend wieder ausgebracht und auf der Sollposition verankert werden. Geplant ist dies 6 Monate nach Einholung und Befundung. Hier kann es ebenfalls zu Verschiebungen (bis zu 6 Monaten) kommen, da die Lagerzeit im Rostocker Fischereihafen vom Ausmaß der Reparaturarbeiten und den Wetterbedingungen bei Ausbringung abhängen.

Abschnitt Nummer: III.1.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Anstatt: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für Los 1: Der Wirtschaftsteilnehmer muss – insbesondere für die Qualitätssicherung – über technische Fachkräfte oder technische Stellen mit folgender Mindestqualifikation verfügen (Ausschlusskriterium): Berufstaucher Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Nachweis der beruflichen Zulassung Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer über eine Berechtigung für Transport und Schlepparbeiten in den betroffenen Deutschen Gewässern verfügen. (Auschlusskriterium). Nachweis: mittels separatem Schreiben Für Los 2: Der Wirtschaftsteilnehmer muss, insbesondere für die Qualitätssicherung, für die laut Leistungsbeschreibung anfallenden Arbeiten, über entsprechende technische Fachkräfte und Untersuchungsmöglichkeiten verfügen (Ausschlusskriterium). Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung Der Wirtschaftsteilnehmer muss – insbesondere für die Qualitätssicherung – seine Qualifikation nachweisen (Ausschlusskriterium). Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Nachweis mittels Studien- und Ausbildungsnachweisen Sowohl für Los 1 als auch Los 2: Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über die in der Leistungsbeschreibung genannte Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium). Nachweis: Eigenerklärung

muss es heißen: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für Los 1: Der Wirtschaftsteilnehmer muss – insbesondere für die Qualitätssicherung – über technische Fachkräfte oder technische Stellen mit folgender Mindestqualifikation verfügen (Ausschlusskriterium): Berufstaucher Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Nachweis der beruflichen Zulassung Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer über eine Berechtigung für Transport und Schlepparbeiten in den betroffenen Deutschen Gewässern verfügen. (Auschlusskriterium). Nachweis: Eigenerklärung und mittels separatem Schreiben (Zulassungen / Zertifikate für die eingesetzten Gerätschaften) Für Los 2: Der Wirtschaftsteilnehmer muss, insbesondere für die Qualitätssicherung, für die laut Leistungsbeschreibung anfallenden Arbeiten, über entsprechende technische Fachkräfte und Untersuchungsmöglichkeiten verfügen (Ausschlusskriterium). Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung Der Wirtschaftsteilnehmer muss – insbesondere für die Qualitätssicherung – seine Qualifikation nachweisen (Ausschlusskriterium). Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Nachweis mittels Studien- und Ausbildungsnachweisen Sowohl für Los 1 als auch Los 2: Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über die in der Leistungsbeschreibung genannte Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium). Nachweis: Eigenerklärung.

Abschnitt Nummer: VI.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:

Anstatt: Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. Mit dem Angebot vorzulegen: Los 1: — Eigenerklärung, — Angebotsschreiben, — Leistungsverzeichnis, — Ablauf- und Durchführungskonzept, — Referenzen, — Berechtigung für Transport- und Schlepparbeiten in den betroffenen Deutschen Gewässern, — Verzeichnis der Unterauftragnehmer*, — Verpflichtungserklärung*, — Erklärung der Bietergemeinschaft*, — Übersicht Eignungs- und Zuschlagskriterien Los 1*. * sofern erforderlich Los 2: — Eigenerklärung, — Angebotsschreiben, — Vertrag, — Verzeichnis der Unterauftragnehmer*, — Verpflichtngserklärung*, — Erklärung der Bietergemeinschaft*, — Übersicht Eignungskriterien Los 2*. * sofern erforderlich Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: Los 1: — Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung, Qualifikation und Berechtigung zur Berufsausübung, — Lebensläufe (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang), — Deckungsnachweis der Versicherung, — Referenzschreiben des Referenzgebers, — Urkalkulation. Los 2: — Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung, Qualifikation und Berechtigung zur Berufsausübung, — Lebensläufe (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang), — Deckungsnachweis der Versicherung, — Urkalkulation. Referenzen Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung): — Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, — Bezeichnung des Projekts, — Beschreibung der Ausgeführten Leistung — Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts, — Auftragssumme brutto. Datenschutz Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter Internet: http.:www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

muss es heißen: Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. Mit dem Angebot vorzulegen: Los 1: — Eigenerklärung; — Angebotsschreiben; — Leistungsverzeichnis; — Ablauf- und Durchführungskonzept; — Referenzen; — Nachweise über die Berechtigung für Transport- und Schlepparbeiten in den betroffenen Deutschen Gewässern mittels Zulassungen und Zertifikaten für die eingesetzten Gerätschaften; — Verzeichnis der Unterauftragnehmer*; — Verpflichtungserklärung*; — Erklärung der Bietergemeinschaft*; — Übersicht Eignungs- und Zuschlagskriterien Los 1*. * sofern erforderlich Los 2: — Eigenerklärung; — Angebotsschreiben; — Vertrag; — Verzeichnis der Unterauftragnehmer*; — Verpflichtngserklärung*; — Erklärung der Bietergemeinschaft*; — Übersicht Eignungskriterien Los 2*. * sofern erforderlich Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: Los 1: — Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung, Qualifikation und Berechtigung zur Berufsausübung; — Lebensläufe (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang); — Deckungsnachweis der Versicherung; — Referenzschreiben des Referenzgebers; — Urkalkulation. Los 2: — Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung, Qualifikation und Berechtigung zur Berufsausübung; — Lebensläufe (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang); — Deckungsnachweis der Versicherung; — Urkalkulation. Referenzen Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung): — Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, — Bezeichnung des Projekts, — Beschreibung der Ausgeführten Leistung — Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts, — Auftragssumme brutto Datenschutz Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter Internet: http.:www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VII.2) Weitere zusätzliche Informationen: Es wurden Änderungen in den Punkten II.1.4), II.2.4), II.2.7), III.1.3) und VI.3) vorgenommen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 36924 vom 05.04.2021