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Titel

Ausführung von geologischen, geophysikalischen Prospektionstätigkeiten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Köln Dezernat Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen l Zentrales Vergabeamt
Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Ausführungsort

DE-50679 Köln

Frist

12.05.2021

TED Nr.

192153-2021

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Köln – 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Telefon: +49 22122121187

E-Mail: beyza.seckin(at)stadt-koeln.de

Internet: http.:www-stadt-koeln.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEK6/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEK6

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn, Köln, Baugrundgutachter, Bodenanalytik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0015-69-6

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71351000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand der Baumaßnahme ist die 3. Baustufe des Gesamtprojekts „Nord-Süd Stadtbahn“ im Süden Kölns und stellt die oberirdisch geführte Verlängerung der 1. Baustufe entlang der Bonner Straße dar. Die 1. Baustufe führt unterirdisch vom Breslauer Platz bis zur oberirdischen Haltestelle Marktstraße. Die 3. Baustufe soll von der Marktstraße auf einem besonderen Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße bis zur Endhaltestelle nördlich des Verteilerkreises Süd fortgeführt werden. Auf der circa 2 100 m langen Trasse sind 4 Haltestellen in Mittellage vorgesehen. Die oberirdische Trasse der 3.Baustufe erfordert eine vollständige Umgestaltung des Straßenkörpers in der Bonner Straße. Im Zuge der 3.Baustufe werden auch die Marktstraße bis Bischofsweg und die Schönhauser Straße bis zur Koblenzer Straße umgestaltet. Im Raderberggürtel erfolgt im Bereich von der Mertener Straße bis zum Knoten Bonner Straße eine Deckensanierung der Fahrbahnen, in Teilbereichen auch als Vollausbau.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45111250

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA23 Hauptort der Ausführung: Baugrundgutachter für die 3.Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn, Streckenabschnitt Marktstraße bis zum Verteilerkreis auf der Bonner Straße in Köln – Bodenanalytik Köln Bereich Bonner Straße zwischen Verteilerkreis und Großmarkt und Teile Schönhauser Straße und Marktstraße

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Baugrunduntersuchungen im Kölner Stadtgebiet Das Bauvorhaben Der Arbeitnehmer hat sofort nach Auftragserteilung mit den erforderlichen Arbeiten zu beginnen. Der Arbeitnehmer hat spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung die als erstes erforderlichen Verkehrszeichenpläne bei der Stadt Köln einzureichen, die er mit der anordnenden Stelle vorab abstimmen muss. Die anordnende Stelle Amt 64 benötigt mindestens 2 Wochen Zeit für den Genehmigungsprozess. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet eine Aktualisierung der abfalltechnischen Analysen und Deklarationen aller auszubauenden Stoffe aus dem Baufeld für den 3. Bauschnitt der Nord-Süd-Bahn. Unter Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs soll eine Beprobung aller auszubauenden Stoffe der bestehenden Oberflächenbefestigungen (Asphaltflächen, Pflaster-/ Plattenflächen, Betonflächen) und den Tragschichten und den Böden im Bereich des Ausbauprofils vorgenommen werden. Der Großteil der Bohransatzpunkte befinden sich dabei auf Verkehrsflächen, nur ein kleiner Teil liegt in Freiflächen. Vor dem Beginn der Bohrungen ist dem AG ein Konzept bezüglich der Anordnung der Bohransatzpunkte zu übergeben. Die Arbeiten sind nach vorheriger Abstimmung mit der städtischen Bauleitung auszuführen. Alle Stoffe die einer Verwertung zugeführt werden können, sollen über das in-situ-Verfahren beprobt werden. Als Grundlage hierfür ist die LAGA 2004 für Böden und LAGA 97 für Bauschutt anzuwenden. Die Stationierung der Beprobungspunkte ist nach einem systematisch, angelegtem Rasterfeld vorzunehmen. Die LAGA-Zuordnung der untersuchten Böden ist anschließend die Untersuchung der Asphaltdecken in den Farbahnen und Oberflächenbefestigung (Asphalt, Pflaster und Platten) in den Nebenanlage sowie die graphische Darstellung in separaten Lagerplänen darzustellen, die dem Auftraggeber zusammen mit dem Erläuterungsbericht zu übergeben sind. Bereits vorhandene Planunterlagen aus einer früheren Baugrunduntersuchung, die die LAGA-Zuordnung der untersuchten Böden graphisch darstellen, werden dem Auftragnehmer als dwg-Dateien nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt. Zur Kalkulation werden die Pläne als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Diese Planunterlagen können als Grundlage verwendet werden. Die entnommenen Proben sind 6 Monate fachgerecht in vom Arbeitnehmer zu stellenden Gläsern oder entsprechenden Behältern, aufzubewahren und beim Arbeitnehmer zu lagern. Danach sind die Proben – wenn keine weitere Vereinbarungen getroffen werden – fachgerecht von Arbeitnehmer zu entsorgen oder bei Bedarf dem AG zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des bevorstehenden Baubeginns ist es zwingend erforderlich, dass die Analytik nebst Planunterlagen für den Verteilerkreis bis zum 19. Juli 2021 und restliche Analytik nebst Planunterlagen bis zum 23. August 2021 vollständig vorliegen und dem Auftraggeber übergeben werden. Angesichts des engen Zeitrahmens muss der Auftragnehmer sich darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit den Arbeiten zu beginnen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 3 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Hinweis zu Ziffer II.2.7): Bei der Angabe der Laufzeit handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, wie viel Zeit dem Auftragnehmer voraussichtlich für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung stehen wird. Es ist zwingend erforderlich, dass dem Auftraggeber bis zum 2. August 2021 die vollständige Analytik nebst Planunterlagen zum Verteilerkreis und bis zum 06. September 2021 die restliche Bodenanalytik Bonner Straße nebst Planunterlagen vorliegt. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung der Angebote) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter beziehungsweise der Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für Bieter beziehungsweise Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen. 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123 und §124 GWB vorliegen, Formblatt 3. 3) Eigenerklärung der Bieter, ob und auf welche Art der Bieter beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit den Angebotsunterlagen die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben, Formblatt 4. 4) Eine Bietergemeinschaft hat mit Ihren Angebotsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft verpflichten sich, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften, Formblatt 5. Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrages auf die Fähigkeit eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die unter Ziffer 1) bis 2) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft in diesem Fall einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (zum Beispiel in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6) beifügen, aus dem sich ergibt, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Ziffern 1 und 2) vorzulegen. Im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Anforderung entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen vor.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe. 1) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, Formblatt 7, 2) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung; alternativ Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, Formblatt 8. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1) Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 150 000 EUR netto betragen haben. Vergleichbar sind Leistungen der Baugrundbegutachtung. Zu 2) Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens 1 000 000 EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und mindestens 2 500 000 EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden betragen, jeweils mindestens zweifach maximiert.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall muss das Drittunternehmen die Leistungen erbringen, für die seine Kapazitäten benötigt werden. 1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Bereich Bodenanalytik in den letzten 3 Jahren, Formblatt 9, 2) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, Formblatt 10. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1) Erforderlich sind mindestens 5 Mitarbeiter (FTW = Full-Time-Equivalent) im Bereich Bodenanalytik (Ingenieure und Techniker) im jährlichen Mittel in den letzten 3 Jahren. Zu 2) Es sind mindestens 2 Referenzprojekte erforderlich, im Rahmen derer der Bewerber Asphalt- und Bodenanalytiken durchgeführt hat und die ein Auftragsvolumen von mindestens 35 000 EUR netto hatten. Die Referenzen müssen aus den letzten 10 Jahren stammen (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist), das heißt in diesem Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen worden sein.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 12.05.2021 Ortszeit: 14:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12.08.2021

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 12.05.2021 Ortszeit: 14:00 Ort: Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben 1) Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen und der Funktion der erklärenden Person zu versehen (Textform im Sinne des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt zur Eignungsleihe (Formblatt 6). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. 2) Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform Internet: http.:vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 3) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (zum Beispiel bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte beziehungsweise Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis 10 Kalendertage vor Submissionsbeginn gestellt werden, nicht zu beantworten. 4) Das Angebot ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEK6

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland Telefon: +49 221147-2120 E-Mail: vergabekammer(at)bezreg-koeln.nrw.de Fax: +49 221147-2889

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 160 Absatz 3 GWB: — innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung, — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, — innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen. Siehe § 135 Absatz 2 GWB: — 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.04.2021

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 37158 vom 23.04.2021