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Titel

Projektidee: aktiv gegen Klimawandel

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Berlin Bezirksamt Mitte Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Ordnung

Vergabestelle

Stadt Berlin Bezirksamt Mitte Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Ordnung
Müllerstraße 146
13353 Berlin

Ausführungsort

DE-13353 Berlin

Frist

18.06.2021

Beschreibung

1.Stadt Berlin Bezirksamt Mitte Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Ordnung

Müllerstraße 146

13353 Berlin

Projektwettbewerb: Das Quartiersmanagement Moabit-Ost sucht in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin einen geeigneten Projektträger für die Umsetzung der folgenden Projektidee: Quartier Moabit-Ost aktiv gegen Klimawandel

2. Ausgangslage Das Klima, seine Veränderungen und sich daraus ergebende Wirkungen sind in vielerlei Hinsicht zu bedeutsamen Kriterien für das Leben und Wohnen in der Stadt geworden. Klimaveränderungen sind längst keine singulären, auf bestimmte Gebiete begrenzte Phänomene mehr, vielmehr sind sie für jede*n sehr konkret und zum Teil bereits in Form gesundheitlicher Beeinträchtigungen erfahrbar. Das wohl auffälligste, weil für jede*n spürbare Phänomen ist gegenwärtig die Zunahme von Hitzetagen im Sommer. Mit der Folge, dass davon viele Berliner*innen gesundheitlich belastet werden – z.T. sogar stark (vgl. L.I.S.T.: KiezKlima – Gemeinsam für ein besseres Klima im Brunnenviertel – Internet: http.:www.list-gmbh.de /partizipation/kiezklima.de). Das Stadtgrün in Form von Parks und Grünanlagen, von Gärten oder Straßenbäumen ist Hitzetagen und dadurch Schädigungen durch starke Trockenheit ausgesetzt. Diese Schädigungen des städtischen Umfelds sind nicht nur Zeichen von gravierenden klimatischen Veränderungen, sondern haben auch negative Auswirkungen auf die Wohn- und Lebensqualitäten in den Städten und ihren Quartieren. Den Stadtquartieren wird eine wachsende Rolle bei Maßnahmen der Klimaanpassung zugeschrieben. Dabei geht es einerseits um das Stadtquartier als Ort von vielgestaltigen Klimaschutzmaßnahmen. Andererseits wurde die Erkenntnis gewonnen, dass in den Stadtquartieren Bewohner*innen und Akteur*innen auf kurzem Wege für unterschiedliche Engagements für den Klimaschutz erreicht werden können. Zumal, wenn in den Quartieren ein Quartiersmanagement wirkt und somit durch seine Gremien Kommunikationswege und -methoden erprobt und etabliert sind (vgl. Sachverstän-digenrat für Umweltfragen: Das Quartier: Raum für mehr Umwelt und Klimafragen, Internet: http.:www. umweltrat.de, 2020).

3. Das Quartier Moabit-Ost Das Gebiet des Quartiersmanagements Moabit-Ost (Fläche: 64,32 ha) liegt zentral im Bezirk Mitte von Berlin sowie nordwestlich des Hauptbahnhofs und des Regierungsviertels. Stadträumlich erstreckt sich das Quartier zwischen der Perleberger Straße im Norden und der Turmstraße im Süden. Westlich wird es durch die Stromstraße und östlich von der Lehrter Straße und dem Fritz-Schloß-Park begrenzt. Drei größere Straßen – Birkenstraße, Rathenower Straße- und Kruppstraße - durchziehen das Gebiet. Die Birken-, Rathenower und auch die Perleberger Straße sind stark vom Verkehr frequentiert. Gegenwärtig leben hier etwas mehr als 12.000 Einwohner*innen. Stadträumliche Besonderheiten im Quartier sind: • der Fritz-Schloß-Park bzw. der SportPark Poststadion, • das ehemalige Krankenhaus Moabit, heute Gesundheits- und Sozialzentrum (GSZM),  die Schultheiß-Brauerei entlang der Turm- und Stromstraße sowie  das Gelände des Polizeiabschnittes und der Direktion 3 der Berliner Polizei. Hier, wie in Berlin insg., ist ein Anstieg bei den Temperaturen im Jahresmittel um 1,2°C festzustellen. Die nächtliche Abkühlungsrate ist in den dichter bebauten Bereichen eher als mäßig zu charakterisieren. Ausnahme bildet der Fritz-Schloß-Park. Ebenfalls ist ein Anstieg des Jahresniederschlags von ca. 3 bis sogar 10% einschließlich der Zunahme von Starkregentagen zu beob-achten (vgl. u.a. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.) Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin – AFOK, Zusammenfassung, Berlin 2016, S. 8ff).

4. Ziele und Zielgruppen der Projektidee Ziel ist die Verbesserung des Quartiersklimas, dafür könnten mit der Projektidee folgende Anliegen verfolgt und umgesetzt werden: • Ansprache und Aktivierung von Bewohner*innen unterschiedlichen Alters zur Werbung für ein aktives Mitmachen bei Klimaschutzmaßnahmen im Alltag. • Wissensvermittlung zu den Themen Klima- und Umweltschutz, diese sollte sich an unterschiedliche Bewohner*innengruppen im Quartier richten. • Für die Ansprache vor allem von Kinder und Jugendlichen sollten die Grundschule und die beiden weiterführenden Schulen vor Ort eingebunden werden. • Kontakte zur Bezirksverwaltung Mitte von Berlin aufbauen und pflegen (v.a. zum bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt sowie zur bezirklichen Klimabeauftragten).

5. Aufgaben, Maßnahmen, Aktionen • Konzeption und Umsetzung einer Veranstaltungsreihe und/ oder von Workshops, die bspw. unter dem Thema „Klimaschutz ist Kiezalltag“ aufzeigen, was und wie jede*r mit geringem Aufwand zum Klimaschutz beitragen kann. • Klimaschutz erfahrbarmachen unter Einbeziehung von Bewohner*innen unterschiedlichen Alters und von lokalen Akteur*innen, bspw. durch Entwicklung erster kleiner und kreativer Handlungsansätze für ein klimafreundliches Quartier und Wohnumfeld auf Basis eines breiten und im Alltag ansetzenden Wissenstransfers. Stichworte sind bspw. Urban Gardening und/oder Essbare Stadt; Begrünung von Baumscheiben; Umgang mit Regenwasser; ggf. auch Übernahme von Verantwortung für die Pflege der Grünflächen im Quartier, quartiersbezogene Mikro-projekte u.a.m., von Bedeutung ist dabei, dass sich diese Ansätze den Besonderheiten des Quartiers anpassen. • Vernetzung und Zusammenarbeit mit lokalen Akteur*innen und bestehenden Initiativen - evtl. Ansprache von laufenden Forschungsprojekten zum Klimaschutz in Berlin und Umgebung prüfen.

6. Projektzeitraum Das Projekt muss im Zeitraum von spätestens September 2021 bis Ende 2024 umgesetzt werden.

7. Voraussetzung – Träger Kenntnisse des Quartiers und seiner Einrichtungen stellen eine gute Voraussetzung für die Projektumsetzung dar, sind aber keine Bedingung. Es werden vor allem Bewerber*innen gesucht, die bereits Erfahrungen in der Umsetzung von vergleichbaren Vorhaben sowie mit der Beteiligung von Bewohner*innen an stadtentwicklungs-politischen Projekten mitbringen - im Optimalfall auch mit der Beteiligung von Bewohner*innen. Erfahrungen mit dem Verfahren der Abrechnung öffentlicher Fördermittel erleichtern die Projektumsetzung.

8. Projektfinanzierung Die Projektidee wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt gefördert. Dafür stehen Fördermittel aus dem Projektfonds 2021 in Höhe von bis zu 80.000 Euro zur Verfügung: 2021: 10.000,00 Euro, 2022: 24.000,00 Euro, 2023: 28.000,00 Euro sowie 2024: 18.000,00 Euro. Mit diesen Mitteln sind alle erforderlichen Sach- und Honorarkosten zu decken. Zur Abwicklung des Projektes gehört die eigenständige Beantragung und Umsetzung von Fördermitteln im Programm Sozialer Zusammenhalt als Fördernehmer des Projektes über das Bezirksamt Mitte bzw. beim Programmdienstleister sowie der selbstständige Abruf der benötigten Fördermittel, die Finanzabrechnung und die Auswertung des Projektes (inkl. Sachbericht). Das Projekt kann sofort nach Beauftragung begonnen werden, spätestens am 01.09.2021. Nach Abschluss des Projektes ist eine Dokumentation zu erstellen. Der/die Projektträger*in sollte ein Eigeninteresse am Projekt mitbringen und sich dementsprechend mit einem Eigenanteil von mindestens 10% am Gesamtprojekt beteiligen. Dieser Eigenanteil kann in Form von Eigenmitteln (z.B. Geldmitteln) oder Eigenleistungen (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten, Planungsleistungen des Trägers, überlassene Räume, geliehenes Material etc.) erbracht werden. Gemäß Punkt 5 Finanzierung der Projektskizze kann ausnahmsweise auch eine 100%ge Förderung mit gesonderter Begründung beantragt werden. Die Größe des erbrachten Eigenanteils kann bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden.

9. Einzureichende Unterlagen: - Antragsskizze mit Darstellung eines detaillierten und aussagefähigen Durchführungs- und Maßnahmenkonzepts einschl. Zeitplan und methodischer Überlegungen (Projektskizze Projektfonds). - Finanzplan, hier ist für seine Erstellung das Formular der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu nutzen: Kosten- und Finanzplan für den Projektfonds. - Alle Kostenpositionen sind originäre Projektkosten und nach Honorarkosten, Sachkosten und Nebenkosten aufzuschlüsseln. - Bei der Kostenkalkulation der Personal- und Honorarmittel sind je nach Art der Tätigkeit Stundensatz und Stundenzahl anzugeben. - Mit der Einreichung der Projektskizze (S.7, Pkt. 6) bestätigt der/ die Antragsteller*in, dass er/ sie die Information über die Datenverarbeitung im Vorverfahren des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt gelesen hat. - Benennung von Indikatoren, die die Wirksamkeit des Projektansatzes nachvollziehbar darstellen und dokumentieren. - Kurze Selbstdarstellung mit Aufführung bisheriger Tätigkeiten sowie den Nachweisen zu den geforderten fachlichen Qualifikationen und Referenzen der Personen, die an der Umsetzung der Projektidee beteiligt sein werden inkl. des Nachweises der fachlichen Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter*innen, - Referenzen zu bereits durchgeführten ähnlichen Projekten in benachteiligten Quartieren. Bitte verwenden Sie ausschließlich folgende Formulare: „Projektskizze für den Projektfonds“, „Finanzplan“. Diese können heruntergeladen werden unter: Internet: http.:www.quartiersmanagement-berlin.de/service/foerderinformation.html. Alle Kostenpositionen (Personalkosten, Honorare und Sachkosten) sind konkret und differenziert aufzuschlüsseln und mit Stundensatz und Stundenumfang anzugeben. Weitere Anlagen können zur Konkretisierung des Projekts und für den Nachweis der Qualifikation hinzugefügt werden.

10. Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 18.06.2021, 14:00 Uhr beim Quartiersmanagement einzu-reichen: in digitaler Form an E-Mail: team(at)moabit-ost.de oder postalisch an folgende Adresse: QM Moabit-Ost, Wilsnacker Straße 34, 10559 Berlin.

11. Auswahlverfahren: Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich in der 25. Kalenderwoche 2021 stattfinden. Das Startgespräch ist für die 26. Kalenderwoche geplant. Wir bitten, diese Termine vorzumerken. Die eingereichten Projektunterlagen werden einem Auswahlgremium vorgestellt. Daran nehmen Mit-glieder der Steuerungsrunde des Quartiersmanagements, Vertreter*innen der relevanten Fachämter des Bezirksamts Mitte sowie Mitglieder des Quartiersrats teil. Dieses Gremium trifft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel die Vergabeentscheidung.

12. Kontakt und Information: Für Fragen steht Ihnen das Quartiersmanagement Moabit-Ost, Frau Cremer, telefonisch unter 030 / 934 922 25 bzw. 0177 32 77 885 oder per E-Mail unter E-Mail: team(at)moabit-ost.de zur Verfügung; weitere Informationen zum Quartiersmanagement Moabit-Ost unter www.moabit-ost.de .

13. Hinweise: Projektwettbewerb: Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessensbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber*innen bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Kosten werden den Bewer-bern*innen im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.

14. Besserstellungsverbot: Bitte beachten Sie § 44 AV LHO Anlage 2 (ANBest-P) 1.3: Der/die Zuwendungsempfänger/in darf seine/ihre Beschäftigten finanziell nicht besserstellen als vergleichbare Dienstkräfte im unmittel-baren Landesdienst Berlins, insbesondere dürfen höhere Vergütungen oder Löhne als nach den für das Land Berlin jeweils geltenden Tarifverträgen sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen nicht gewährt werden.

15. Nutzungsrechte: Bei der Auswahl als Träger zur Umsetzung des Projektes verpflichtet sich die/ der Zuwendungs-empfänger*in, dem Land Berlin sämtliche Nutzungsrechte an den Werken einzuräumen, die im Zusammenhang mit der Förderung entstehen und bei denen der/ die Zuwendungsempfänger*in auch Urheber*in ist (z.B. Nutzungsrechte für Fotos oder andere Bildmaterialien zur Weiter-verwendung). Dies umfasst auch die Nutzungsrechte Dritter, die dem/ der Zuwendungsempfänger*in im Zusammenhang mit der Förderung übertragen werden. Die Zustimmung zur Abtretung der Nutzungsrechte ist im weiteren Verfahren abzugeben und eine Voraussetzung für die Förderung des Projektes.

16. Kinder-/ Jugendschutz: Bei Projekten mit Angeboten für Kinder und/ oder Jugendlichen, die mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII vergleichbar sind, ist insbesondere der neue § 30a Bundeszentral-registergesetz (BZRG) zur Sicherung des Kinderschutzes zu beachten. Für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen, ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die entsprechenden Kosten sind bei der Projekt-kalkulation einzuplanen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 37858 vom 02.06.2021