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Titel

Monitoring der Nymphenfledermaus

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Bundesamt für Naturschutz (BfN) Außenstelle Leipzig
Karl-Liebknecht-Straße 143
04277 Leipzig

Ausführungsort

DE-04103 Leipzig

Frist

23.09.2022

Beschreibung

a) Bundesamt für Naturschutz

Alte Messe 6

04103 Leipzig

E-Mail: vergaben(at)bfn.de

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2. Angaben zum Verfahren

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen Z2-53202-StStG-C-2022-2

3. Angaben zu Angeboten

a) Form der Angebote o elektronisch o ohne elektronische Signatur (Textform) o mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel o mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 23.09.2022 -10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 14.10.2022

c) Sprache deutsch DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html7id-473686

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c) Zuständige Stelle aggeber siehe l.a)

d) Anforderungsfrist 23.09.2022 -10:00 Uhr DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

5. Angaben zur Leistung

a) Art und Umfang der Leistung Alle europäischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) aufgeführt. Die Nennung im Anhang IV verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Art. 11 FFH-RL zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Fledermausarten in Deutschland. Die Kriterien für die Bewertung des Erhaltungszustandes sind das aktuelle natürliche Verbreitungsgebiet, die Population, das Habitat sowie die Zukunftsaussichten für die Art. Die Überwachung der Entwicklung des Erhaltungszustandes der Populationen der Fledermausarten ist vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen der Habitate besonders vordringlich. Einflüsse wie der Ausbau der Windenergienutzung sowie der Verlust von Quartiermöglichkeiten durch energetische Sanierungen von Gebäuden können sich mittel- und langfristig auf den Erhaltungszustand der betroffenen Arten auswirken. Auch der Rückgang der Insekten, die die vornehmliche Nahrungsgrundlage für die vorkommenden Fledermausarten darstellen, hat vermutlich Auswirkungen auf den Erhaltungszustand. Aus Art. 17 der FFH-RL ergibt sich die Verpflichtung des Bundes, Daten über den Erhaltungszustand der Arten der Anhänge der Richtlinie alle sechs Jahre an die EU zu übermitteln. Darunter fällt auch die in Deutschland sehr seltene Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe). Der nächste FFH-Bericht muss im Jahr 2025 fertig gestellt werden. Bisher wurde der Erhaltungszustand der Nymphenfledermaus in der atlantischen und der kontinentalen biogeografischen Region mit "unbekannt" bewertet. Die Nymphenfledermaus wurde erst im Jahr 2001 als eigene Art beschrieben und aufgrund des geringen Kenntnisstandes wurden für die Art bisher noch keine bundesweit einheitlichen Monitoring- und Bewertungsvorgaben erstellt. Die Kenntnisse zu der Art und die Anzahl der bekannten Vorkommen haben in den letzten Jahren zugenommen. Auch zu der Erfassung durch automatisierte Lautaufnahmegeräte liegen mittlerweile umfangreiche Erfahrungen vor. Empfehlungen für ein Untersuchungsdesign für ein akustisches Monitoring der Art finden sich in der Veröffentlichung "Akustische Suche nach der Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe) in Wäldern Frankens 2019 und 2020" (Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2021). Auf Basis des bisherigen Kenntnisstandes sollen nun im Rahmen dieses Vorhabens die Grundlagen für die bundesweite Erhaltungszustandsbewertung der Art erarbeitet und mit Expertinnen sowie den Länderfachbehörden für Naturschutz abgestimmt werden. Hierfür sind Vorschläge für das methodische Vorgehen beim Monitoring der Art sowie ein Bewertungsschema zu erarbeiten. Die erarbeiteten und mit dem BfN abgestimmten Vorschläge sind mit Expertinnen sowie mit den Länderfachbehörden für Naturschutz abzustimmen. Außerdem soll für einzelne EU-Parameter ein Bewertungs vor schlag für die Art als Grundlage für die Bewertung im FFH-Bericht 2025 erstellt werden.

c) Ort der Leistungserbringung Wird nicht vorgegeben, Besprechungen und Workshops werden jedoch gegebenenfalls in Bonn durchgeführt. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung im Teil C der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Ausführungsfrist beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.05.2023. Weitere Informationen zu den geplanten Auftragsfristen sind unter Punkt 3 im Teil C der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu finden.

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen VOL/B Auch Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teü B (VOL/B).

11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des NichtVorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung(en) über das NichtVorliegen von Ausschlussgründen nach den §§123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind zwingend erforderlich. Entsprechende Vordrucke befinden sich in den Vergabeunterlagen. Fachliche Eignungskriterien müssen gemäß den Ausführungen unter Punkt 5.a) der Leistungsbeschreibung nachgewiesen werden.

12. Zuschlagskriterien Den Zuschlag erhält das wirtschafüichste Angebot. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach einer positiven Eignungsfeststellung (siehe Eignungskriterien). Dabei wird die Leistung der einzelnen Angebote vom AG anhand der hier definierten Zuschlagskriterien bewertet und Leistungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach folgender Gewichtung:

a) Kohärenz und Vollständigkeit des Angebotes, inkl. der Aufwandskalkulation, Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts (bis zu 20 Punkte)

b) Umfang und Qualität der angebotenen Leistungen (bis zu 40 Punkte)

c) Fachliche Qualifikation des AN sowie des laut Angebot mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals (bis zu 40 Punkte) Wird eine einzelne Anforderung mit 0 Punkten bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Die zu erreichende Gesamtmindestpunktzahl, die für eine weitere Angebotsberücksichtigung notwendig ist, beträgt 75. Erreicht ein Angebot diese Punktzahl nicht, wird es von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Preis und Leistung werden gleich hoch gewichtet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Quotient aus Leistung (erreichte Punkte gemäß Bewertungstabelle) und Bruttoangebotspreis gebildet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Wert des Quotienten. DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

14. Sonstige Angaben Nur bei entsprechender Teilnahmeaktivierung an der Ausschreibung über die Internet: http.:www.evergabe-online.de wird Ihr Interesse an der Ausschreibung kundgetan und Sie werden automatisch über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten einsehen. Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 9. September 2022 ausschließlich über die e- Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche bzw. telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden. Gestellte Bieterfragen sowie unsere Antworten werden vom BfN spätestens am 15. September 2022 über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben. Sollten Sie am 15. September 2022 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden. DE Formular -- Auftragsbekanntmachung

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 45999 vom 21.08.2022