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Titel

Erstellung eines SECAP (Sustainable Energy and ClimateActon Plan)

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Vergabestelle

Stadt Essen Amt für Zentralen Service
Porscheplatz 1
45127 Essen

Ausführungsort

DE-45127 Essen

Frist

19.01.2021

Beschreibung

1. Stadt Essen

Rathaus

Porscheplatz 1

45127 Essen

E-Mail: vergabe(at)zentraler-service.essen.de

2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO.

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle Bezeichnung Grüne Hauptstadt Agentur Postanschrift Porscheplatz 1, 45127 Essen E-Mail-Adresse UmsatzsteuerIdentifikationsnummer.

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Wie Ziffer 1 Adresse Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.

5. Form der Angebote Zugelassen ist: die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter Internet: http.:www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68YY4H der Angebote in Schriftform.

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung

Leistungsverzeichnis Aktionsplan nachhaltige Energie und Klima Essen 2030/2050 (Sustainable Energy and Climate Action Plan/SECAP) Vergabe Nr. F-2020-0116 Die Stadt Essen sucht im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung ein Ingenieurbüro, das ein gesamtstädtisches Klimakonzept 2030/2050 partizipativ erarbeitet. Neben Handlungsempfehlungen zum strategischen Vorgehen im Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel nach 2020 wird ein bis 2030 reichender Maßnahmenkatalog erwartet, der die Klimaschutzziele bis 2050 (Klimaneutralität) beachtet. Aufgrund der interdisziplinären Leistungsanforderung ist eine Kooperation von Büros mit unterschiedlichen Schwerpunkten zur Abdeckung der erforderlichen Kompetenzen durchaus möglich. In die Konzepterstellung soll ein Corona-resilienter Beteiligungs- und Abstimmungsprozess mit wesentlichen Akteuren der Stadtgesellschaft unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern integriert werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungs- und Abstimmungsprozesses soll das Konzept bis Juni 2021 vorgelegt werden als Grundlage zur weiteren Beratung und der finalen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt im 2. Halbjahr 2021. 1. Hintergrund "Klimaschutz" steht in der Stadt Essen schon seit über 25 Jahren auf der politischen Tagesordnung. Seit 2009 fand mit dem Beschluss des Rates der Stadt zum neu erarbeiteten "Integrierten Energie und Klimakonzept der Stadt Essen" (IEKK) eine strategische Neuausrichtung statt und wurde mit einem konkreten Klimaziel verbunden: Die jährlichen CO2-Emissionen sollten bis 2020 gegenüber dem Bezugsjahr 1990 um 40 % abgesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Maßnahmenprogramm laufend aktualisiert und eine jährliche Bilanzberichterstattung eingeführt. Auf der Grundlage von 160 Maßnahmenempfehlungen des IEKK wurden und werden bis heute eine Vielzahl von Projekten zur Verbesserung von Klimaschutz und Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien umgesetzt. Bereits seit 1993 ist die Stadt Essen Mitglied im Klimabündnis und seit 2010 im Konvent der Bürgermeister. In der Folge des Titels "Grüne Hauptstadt Europas - Essen 2017" wurde die Grüne Hauptstadt Agentur als Stabsstelle im Geschäftsbereich Umwelt, Verkehr und Sport der Stadt Essen eingerichtet. Diese strategische Einheit bündelt und vernetzt die vielfältigen Aktivitäten der Stadt Essen im Sinne der 12 Ziele des Projektes Grüne Hautstadt, unter anderem mit einem Schwerpunkt in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Stadt Essen nimmt seit 2008 (0821/2008/6A) am European Energy Award teil. Das energiepolitische Arbeitsprogramm und der Maßnahmenkatalog aus den letzten eea-Zyklen werden regelmäßig aktualisiert. Die Stadt Essen konnte ihre Leistungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigern und wurde zuletzt im externen Audit 2016 mit der eea-Zertifizierung in Silber ausgezeichnet. Der Zielerreichungsgrad für das interne Audit im Jahr 2018 beträgt 73,44 % (331,5 von 451,4 möglichen Punkten). In der Folge der beiden Maßnahmenprogramme seit 2009 wurde im Juni 2019 vom Rat der Stadt Essen die Selbstverpflichtung als Mitglied im Konvent der Bürgermeister erneuert (Vorlage 0945/2019/6A) und damit auch die Entwicklung eines Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) beschlossen. Mit Beschluss des Rates der Stadt am 26.08.2020 wurde ein Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 verabschiedet. In dem Aktionsprogramm hat die Stadt Essen Zielpfade für die Treibhausgasminderungen bis 2030 für die Gesamtstadt und in den einzelnen Sektoren und Themen für die wesentlichen Handlungsstrategien definiert. Auch im Bereich Anpassung an den Klimawandel ist die Stadt Essen bereits unterwegs. 2014 wurden Handlungsoptionen als Ergebnis des Projekts ExWoSt Stadt begegnet Klimawandel erstellt. Mit Beschluss vom 25. März 2020 hat der Rat der Stadt Essen die Teilnahme am European Climate Adaptation Award (eca) beschlossen. Um die konzeptionelle Basis für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Umweltplanung zu aktualisieren, wird die Stadt Essen 2020/20 1 die Klimaanalyse Stadt Essen von 2002 fortschreiben, die als Arbeitsgrundlage in vielfältigen Prozessen der Stadtentwicklung dient. In diesem Rahmen wird zudem ein Stadtklimamanagementsystem etabliert, das als Steuerungsinstrument einen Beitrag zur Beachtung stadtklimatischer Belange in der Umweltprüfung gewährleistet. Um nach 2020 die städtischen Klimaschutzaktivitäten und Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel auf einer abgesicherten konzeptionellen Basis weiterführen zu können, wurde in den Beschluss zum Klimaschutzaktionsprogramm 2020 aufgenommen, dass der bis Juli 2021 zu erstellende Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) unter Beachtung der Treibhausgasminderungspfade und der Klimaneutralität spätestens 2050 zu erarbeiten ist und dabei die Möglichkeit zu nutzen, nicht nur Klimaschutz, sondern auch eine Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse als Basis für die Anpassung an den Klimawandel zu berücksichtigen, d.h. ein gesamtstädtisches Klimakonzept 2030/2050 zu erstellen. Das Konzept wird aus städtischen Eigenmitteln finanziert. Die Wahrnehmung und Bedeutung von Klimaschutz und Klimaanpassung hat sich seit Mitte 2018 durch die "Fridays for Future"-Bewegung, in der sich besonders junge Menschen für Klimaschutz und die Sicherung ihrer Zukunft engagieren, weltweit deutlich verstärkt. Am 12.07.2019 betonte der Rat der Stadt Essen mit dem Beschluss "Klimaschutz in Essen" die Bedeutung des Klimaschutzes als Querschnittsaufgabe. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind dabei bereits heute Teil regionaler und gesamtstädtischer bzw. auch teilräumlicher Strategien, die in Entwicklungskonzepten und Planungen bereits heute und künftig zu berücksichtigen sind. Das Ende 2018 vom Rat der Stadt beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept InSEK integriert die Klimathemen in die sozialraumbezogenen Stadtteilkonzepte für die Stadt Essen. Derzeit wird eine kommunale Nachhaltigkeitsstrategie im Projekt Global Nachhaltige Kommune NRW erarbeitet. Diese Dachstrategie soll berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird vom Amt für Straßen und Verkehr derzeit ein Mobilitätsplan europaweit ausgeschrieben, der als Masterplan den Weg zur Erreichung der Ziele zum Modal Shift hin zu einem Modal Split von 4x25% bis 2035 konkret beschreiben soll. Für die Schnittstelle "Klimaschutz und Mobilität" muss dieser Prozess integriert betrachtet werden. Darüber hinaus ist die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie unter der Marke CONNECTED.ESSEN geplant. Auf regionaler Ebene sind z.B. das Regionale Klimaschutzkonzept zur Erschließung der Erneuerbaren-Energien-Potenziale in der Metropole Ruhr des Regionalverbandes Ruhr (RVR), die im Auftrag der Mercator-Stiftung erstellte Studie "Die Energiewende regional gestalten: Auf dem Weg zu einer Energiewende-Roadmap für das Ruhrgebiet" sowie der von Emschergenossenschaft und Emscherkommunen vereinbarte Maßnahmenplan 2020+ der Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen" zu berücksichtigen Im Folgenden sind die Mindestanforderungen an die zu beauftragende Studie dargestellt. D.h. es wird darum gebeten, auf Basis dieses Anforderungsrahmens und auf Grund Ihrer Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich ein schlüssiges und umfangreiches Gesamtkonzept als Angebot zu erarbeiten. 2. Ziel des Auftrags, Aufgabenstellung Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, ein gesamtstädtisches Klimakonzept 2030/2050 zu erarbeiten, welches das strategische Vorgehen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel nach 2020 beschreibt, mit konkreten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen bis 2030 und belastbaren Abschätzungen von Kosten und erforderlichen Personalressourcen (insbesondere für Maßnahmen im städtischen Einflussbereich) verbindet sowie das bestehende Monitoring weiterentwickelt und um Indikatoren für die Klimaanpassung erweitert sowie die wesentlichen Handlungsschritte und die Ressourcenbedarfe bis zur Klimaneutralität 2050 beschreibt. Orientierung für die Erstellung des SECAP bildet entsprechend des Beschlusses des Rates zur Selbstverpflichtung des Konventes der Bürgermeister, die Treibhausgasminderungspfade laut Ratsbeschluss zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, sowie der Leitfaden 'How to develop a Sustainable Energy and Climate Action Plan (SECAP)'.

In einem ersten Arbeitsschritt im Rahmen der Erstellung des SECAP sollen anhand einer Konzeptstudie die Handlungs- und Gestaltungsspielräume ermittelt werden, ob und wie sowohl die gesamte Stadt Essen als auch die Stadtverwaltung jeweils bereits bis 2030 oder 2040 Klimaneutralität erreichen können. Der SECAP muss einen konkreten Maßnahmenplan und eine Abfolge für alle Sektoren beinhalten und wirkungsvolle Möglichkeiten zur Überwachung und Steuerung vorschlagen. Damit wird der Zielerreichungspfad bis 2030 regelmäßig öffentlich zugänglich evaluiert und gegebenenfalls der Maßnahmenplan angepasst. Dabei soll es nicht um eine einfache, maßnahmenbezogene Fortschreibung des IEKK gehen. Erforderlich ist eine unter enger Einbindung der Stadtgesellschaft (insbesondere Politik, Bürgerschaft und Schlüsselakteure wie Energieversorgungsunternehmen, Wohnungswirtschaft u.a.m.) durchgeführte aktualisierte Bewertung der Handlungsmöglichkeiten der Stadt selbst sowie der in der Stadt verankerten (Schlüssel)Akteure der Stadtgesellschaft. Von zentraler Bedeutung werden dabei weiterhin die Themen energetische Altbausanierung, energieeffizienter Umgang mit Strom, der Ausbau erneuerbarer Energien und nachhaltige Mobilität sein. Entscheidend ist daneben auch die smarte Sektorenkopplung, die die Entwicklung von klimaneutralen Quartierslösungen ermöglicht. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll bei der Erstellung des SECAP besonders im Fokus stehen. Als neue Themenfelder werden die Bereiche Landwirtschaft und Ernährung, Grüne Infrastrukturen, sowie CO2-Kompensation und Speicherung und Kreislaufwirtschaft aufgenommen. Daneben beinhaltet der SECAP als zweite weitere Säule auch eine konkrete Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Neben den bisherigen Handlungsfeldern sollen die Beteiligung, die Öffentlichkeitsarbeit, Ernährung und Umweltbildung im Maßnahmenkatalog ein erkennbarer Schwerpunkt werden, um den erforderlichen gesellschaftlichen Transformationsprozess in eine klimafreundlichere Zukunft zu fördern und zu begleiten. Anzubieten sind darüber hinaus die organisatorische und fachliche Begleitung des Erarbeitungsund Beteiligungsprozesses sowie die Vorstellung und Dokumentation von Ergebnissen im Rahmen der Beteiligungsformate und die Zusammenfassung von Ergebnissen in Berichten sowie deren Präsentation in den politischen Gremien während und zum Abschluss der Arbeitsphase. Der Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess wird durch die federführende Stabsstelle Grüne Hauptstadt Agentur und eine Projektgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligter Fachbereiche gesteuert. Das angedachte Beteiligungsformat soll auch eine Beteiligung zufällig geloster Bürger*innen enthalten. Aus Sicht des Klimaschutzes ist es Aufgabe des Konzeptes, die städtischen Klimaschutzaktivitäten nach 2020 auf einer durch die Leitlinien abgesicherten konzeptionellen Basis weiterführen zu können, d.h. es müssen konkrete Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen bis 2030 unter Beachtung der Klimaschutzziele erarbeitet werden. Zudem soll sich die Stadtgesellschaft mit ihren Schlüsselakteuren möglichst selbst stärker auf gemeinsam vereinbarte Ziele und auf einen Prozess zu ihrer Umsetzung verpflichten. Empfehlungen zum Handlungsfeld "Klimaschutz und Mobilität" sollen dabei mit der zeitlich parallel startenden Erarbeitung des Mobilitätsplans 2035 abgestimmt werden. Notwendiger Abstimmungsaufwand (z.B. auch in Bezug auf Leitlinien-Diskussion, CO2-Bilanzierung) ist daher im Angebot zu berücksichtigen. Neben Klimaschutzmaßnahmen sind Klimaanpassungsoptionen sowie Strategien für Extremwetterereignisse auszuarbeiten. Aufgabe des Konzeptes ist es für die Stadt Essen und unter Mitbetrachtung der besonderen Lage in der Metropole Ruhr eine Risiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchzuführen. Dabei ist Folgendes zu untersuchen, entsprechende Handlungsfelder sind zu identifizieren: 1. erwartete Klimaauswi kungen. 2. erwartete Wetter- und Klimagefahren, die für das lokale Gebiet und die Region besonders relevant sind. 3. Schwachstellen des betrachteten Raums.4. Vermögenswerte, Prozesse und Personen, die durch die Auswirkungen des Klimawandels gefährdet sind. Es sind mindestens drei durchgeführte oder begonnene Klimaanpassungsmaßnahmen zu identifizieren, anhand derer die Wechselwirkungen zwischen Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen exemplarisch aufgezeigt werden. Bei der Bearbeitung ist ein kooperativer Austausch mit der beauftragten Beratungsgesellschaft für die Durchführung des Zertifizierungsprozesses des european climate award notwendig. Anhand des Berichterstattungstools, erreichbar über die Webseite des Konvents der Bürgermeister, mycovenant.eumayors.eu, sind die vulnerablen Sektoren zu identifizieren und die Gefährdungen mit besonderer Relevanz zu bewerten und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Dabei ist die Einbindung der Stadt in regionale Netzwerke und Arbeitsstrukturen zu beachten und einzubeziehen (z.B. Aktivitäten des RVR Regionalverband Ruhr und der Emscher-genossenschaft). Die Erarbeitung des Konzeptes soll im Juni 2021 abgeschlossen und im zweiten Halbjahr 2021 durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Die ausgeführten Ziele sollen durch die folgenden Arbeitsschritte erreicht werden:. 1. Projektkoordination / Stakeholder Anforderungen einholen. 2. Analyse und Bewertung der bisherigen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung und wesentlicher Akteure in der Stadt Essen. 3. Konzeptstudie Klimaneutralität 2030/2040: Szenarien für Ambitionierte Ziele. 4. Leitlinien für die klimafreundliche Stadt und Identifikation des aktuellen Vulnerabilitätsgrades. 5. Beteiligungsprozess. 6. Maßnahmenkatalog unter Angabe von Klima-Wirksamkeit, Kosten, erforderlichen Personalressourcen und Verantwortlichkeiten. 7. Weiterführende Ideen und Empfehlungen. 8. Prozessbegleitende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. 9. Monitoringkonzept und CO2-Bilanzierung. 10. Abstimmung und Vorstellung der Ergebnisse Im Folgenden sind die Mindestanforderungen an die zu beauftragende Studie dargestellt. D.h. es wird darum gebeten auf Basis dieses Anforderungsrahmens und auf Grund Ihrer Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich ein schlüssiges und umfangreiches Gesamtkonzept als Angebot zu erarbeiten. Im Angebot sind die gewählte Methodik und die konkrete Vorgehensweise zur Erfüllung der in den aufgeführten Arbeitspaketen geforderten Leistungen ausführlich darzustellen. Die Beschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan inklusive Reisetätigkeit beizufügen. Dieser soll die Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in die einzelnen Arbeitspakete aufzeigen. Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen, der die vollständige termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs bei gleichbleibend hoher Qualität sicherstellt. Die vorgegebenen Bausteine werden im Folgenden dargestellt. .

4. Leistungsumfang / zu erbringende Leistungen

Baustein 1: Projektkoordination / Stakeholder Anforderungen einholen Die Erfassung aller wesentlichen Anforderungen der Stadt Essen als Auftraggeber, wesentlichen Stakeholdern und Projektpartner ist eine notwendige Voraussetzung für die Erzielung guter, zielorientierter Ergebnisse. Zur Umsetzung der Studie E-GoH2 und Sicherstellung der Ergebnisse ist ein angemessenes Projektmanagement erforderlich: Arbeitsinhalte: - Ableitung eines konkreten Pflichtenheftes für die Umsetzung des SECAP - Freigabe des Pflichtenheftes durch Auftraggeber - Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern - Erstellung und Überprüfung von Terminplänen - Dokumentation und Überprüfung des Fortschritts der einzelnen Arbeitspakete - Analyse des Projektablaufs inkl. Überprüfung der Abbruchkriterien - Integrationsmanagement sowie Konsolidierung von Arbeitsergebnissen - Projektabschlussbericht und Endabnahme der Stadt Essen Dem Angebot soll ein Entwurf für eine Gliederung des Berichts beigefügt werden.

Baustein 2: Analyse und Bewertung der bisherigen Strategien und Strukturen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung und wesentlicher Akteure in der Stadt Essen Bisher in Essen umgesetzte Konzepte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sind zu sichten und insbesondere hinsichtlich ihres Aufwandes und ihrer (ggf. messbaren) Wirkung zu bewerten. Grundlage sind dabei die Bilanzberichte IEKK, der Fortschrittsbericht Grüne Hauptstadt, der European Energy Award, Kooperationsprojekte in Stadterneuerungsgebieten und weitere Klimaanpassungsprojekte (z.B. Wasser in der Stadt von morgen). Wesentliches Ziel ist es dabei, erfolgreiche Ansätze und Maßnahmen als Empfehlung für das zukünftige Handeln herauszufiltern, die ggf. modifiziert, weitergeführt oder ausgebaut werden könnten, aber auch wenig erfolgversprechendes Handeln künftig zu vermindern. Weiterhin sind wesentliche Akteure abgestimmt in die Analyse einzubeziehen, um eine ergänzende akteursbezogene Bewertung zu ermöglichen (z.B.: Konzern Stadt, Energieversorger, Wohnungswirtschaft etc.).

Baustein 3: Konzeptstudie Klimaneutralität 2030/2040: Szenarien für Ambitioniertere Ziele Kommunale Zielsetzungen insbesondere im Klimaschutz sollen und müssen die Ziele des Bundes und des Pariser Klimaschutzabkommens berücksichtigen. In der Diskussion um die Ratsvorlage Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (0943/2020/6) mit der Zielsetzung Klimaneutralität spätestens 2050 wurde vorgebracht, dass das Erreichen der Klimaneutralität deutlich vor 2050, möglichst 2030 Voraussetzung für die Komptabilität mit den Pariser Klimaschutzabkommen sei. Wie und unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen die Stadt Essen Klimaneutralität bereits 2030 erreichen kann, soll über eine Konzeptstudie erarbeitet werden. Ergebnis der Konzeptstudie sollen Empfehlungen zu ambitionierten, aber erreichbaren städtischen Klimaschutzzielen und Empfehlungen auf konzeptionell-strategischer Ebene im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen sein. Auf diesem Wege würde eine sachliche Diskussionsgrundlage geschaffen, unter welchen Umständen das Erreichen der Klimaneutralität vor 2050 möglich wäre. Es sollen die Klimaschutzpotenziale und die Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die einzelnen Sektoren der Treibhausgasbilanz (Verwaltung, Privathaushalte (Strom und Wärme), Wirtschaft (Strom und Wärme) und Mobilität) ermittelt werden. Dabei ist zu differenzieren nach Maßnahmen, die jeweils im Zuständigkeitsbereich der Stadt Essen, der Stadtgesellschaft Essen oder bei Akteuren außerhalb von Essen liegen. Es sollen jeweils wesentliche Handlungsbereiche hinsichtlich technisch-wirtschaftlicher Treibhausgasminderungspotenzial und Ressourcenbedarfen untersucht werden. Die Handlungsspielräume sollen gutachterlich bewertet, kategorisiert und priorisiert werden. In der Analyse sollen - bezogen auf die ermittelten Handlungsspielräume des städtischen Konzerns - die Kosten einer Klimaneutralität 2030 ermittelt werden. Den Kosten sollen auch mögliche Kostenersparnisse gegenübergestellt werden - bspw. durch die Vermeidung von CO2 Kosten oder von Klimafolgenanpassungskosten. Neben den Handlungsspielräumen des städtischen Konzerns soll herausgearbeitet werden welchen Anteil die weiteren Akteure (Unternehmen, Institutionen, BürgerInnen, Vereine, Verbände, etc.) innerhalb der Stadt Essen zur Zielerreichung beitragen können/müssen und wie die Stadt Essen dabei unterstützen kann. Der oben geschilderte Rahmen und die Zielsetzung der Klimaneutralität beziehen sich auf eine faktische und physikalische Klimaneutralität, gemessen anhand der städtischen Energie- und CO2- Bilanz nach dem Verursacherprinzip. Alle Ergebnisse der Konzeptstudie sollen in einem Bericht zusammengefasst und anschaulich anhand von Diagrammen, Schaubildern und ähnlichen aussagekräftigen Darstellungsformen dargestellt werden. Für diesen Baustein ist keine umfassende Beteiligung vorgesehen. Das Konzept hat in diesem Zusammenhang verstärkt gutachterlichen Charakter

Baustein 4: Leitlinien für die klimafreundliche Stadt und Identifikation des aktuellen Vulnerabilitätsgrades In einem Dialog- und Arbeitsprozess sollen auf Grundlage der vom Rat verabschiedeten Treibhausgasminderungspfade anhand der Ergebnisse aus Baustein 3 Leitlinien und Ziele für eine klimafreundliche Stadt und daraus ein Leitbild, wie sich die Stadt Essen auf den Klimawandel vorbereiten und einstellen kann, entwickelt werden. Dieser Arbeitsprozess soll in Abstimmung mit dem Masterplan Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie erfolgen und soweit möglich bzw. erforderlich Ergebnisse aus diesem Prozess berücksichtigen. Die Leitlinien sollen die Erarbeitung des Maßnahmenkataloges vorbereiten. Sie bilden die Basis für diesen Arbeitsschritt und müssen daher frühzeitig im Arbeitsprozess erfolgen. Vom Auftragnehmer sind geeignete Leitlinien zu entwickeln, ihre Voraussetzungen und Konsequenzen darzustellen, diese mit der Projektsteuerung abzustimmen und im Prozess des Beteiligungsverfahrens darzustellen und zu vertreten. Für die Diskussion der Leitlinien ist vom Auftragnehmer ein geeignetes Prozess- und Dialogformat unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern anzubieten (vgl. hierzu Baustein 5).

Baustein 5: Beteiligungsprozess Das Klimakonzept ist in einem partizipativen Prozess zwischen Verwaltung, Politik, Bürgerschaft, Stadtgesellschaft und (Schlüssel-)Akteuren (z.B. Wohnungswirtschaft, Energieversorgungsunternehmen) zu erarbeiten. Der Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess wird durch die federführende Stabsstelle Grüne Hauptstadt Agentur und eine Projektgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligter Fachbereiche gesteuert. Es soll auch ein Format zur Einbeziehung von zufällig ausgewählten Bürger*innen aus Essen enthalten sein. Eine Beteiligung ist an mindestens drei zentralen Punkten im Verfahren vorgesehen: - Information zum Auftakt - Diskussion der Leitlinien / Ziele - Diskussion und Abstimmung des Maßnahmenkatalogs Folgende vorhandene Strukturen sollen in den Beteiligungsprozess eingebunden werden: - Wissenschaftlicher Beirat Grüne Hauptstadt mit Terminen am 16.02 2021 und 27.05.2021 - Partnernetzwerk Grüne Hauptstadt mit Terminen am 16.03.2021 und im Juni 2021 (Tag noch offen) Der Beteiligungsprozess gliedert sich dabei laut aktuellem Stand in folgender Weise: - Februar 2021: -Online-Auftaktveranstaltung für die Stadtgesellschaft (Bürgerschaft, Schlüsselakteure) zur Information über Zielsetzung und Vorgehensweise sowie Einladung zur Nutzung der Beteiligungsmöglichkeiten -Wissenschaftlicher Beirat - März/April 2021: -Bürgerdialogorientiertes online-Beteiligungsformat, um Leitlinien und Ziele mit der Bürgerschaft zu diskutieren. Es soll dabei sichergestellt werden, dass über die bereits in Verbands- oder Vereinsstruktur organisierten Menschen möglichst auch eine Anzahl von zufällig ausgewählten, möglichst repräsentativen Bürgerinnen und Bürgern beteiligt wird. -Partnernetzwerktreffen Grüne Hauptstadt - Mai/Juni 2021 Öffentliche zweiwöchige online Befragung zu den Maßnahmenvorschlägen. Die Ergebnisse dieser Befragung dienen als Stimmungsbild zur finalen Entscheidungsfindung. -Bürgerinformation zur Vorstellung und finalen Diskussion des Maßnahmenkatalogs Die Beteiligung von Schlüsselakteuren ist in geeigneter Weise z.B. über Einzelinterviews etc. zur Entwicklung, Diskussion und Abstimmung von Leitlinien, Zielen, Ideen, Maßnahmenvorschlägen und Prozessvereinbarungen sicherzustellen. Im Angebot wird eine Darstellung des an diesen Eckpunkten vorgesehenen Beteiligungsprozesses mit detaillierteren Angaben zum Zeitplan erwartet.

Baustein 6: Maßnahmenkatalog unter Angabe von Klima-Wirksamkeit, Kosten, erforderlichen Personalressourcen und Verantwortlichkeiten Es ist ein Maßnahmenkatalog unter Angabe von Zeitplanung, Klima-Wirksamkeit (Treibhausgasminderung bei Klimaschutzmaßnahmen, Indikatoren zu Hitze, Dürre, Wasser bei Anpassung an den Klimawandel), Kosten (inkl. Fördermöglichkeiten), erforderlichen Personalressourcen und, soweit möglich, Zuordnung von maßnahmen- und prozessbezogenen Verantwortlichkeiten zu erarbeiten, der im Zeitraum bis 2030 erwarten lässt, den Leitlinien der in Essen vereinbarten, erreichbaren Zielen in Klimaschutz zu entsprechen. Dabei ist von den Treibhausgasminderungspfaden der Ratsvorlage 0943/2020/6 auszugehen, gegebenenfalls angepasst anhand der Ergebnisse der Konzeptstudie aus Baustein 3 und Ergebnissen von Baustein.

4. In Abstimmung mit dem Auftraggeber sollen bis zu drei Klimaschutzkonzepte anderer Kommunen bezüglich einer effektiven und effizienten Übertragbarkeit auf Essen ausgewertet werden und als Grundlage für den Maßnahmenkatalog dienen. Dabei ist in einem ersten Schritt bis Ende März 2020 der Teil des Maßnahmenkataloges im Entwurf zur weiteren Abstimmung vorzulegen, der sich auf von der Stadt beeinflussbare Handlungsbereiche bezieht und bereits ab 2021 haushaltsrelevante Auswirkungen erkennen lässt, um frühzeitig ggf. erforderliche Ressourcenbedarfe in die abschließenden Beratungen zum Haushalt 2022 einbringen zu können. Der Maßnahmenkatalog soll sowohl konkrete Maßnahmen benennen, aber auch im Rahmen des Beteiligungsprozesses erreichte Vereinbarungen aufnehmen, die zur Entwicklung weiterer Maßnahmen führen können/sollen und ggf. auch Bedarfe für weitergehende Konzepte oder die Überarbeitung von städtischen Vorgaben (z.B. in der Klimaanpassung: gesamtstädtisches Dachbegrünungs- und Entsiegelungskonzept, ggf. Überarbeitung der Baumschutz-Satzung) aufzeigen. Im Maßnahmenkatalog sind alle wesentlichen Handlungsfelder zu berücksichtigen, z.B. - Städtebauliche Planung - Vorbild Stadt / Kommunale Gebäude - Klimafreundliche Gebäude und Quartiere (privat, gewerblich) - Digitalisierung und Sektorkopplung - Energieversorgung/ Energieerzeugung/ erneuerbare Energien - Wirtschaft / Klimaschonend arbeiten und wirtschaften - Kreislaufwirtschaft - Klimafreundliche Mobilität - Klimaschonender Lebensstil und Suffizienz - Landwirtschaft und Ernährung - Umweltbildung - Klimaangepasste grüne und blaue Infrastruktur - Energiearmut - CO2-Kompensation und Speicherung - Regionale Einbindung - Beteiligung und Kommunikation - Prozessmanagement und Steuerung - Monitoring Der Maßnahmenkatalog ist so zu gestalten, dass Maßnahmen mit Wirkungen für den Klimaschutz bzw. für die Klimaanpassung jeweils deutlich erkennbar sind, aber auch Synergien z.B. in gemeinsamen Handlungsfeldern und der Gestaltung des Umsetzungsprozesses aufgenommen und genutzt werden. Um dies zu erreichen, ist eine Überprüfung der erwarteten Wirkung der Empfehlungen des Maßnahmenkataloges, der Zielsetzungen und ihrer Erreichbarkeit in Hinblick auf die Zielstellungen bis 2050 erforderlich. Im Angebot ist hierzu ein Verfahrensvorschlag zu entwickeln und zu erläutern.

Baustein 7: Weiterführende Ideen und Empfehlungen Im Angebot sollen über die in den anderen Bausteinen geforderten Leistungen hinaus weiterführende Vorschläge und Empfehlungen für den SECAP 2030/2050 aufgenommen werden, die aus Sicht des Anbieters die Aussichten, auf kommunaler Ebene Klimaschutz und den erforderlichen Klimaanpassungsprozess erfolgreich zu gestalten, fördern oder verbessern.

Baustein 8: Prozessbegleitende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Die Stadt Essen legt bei der Erarbeitung des SECAP 2030/2050 besonderen Wert auf aktive Kommunikations- und Moderationsprozesse im internen und externen Beteiligungsprozess und bei der Einbeziehung von Öffentlichkeit und Politik. Ziele des Klimakonzepts und (Zwischen)Ergebnisse des Beteiligungsprozesses müssen zielgruppenorientiert aufbereitet und in geeigneter Weise kommuniziert werden. Die Öffentlichkeit soll während der gesamten Projektdauer aktiv über aktuelle Entwicklungen informiert werden. Die Beteiligung und Information erfolgt in enger Absprache mit der federführenden Stabstelle Grüne Hauptstadt Agentur sowie dem Presseamt der Stadt Essen. Dabei sind vom Auftragnehmer inhaltliche Vorarbeiten inklusive geeignetem Bildmaterial zu Presseinformationen, Nachrichten auf essen.de und den städtischen Social-Media-Kanälen bereitzustellen. Der Versand von Presseinformationen sowie die redaktionelle Pflege von Internet und Social-MediaKanälen werden vom Presseamt der Stadt Essen übernommen. Die Entwicklung, Gestaltung und Herstellung von geeigneten Publikationen wie z.B. Info-Flyer für die Beteiligungsformate (onlineDialogveranstaltungen) obliegen ebenfalls dem Auftragnehmer. Die Verteilung der Materialien kann über die Stadt Essen erfolgen. Bei der Entwicklung aller Materialien ist das städtische Corporate Design zu berücksichtigen. Die aktuellen Corporate Design-Guidelines werden zur Verfügung gestellt. Für alle Publikationen sind entsprechende Korrektur- und Freigaberunden mit der Grüne Hauptstadt Agentur und dem Presseamt einzuplanen.

Baustein 9: Monitoringkonzept und CO2-Bilanzierung Seit 2009 führt die Stadt Essen gesamtstädtische Treibhausganzbilanzierungen mit dem Bilanzierungstool EcoRegion und eine Berichterstattung zur den Maßnahmen des IEKK durch. Dadurch wird die Umsetzung von Einzelmaßnahmen möglichst transparent und nachvollziehbar dargestellt. Für den Zeitraum 2020 - 2030 ist das Monitoringkonzept auf der Grundlage der vorliegenden Indikatoren und Ergebnisse prozessbezogen weiterzuentwickeln und um geeignete Indikatoren für neue Maßnahmen und das bisher nicht berücksichtige Handlungsfeld der Klimaanpassung zu ergänzen.

Baustein 10: Abstimmung und Vorstellung der Ergebnisse Der Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess wird durch die Grüne Hauptstadt Agentur und eine Projektgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligter Fachbereiche gesteuert. Der Auftragnehmer hat regelmäßige Abstimmungen mit dem/der - Grüne Hauptstadt Agentur (Federführung) - Projektgruppe sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Gremiensitzungen zur Vorstellung von Projektergebnissen in das Angebot einzukalkulieren: - Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz - Gegebenenfalls Interfraktioneller Arbeitskreis - Rat der Stadt Essen.

4. Allgemeine Anforderungen an die zu erbringende Leistung

4.1) Projektmanagement und Zusammenarbeit Das Projektmanagement und die Projektdurchführung sollen in enger Abstimmung mit der Stadt Essen erfolgen. Dabei haben die Auftragnehmer eine mit dem Projekt vertraute Person als festen Ansprechpartner (Projektleiter) zu benennen und im Urlaubs- oder Krankheitsfall entsprechend für Ersatz zu sorgen. Ebenso wird die Stadt Essen einen festen Ansprechpartner benennen und ein Projektteam bilden. Die Verantwortlichkeiten sollen für jedes Arbeitspaket konkret vorgeschlagen werden. Die Stadt Essen ist unmittelbar über eventuelle Erkenntnisse oder Entwicklungen zu informieren, die das Erreichen der Projektziele gefährden. Die notwendige Abstimmung mit der Stadt Essen und die Beteiligung der Stakeholder setzt voraus, dass die Auftragnehmer verhandlungssicheres Deutsch sprechen. Betroffene Akteure in Essen haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit und Beratung im Projekt zugesichert.

4.2) Ausführung der Leistung VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung 11 14.12.2020 15:58 Uhr - VMS 9.5.0.4 Für die Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der Stadt Essen (s. Vergabeunterlagen). Außerdem gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen), welche ebenfalls den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung der Leistung an die Aussagen aus seinem Angebot, das er im Rahmen des von der Stadt Essen durchgeführten Ausschreibungsverfahrens eingereicht hat, gebunden.

5. Planungsgrundlagen Für die Angebotserstellung werden folgende Unterlagen und Pläne zur Verfügung gestellt: - Integriertes Energie und Klimakonzept 2009 und Fortschreibung 2013 - Interner eea Auditbericht - Klimaschutz-Teilkonzept Integrierte Wärmenutzung (erstellt 2016) - IEKK Bilanzbericht 2020 zum IEKK - Ratsvorlage "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (0943/2020/6) - Ratsvorlage "Klimaschutz in Essen" (0945/2019/6A) - Stand zu den 12 Themenfelder der Grüne Hauptstadt Europas 2017 (0075/2020/6) - Gesamtstädtische Klimaanalyse Essen (erstellt 2002; Das Passwort zur Freischaltung lautet "Essen_Klima_FB59".) - Abschlussbericht ExWoSt Stadt begegnet Klimawandel (erstellt 2014) - Gerüst Leistungsbeschreibung Mobilitätsplan 2035 (erstellt 2020) - Handlungskonzept Modal Split 2035 (erstellt 2019) - Energiewende regional gestalten: Auf dem Weg zu eine Energiewende Roadmap im Ruhrgebiet (erstellt 2017) - Maßnahmenplan 2020+ der Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen" (erstellt 2017) - Starkregenkarte Essen - Guidebook 'How to develop a Sustainable Energy and Climate Action Plan (SECAP)' Nach Auftragsvergabe und dem Abschließen einer Datenschutzvereinbarung können weitere Informationen, Konzepte und Geodaten aus der Geodateninfrastruktur der Stadt Essen (GDI) zur Verfügung gestellt werden. Die bereits vorab zur Verfügung gestellten Daten dürfen nur projekt- bzw. auftragsbezogen verwendet und ohne Zustimmung der Stadt Essen nicht an Dritte weitergegeben werden.

6. Zeitliche Anforderungen Die Arbeiten an den ausgeschriebenen Leistungen sollen unmittelbar nach Auftragserteilung (voraussichtlich Ende Januar 2021) beginnen. Die Konzeptstudie (Baustein3) soll bis Ende März 2021 im Entwurf vorgelegt werden. Der erste Entwurf eines Maßnahmenkatalogs mit Maßnahmen, die sich auf von der Stadt beeinflussbare Handlungsbereiche beziehen und bereits ab 2022 haushaltsrelevante Auswirkungen erkennen lassen, soll bis Ende März 2021 vorgelegt werden, der umfassende Maßnahmenkatalog im Entwurf bis Ende April 2021. Der finale Entwurf des Klimakonzepts ist bis Ende Juni 2021 vorzulegen.

7. Dokumentation und Daten Der Endbericht ist gedruckt und signiert in 4-facher Ausführung und 2-fach als digitale Datei sowie auf Datenträger zu übergeben. Die Dateiformate müssen für eine Vervielfältigung im Druck geeignet sein. Der Bericht ist zudem als barrierefreie Webversion für die städtische Homepage aufzubereiten. Alle Text-, Tabellen- und Grafik-Inhalte der digitalen Version müssen in üblichen Microsoft OfficeFormaten (Microsoft Office 2010) und als ungeschütztes pdf-Dokument übergeben werden und ohne Schreibschutz kopierbar sein Falls analytische oder konzeptionelle Arbeiten mit GIS durchgeführt werden, ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse verlustfrei in die Geodateninfrastruktur der Stadt Essen integriert und dort visualisiert werden können. Sämtliche Vektordaten (Polygone, Linien oder Punkte) sind in einer FileGeodatabase (ArcGis 10.5.1, Koordinatensystem ETRS 89/UTM, Zone 32N) zu übergeben und müssen ohne Schreibschutz kopierbar sein. Es ist darauf zu achten, dass die Daten topologisch sauber sind. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer eine ArcGIS mxd-Datei mit relativen Pfaden zur Verfügung, in der die Layer kartographisch angelegt sind. Das Corporate Design der Stadt Essen ist bei allen Dokumenten zu berücksichtigen. In Essen gilt, dass Texte geschlechterneutral zu verfassen sind. Auf eine einfache Sprache zur besseren Verständlichkeit für alle Bevölkerungsgruppen soll geachtet werden. Die Rechte an allen erarbeiteten Unterlagen gehen auf den Auftraggeber über (Verwendung, Reproduktion, Weiterverarbeitung, Weiterbearbeitung).

8. Zuschlags- und Eignungskriterien

8.1 Eignungsprüfung Kriterien für die Eignung der Bieter sind - mind. zwei Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten höchstens acht Jahren - die Anzahl der Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss - die Jahresgesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zum Nachweis der Eignung haben die Bieter die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einzureichen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit vergleichbare Bieterreferenzen zu benennen. Als vergleichbar werden hierbei Referenzen bewertet, deren Gegenstand die Erstellung einer kommunaler Strategie oder eines kommunalen Konzepts im Klimaschutz und/oder Klimaanpassung war. Die Bieterreferenzen müssen innerhalb der letzten 8 Jahre (Stichtag: 01.12.2012) bearbeitet worden sein, wobei es ausreicht, wenn das Ende des Leistungszeitraums (also die Vorlage des Konzepts an den Auftraggeber) in den genannten Zeitraum fällt. Mindestanforderung an die Eignung ist, dass der Bieter zumindest zwei Referenzen nachweist, die alle oben genannten geforderten Referenzeigenschaften erfüllen. Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bearbeitet hat; die Möglichkeit zur Eignungsleihe bleibt hiervon unberührt. In der Bieter-Referenzliste sind zu jeder Bieterreferenz die im entsprechenden Formular abgefragten Angaben zu machen. Der Auftragnehmer muss über entsprechende Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Moderation verfügen oder diese Leistung durch ein entsprechendes Subunternehmen erbringen lassen. Die Qualifikation des Subunternehmers ist nachzuweisen. Der Bieter hat anzugeben, wie viele Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils durchschnittlich bei ihm beschäftigt waren und aktuell bei ihm beschäftigt sind. Die Mitarbeiterzahl ist dabei als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Mindestanforderungen an die Eignung ist eine Mindestzahl von 2,00 Mitarbeiter/innen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente), die einen Hochschulabschluss aufweisen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell. Der Bieter hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen. Einzelbietern und Bietergemeinschaften steht die Möglichkeit der Eignungsleihe unter den gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. § 34 UVgO) offen. Zum Nachweis, dass die für die Auftragserbringung erforderlichen Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, kann beispielsweise das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular 532 EU_Unteraufträge_Eignungsleihe verwendet werden. Es ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 35 UVgO abzugeben. Hierzu ist der von der Auftraggeberin mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eignung Eigenerklärung" sowie alternativ der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Präqualifizierung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen. Macht der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, sind entsprechende Eigenerklärungen auch von allen Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, einzureichen. Enthält das Angebot nach Einschätzung des Bieters Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, so sind die hiervon betroffenen Teile des Angebotes deutlich sichtbar entsprechend zu kennzeichnen.

8.2 Zuschlagskriterien

8.2.1) Gegenstand und Gewichtung der Zuschlagskriterien Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die nachfolgend genannten Zuschlagskriterien berücksichtigt, wobei die Gewichtung dem jeweils maximal zu erreichenden Punktwert entspricht: Bezeichnung maximal erreichbarer Punktwert a Honorar + Kosten 40 a Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise 30 b Qualität des methodisch-organisatorischen Konzepts 20 c Erfahrung des eingesetzten projektleitenden Personals 10 Maximaler Gesamtpunktwert 100 Gegenstand und Methodik der Bewertung zu den einzelnen Kriterien werden im Folgenden erläutert.

8.2.2) Projektkonzept Neben den unter Punkt 5 genannten Unterlagen ist dem Angebot ein durch den Bieter erstelltes Konzept (Projektkonzept) beizufügen, in welchem die Herangehensweise an die Aufgabenstellung dargestellt wird. Für die Erstellung des Konzeptes wird seitens der Auftraggeberin kein Vordruck zur Verfügung gestellt, d. h. der Bieter kann dieses nach eigenen Vorstellungen gestalten. Es ist zu beachten, dass das Konzept im Auftragsfall Vertragsbestandteil wird, d.h. der Auftragnehmer ist an seine diesbezüglichen Zusagen gebunden.

8.2.3) Inhalt des Projektkonzepts / Bewertung qualitativer Aspekte Im Rahmen des Projektkonzepts werden Aussagen zur fachlich-inhaltlichen sowie zur methodischorganisatorischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung erwartet. Die konkreten Erwartungen werden in den folgenden Unterpunkten erläutert.

8.2.3.1) Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (maximal zu erreichende Punkte = 30) Es werden Aussagen fachlich-inhaltlicher Natur zu folgenden Teilaspekten der zu erbringenden Leistung erwartet: o Wo werden unter Berücksichtigung der konkreten Rahmenbedingungen des Projektes und der Auftragszielsetzung - besondere fachlich-inhaltliche Herausforderungen und/oder Schwerpunkte gesehen und welche Anregungen haben Sie in Bezug auf den Umgang mit diesen möglichen Problemstellungen und inhaltlichen Schwerpunkten? (maximal zu erreichende Punkte = 10) o Aussagen zur Einbindung von Bürgerinnen und Schlüsselakteuren in den Prozess (maximal zu erreichende Punkte = 10) o Welche Schwächen und Risiken sehen Sie, die eine erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens behindern könnten? Wie können Sie dazu beitragen, diese zu beseitigen (maximal zu erreichende Punkte = 5)? o Aussagen zur realistischen und zweckmäßigen zeitlichen Strukturierung für die einzelnen Arbeitspakete entsprechend der Leistungsbeschreibung; (maximal zu erreichende Punkte = 5)

8.2.3.2) Methodisch-organisatorisches Konzept (maximal zu erreichende Punkte = 20) Neben der Darstellung der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise werden im Projektkonzept Angaben zur Organisation der Abwicklung des Gesamtprojektes erwartet. Gefordert werden Aussagen zu den nachfolgend genannten Themen, die im Projektkonzept klar gegliedert und getrennt dargestellt werden sollen. - In welcher Form erfolgt die sinnvolle Aufteilung der Projektbearbeitung in Ihrem Projektteam und wie gewährleisten Sie im Allgemeinen eine effiziente Zusammenarbeit innerhalb Ihres Projektteams (maximal zu erreichende Punkte = 6)? - Wie werden möglicherweise auftretende Ausfälle einzelner Projektmitarbeiter/-innen kompensiert bzw. in welcher Form erfolgt die Regelung von Vertretungsbedarfen (maximal zu erreichende Punkte = 4) - Wie stellen Sie sich den Abstimmungsprozess mit der Auftraggeberin sicher und in welcher Form ist deren Einbindung in die Projektbearbeitung geplant (maximal zu erreichende Punkte = 4)? - Durch welche konkreten Maßnahmen wird eine vorausschauende aktive Steuerung der Bearbeitungszeit für die einzelnen Arbeitspakete, insbesondere der fristgerechten Mitwirkung der übrigen Projektbeteiligten einschließlich der Auftraggeberin gewährleistet? Bitte beschreiben Sie die entsprechenden Maßnahmen (maximal zu erreichende Punkte = 6). 8.2.4) Erwartete Darstellungsweise des Projektkonzepts Das Projektkonzept soll anschaulich und plausibel strukturiert sein. Auf allgemeine Ausführungen soll möglichst verzichtet werden; stattdessen soll der Fokus auf den unter 8.2.3) erläuterten Unterpunkten liegen. Erwartet wird eine vollständige Darstellung der jeweils wesentlichen Aspekte (auch vermeintlicher Selbstverständlichkeiten). Eine schlechte Nachvollziehbarkeit der Darstellungsweise kann ebenso wie inhaltliche Schwächen zu einer Bewertung der Aussagen bzw. der dargestellten Herangehensweise (wie unter 8.2.8) und 8.2.9) beschrieben) als nicht oder nur eingeschränkt überzeugend führen.

8.2.5) Formale Vorgaben für das Projektkonzept Das Projektkonzept ist auszuformulieren; ergänzend können Schaubilder, Tabellen oder sonstige Abbildungen verwendet werden. Der Umfang des Konzepts ist hinsichtlich der Seitenzahl auf 25 Seiten begrenzt und soll ein dem Verfahren angemessenes, überschaubares Maß nicht überschreiten. Eine Übersendung umfangreicher pauschaler Musterunterlagen ohne konkreten Bezug zur hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung ist unerwünscht. Das Konzept sollte im Format DIN A4 mit einer Schriftgröße von mind. 10 pt. abgefasst werden. Die einzelnen Seiten sind durchzunummerieren. Unvollständige Projektkonzepte, bei denen der Bieter zu einzelnen oder mehreren Aspekten oder Punkten keine Darstellungen abgibt, führen nicht zum Angebotsausschluss (d.h. die Vorlage eines vollständigen Projektkonzepts ist keine Mindestanforderung an die Vollständigkeit des Angebotes). Unvollständige Angaben werden jedoch im Rahmen der qualitativen Bewertung der Konzepte entsprechend berücksichtigt.

8.2.6) Angaben zum eingesetzten projektleitenden Personal (maximal zu erreichende Punkte = 10) Zusätzlich zum Projektkonzept soll der Bieter das für die Leistungserbringung vorgesehene projektleitende Personal vorstellen. Hierzu ist das vom Auftraggeber als Teil der Vergabeunterlagen vorgegebene "Angaben zur Erfahrung des eingesetzten projektleitenden Personals" zu verwenden. Die Angaben zum eingesetzten projektleitenden Personal einschließlich der Benennung persönlicher Referenzen dienen nicht zur Prüfung der Eignung des Bieters, sondern werden unter dem Zuschlagskriterium "Erfahrung des eingesetzten projektleitenden Personals" gewertet. Für die Eignungsprüfung sind gesondert die Bieter-Referenzlisten einzureichen. Konkret erwartet werden Angaben zu den Personen, die folgende Funktionen im Auftragsfall ausüben werden, wobei für jede Funktion jeweils nur eine Person zu benennen ist: - verantwortliche/r Projektleiter/in; - stellvertretende/r Projektleiter/in. Die vorgenannten Funktionen dürfen nicht personenidentisch besetzt werden. Zu den vorgenannten Personen sind jeweils folgende Angaben an den hierfür vorgesehenen Stellen des Formulars "Angaben zur Erfahrung des eingesetzten projektleitenden Personals" zu machen: - Name, ggf. Geburtsname und Vorname; - Berufsqualifikation; - Anzahl der vollen Berufsjahre mit der angegebenen Berufsqualifikation (Unterbrechungen der aktiven Berufstätigkeit mit einer Dauer von mehr als drei Monaten sind nicht mitzuzählen); - Angaben zu persönlichen Referenzen (siehe Formular "Angaben zur Erfahrung des eingesetzten projektleitenden Personals"). Werden Personen benannt, die nicht im eigenen Büro des Bieters bzw. eines Mitglieds der Bietergemeinschaft tätig sind, ist außerdem das Büro anzugeben, in welchem die benannte Person beschäftigt ist, und deren Verfügbarkeit durch Vorlage eines geeigneten Verfügbarkeitsnachweises für den Auftragsfall (z.B. Verpflichtungserklärung des Unternehmens, bei welchem die Person beschäftigt ist) zu belegen. Auch die Angaben zum eingesetzten projektleitenden Personal sind keine Mindestanforderungen an die Vollständigkeit des Angebotes. Ihr Fehlen oder ihre Unvollständigkeit führen aber ggf. zu einer schlechteren Bewertung bei den Zuschlagskriterien. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen.

8.2.7) Angebotspreis Der Angebotspreis fließt mit einem Anteil von 40 % in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit ein. Zur Bestimmung der Rangfolge der eingereichten Angebote werden die ermittelten Wertungspreise gem. untenstehender Formel (lineare Interpolation) zueinander ins Verhältnis gesetzt und anschließend in Punkte umgerechnet. Es können maximal 150 Preispunkte, entsprechender der Gewichtung des Zuschlagskriteriums "Preis" erreicht werden. * Preiswertung: y = y1 + (y2 - y1) / (x2 - x1) * (x - x1) x = Preis x1 = Bestpreis x2 = Maximalpreis (Bestpreis * z) z = Faktor für Minimalpreis (= 2) y1 = max. Punktzahl Preis Y2 = min. Punktzahl Preis = 0 8.2.8) Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise Die Aussagen des Bieters zu seiner fachlich-inhaltlichen Herangehensweise werden für jedes Unterkriterium (entspricht dem gleichlautenden unter 8.2.3.1 genannten Teilaspekt) unter Berücksichtigung der dort jeweils angegebenen Höchstpunktzahl für diesen Teilaspekt wie folgt bewertet: > volle Punktzahl: Die fachlich-inhaltlichen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterkriterium überzeugen uneingeschränkt. > 75% der Punktzahl: Die fachlich-inhaltlichen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterkriterium überzeugen größtenteils, weisen aber vereinzelt (d. h. bei einer Teilaussage oder bei wenigen Teilaussagen) kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf. > 50% der Punktzahl: Die fachlich-inhaltlichen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterkriterium sind insgesamt überwiegend noch überzeugend. Sie weisen aber entweder vereinzelt (d. h. bei einer Teilaussage oder bei wenigen Teilaussagen) deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte oder in größerem Umfang (d. h. bei einer Vielzahl von Teilaussagen) kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf. > 25% der Punktzahl: Die fachlich-inhaltlichen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterkriterium überzeugen nur zum Teil. Sie weisen in größerem Umfang (d. h. bei einer Vielzahl von Teilaussagen) deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder vereinzelt (d. h. bei einer Teilaussage oder bei wenigen Teilaussagen) deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte und gleichzeitig in größerem Umfang (d. h. bei einer Vielzahl von Teilaussagen) kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte. > 0 Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterkriterium überzeugen in Gänze nicht oder entsprechende Vorschläge fehlen gänzlich. Als Schwäche werden dabei - neben inhaltlichen Schwächen -auch die Unvollständigkeit und die mangelhafte Darstellungsweise (Nachvollziehbarkeit) von Aussagen gewertet. Grundlage der Bewertung sind die Aussagen des Bieters zu dem jeweiligen unter

8.2.3.1) dargestellten Teilaspekt im ersten Teil des mit dem Angebot eingereichten Projektkonzepts, ggf. unter Berücksichtigung näherer Erläuterungen und Aufklärungen (nicht: Änderungen!) in einem eventuellen Präsentationsgespräch. Die vom jeweiligen Bieter zu jedem Unterkriterium erzielten Punkte werden addiert. 8.2.9) Qualität des methodisch-organisatorischen Konzepts Grundlage der Bewertung für die unter diesem Oberkriterium zusammengefassten Themen sind die Aussagen des Bieters zu dem jeweiligen unter 8.2.3.2) dargestellten Thema im zweiten Teil des mit dem Angebot eingereichten Projektkonzepts, ggf. unter Berücksichtigung näherer Erläuterungen und Aufklärungen (nicht: Änderungen!) in einem eventuellen Präsentationsgespräch. Eventuell stattfindende erläuternde Präsentationsgespräche würden voraussichtlich am 22.01.2021 stattfinden. Die Präsentation dient nur der Erläuterung und nicht der Ergänzung des Angebots und hat insofern keinen Einfluss auf die Wertung. Für jedes einzelne Thema wird auf Grundlage der hierzu unter 8.2.3.2) angegebenen Höchstpunktzahl ein Punktwert nach folgenden Maßstäben vergeben: > volle Punktzahl: Die methodisch-organisatorischen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Thema überzeugen uneingeschränkt. > 75% der Punktzahl: Die methodisch-organisatorischen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Thema überzeugen größtenteils, weisen aber vereinzelt (d. h. bei einer Teilaussage oder bei wenigen Teilaussagen) kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf. > 50% der Punktzahl: Die methodisch-organisatorischen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Thema sind insgesamt überwiegend noch überzeugend. Sie weisen aber entweder vereinzelt (d. h. bei einer Teilaussage oder bei wenigen Teilaussagen) deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte oder in größerem Umfang (d. h. bei einer Vielzahl von Teilaussagen) kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf. > 25% der Punktzahl: Die methodisch-organisatorischen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Thema überzeugen nur zum Teil. Sie weisen in größerem Umfang (d. h. bei einer Vielzahl von Teilaussagen) deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder vereinzelt (d. h. bei einer Teilaussage oder bei wenigen Teilaussagen) deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte und gleichzeitig in größerem Umfang (d. h. bei einer Vielzahl von Teilaussagen) kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte. > 0 Punkte: Die methodisch-organisatorischen Aussagen des Bieters zum jeweiligen Thema überzeugen in Gänze nicht oder entsprechende Vorschläge fehlen gänzlich. Als Schwäche werden dabei - neben inhaltlichen Schwächen -auch die Unvollständigkeit und die mangelhafte Darstellungsweise (Nachvollziehbarkeit) von Aussagen gewertet. Die vom jeweiligen Bieter zu den einzelnen Themen erzielten Punkte werden addiert. 4.2.9) Erfahrung des eingesetzten projektleitenden Personals Beide Unterkriterien zu diesem Kriterium werden separat bewertet. Fehlen zu einem Unterkriterium nachvollziehbare Angaben im Angebot, so erhält der Bieter für dieses Unterkriterium 0 Punkte; eine Nachforderung fehlender Angaben ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Die erzielten Punktwerte zu den Unterkriterien werden anschließend addiert. Die persönlichen Referenzen werden wie folgt bewertet: - Persönliche Referenzen des Projektleiters / der Projektleiterin 2,5 Punkte je persönlicher Referenz, die alle folgenden Merkmale erfüllt, in Summe max. 10 Punkte: > Gegenstand der Referenz war die Erstellung einer kommunalen Strategie und/oder eines kommunalen Konzepts für Klimaschutz und/oder Klimaanpassung > die als Projektleiter/in benannte Person hat die Strategie bzw. das Konzept als Hauptautor/in erstellt. - Persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters / der stellvertretenden Projektleiterin 2,5 Punkte je persönlicher Referenz, die alle folgenden Merkmale erfüllt, in Summe max. 10 Punkte: > Gegenstand der Referenz war die Erstellung einer kommunalen Strategie und/oder eines kommunalen Konzepts für Klimaschutz und/oder Klimaanpassung, > die als stellvertretende/r Projektleiter/in benannte Person hat die Strategie bzw. das Konzept mindestens als Co-Autor/in mitgewirkt. Die zu den einzelnen Kriterien erzielten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. 4.2.10) Abschließende Angebotswertung und Zuschlagsentscheidung Die Bieter werden nach Abschluss der Angebotswertung gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über die beabsichtigte Zuschlagserteilung vorab informiert (Fristen s. Pkt. 6).

6) Fristen Es werden folgende Fristen festgelegt: Veröffentlichung: 14.12.2020 Frist für Bieterfragen: 08.01.2021 Frist f. d. Beantwortung von Bieterfragen: 12.01.2021 Angebotsfrist (12:00 h): 19.01.2021 Zuschlagsfrist: 02.02.2021 Lieferfrist: ab frühestens 03.02.2021

7) Einzureichende Unterlagen im Überblick Als Bestandteile des Angebots sind innerhalb der gesetzten Abgabefrist insgesamt mindestens folgende Unterlagen einzureichen: - Vordruck "Angebot" - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen zur Eignung (auch für ggf. Subunternehmer bzw. für alle Bieter der Bietergemeinschaft) - ausgefülltes Preisblatt - Ein Zeitplan für die Erarbeitung der einzelnen Bausteine des Konzeptes - Projektkonzept für die Herangehensweise an die Aufgabenstellung (Näheres siehe Ziffer 8.2.2) - Benennung der für die Projekttätigkeit vorgesehenen Personen und deren berufliche Qualifikation - Ausgefülltes Formular Projektleitung - Ausgefülltes Formular Bieterreferenzen - Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz - Angaben zur eigenen Bürostruktur (Größe, Mitarbeiter mit Hochschulabschluss in den Jahren 2017, 2018, 2019, aktuell (angegeben als Vollzeitäquivalent) - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531), falls erforderlich - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532) bzw. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular533), falls erforderlich Bitte beachten Sie, dass Änderungen an den durch die Auftraggeberin vorgegebenen Unterlagen nicht zulässig sind und zum Ausschluss Ihres Angebots führen können.

8) Sonstige Verfahrens-/Ausführungsbedingungen und Hinweise

8.1) Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr zur Verfügung gestellt. Die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vertragsbedingungen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Sie werden mit Angebotsabgabe zum Bestandteil des Angebotes. Das Angebot darf keine abändernden Hinweise oder Vorbehalte zu den Vertragsbedingungen enthalten, da kein Verhandlungsverfahren stattfindet und Verhandlungen deshalb unzulässig sind (siehe den Hinweis unter 7). Sollten Sie einzelne Regelungen des Vertrags für widersprüchlich oder unannehmbar halten, haben Sie aber die Möglichkeit, den Auftraggeber hierauf rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist durch eine Bieterfrage aufmerksam zu machen. Mit einer solchen Bieterfrage kann auch ein Vorschlag für eine Alternativformulierung verbunden werden.

8.2) Form der Angebote/Angebotserstellung Das Angebot muss alle Mindestanforderungen erfüllen und darf nicht von den Vertragsbedingungen abweichen. Für die Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber übersandten Formulare zu verwenden. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Das Angebot muss in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein. Änderungen oder Berichtigungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Eine Verspätung führt zum Ausschluss. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden. Im Übrigen sind alle in dieser Ausschreibung darüber hinaus geforderten Angaben bzw. Erklärungen und Zusagen den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine Übermittlung der Angebote ist ausschließlich auf elektronischem Wege zugelassen.

8.3) Einsatz von Unterauftragnehmern Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen und für den/die Unterauftragnehmer diejenigen Unterlagen einzureichen, welche die Eignung des/der Unterauftragnehmer(s) für die jeweils zu erbringenden Leistungsbestandteile belegt.

8.4) Unklarheiten / Bieterfragen Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder bestehen sonstige Rückfragen zur Angebotserstellung, so sind diese unverzüglich ausschließlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zu stellen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden zeitgleich und anonymisiert eingestellt. Über neue Bieterinformationsschreiben werden nur diejenigen Interessenten unaufgefordert unterrichtet, die sich ausdrücklich bei dem o.g. Vergabeportal als Interessenten registrieren bzw. freischalten lassen. Alle übrigen Interessenten werden daher aufgefordert, regelmäßig das Vergabeportal aufzusuchen, um dort die Bieterinformationsschreiben abzurufen.

8.5) Aufwandsentschädigung Die den Bietern entstandenen Kosten für die Erstellung des Angebots werden vom Auftraggeber nicht erstattet.

8.6) Verwendung der Vergabeunterlagen und Verschwiegenheitspflicht Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden und sind vertraulich zu behandeln. Alle beim Bieter mit dieser Ausschreibung befassten Mitarbeiter müssen zur vertraulichen Behandlung verpflichtet werden. Der Bieter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen nur einem begrenzten und namentlich nachvollziehbaren Personenkreis zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für beteiligte Subunternehmen. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Benutzung für andere Zwecke oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen und Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Der Bieter hat sich über alle Einzelheiten des Leistungsverzeichnisses und der vorgesehenen Arbeiten unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen. Spätere Berufung auf Irrtum oder Nichtwissen ist ausgeschlossen. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe, dass er die Möglichkeit hatte, alle Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, vor Abgabe des Angebotes zu überprüfen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebots ferner, dass die Leistungen vollständig beschrieben sind und keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung des Vertrags notwendig sind. Bestehen nach Ansicht des Bieters bei Auslegung der Verdingungsunterlagen mehrere Möglichkeiten bzw. erscheint etwas unklar, so wird der Bieter vor Abgabe des Angebotes eine Klärung herbeiführen. Nach Vertragsabschluss gilt die Art der Auslegung, welche vom Auftraggeber vorgesehen war.

8.7) Bieterbezogene Anfragen Die Vergabestelle meldet der im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle (Vergaberegister) beim Finanzministerium NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere wegen nachweislich schuldhafter Verstöße gegen die Bestimmungen aus dem TVgG NRW zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.

8.8) Rechnungslegung Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen: - eine Rechnung pro E-Mail o die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen o die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten - Anlagen sollen nach Möglichkeit in derselben E-Mail o als eigene PDF-Datei o mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen übersandt werden. Vor dem Hintergrund der Mehrwertsteuerabsenkung ab voraussichtlich 01.07.2020 gilt folgende Regelung: Die Leistung ist in zwei Teilleistungen (Teilleistung bis zum 31.12.2020 und Teilleistung ab dem 01.01.2021) und zu erbringen. Eine Teilleistung in diesem Sinne meint, dass für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Dies geschieht durch die gesonderte Entgeltabrechnung einzelner Leistungsteile.

8.9) Hinweis zur Umweltzone im Ruhrgebiet / Essen Im gesamten Ruhrgebiet und somit auch in Essen, wurde eine Umweltzone eingerichtet. Innerhalb dieser Umweltzone können nur Fahrzeuge genutzt werden, die mit einer entsprechenden Umweltplakette ausgestattet sind. Hinweise: Neben dem detaillierten Angebot (siehe notwendige Bewerbungsunterlagen) ist das Formblatt "Preisblatt" ausgefüllt einzureichen. Eine Bewertung des Angebotspreises erfolgt auf Grundlage dieses Formblattes. Erfüllungsort: Stadt Essen, Porscheplatz 1, 45127 Essen.

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.

8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote werden nicht zugelassen.

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Das fertige Konzept

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 35099 vom 17.12.2020