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Titel

Erstellung eines Fachgutachtens zur Erweiterung der Wissensbasis zum Flugverhalten des Rotmilans

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Ausführungsort

DE-65185 Wiesbaden

Frist

11.05.2021

Beschreibung

1. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Referat Intergrierte Umweltplanung

Kaiser-Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

Telefon:+49 611 815 2410

E-Mail: iris.otto(at)wirtschaft.hessen.de

Internet: http.:www.wirtschaft.hessen.de

2. Art der Leistung : Dienstleistung.

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Erstellung eines Fachgutachtens zur Erweiterung der Wissensbasis zum Flugverhalten des Rotmilans mittels GPS-gestützten Telemetrie-Daten in Hessen".

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung.

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 11.05.2021 12:00 Uhr.

6. Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) beabsichtigt, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein Fachgutachten zur Vertiefung des Wissens über das Flugverhalten des Rotmilans zu vergeben. In einer dreijährigen Telemetrie-Studie des Rotmilans im Vogelsberg aus dem Jahr 2016 wurden hierzu wichtige grundsätzliche Erkenntnisse gewonnen (Heuck et al. 2019, Internet: http.:landesplanung.hessen.de/informationen/grundlagen-und-informationen/gutachten-vogelarten/Rotmilan). Sie haben zusammen mit anderen Ergebnissen Eingang in die Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie 2020 (HMUKLV/HMWEVW 2020) gefunden. Folgende Aussagen zum Flugverhalten des Rotmilans der Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie 2020 (im Folgenden bezeichnet als VwV 2020) sind durch weitere vertiefende Analysen differenziert zu prüfen und bei Bedarf fachlich zu optimieren: 1. Für den Rotmilan liegt in Hessen der für die artenschutzrechtliche Signifikanzbewertung relevante 60%-Fluganteil bei 1.000 m um den Horst (vgl. VwV 2020, Anlage). In der Balz-, Brut- und Aufzuchtphase lagen die Werte zum Teil deutlich unter 1.000 m, bei Einbeziehung der Nachbrutphase im Mittel bei 1.150 m um den Horst (vgl. auch Abb. 11 in Heuck et al. 2019). Durch die zurückgehende Flugaktivität (vgl. auch Abb. 13 in Heuck et al. 2019) und Horstbindung in der Nachbrutzeit wurde dieser Phase für die Bewertung des Kollisionsrisikos nicht die gleiche Bedeutung zugewiesen wie dem Zeitraum mit enger Horstbindung; Relevanz entfaltet sie in erster Linie für den Schutz von nicht horstgebundenen Ansammlungen von Tieren (vgl. S. 32 f. VwV 2020).

2. Der Rotmilan weist insbesondere in Hessen 75 % der Flüge in einer Höhe von 80 m über Grund auf (vgl. S. 36 VwV 2020 sowie Abb. 16 in Heuck et al. 2019).

3. Beim Rotmilan nimmt in Hessen oberhalb von 80 m (Rotorhöhe) die Flugaktivität mit höheren Windgeschwindigkeiten ab. In Abb. 20 der Rotmilan-Studie (Heuck et al. 2019) ist die prozentuale Abnahme hoher Flüge mit der Windgeschwindigkeit optisch sichtbar, beispielsweise von ca. 33 % bei 3 m/s Windstärke auf ca. 19 % bei ca. 8 m/s Windstärke. In der VwV 2020 ist dieser Zusammenhang als Perzentilen bei bestimmten Windgeschwindigkeiten abgebildet (vgl. Abb. 3 VwV 2020). Um die Wissensbasis in diesen in der VwV 2020 genannten Punkten zu erweitern, sollen weitere Telemetrie-Untersuchungen von mindestens 10 Brutvögeln in möglichst vielen verschiedenen Naturräumen Hessens mit den Ergebnissen der Vogelsbergstudie (Heuck et al. 2019) verglichen werden. Sofern ein Sendertier Flugaktivität auch außerhalb der Grenzen Hessens aufweist, ist die Übertragbarkeit dieser Ergebnisse über Hessen hinaus auf diese mitgenutzten anderen Lebensräume zu prüfen. Als Datengrundlage sollen keine Telemetrie-Daten von Jungtieren, sondern ausschließlich von in Hessen brütenden Altvögeln dienen. Die Telemetrie-Daten müssen den Zeitraum der Balz, Brut, Jungenaufzucht und Nachbrutzeit vollständig abdecken. Hierbei kann es sich um vorliegende Telemetrie-Daten von Brutvögeln Dritter handeln, die in den letzten 4 Jahren (2017 bis 2020) in Hessen erhoben wurden oder im Jahr 2021 in Hessen geplant sind. Voraussetzung ist, dass alle Dateneigentümer der Verwendung dieser Daten für das Fachgutachten des Landes Hessen schriftlich zustimmen. Die Verwendung von besenderten Jungtieren ist möglich, sofern sich diese seit mindestens zwei Jahren während des Sommerhalbjahres in Hessen aufgehalten haben und daher die begründete Annahme besteht, dass die betreffenden Tiere im Jahr 2021 oder 2022 in Hessen brüten werden. Sollten besenderte Tiere aus Hessen abwandern, müssen deren Telemetrie-Daten nach Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert betrachtet werden. Für alle von Dritten besenderten Rotmilanen, die in das Fachgutachten eingehen, ist der Zeitpunkt der Besenderung, ihr bisheriger regelmäßiger Aufenthalt in Hessen sowie ihr aktueller Aufenthaltsort zu belegen. Eine Neu-Besenderung von Brutvögeln ist möglich, sofern sie noch im Jahr 2021 vorgenommen werden kann. Hierfür werden vom HMWEVW Karten von 10 Horststandorten, die in den Jahren 2020 oder 2021 besetzt waren/sind, bereitgestellt. Die betreffenden Horststandorte befinden sich in den Naturräumen Westerwald, Hessisch-Fränkisches Bergland sowie Westhessisches Berg- und Senkenland. Die Besenderung von Tieren an anderen Horststandorten ist in Abstimmung mit dem HMWEVW und HMUKLV möglich, sofern dort ein aktuelles Brutgeschehen bekannt ist und diese Räume für den Windenergie-Ausbau in Hessen von Relevanz sind. Die durchzuführenden Untersuchungen und Bewertungen müssen sich an der Methodik der Rotmilan-Untersuchung im Vogelsberg aus dem Jahr 2019 (Heuck et al. 2019) orientieren, da diese mit Fachbehörden und Experten entwickelt sowie qualitätsgesichert worden ist und außerdem auf diese Weise die Ergebnisse entsprechend vergleichbar sind. Folgende Aufgabenstellungen sind mit Hilfe der im Rahmen des Fachgutachtens gewonnenen Telemetrie-Daten zu klären: A. Prozentualer Anteil der Ortungspunkte in Abhängigkeit zur Horstdistanz in der Balz-, Brut-, Aufzucht- und Nachbrutzeit Auf Grundlage der Telemetrie-Daten werden die Brutplätze der Sendertiere bestimmt und eindeutig bezeichnet. Für die Auswertung werden die Datenpunkte mit einer gemessenen GPS-Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h als Flugpunkte identifiziert (vgl. Kap. 3.7 in Heuck et al. 2019). Aus den so festgestellten Flugpunkten wird jeweils die Entfernung zum Horststandort berechnet. Die Ermittlung des Anteils der Ortungspunkte in Distanz zum Horst erfolgt differenziert nach der Brutzeitphänologie. Sie berücksichtigt auch die Ortungspunkte im Nahbereich des Horstes. Betrachtet werden männliche und weibliche Tiere (vgl. Kap. 4.2.1 in Heuck et al. 2019). Die Darstellung erfolgt als Summenkurve mit Markierung der Horst-Distanz bei Fluganteil von > 60 % sowie zusätzlich für Fluganteile ab 0 m, ab 100 m und ab 200 m Horst-Distanz. B. Horstbindung in der Nachbrutzeit Zur Feststellung der Horstbindung in der Nachbrutzeit ist nach dem Ausfliegen der Jungtiere ein nächtlicher Ortungspunkt zu ermitteln. C. Flughöhe und Flugaktivität Flughöhe: Zur Sicherstellung einer hohen Genauigkeit bei der Ermittlung der Flughöhe bedarf es der Korrektur der barometrischen Höhendaten, d. h. einer Korrektur für Luftdruckschwankungen und einer senderspezifischen Kalibrierung (vgl. Kap. 3.3, 3.8 in Heuck et al. 2019). Die Ergebnisse sind in Form von Histogrammen und Abbildungen aufzubereiten (vgl. Kap. 4.2.3 in Heuck et al. 2019, insbesondere Abb. 16 und Tab. 15). Flugaktivität und Aktionsraumgröße: Die Darstellung der Flugaktivität erfolgt als Tages- und Jahresverlauf (Abb. 12 und 13 in Heuck et al. 2019). Die Aktionsraumgröße (AKD 95 % und 75 %) ist für die Balz-, Brut-, Aufzucht- und Nachbrutzeit zu beschreiben (vgl. Kap. 3.9.1 in Heuck et al. 2019). Zusätzlich ist der Zusammenhang von Aktionsraumgröße mit Aktionsraum-Charakteristika zu analysieren (Wald-, Grünland-, Ackeranteil gemäß ATKIS-Daten; Kleinstrukturiertheit der Fläche gemäß Luftbildern; Höhenlage). D. Witterungsabhängigkeit des Flugverhaltens Zu verwendende Witterungsdaten: Zu verwenden sind insbesondere Windgeschwindigkeit, Außentemperatur und möglichst auch die Sichtweite auf Gondelhöhe. Hierzu sind Daten aus Windparks zu nutzen, die sich im Umfeld der Ortungspunkte befinden und von den Windpark-Betreibern bereitgestellt werden. Ferner sind meteorologische Daten zu Niederschlag, Sonnenscheindauer, Luftdruck und Luftschichtung hinzuzuziehen. Diese Daten können von Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes bereitgestellt werden (vgl. Kap. 3.6 in Heuck et al. 2019). Ermittlung von Witterungseinflüssen auf das Flugverhalten: Zur Klärung dieser Fragestellung werden statistische Modelle eingesetzt (vgl. Kap. 3.9.2, 3.9.3 und 4.2.3 in Heuck et al. 2019, u. a. Abb. 20 und 21). Ein besonderer Fokus liegt auf der Ermittlung des Zusammenhangs zwischen Windgeschwindigkeit und Flughöhe im Rotorbereich > 80 m über Grund (vgl. Kap. 3.7, 3.8 und 4.2.3 in Heuck et al. 2019). Dieser Zusammenhang ist anhand einer Verteilungskurve näher zu beschreiben, wie dies über die Abb. 3 der VwV 2020 erfolgt ist. Zusätzlich wird der Witterungseinfluss (Niederschlag, Windgeschwindigkeit, Temperatur, Sonnenscheindauer, Luftschichtung) auf die Aktionsraumgröße beschrieben. Die Darstellung erfolgt tabellarisch (vgl. Abb. 22 in Heuck et al. 2019). E. Flugverhalten im Windpark-Bereich Sofern Flüge telemetrierter Tiere in Windparks bzw. im Nahbereich von Windenergie-Anlagen (Zylinder um die Windenergie-Anlage, dessen Durchmesser jeweils dem doppelten Rotorradius zuzüglich eines Puffers von 10 m entspricht) auftreten, werden die Flugereignisse unter Angabe der folgenden Parameter tabellarisch sowie in Balkendiagrammen aufgelistet (vgl. Kap. 3.9.5 und 4.2.6 mit Abb. 23 und Tab. 19 in Heuck et al. 2019): - Flughöhe, - Distanz zum WEA-Mast, - Ausrichtung der Rotoren, - Rotordrehzahl, - Wetterverhältnisse. F. Externe Qualitätssicherung Die externe Qualitätssicherung wird vom Auftragnehmer beauftragt. Sie prüft zu Beginn der Arbeiten die einbezogenen Daten Dritter im Hinblick auf ihre Eignung zur Beantwortung der vorgenannten Fragestellungen und ihre Vergleichbarkeit mit den Untersuchungen in Heuck et al. 2019. Darüber hinaus nimmt sie eine stichprobenhafte Überprüfung der in den Jahren 2021 und 2022 gewonnenen Untersuchungsergebnisse vor. Die zur Auswertung herangezogenen Datensätze sind ebenso zu sichten, wie das allgemein zur Anwendung gekommene methodische Vorgehen, insbesondere, ob die Untersuchung, Bewertung und Berichterstellung in enger Anlehnung an Heuck et al. 2019 erfolgt ist. Sämtliche Ergebnisse sind einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen und in einem Kurzbericht zu dokumentieren. G. Besprechungstermine Neben einem Auftaktgespräch zum Projektbeginn sind insgesamt vier weitere Abstimmungstermine zwischen AN und AG innerhalb der Projektlaufzeit von zwei Jahren vorzu ehen. Die Vorstellung wichtiger Ergebnisse in einem Projektbeirat, bestehend aus Vertretern von Naturschutz- und Windenergieverbänden, Fachbehörden, Fachexperten und Wissenschaftsvertretern, ist hierbei mit inbegriffen. Anforderungen an die Zeitplanung: Bei Neubesenderungen in 2021 ist die Datenerhebung im Rahmen des Gutachtens auf die Anwesenheitszeiträume der Sendertiere in Hessen in den Jahren 2021 und 2022 beschränkt. Sämtliche Auswertungen und Datenaufbereitungen sind bis zum 01.12.2022 abzuschließen und mit einem Gutachten dem AG vorzulegen. Das HMWEVW stellt für diese Arbeiten kostenlos und digital folgende Daten zur Verfügung: - Flugdaten aus der Rotmilan-Untersuchung im Vogelschutzgebiet Vogelsberg aus den Jahren 2016 bis 2018 - Witterungsdaten des DWD bzw. der Windkraftbetreiber von Windparks im Umfeld der Horststandorte - Karten zu 10 Horst-Standorten des Rotmilans, bei denen eine Brut in 2020 oder 2021 nachgewiesen war/ist. - ATKIS-Daten im 2 km-Umfeld um die Horststandorte - Digitales Höhenmodell für Hessen (Bodenauflösung: 0,2 m) Kosten Die Gesamtkosten für das Projekt dürfen 200.000,- Euro ohne die in Deutschland anzusetzende Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Darin enthalten sind die Besenderung und Auswertung der telemetrischen Untersuchung, die Bereitstellung der Telemetrie-Daten Dritter sowie deren Auswertung, sämtliche Kosten für die Datenabfrage und -übermittlung für den Untersuchungszeitraum 2021 bis 2022, die Aufbereitung der Daten gemäß der vereinbarten Methode (Heuck et al. 2019) sowie die Gutachtenerstellung und -abstimmung einschließlich der Beauftragung der externen Qualitätssicherung. Datennutzung durch das Land Hessen: Für die im Rahmen dieses Fachgutachtens durch Neubesenderung vom Land Hessen selbst erhobenen Daten besteht ein uneingeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht durch das Land Hessen. Für die von Dritten bereitgestellten Telemetrie-Daten von Rotmilanen besteht das Recht zur wissenschaftlichen Auswertung unter den unter A bis F beschriebenen Aufgabenstellungen. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung Ergänzende Gegenstände: Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : NUTS-Code : DE7 HESSEN Zeitraum der Ausführung : vom 01.06.2021 bis 01.12.2022.

7. Bewerbungsbedingungen: Der Interessenbekundung ist zum Nachweis der Eignung des Unternehmens eine Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit folgenden Angaben beizufügen: - Unternehmensportrait mit Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten - Nachweis der beruflichen Qualifikation und thematischen Erfahrung mit dem Rotmilan bzw. der Telemetrie von Vögeln der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen und entsprechendem Nachweis dieser Qualifikation (Zertifikate oder ähnliches), sofern eine Telemetrie erforderlich ist. -Referenzen/Expertisen zum Rotmilan/zur Telemetrie der letzten drei Jahre mit Angabe der Art der Leistung, des Leistungsumfangs, der Ausführungszeiten, öffentlicher oder privater Auftraggeber (mit Anschrift) mit Benennung von Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer. Des Weiteren sind der Interessenbekundung folgende Unterlagen beizufügen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer Vergabesperre Im Falle von Bietergemeinschaften: - Die Erklärung Vergabesperre ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Eine formlose Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform, a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Im Falle von Nachunternehmen: - Nennung der Nachunternehmer soweit bekannt und Nennung des Tätigkeitsfeldes. - Die Erklärung Vergabesperre ist für jeden Nachunternehmer einzureichen.

8. Zuschlagskriterien Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) Kriterium Gewichtung 1 Preis je telemetriertes Tier (Neubesenderung, Nutzung vorhandener Telemetrie-Daten) sowie Gesamtkosten 30 2 Anzahl und Qualität der Telemetriedatensätze: a) Anzahl der telemetrierten Tiere, b) Räumliche Verteilung der Horststandorte über das Landesgebiet, c) Zeitraum der Datenaufzeichnung (Abdeckung mindestens einer kompletten Brutzeitphase von der Balz bis zur Nachbrutzeit) d) Bereitstellung möglichst umfangreicher Datensätze (möglichst viele 5 Minuten-Flugdatensätze, e) Eignung der Daten Dritter für möglichst viele der Aufgabenstellungen (mindestens Buchstabe A. der Leistungsbeschreibung muss hierüber abgedeckt werden können) 40 3 Schlüssigkeit des Konzeptes, Zeitplanung: a) Zeitplanung, b) Gliederung und Erläuterung des Vorgehens bei der Erstellung des Fachgutachtens, c) Externe Qualitätssicherung 30 Kriterium Gewichtung 1 Preis je telemetriertes Tier (Neubesenderung, Nutzung vorhandener Telemetrie-Daten) sowie Gesamtkosten 30 2 Anzahl und Qualität der Telemetriedatensätze: a) Anzahl der telemetrierten Tiere, b) Räumliche Verteilung der Horststandorte über das Landesgebiet, c) Zeitraum der Datenaufzeichnung (Abdeckung mindestens einer kompletten Brutzeitphase von der Balz bis zur Nachbrutzeit) d) Bereitstellung möglichst umfangreicher Datensätze (möglichst viele 5 Minuten-Flugdatensätze, e) Eignung der Daten Dritter für möglichst viele der Aufgabenstellungen (mindestens Buchstabe A. der Leistungsbeschreibung muss hierüber abgedeckt werden können) 40 3 Schlüssigkeit des Konzeptes, Zeitplanung: a) Zeitplanung, b) Gliederung und Erläuterung des Vorgehens bei der Erstellung des Fachgutachtens, c) Externe Qualitätssicherung 30.

9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 Anzahl gesetzte Bieter 0.

10. Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Straße:Kaiser-Friedrich-Ring 75 Stadt/Ort:65185 Wiesbaden Land:Deutschland (DE) Kontaktstelle(n) :Referat Integrierte Umweltplanung Zu Hdn. von :Iris Otto Telefon:+49 611 815 2410 Fax:+49 611 32 717 2410 E-Mail: iris.otto(at)wirtschaft.hessen.de digitale Adresse(URL):Internet: http.:www.wirtschaft.hessen.de.

11. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort).

12. Sonstige Angaben: Die Interessenbekundung ist unter Beifügung der unter 7. genannten Nachweise/Unterlagen zur Eignung bis zum 11.05.2021, 12.00 Uhr schriftlich oder per E-Mail an die Adresse unter 1. zu richten. Hinweise zum weiteren Verfahrensverlauf: Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt entsprechend der verlangten Nachweise sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber gebeten, ein Angebot zu übersenden. Mit diesem Angebot ist ein Konzept einzureichen, das die Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung und insbesondere die Zeitplanung (Ablauf der einzelnen Arbeitsschritte) detailliert, schlüssig und nachvollziehbar darstellt (max. 5 DIN A 4 Seiten). Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen. Mit dem Interessenbekundungsverfahren werden folgende Unterlagen als Anlage zur Verfügung gestellt: - Eigenerklärung Vergabesperre Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die obige Aufgabenstellung ein maximaler Finanzrahmen von 200.000 Euro (netto) vorhanden ist, der nicht überschritten werden darf. Tag der Veröffentlichung in der HAD: 28.04.2021

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 37330 vom 02.05.2021