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Titel

Erstellung eines Fachgutachtens Fauna

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landratsamt Sigmaringen Zentrale Vergabestelle
Leopoldstr. 4
72488 Sigmaringen

Ausführungsort

DE-72488 Sigmaringen

Frist

19.02.2021

Vergabeunterlagen

www.dtvp.de/…/documents

TED Nr.

32634-2021

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Landkreis Sigmaringen

Leopoldstraße 4

72488 Sigmaringen

E-Mail: Sigmaringen-fauna(at)menoldbezler.de

Internet: http.:www.landkreis-sigmaringen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZD8VW/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZD8VW

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Landkreis Sigmaringen – Europaweite Vergabe der Erstellung eines Fachgutachtens Fauna Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/221

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Erstellung eines Fachgutachtens Fauna.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE149

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch stellt eine wichtige Ost-West Verbindung im Landkreis Sigmaringen dar. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau (Nordtrasse) als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Anlass der Untersuchungen ist eine geplante Bündelungstrasse der B 311n / B 313 zwischen Mengen Und Meßkirch. Die Erfassungen, Auswertungen und die Dokumentation sind in den Jahren 2021 und 2022 durchzuführen. Die Leistungsbeschreibung umfasst die Leistungen zur Fauna, aufbauend auf die durchgeführte Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope (2021). Die Untersuchungen dienen vorrangig als Grundlage für die Vorplanung mit Variantenentscheidung, sollen darüber hinaus aber auch in den Nachfolgenden Planungsebenen der Entwurfs-/ und Genehmigungsplanung – soweit erforderlich unter Ergänzungen oder bereichsweisen Detaillierung – wesentliche Basis bilden. In der Auswahl der zu erfassenden bzw. zu prüfenden Arten und Funktionen fokussieren die Untersuchungen auf potenziell für die Variantenentscheidung maßgebliche Aspekte. Vorrangig sind dies solche des europarechtlich begründeten Arten- und Gebietsschutzes (ausgewählte streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten besonderer Planungsrelevanz, Natura 2000-Schutzgebietskulisser und ihre mögliche Betroffenheit). Der Untersuchungsraum ist sehr groß und umfasst nach vorläufiger Bilanzierung auf Basis ALKIS eine Fläche von knapp 14 000 ha ohne den abgegrenzten, mehr oder minder geschlossenen Siedlungsbereich. Von dieser Gesamtfläche entfallen nach vorläufiger Bilanzierung knapp 5 600 ha auf Wald und Gehölze; weitere rd. 6 700 ha sind als Landwirtschaftsfläche klassifiziert. Im Rahmen der Planungsraumanalyse wurde der Gesamtuntersuchungsraum in 31 Teilräume gegliedert. Das faunistische Untersuchungsprogramm differenziert nach diesen Teilräumen. Zu den Artengruppen, die flächen- oder methodenbedingt in größerem Umfang zu bearbeiten sind, gehören Vögel, Fledermäuse und Amphibien. Außerhalb des abgegrenzten Siedlungsbereichs (bei Fledermäusen im Fall von Quartieren aber unter dessen punktuellem Einbezug) sind in allen dafür bestimmten Teilräumen jeweils definierte Erfassungen zur Fauna durchzuführen und eine naturschutzfachliche Bewertung zu erstellen, wobei vorhandene Daten zu berücksichtigen und zu plausibilisieren sind. Dies umfasst im besonderen Arten und Funktionen, bei denen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (ggf. Besonderer Schwere) zu erwarten sind oder erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietskulisse Natura 2000. Die erfassten Daten und Bewertungen sind digital bereitzustellen. Das Leistungsbild greift zwar auf das Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) und die dort beinhalteten Methodenblätter zurück. Aufgrund der aktuell zu bearbeitenden Planungsebene und damit Zusammenhängender spezifischer Fragen sowie der Größe des Untersuchungsraums sind jedoch in größerem Umfang Abweichungen von dortigen Ansätzen gegeben und auch geboten. Das Leistungsbild ist entsprechend pro Artengruppe ausgeformt. Neben der Erfassung und Bewertung umfasst die erwartete Leistung auch eine Beratung im Rahmen der Planung, einschließlich Hinweisen zur Optimierung der Varianten, bis zur umweltfachlichen Variantenempfehlung. Der Untersuchungsraum beinhaltet Flächen und Funktionen, für die bereits eine besondere Bedeutung für Belange des Arten- und Biotopschutzes belegt ist. Soweit hierzu Unterlagen bzw. Daten mit Relevanz die Fauna vorhanden und verfügbar sind, sind diese im aktuellen Stand zu berücksichtigen und soweit geboten zu plausibilisieren, insbesondere: — Natura 2000-Gebiete mit vorliegenden oder in Bearbeitung befindlichen Managementplänen, — Wildtierkorridore nach Generalwildwegeplan, — Kulisse des landesweiten Biotopverbundes im Offenland und regional verfügbarer Bewertungen (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben), — Daten des landesweiten Artenschutzprogramms. Die durchgeführte Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope (2021) ist einschließlich der Teilräume zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des separat ausgeschriebenen Fachgutachtens zu Flora und Biotopen sind zu berücksichtigen, insbesondere bei der Abgrenzung von Lebensstätten und Funktionsräumen Wertgebender Arten der Fauna sowie der ggf. vorzunehmenden Zuweisung von Potenzialflächen im Rahmen einer Bewertung. An einem Scoping unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Verbände ist soweit Erforderlich mitzuwirken und sich daraus ggf. ergebende neue Aspekte sind zu berücksichtigen. Es ist eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z. B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau, Bearbeiter der anderen umweltfachlichen Beiträge) gefordert und insbesondere im iterativen Planungsprozess der Variantenprüfung, -optimierung und Entscheidung von Hoher Bedeutung. Für den Fachbereich Fauna betrifft dies in besonderem Maße auch Fragen der Vermeidung erheblicher Störwirkungen und erheblicher Trennwirkungen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Herangehensweise / Gewichtung: 35 Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 35 Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 03.05.2021 Ende: 31.01.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Qualität als auch die Aktualität der Referenzen berücksichtigt. Hierbei werden je Bewerber lediglich die 3 durch den Bewerber als priorisiert gekennzeichneten Referenzen berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen nen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Anstelle den in den Formblättern geforderten „Unterschriften“ ist die Eintragung des Namens der Person, welche die Erklärung rechtsverbindlich abgibt, ausreichend.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, 2. Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 3. Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG). 3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: 1. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen, 2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis von vergleichbaren Leistungen im Bereich der Erstellung von Fachgutachten Fauna in den vergangenen fünf Jahren (Fertigstellung frühestens 1.1.2016 und spätestens vor Abgabe des Teilnahmeantrags) die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: — Bezeichnung des Auftrags, — Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), — Umfang der Leistungen, — Zeitraum der Leistungserbringung, — Zeitpunkt der Inbetriebnahme, — Gesamtprojektkosten in Euro brutto, — Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Vorlage von mindestens 2 Referenzen über die Erstellung eines Fachgutachten Fauna in den vergangenen 5 Jahren (Fertigstellung frühestens 1.1.2016 und spätestens vor Abgabe des Teilnahmeantrags). Die Referenzen müssen die Erfassung von Fauna sowie naturschutzfachliche Bewertungen beinhalten.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 19.02.2021 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. 2. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD8VW

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Fax: +49 721926-3985 Internet: http.:www.rp.baden-wuerttemberg.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 19.01.2021

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 35644 vom 27.01.2021