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Titel

Erstellen von Umweltverträglichkeitsstudie

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin

Ausführungsort

DE-10117 Berlin

Frist

30.09.2019

TED Nr.

408913-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstr. 54

10117 Berlin

Telefon: +49 30-20243-614

Fax: +49 30-20243-791

E-Mail: vergabe(at)deges.de

Internet: www.deges.de

Internet: vergabe.deges.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabe.deges.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: A98.6, VKE E021, UVS, LBP u. besond. Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: AE02290110

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: A 98.6 Schwörstadt - AS Murg, VKE E021 — Umweltverträglichkeitsstudie, — Landschaftspflegerischer Begleitplan, — Besondere Leistungen.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71313000 71311220

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE13A NUTS-Code: DE139 Hauptort der Ausführung: Land Baden-Württemberg, Landkreis Waldshut und Lörrach

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit der Gesamtmaßnahme der A98 soll eine leistungsfähige, überregionale West-Ost-Verbindung zwischen A 5 und A 81 für die südlichen Landesteile von Baden-Württemberg und Bayern geschaffen und das Autobahnnetz der Bundesrepublik Deutschland im südwestlichen Raum ergänzt (Lückenschluss) werden. Gleichzeitig wird eine Verknüpfung an das schweizerische und französische (Autobahn-) Netz geschaffen. Zu den verkehrsplanerischen Zielsetzungen gehört auch, die regionale Verkehrssituation durch die Entlastung der dortigen stark befahrenen Bundesstraßen, insbesondere in den dicht besiedelten Bereichen am Hochrhein zu verbessern. Die Strecke zwischen dem Autobahndreieck Weil am Rhein (Anschluss A 5) und Lauchringen wurde in insgesamt 10 Abschnitte unterteilt. Im aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen sind die noch nicht fertiggestellten Abschnitte 98.6: Schwörstadt - Murg und die Abschnitte98. 8 und 98.9 Hauenstein - Tiengen mit der Besonderheit der „längsgeteilten Dringlichkeit“ enthalten: Die erste Richtungsfahrbahn ist im vordringlichen Bedarf (VB), die zweite Richtungsfahrbahn im weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland. In der Stufe der Vorplanung werden generell die verkehrlichen, wirtschaftlichen und raumstrukturellen Aspekte von Linienvarianten und deren Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt und beurteilt. Die Untersuchung stellt bei raumbedeutsamen Planungen die Verfahrensgrundlage eines Raumordnungsverfahrens dar, im Anschluss folgt das verwaltungsinterne Verfahren der Linienbestimmung nach § 16 FStrG. In dieser Stufe wird das Ziel verfolgt, mit der rechtlich vorgeschriebenen Prüfung der Umweltverträglichkeit und weiteren Prüfungen zum Arten- und Gebietsschutz, Konflikte zu vermeiden, die eine Zulassung der gewählten Linie in Frage stellen würden. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist im Rahmen der Vorplanung und Linienbestimmung zu erarbeiten. Hierzu ist u. a. die „Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau“ von 2012 zu berücksichtigen. Die hergeleitete Vorzugsvariante wird i. d. R. in der Entwurfsplanung (RE-Entwurf) weiter detailliert. Die weiter zu verfolgende Variante wird u. a. lage- und höhenmäßig und hinsichtlich aller relevanten technischen Details zum Vorentwurf ausgearbeitet. Dazu sind die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange vertieft abzuarbeiten und die Einhaltung der umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben darzustellen. Hierzu ist der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) zu erarbeiten.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 84 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: — Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und 4 VgV) [nur Mindeststandard] — Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.] Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet: § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen [60 v. H.] Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen: Mitarbeiter 1 mit Schwerpunkt Umweltverträglichkeitsstudie 50 v. H. Mitarbeiter 2 mit Schwerpunkt Landschaftspflegerische Begleitplanung 50 v. H. Mit folgender Unterwichtung: Berufliche Eignung (Berufserfahrung) 30 v. H. Referenzprojekte 70 v. H. § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard] § 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [40 v. H.] Mit folgender Unterwichtung: Berufliche Eignung (Berufserfahrung/Qualifikation) 30 v. H. Referenzprojekte 70 v. H. § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard]

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. — Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] — dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], — dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], — dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV] Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen). Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen). Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden. § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 6 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der technischen Leitung bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen). Zu § 46 (3) 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30.09.2019 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 7219268730 E-Mail: Poststelle(at)rpk.bwl.de Fax: +49 7219263985

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.08.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 29900 vom 09.09.2019