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Titel

Erstellen von Klimakonzept

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Gelsenkirchen Referat 10 Personal und Organisation
Wildenbruchplatz 7
45875 Gelsenkirchen

Ausführungsort

DE-45888 Gelsenkirchen

Frist

09.09.2019

Beschreibung

1. Stadt Gelsenkirchen

10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle

Wildenbruchplatz 7

45888 Gelsenkirchen

Telefon-Nummer +49 209169-2531

Telefax-Nummer +49 209169-3530

E-Mail: zentrale.dienste(at)gelsenkirchen.de

Internet: www.gelsenkirchen.de

2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO.

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle Wie Ziffer 1.

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Wie Ziffer 1.

5. Form der Angebote Zugelassen ist: die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYYMC der Angebote in Schriftform.

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts Gelsenkirchen 2020 für den Zeitraum bis 2030 unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele des Bundes und des Pariser Klimaschutzabkommens für 2050. Haupterfüllungsort: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle, Wildenbruchplatz 7, 45888 Gelsenkirchen Weitere(r) Erfüllungsort(e): Stadt Gelsenkirchen, Referat 60 - Umwelt, Abt. 60/2, Rathausplatz 1, 45875 Gelsenkirchen.

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.

8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote werden nicht zugelassen.

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Arbeiten an den ausgeschriebenen Leistungen sollen unmittelbar nach Auftragser-teilung (voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2019) beginnen. Die Leitlinien sollen bis Ende Februar 2020 im Entwurf vorgelegt werden, so dass ein Beteiligungs- und Abstimmungsprozess bis zur Sommerpause 2020 erfolgen kann. Der erste Entwurf eines Maßnahmenkatalogs mit Maßnahmen, die sich auf von der Stadt beeinflussbare Handlungsbereiche beziehen und bereits ab 2021 haushaltsrelevante Auswirkungen erkennen lassen, soll bis Ende Mai 2020 vorgelegt werden, der umfassende Maßnahmenkatalog im Entwurf bis September 2020. Der finale Entwurf des Klimakonzepts ist bis Mitte Dezember 2020 vorzulegen.

10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYYMC/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes NRW zu entnehmen.

11. Ablauf der Angebotsfrist 09.09.2019 12:00 Uhr.

12. Ablauf der Bindefrist 31.10.2019.

13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen.

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.

15. Vorzulegenden Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Eigenerkärung zum Gesamtumsatz (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei Geschäftsjahren, Anlage 1 Nr. 1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Bürostruktur (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur eigenen Bürostruktur (Größe, Mitarbeiter, Arbeitsbereiche), Anlage 1 Nr. 3. - Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzen über möglichst zwei vergleichbare Projekttätigkeiten, Anlage 1 Nr. 2 Sonstige Unterlagen: - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Fomular 531), falls erforderlich - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532), falls erforderlich. - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533), falls erforderlich. Bedingungen an die Auftragsausführung: - Benennung/Personen: Benennung der für die Projekttätigkeit vorgesehenen Personen und deren berufliche Qualifikation - Detailliertes Angebot: Ein detailliertes Angebot unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung genannten Bausteine, welches eine nachvollziehbare Auflistung der angebotenen Honorarsumme enthält, wobei die einzelnen Bausteine pauschal anzubieten sind. - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) - Zeitplan/Konzept: Ein Zeitplan für die Erarbeitung der einzelnen Bausteine des Konzeptes.

16. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode: Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.

17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

18. Sonstiges Die Auswahl der zu beauftragenden Büros erfolgt in einem zweistufigen Verfahren und unter Zugrundelegung einer Bewertungsmatrix mit folgender Gewichtung in der ersten Stufe: Qualität d. Konzeptes 40 % Honorar und Kosten 30 % Fachliche und personelle Qualifikation 10 % Referenzprojekte, Klimaschutz, Klimaanpassung 10 % Referenzen Öffentlichkeitsbeteiligung und Akteursbeteiligung 10 % Zweite Stufe: Die ersten drei Bieter nach der Rangfolge des Bewertungsrasters der 1. Stufe werden zu Vorstellungsterminen eingeladen. Im Vorstellungstermin werden folgende Inhalte bewertet und gewichtet: Vorstellung und Ausgestaltung d. Konzeptes 40 % Vorgehensweise bei Projektdurchführung (Workflow) 30 % Qualität der persönlichen und inhaltlichen Präsentation 30 %. Die Summen aus beiden Bewertungsstufen ergeben das Gesamtergebnis. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Entgegen den Hinweisen gelten die Bewerbungsbedingungen/Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise gemäß Ziff. 15 nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 1 UVgO ist eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/ oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an: Stadt Gelsenkirchen Referat Personal und Organisation Abteilung Zentrale Dienste Zentrale Beschaffungsstelle 45875 Gelsenkirchen E-Mail: zentrale.dienste(at)gelsenkirchen.de Fax: +49 209-169 3530 Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 03.09.2019 Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYMC

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 29753 vom 16.08.2019