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Geoökologie
Titel Ausführungsort Frist
Ökologische Evaluation "Wildkatzenwälder von morgen" DE-10553 17.04.2024
"Verbesserung der Wissensbasis zur Gewässerqualität in Deutschland" DE-06844 16.04.2024
LBP, Artenschutzbeitrag und FFH-Verträglichkeitsprüfung DE-10117 16.04.2024
Erstellung von Publikationen in den Formaten DIN A4 und DIN A5 DE-53175 16.04.2024
Ersterfassung und Regelkontrollen_untere Bode - Thale bis Nienburg DE-39104 16.04.2024
Durchführung von fünf VgV-Verfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen DE-31137 15.04.2024
Erstellung Artenschutzfachbeitrag (ASB), FFH-Vorprüfung (FFH-VoP) DE-03050 14.04.2024
Erstellung eines Fachkonzeptes für den Fachbereich Umwelt-Klima-Klimawandel DE-83022 14.04.2024
Titel
Erprobung technischer Varianten zur Muschelzucht
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Ausführungsort
DE-18069 Rostock
Frist
08.02.2019
Vergabeunterlagen
Beschreibung
a) Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft & Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Fischerei
Fischerweg 408
18069 Rostock
b) Leistungen und Erzeugnisse Forschung und Entwicklung
c) Ausschreibungsweite Nationale Ausschreibung
d) Vergabeverfahren Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
e) Vergabeart Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
f) Angebotsfrist 08.02.2019
g) Erfüllungsort 18069 Rostock Mecklenburg-Vorpommern
h) CPV-Code 03310000-5
i) Vergabestelle: Institut für Fischerei E-Mail: t.mohrlfa.mvnet.de
j) Leistungsbeschreibung „Erprobung technischer Varianten zur Muschelzucht“ Ort: Fischereischutzgebiet (FSG) NIENHAGEN
k) Zeitraum: 01.04.2019 bis 31.10.2022 (Versuchsdurchführung) und bis 30.09.2022 (Abgabe des Abschlussberichtes)
l) Rahmenbedingungen: Die Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für das Fischereischutzgebiet (FSG) Nienhagen liegen dem Auftraggeber vor. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Aufzucht von Muscheln im oben genannten FSG wurde bereits erteilt. Ein Antrag zur technischen Umsetzung des Vorhabens muss noch an das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund gestellt werden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass dieser genehmigt wird. Wird die Genehmigung nicht erteilt, kann trotz Ausschreibungsverfahren kein Auftrag erteilt werden.
m) Im Projekt „Kombinierte marine Aquakultur - Erprobung eines Miesmuschelproduktionsverfahrens in Kombination mit einer Fischzucht für eine dezentrale Aquakultur in MV“ gibt es zwei Untersuchungsschwerpunkte: Miesmuschel und Fisch. Im Rahmen des Schwerpunktes Miesmuschel gibt es wiederum drei Arbeitskomplexe: Technische Erprobung, biologische Untersuchungen und die Suche nach Verwertungsmöglichkeiten.
Für die hier ausgeschriebene Leistung sind die nachfolgenden Informationen von Bedeutung: Verankerungen für eine Muschelproduktion sind im FSG zur Nutzung vorhanden, müssen aber aktiviert werden (suchen, markieren und eventuell verlegen). Das sind vier 3t-Ankerstein aus Stahl (Positionen nur grob bekannt) und sechs 4t-Ankersteine aus Beton (Positionen bekannt). Des Weiteren sind 15 Stück tonnenartige Auftriebskörper für eine Erprobungsvariante vorhanden. Eine zweite Erprobungsvariante mit rohrartigem Auftriebskörper wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausgewählt und durch den Auftraggeber erworben. Ein Schlauchboot (6,00 m Länge, 2,50 m Breite, 90 Ps Außenbordmotor) kann in besonderen Fällen durch den Auftraggeber gestellt werden. Bei eigenständiger Nutzung durch den Auftragnehmer ist ein Amtlicher Sportbootführerschein „See“ Voraussetzung. Schiffstechnik in Form eines Kutters kann nur begrenzt zur Verfügung gestellt werden und ist mit anderen Arbeiten im FSG zu koppeln. Die Organisation liegt in den Händen des Auftraggebers. Notwendige Einsätze sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig dem Auftraggeber anzuzeigen.
n) geforderte Leistungen: Erprobung technischer Varianten zur Aufzucht von Miesmuscheln - In Abstimmung mit dem Auftraggeber sind zwei international erprobte Produktionsverfahren mit unterschiedlichen Kollektoren (Leine, Netz, Gurt, unterschiedliche Materialien) im FSG NIENHAGEN zu erproben. - Die Erprobungsvariante mit vorhandenen tonnenartigen Auftriebskörpern ist im ersten Untersuchungsjahr zu vervollständigen, die vorhandenen Ankersteine zu aktivieren und dann jährlich landseitig vorzubereiten und seeseitig einzubauen. - Die zweite Erprobungsvariante mit rohrartigen Auftriebskörpern ist so auszulegen, dass die Logistik für kleine Fischereibetriebe geeignet ist und dann ebenfalls jährlich landseitig vorzubereiten und seeseitig einzubauen. - Für die zweite Erprobungsvariante ist vor dem Einbau die Verankerung vorzubereiten. - Der Einbau sollte ab Mitte April bis Anfang Mai erfolgen. In den folgenden 6 Monaten Einsatzzeit sind beide Varianten auf ihre Funktionalität zu kontrollieren. - Ab Mitte Oktober ist die Ernte durchzuführen und im Anschluss sind die beiden Erprobungsvarianten abzubauen, die Anker zu markieren und die Winterlagerung der Produktionseinheiten zu realisieren. - Die geernteten Muscheln sind dem Arbeitskomplex „Verwertung“ zuzuführen oder in den Wasserkörper zurückzugeben. - Die Probennahme von Muscheln sowie die Erfassung der hydrographische Parameter erfolgt im Rahmen des Arbeitskomplexes „Biologische Untersuchungen“ des Projektes. - Mögliche Einnahmen durch den Verkauf von Muscheln werden dem Projekt gutgeschrieben. - Alle Ausgaben (Investitionen, Betriebskosten, Arbeitsaufwand) sind zu erfassen und dem Auftraggeber für eine Wirtschaftsanalyse zur Verfügung zu stellen. - Das Produktionsverfahren ist in Absprache mit dem Auftraggeber möglichen Investoren und Interessenten zu präsentieren. Folgende Fragestellungen sollen untersucht werden: - Ist eine Muschelzucht in der Ostsee möglich? - Welches Produktionsverfahren ist logistisch für kleine, mittlere oder große Fischereibetriebe geeignet? - Welche Kollektortypen sind zu bevorzugen? - Welche Produktionsmengen sind realistisch? - Welche Produktionsflächen werden pro Tonne Miesmuschel benötigt? - Welchen Einfluss hat die Schalenhärte auf die Bearbeitungstechnik? - Welche verfahrenstechnischen Besonderheiten sind zu berücksichtigen? - Welche Arbeitsgerätschaften sind für eine industrielle Produktion erforderlich? - In welcher Form sind die Muscheln einer weiteren Verwertung zuzuführen? - Wie und wo kann eine Trennung von Fleisch und Schale erfolgen? - Können Produktionsgenehmigungen für eine Miesmuschelproduktion in den Küstengewässern M-V in Aussicht gestellt werden?
o) Zu beachten: • Erfindungen und Ergebnisse der Untersuchungen, die im Rahmen der Arbeiten entwickelt werden, dürfen von der LFA nur mit ausdrücklicher Genehmigung des LU in Wort oder Schrift weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden. Alle Rechte der Vermarktung stehen dem LU zu. Bei Veröffentlichungen und Präsentationen ist darauf zu achten, dass die Finanzierung über EMFF- und Landesmitteln deutlich gemacht wird. • Die Ergebnisse des abgelaufenen Jahres sind mit Ausnahme des letzten Jahres innerhalb eines Monats nach Abschluss des Kalenderjahres dreifach in schriftlicher Form und einmal in elektronischer Form der LFA als Zwischenbericht vorzulegen. • Am Ende des Projektes sind der LFA ein Abschlussbericht dreifach in schriftlicher Form und einmal in elektronischer Form vorzulegen, in dem a) die Ergebnisse mit den Zielsetzungen verglichen werden und b) Vorschläge zur weiteren wirtschaftlichen Umsetzung enthalten sind. Der Abschlussbericht ist bis zum 30.09.2022 vorzulegen • Mindestens einmal im Jahr ist eine Pressemitteilung zu entwerfen. • Jedes Jahr sind auf einer Veranstaltung die Ergebnisse zu präsentieren. Die Veranstaltungen werden durch das LU und LFA organisiert. Die letzte Veranstaltung wird vor dem 16.09.2022 durchgeführt. • Die Verwendung von Sachkosten ist mit der LFA abzustimmen. Bei allen Anschaffungen ist nach den Maßgaben der gültigen VOB sowie der VOL zu handeln. Die Anschaffungen sind bei der LFA zu inventarisieren. Betriebskosten werden durch die LFA verwaltet und von dieser auch die entsprechenden Aufträge auslöst. Ein Verwendungsnachweis über alle inventarisierten Mittel ist bis zum 15.09.2018 mit der LFA abzustimmen.
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 27493 vom 20.01.2019