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Titel

Erneuerung des Ufergeländers

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Stadt Köln Dezernat l Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen l Zentrales Vergabeamt

Vergabestelle

Stadt Köln Dezernat l Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen l Zentrales Vergabeamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Ausführungsort

DE-50679 Köln

Frist

04.03.2021

Beschreibung

121a) Stadt Köln - 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

Willy-Brandt-Platz 2

50679, Köln

E-Mail: denise.burow(at)stadt-koeln.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2021-0003-66-7

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform) - mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel - mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade, Am Leystapel, 50678 Köln Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort Das Rheinufer "Am Leystapel" erstreckt sich auf der linken Rheinseite Kölns, südlich der Altstadt, zwischen dem Malakoffturm im Süden und der Deutzer Brücke im Nor-den. Das Projektgebiet wird im Westen durch die Hochwasserschutzwand vor der Uferstraße B51 "Am Leystapel" begrenzt und verläuft östlich mit der Ufermauer parallel zum Rhein.

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm Das Rheinufer "Am Leystapel" erstreckt sich auf der linken Rheinseite Kölns, südlich der Altstadt, zwischen dem Malakoffturm im Süden und der Deutzer Brücke im Nor-den. Das Projektgebiet wird im Westen durch die Hochwasserschutzwand vor der Uferstraße B51 "Am Leystapel" begrenzt und verläuft östlich mit der Ufermauer parallel zum Rhein.

Auf Grund seiner Lage und der damit verbundenen verkehrstechnischen Aspekte handelt es sich bei der Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade um eine Baumaßnahme von besonderer Bedeutung. Die vorhandenen Oberflächenbefestigungen zwischen Malakoffturm und Deutzer Brücke weisen diverse Schäden, wie Risse, Stolperkanten und Fehlstellen auf. Wei-terhin stellen die Wurzeln der hier wachsenen Platanen ein weiteres Stolperrisiko direkt oder indirekt durch den in Teilen angehobenen Belag dar. Darüber hinaus ist die Gestaltung sowie die Materialität nicht mehr zeitgemäß beziehungsweise dem Nutzeraufkommen und der Priorität nicht mehr angemessen. Auf Grund dessen soll die linksrheinische Uferpromenade in sechs Bauabschnitten erneuert werden. Die Ausführung der Gesamt-maßnahme in sechs Bauabschnitten ist erforderlich, um die Aufrechterhaltung des Rad- und Fußgängerverkehrs sowie die Andienung der drei Schiffsanleger zu gewährleisten. Im Zuge der Baugrunduntersuchungen wurde ein variierender Unterbau vorgefunden. Der in Teilbereichen vorhandene Betonunterbau muss nach dem Abbruch durch ent-sprechende Naturschotter-Tragschichten ersetzt werden. In den Bereichen der was-sergebundenen Decken, ist die vorhanden Schottertragschicht herunter zu nehmen, sodass hier das Pflaster mit einer entsprechenden Ausgleichsschicht eingbaut werden kann. Die hier entstehenden Abtragsmassen sind nach Möglichkeit zum Auffüllen der Bereiche mit Betontragschicht zu verwenden.

121Als Deckschicht sind Basaltlavaplatten/-pflaster vorgesehen. Der Blindenleitstreifen ist aus hellem Granit herzustellen. Der Arbeitnehmer hat sicher zu stellen, dass ein Kontrastwert von >= 0,4 zwischen dem zu liefernden Granit und den zu liefernden Basaltlavaplatten/-pflaster sicher gestellt ist. Sämtliche Mauern sind aus Basaltlavablöcken mit Skaterschutz herzustellen.

Die neu gestaltete Fläche der Uferpromenade ist gemäß der beiliegenden Ausführungsplanung in drei Zonen unterteilt. Mittig wird eine 7,50 m bis 8,00 m breite Transit-zone mit Basaltlavapflaster 50/31/12 cm erstellt. Zum Rhein hin wird eine circa 1,50 m bis 1,90 m breite Verweilzone eingerichtet. Hier wird Basaltlavapflaster 22/10/12 cm verwendet. Aus dem gleichen Basaltpflastermaterial wird zur Hochwasserschutzmauer hin eine 1,25 m bis 5,20 m breite Ruhezone angelegt. Die Zonen werden mittels ei-ne einzeiligen Pflasterstreifens aus Basaltlava 41,5/20/12 cm voneinander abgesetzt. Der zuvor bereits erläuterte Blindenleitstreifen trennt hierbei zusätzlich die Transitzone von der Ruhezone ab. Der gleiche einzeilige Pflasterstreifens aus Basaltlava 41,5/20/12 cm wird vor der Hochwasserschutzmauer und an der Rheinufermauer als jeweiliger Abschlussstein verlegt. Südlich der Deutzer Brücke bis auf Höhe der Fußgängerbrücke zum Maritim Hotel werden die Bäume und diverse Büsche im Hochbeet entlang der Tunnelrampenwand gefällt/ gerodet und das Hochbeet zurückgebaut. Da Teile der angrenzenden Tunnelrampenwand im Bereich des Bauabschnitts 1 a und 1 b nicht verblendet sind, ist hier diese, wie im Bestand (HWS-Wand) mit einer Basaltlavaverkleidung zu ergänzen und eine Abdeckung in Ortbeton, ebenfalls wie das Muster im Bestand, herzustellen.

Im Bereich der Drehbrücke werden die vorhandenen Natursteingroßpflasterflächen und die dort befindlichen provisorisch mit Asphalt befestigten Flächen aufgenommen. Im Bereich des jetzt vorhandenen Natursteingroßpflasters wird Natursteinkleinpflaster 10/10/12 in gebundener Bauweise befestigt. Der zurzeit asphaltierte Bereich erhält Betonsteinplatten (alt-graphit) 40/40/8 cm. Die Rampe von der Uferstraße B51 "Am Leystapel" auf die Uferpromenade wird barrierefrei ertüchtigt. Vor der Hochwasserschutzwand werden Bänke und Papierkörbe aufgestellt, welche hochwassersicher verankert und demontierbar sind.

Das im Umgestaltungsbereich stehende Geländer auf der Ufermauer wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert. Diese Leistungen sind ebenfalls Bestandteil dieser Aus-schreibung. Der Leistungsumfang ist dem Leistungsverzeichnis zum Titel 2 sowie der für diese Arbeiten beiliegenden separaten Bau- und Einzelbeschreibung zu entnehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Arbeiten zur Erneue-rung des Geländers zeitgleich mit den einzelnen Bauabschnitten in Teillängen ausgeführt werden müssen. Die Ausführung der im Titel 2 enthaltenen Leistungen in einer Gesamtmaßnahe ohne Unterbrechung ist nicht möglich.

Die Baumscheiben sind mit Tiefbordsteinen 4 cm unter der Oberkante Belag einzufassen und anschließend mit Basaltmehl-Splitt-Mischung abzudecken, sodass mög-lichst alle Wurzeln überdeckt sind. Da im Bereich der zu setzenden Bordsteine mit Wurzeln zu rechnen ist, muss in diesen Bereichen von Hand oder mittels Sauggerät gearbeitet werden. An einigen Stellen werden hierzu Wurzeln fachgerecht in Abstim-mung mit dem Grünflächenamt entfernt werden müssen. Die Abstimmung hat eigenverantwortlich zu erfolgen und ist einzukalkulieren. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die gesamte Baumaßnahme eine ökologische Baube-gleitung des AG eingesetzt wird. Den Anweisungen der ökologischen Baubegleitung des AG ist unbedingt Folge zu leisten.

Um Schnitte zu vermeiden, sind sämtliche Einbauten und Baumscheiben nach Pflasterfortschritt in das Fugenbild einzupassen. Da das Rheinufer in diversen Bögen verläuft, ist das Pflaster stets rechtwinklig zum Ufer anzulegen und die Unterschiede gleichmäßig in den Fugen auszugleichen. Die Baumaßnahme liegt im Hochwassergebiet und der Deichschutzzone. Während der Arbeiten ist für den Hochwasserfall ein befahrbarer Streifen entlang der Hochwas-serschutzmauer aufrecht zu erhalten. Die Arbeiten sind bevorzugt zwischen dem 01. April und 31. Oktober durchzuführen. Für arbeiten außerhalb dieses Zeitfensters ist ein Hochwasseralarmplan zu erstellen. Siehe Vergabeunterlagen.

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe

f) 121nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung Fertigstellung oder Dauer der Leistungen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Dauer in Werktage: 504 - (84 Wochen)

j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote zugelassen nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: http.:vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/ CXQ0YYRYE4T/documents können angefordert werden unter: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahmen: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist am 04.03.2021 um 10:30 Uhr Ablauf der Bindefrist am 04.06.2021

p) Adresse für elektronische Angebote Internet: http.:vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/ CXQ0YYRYE4T Anschrift für schriftliche Angebote

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein DE müssen:

r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

s) Eröffnungstermin am 04.03.2021 um 10:30 Uhr Ort Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

121Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.

t) geforderte Sicherheiten Sofern in den Vergabeunterlagen gefordert.

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Sofern in den Vergabeunterlagen gefordert.

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.

w) Beurteilung der Eignung Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Sofern in den Vergabeunterlagen gefordert. Weitere auf besonderes Verlangen des Auftraggebers, zur Auftragsvergabe oder nach Auftragserteilung auf besonderes Verlangen des Auftraggebers vorzulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Vordruck Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A), Name Bezirksregierung Köln , Straße Zeughausstraße 2 - 10 , Plz, Ort 50667, Köln, Telefon, Fax, E-Mail, Internet, Sonstiges

Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYE4T

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 35913 vom 08.02.2021