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Titel

Erarbeitung eines Artenhilfsprogramms

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle

Ausführungsort

DE-06116 Halle

Frist

21.09.2022

Beschreibung

1. Landesamt für Umweltschutz

Reideburger Str. 47

06116 Halle (Saale)

E-Mail: poststelle(at)lau-mlu.sachsen-anhalt.de

2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

b) Vertragsart: Dienstleistungen

c) Geschäftszeichen: 43.151-VV05-2022.

3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung Leistungsumfang.

1. Landesweite Bestandserfassung und Fang von Kreuzottern Im Rahmen der aktuellen Bestandserfassungen sollen insgesamt 32 Untersuchungsflächen/Suchgebiete mit Schwerpunkten im Harz/Südharz, der Altmark, dem Zeitzer Forst und der Colbitz-Letzlinger Heide in die Erfassungen einbezogen werden. Im Jahr 2022 soll eine Erstbegehung der Flächen erfolgen, bei der je Fläche 20 künstliche Verstecke ausgelegt werden und eine Feinabgrenzung der Untersuchungsflächen erfolgen sollen. Die eigentliche Erfassung der Kreuzotter erfolgt im Jahr 2023. Das Kartierteam muss aus mindestens 4 Kartierern bestehen, damit alle Untersuchungsflächen jeweils zu den für die Arterfassung günstigsten Tageszeiten und Witterungsbedingungen begangen werden können. Die in SCHONERT (2019) vorgegebenen Kartierzeiten und die Erfassungsmethodik die hier nur kurz zusammengefasst dargestellt werden, sind vollständig zu berücksichtigen: a) 10 flächige Begehungen je Untersuchungsfläche (März bis August 2023) b) Kontrolle aller geeigneten Habitatstrukturen c) Kontrolle künstlicher Verstecke d) Fotodokumentation aller Kreuzotternachweise (mind. 10 aussagekräftige Fotos /Tier) e) Geschlechts- und Altersbestimmung bei Kreuzotternachweisen f) Habitatbewertung entsprechend Habitatbogen in SCHONERT (2019) g) Fang, Zwischenhälterung und Übergabe aller Kreuzottern an Zuchtstation h) Protokollierung aller Ergebnisse.

2. Erarbeitung des Artenhilfsprogramms Im Ergebnis der aktuellen Bestandserfassungen und der Habitatbewertung der untersuchten Vorkommensgebiete soll ein Artenhilfsprogramm erarbeitet werden. Dieses soll neben einem Grundlagenkapitel (Verbreitung und Bestandssituation, Lebensraumcharakteristik und Artansprüche) und generellen Schutz- und Maßnahmenempfehlungen v. a. standortspezifische Aussagen zum Bestand, zur Habitatqualität, zur Gefährdung und zu spezifischen Schutzmaßnahmen für die jeweiligen Flächen enthalten (z. B. in Form von gebietsspezifischen Einzelbögen). Der Erhaltungszucht der Kreuzotter soll dabei ein eigenes Unterkapitel gewidmet werden, welches die wichtigsten fachlichen Grundlagen herleitet und darstellt. Dies sind u. a.: Herkunft der Tiere genetische Varianz der sachsen-anhaltischen Populationen (Recherche) Fang, Zwischenhälterung und Handling der Kreuzotter Besatzdichten in Zuchtanlagen Verpaarung von Zuchttieren Aufzucht von Jungtieren Fütterung (Futtertiere, Häufigkeit etc.) medizinische Versorgung Zuchtbuch Versicherung/artenschutzrechtliche Genehmigungen Grobkalkulation der fortlaufenden Kosten (inkl. Personal) Benennung potenzieller Aussetzungsflächen (zunächst max. 3 Stück) Aussetzungszeiträume Das zu erstellende Artenhilfsprogramm soll sich grob an der von SCHONERT (2019) vorgeschlagenen Entwurfsgliederung sowie bereits vorhandenen Artenhilfsprogrammen orientieren. Die endgültige Gliederung des Artenhilfsprogramms ist mit dem AG vorab abzustimmen. Für die Grundlagenkapitel können bei Bedarf ggf. bereits erarbeitete Grundlagen aus dem Konzept zum Artenhilfsprogramm übernommen und ergänzt werden. Eine separate Recherche bei Artenkennern/in Datenbanken zum Vorkommen und zur Verbreitung der Kreuzotter in Sachsen-Anhalt ist aufgrund der bereits erfolgten Recherchen (WESTERMANN 2015, SCHONERT 2019) und den aktuellen Erfassungen nicht notwendig. Im Ergebnis soll durch den Auftragnehmer ein inhaltlich und fachlich abgeschlossenes und mit dem AG vorab abgestimmtes Manuskript vorgelegt werden. Das Layout und der Druck des Manuskriptes sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Das Unterkapitel zur Erhaltungszucht ist bis zum 09.12.2022 fertigzustellen und dem AG als pdf-Datei zur Verfügung zu stellen. Das vollständige Artenhilfsprogramm ist zum Projektende (01.12.2023) dem AG vorzulegen. Errichtung von Freilandterrarien zur Ex-situ-Aufzucht Im Zuge des Artenhilfsprogramms sollen an den folgenden Standorten Freilandterrarien/-gehege errichtet werden, die zur Zucht der Kreuzotter geeignet sind: Standort 1: BUND-Umweltzentrum Franzigmark (BUND Regionalverband Halle /Saalekreis); Franzigmark 6, 06193 Petersberg b. Halle, OT Morl /Alaune (Gemarkung Morl, Flur 3, Flurstücks-Nr. 72) Standort 2: Herpetologischer Lehrgarten, BUND KG Salzlandkreis (Gemarkung Aschersleben, Flur 16, Flurstücks-Nr. 113/11) Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist ausschließlich die Lieferung und Errichtung der hier ausgeschriebenen Freilandterrarien/-gehege. Mit der Errichtung der Anlagen ist eine fachkundige Person zu betrauen, die über ausreichend Erfahrung beim Bau von Freiland-Terrarienanlagen zur Haltung von Schlangen und den damit verbundenen Spezifika verfügt. Vorbereitende Maßnahmen wie z.B. die Beräumung, die Bodenbearbeitung und vorbereitung, Maurerarbeiten an Betonsockeln (nur Standort 2), der Einbau von Überwinterungsbunkern sowie die artgerechte Einrichtung und Zucht der Kreuzotter sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Teilleistung. Die exakten Standorte zur Errichtung der Freilandterrarien werden vor Ort im Rahmen der Umsetzung der Leistung zwischen Eigentümer/AG und dem AN abgestimmt. Es ist zu berücksichtigen, dass dabei Wegstrecken von bis zu 50 m zwischen Kfz-Stellplatz und exaktem Standort der Freilandterrarien anfallen, auf denen Baumaterial händisch bzw. mit Schubkarren o. Ä. zu transportieren ist. Es sind insgesamt 3 versch. Typen an Freilandterrarien bis zum 09.12.2022 zu errichten. a) Typ 1 (je 1 Stück an beiden Standorten) o Hochbeet aus Aluminium-Hohlkammerplanken 22 mm (Farbe: Aluminium Natur), Maße (297cmx150cmx77cm, LxBxH) o passender Aufsatz aus Alu-Stecksystem (Selbstbau, 4-Kantrohre, eloxiert, 20x20 mm, entsprechende Verbinder mit Stahlkern) und umlaufendem Wühlmausgitter, der lückenlos an das Hochbeet anschließt und über einen zweigeteilten, dichtschließenden Klappdeckel verfügt. o an der untersten Hochbeetplanke fest verschraubtes, dicht anliegendes Wühlmausgitter o auf Wühlmausgitter dicht an Hochbeetplanken anliegendes Teichfließ o Aluminium-Traufbleche als Übersteigschutz (50mmx100mm), umlaufend von innen o Lieferung von 12 Pflanzsteinen b) Typ 2 (3 Stück am Standort 1 und 2 Stück am Standort 2) o Hochbeet aus Aluminium-Hohlkammerplanken 22 mm (Farbe: Aluminium Natur), Maße (119cmx119cmx77cm, LxBxH) o passender Aufsatz aus Alu-Stecksystem (Selbstbau, 4-Kantrohre, eloxiert, 20x20 mm, entsprechende Verbinder mit Stahlkern) und umlaufendem Wühlmausgitter, der lückenlos an das Hochbeet anschließt und über einen dichtschließenden Klappdeckel verfügt. o an der untersten Hochbeetplanke fest verschraubtes, dicht anliegendes Wühlmausgitter o auf Wühlmausgitter dicht an Hochbeetplanken anliegendes Teichfließ o Aluminium-Traufbleche als Übersteigschutz (50mmx100mm), umlaufend und dicht schließend von innen o Lieferung von 6 Pflanzsteinen c) Typ 3 (1 Stück am Standort 1) o Lieferung und Installation eines umlaufenden Alustecksystems (inklusive Dachkonstruktion) auf einem vorhandenen Betonsockel am Standort 1; Maße (ca.): 6m x 4m x 0,8m (LxBxH); Gerüst Alustecksystem aus 4-Kantrohren, eloxiert, 30x30 mm, entsprechende Verbinder mit Stahlkern. Auf der Vorder- und Rückseite wird das Stecksystem an jeweils 3 einbetonierten Vierkant-Stahlpfosten verankert (bereits vorhanden) o Einbau einer dicht schließenden Tür (Alusteck-System und Volierendraht), ca. 160cm x 100 cm) o Verbinder mit Stahlkern; an Dachkonstruktion 5 Stück 5-fach-Verbinder mit einem Stutzen senkrecht zum Boden o umlaufend Volierendraht, lückenloser Anschluss an Gerüstsystem o Lieferung und fester Einbau von 6 Stück VSG-Sicherheitsglas (Stärke: 12 mm; 80cmx100cm) o Lieferung von 18 Pflanzsteinen o Aluminium-Traufbleche als Übersteigschutz (50mmx100mm), umlaufend und dicht schließend von innen o an der untersten Stelle des Betonsockels fest verschraubtes, dicht anliegendes Wühlmausgitter o auf Wühlmausgitter dicht an Betonsockel anliegendes Teichfließ d) Ausführungsort Sachsen-Anhalt.

4. a) Anforderung der Unterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

b) Frist 21.09.2022 - 10:00 Uhr.

5. a) Ablauf der Angebotsfrist 21.09.2022 - 10:00 Uhr

b) Anschrift Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).

7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für

Leistungen Teil B (VOL/B).

9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)

a) Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=474879&criteriaId=26007.

10. Zuschlags- / Bindefrist 03.10.2022.

11. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend den Zuschlagskriterien erteilt. Alle Kriterien gehen gemeinsam in die Gesamtbewertung ein. Die Ermittlung der Gesamtbewertung erfolgt anhand von drei Hauptkriterien: A: „Preis“ 50% B: „Fachliche Qualifikation und Erfahrung“ 40% B.1 Praxiserfahrung der für die Kartierarbeiten im Gelände verantwortlichen Projektmitarbeiter in Bezug auf die Erfassung der Kreuzotter sowie die Erfassungsmethodik zur quantitativen/halbquantitativen Populationserfassung (Kartiererfahrung Schlangen/Reptilien) 30 % B.2 Spezifische Erfahrungen der zum Bau der Zuchtanlagen vorgesehenen Bearbeiter in Bezug auf den Bau von Freilandterrarien zur Haltung von Reptilien/Schlangen sowie den damit einhergehenden Spezifika. 10% C: „Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise“ 10% C.1 Organisation und Ausführung umfangreicher Kartierungen sowie deren Dokumentation (z.B. Grunddatenerfassungen, FFH-Monitoring, MTB-Rasterkartierungen, Artenhilfsprogramme, landesweite Art-Erfassungen etc.) 5% C.2 Konzept zur Projektdurchführung (Personaleinsatz, Verantwortlichkeiten, Bau Zuchtanlagen) 5% Summe 100 % Die o.a. Zuschlagskriterien sind durch personenbezogene Referenzen der letzten 5 Jahre für die mit der Projektbearbeitung verantwortlichen Mitarbeiter zu erfüllen. Diese sind dem Angebot beizufügen. Als verantwortliche Projektmitarbeiter zählen Mitarbeiter, die bei den jeweiligen Erfassungen und Auswertungsschritten die fachlichen Entscheidungen verantwortlich treffen. Dies trifft nicht zu für Hilfskräfte, Praktikanten und andere Projektmitarbeiter, die derartige fachliche Entscheidungen nicht eigenverantwortlich treffen. Es sind alle für die Projektbearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter (betrifft auch Subunternehmer und weitere externe Mitarbeiter) verbindlich und namentlich zu benennen. Projektmitarbeiter, die nur unverbindlich für die Mitarbeit im Projekt benannt werden, können nicht bei der Wertung der Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Der Bieter legt ein kurzes Konzept zur Projektdurchführung vor, dem insbesondere die Aufteilung der Geländeerfassungen sowie der weiteren Teilleistungen auf die jeweils benannten Projektmitarbeiter zu entnehmen ist. Im Konzept ist darüber hinaus nachvollziehbar darzulegen, auf welche Materialien und Baustoffe zur Errichtung der Zuchtanlagen (Hochbeete, Alustecksysteme, Glasscheiben etc.) zurückgegriffen wird (Materialeigenschaften, Hersteller, Modell/Ausführung). Das Hauptkriterium A „Preis“ umfasst den Brutto-Angebotspreis. Das preislich niedrigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Preispunkte der anderen Angebote errechnen sich durch In-Verhältnissetzen: (niedrigster Preis / Angebotspreis) x 5. Die Preis-Punkte werden mit 50 % gewichtet. Dementsprechend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis einen Punktwert von 250 (5 x 50 = 250). Das preislich niedrigste Angebot erhält in diesem Hauptkriterium den höchsten gewichteten Punktwert. Das Hauptkriterium B „fachliche Qualifikation und Erfahrung“ wird in folgende Unterkriterien unterteilt: B.1: Praxiserfahrung der für die Kartierarbeiten im Gelände verantwortlichen Projektmitarbeiter in Bezug auf die Erfassung der Kreuzotter sowie die Erfassungsmethodik zur quantitativen/halbquantitativen Populationserfassung (Kartiererfahrung Schlangen/Reptilien) B.2: Spezifische Erfahrungen der zum Bau der Zuchtanlagen vorgesehenen Bearbeiter in Bezug auf den Bau von Freilandterrarien zur Haltung von Reptilien/Schlangen sowie den damit einhergehenden Spezifika. Insgesamt wird das Kriterium B mit 40 % gewichtet. Das Unterkriterium B.1 geht mit 30 %, das Kriterium B.2 geht mit 10 % in die Wertung in. Die Wertung der Unterkriterien erfolgt jeweils mit 0 bis 5 Punkten. Je mehr Punkte erreicht werden, desto besser ist die Wertung. Die im Unterkriterium B.1 erreichten Punkte fließen mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Im Unterkriterium B.1 können maximal 150 gewichtete Punktwerte erreicht werden (5 x 30 = 150). Die im Unterkriterium B.2 erreichten Punkte fließen mit einer Gewichtung von 10 % in die Gesamtwertung ein. Im Unterkriterium B.2 können maximal 50 gewichtete Punktwerte erreicht werden (5 x 10 = 50). Das Hauptkriterium C „Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise“ wird in zwei Unterkriterien unterteilt: C.1: Organisation und Ausführung umfangreicher Kartierungen sowie deren Dokumentation (z.B. Grunddatenerfassungen, FFH-Monitoring, Sonstiges Monitoring, MTB-Rasterkartierungen, Artenhilfsprogramme, landesweite Art-Erfassungen etc.) C.2: Kurzes Konzept zur Projektdurchführung (Personaleinsatz, Verantwortlichkeiten, Bau Zuchtanlagen) Insgesamt wird das Kriterium C mit 10 % gewichtet. Die Unterkriterien C.1 und C.2 gehen mit jeweils 5 %, in die Wertung des Hauptkriteriums C ein. Die Wertung der Unterkriterien erfolgt mit 1 bis 5 Punkten. Je mehr Punkte erreicht werden, desto besser ist die Wertung. Die im Unterkriterium C.1 erreichten Punkte fließen mit einer Gewichtung von 5 % in die Gesamtwertung ein. Im Unterkriterium C.1 können maximal 25 gewichtete Punktwerte erreicht werden (5 x 5 = 25) Die im Unterkriterium C.2 erreichten Punkte fließen mit einer Gewichtung von 5 % in die Gesamtwertung ein. Im Unterkriterium C.1 können maximal 25 gewichtete Punktwerte erreicht werden (5 x 5 = 25). Eine genaue tabellarische Bewertungsmatrix wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

13. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 46166 vom 29.08.2022