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Titel

Durchführung von Faunistische und floristische Kartierungen, Gutachtenerstellung und faunistische Beratungsleistung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest Außenstelle Hannover
Gradestraße 18
30163 Hannover

Ausführungsort

DE-30001 Hannover

Frist

05.12.2022

TED Nr.

614607-2022

Beschreibung

I.1) Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

Gradestraße 18

30163Hannover

E-Mail: mailto: Vergabe.nordwest@autobahn.de

Internet: https://www.autobahn.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18382ace64d-34cb63647079f4e6 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: https://vergabe.autobahn.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Faunistische und floristische Kartierungen, Beratungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2022-0349-NO

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Faunistische und floristische Kartierungen, Gutachtenerstellung, faunistische Beratungsleistung

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE929 Hauptort der Ausführung: Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest Gradestraße 18 30163 Hannover Deutschland

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Faunistische Kartierungen gemäß der aktuellsten Fassung des "Kartiermethodenleitfaden Fauna und Flora bei straßenrechtlichen Eingriffsvorhaben in Hessen" - Waldstruktur- und Höhlenbaumkartierung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 490 ha, Ausführungszeitraum ca. Januar - März 2023) - Fledermauskartierung inkl. Netzfängen und Quartieruntersuchung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 1.600 ha, Ausführungszeitraum ca. März bis Oktober 2023) - Sonderuntersuchung zur Bechsteinfledermaus inkl. Netzfängen, Quartier- und Aktionsraumuntersuchung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 410 ha, Ausführungszeitraum ca. März bis Oktober 2023) - Amphibienkartierung inkl. Fangzäunen und -eimern im Bereich eines Gewässers (Ausführungszeitraum ca. Mitte Februar - August 2023) - Schmetterlingskartierungen inkl. Fang-/ Wiederfangmethode (Größe des Untersuchungsraumes ca. 190 ha, Ausführungseitraum ca. Anfang Juli - Ende August 2023) - Erstellung eines Gesamtgutachtens in Text und Karten (bis 1. Quartal 2024) - Eingabe in Multibase Floristische Kartierungen gemäß der aktuellsten Fassung des "Kartiermethodenleitfaden Fauna und Flora bei straßenrechtlichen Eingriffsvorhaben in Hessen" - Florakartierung inkl. LRT-Kartierung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 1.600 ha, Ausführungszeitraum ca. März - September 2023) - Erstellung eines Fachgutachtens in Text und Karte (bis Mitte Oktober 2023) - Eingabe in Multibase Faunistische Beratungsleistungen - Zuarbeit im iterativen Prozess zwischen Technischer - und Umweltplanung - Begleitung bei der Erstellung umweltfachlicher Unterlagen

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 30.12.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zu verwenden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Eigenerklärung zur Eignung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Unterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder Angebote reicht nicht aus.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: § 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 123 (4) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 (1) Nr.2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, -ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, -dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, -dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern).

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - § 45 Abs. 4 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung Folgender Versicherungsschutz wird gefordert: - 500.000 € für Personenschäden und - 300.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen. - § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,5 Mio. EUR aufweisen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert. Zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 500.000 € Gesamtumsatz, sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer).

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden. Angaben zu folgender Funktion werden gefordert / zu folgenden Funktionen werden gefordert: - Projektteam - § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für die folgenden Aufgabenbereiche: - Bereits erfolgte Durchführung von faunistischen Kartierungen für ein Infrastrukturprojekt - Bereits erfolgte Durchführung von floristischen Kartierungen für ein Infrastrukturprojekt sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen. - § 46 Abs. 3 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch: -Angabe der Zahl, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Als Mindeststandard gefordert sind mindestens 5 beschäftigte Arbeitskräfte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. -die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zur Bestätigung der Erklärung zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Berufsregister (gilt auch für Nachunternehmer) etc.. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. (3) 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung der Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind im Angebot an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ des anderen Unternehmers (Eignungsleihe) vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsregister und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 05.12.2022 Ortszeit: 11:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2022

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 05.12.2022 Ortszeit: 11:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit der Eigenerklärung zur Eignung immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 22894990 E-Mail: mailto: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499163

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Die Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: E-Mail: mailto: recht@autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet: https://www.autobahn.de

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Die Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 Berlin 10557 Deutschland Telefon: +49 30640960 E-Mail: mailto: recht@autobahn.de Fax: +49 30403680811 Internet: https://www.autobahn.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 02.11.2022

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 47715 vom 09.11.2022