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Titel

Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Archivstraße 1
01097 Dresden

Ausführungsort

DE-01099 Dresden

Frist

11.05.2021

Beschreibung

a) Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Referat 24

Archivstraße 1

01097 Dressden

Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN); Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland

b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung

c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Internet: http.:www.evergabe.de

d) Art und Umfang der Leistung: Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Erstellung des Kooperationsprogramms der „Grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik“ im Rahmen des Ziels der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ für den Förderzeitraum 2021-2027 unter Beachtung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften. Die Verwaltungsbehörde des EU-Programms „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ im Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Regionalentwicklung in Prag (Nationale Behörde) für die Entwicklung des gemeinsamen Grenzraumes zwischendem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik ein Kooperationsprogramm erarbeiten. Das Programm soll mit seinen Maßnahmen zu den politischen Zielen der Europäischen Union für ein intelligenteres, grüneres, CO2-armes, ein stärker vernetztes, sozialeres und bürgernäheres Europa beitragen und damit den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammen-halt stärken. Insbesondere soll mit dem Programm das Ziel der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg)“ unterstützt werden. Entsprechend der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme sowie der nationalen Vorschriften (§ 35 Absatz 1 Nr. 2 UVPG) ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Für die künftige inhaltliche Programmgestaltung haben sich die Programmpartner auf nachstehende politische Ziele (PZ) und spezifische Ziele (SZ) verständigt. Grundlage hierfür sind der Entwurf der „Dachverordnung“, der Entwurf einer „EFRE-Verordnung“ einschließlich Änderung des Entwurfes und der Entwurf der „Interreg-Verordnung“ sowie die sozioökonomische Analyse (SÖA) und die Ergebnisse der Wirkungsevaluierung des Kooperationsprogramms, Teil 1. PZ 1 Ein wettbewerbsfähiges und intelligentes Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität SZ iii) Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen PZ 2 Ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität SZ iv) Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention, und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen SZ vii) Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung PZ 4 Ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte SZ iii) Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hoch-wertigen Dienstleistungen in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie lebenslanges Lernen durch die Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch die Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung SZ vi) Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen Interreg-spezifisches Ziel „Better cooperation governance“ SZ ii) Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung der Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Institutionen andererseits mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen SZ iii) Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch Förderung v Kontakten zwischen den Bevölkerungen. Die Planungen für das grenzübergreifende Programm werden zum einen durch die fortschreitende Konkretisierung der relevanten Rahmenbedingungen auf EU-Ebene (z. B. Rechtsakte, Leitlinien etc.) und auf Ebene der Mitgliedstaaten (z.B. Mittelverteilung, Partnerschaftsvereinbarung) beeinflusst. Ziel der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist es, voraussichtliche Umweltauswirkungen des Kooperationsprogramms zu erfassen, ein hohes Umweltniveau des Programms sicherzustellen sowie Alternativen zur Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich der Umweltauswirkungen zu beleuchten. Die SUP wird in enger Abstimmung zwischen Verwaltungsbehörde und Nationaler Behörde durchgeführt. Mit der Ausschreibung bezweckt der Auftraggeber die Durchführung der SUP. 4. Leistungsbeschreibung 4.1 Inhalte Inhaltlich umfasst die Strategische Umweltprüfung drei Schritte: - Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) - Erstellung des Umweltberichts - Konsultationsprozesse mit den relevanten Behörden und der Öffentlichkeit und Abschluss 4.1.1 Scoping • Festlegen des Untersuchungsrahmens, des Umfangs und des Detaillierungsgrades des Umweltberichts (vgl. Art. 5 Abs. 4 SUP-Richtlinie und § 39 UVPG) Räumlicher Geltungsbereich ist das bei der EU-Kommission beantragte Programmgebiet. Als zeitlicher Rahmen ist der Förderzeitraum 2021 – 2027 heranzuziehen. Durch eine klare Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes ist sicherzustellen, dass wesentliche Umweltauswirkungen identifiziert und berücksichtigt werden können. Bei der Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes sind die Vorgaben der SUP-Richtlinie (Anhang I, Buchstabe f) bezüglich der zu untersuchenden Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. Darzustellen sind Auswirkungen auf die Schutzgüter Ge-sundheit des Menschen, biologische Vielfalt, Fauna und Flora, Boden, Wasser, Luft, klimatische Faktoren, kulturelles Erbe, Landschaft und die Wechselbeziehung zwi-schen diesen. • Beschreiben des Umweltzustandes, seiner wahrscheinlichen Entwicklung und der Wirkung des Kooperationsprogramms; Zuordnung von verständlichen und möglichst überwachbaren Indikatoren. Die auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene festgelegten Umweltschutzzie-le, die für das Kooperationsprogramm relevant sind, sind zu berücksichtigen (vgl. An-hang, Buchstabe Ie) SUP-Richtlinie) • Konsultation des Scoping-Berichtes mit den Programmpartnern und ggfs. Anpassung Die Ergebnisse des Scopings sind in einem Bericht, der die festgelegten Inhalte und Ziele der Prüfung beinhaltet, darzustellen. Grundlage für die Erarbeitung des Sco-pings-Berichts ist eine Kurzdarstellung des künftigen Kooperationsprogramms durch den Auftraggeber. • Durchführung eines Scoping-Workshops, indem das Scoping-Papier mit den verant-wortlichen Stellen / Umweltbehörden auf deutscher und tschechischer Seite präsen-tiert und diskutiert werden soll 4.1.2 Umweltbericht • Erstellung des Umweltberichtes gemäß den Vorgaben der SUP-Richtlinie und der na-tionalen Vorgaben (vgl. Artikel 5 SUP-Richtlinie und § 40 UVPG) Dazu gehören: Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Kooperationsprogramms 22 Prüfung der voraussichtlichen Umweltverträglichkeit der vorgesehenen Maß-nahmen des Kooperationsprogramms Aufzeigen von möglichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, negative Umweltauswirkungen zu verhindern, zu verringern oder auszugleichen und deren Be-wertung Prüfung und Bewertung möglicher Alternativen, die die Umweltverträglichkeit verbessern können für den Fall, dass bei der Umsetzung des Kooperationsprogramms erhebliche negative Umweltauswirkungen auftreten Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Artikel 10 SUP-Richtlinie und § 45 UVPG) (Aussagen zum Monitoring der Umweltwirkungen, aufbau-end auf das Monitoringsystem des Kooperationsprogramms) 4.1.3 Konsultationen und Abschluss • Durchführen des Konsultationsprozesses mit den Umweltbehörden und der Öffent-lichkeit • Auswertung der eingehenden Stellungnahmen und ggfs.Ausarbeitung eines fachlich begründeten Vorschlags zur Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der Stellungnahmen• Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß Artikel 9 der SUP-Richtlinie und § 44 UVPG. 4.2 Methoden Um belastbare und verlässliche Aussagen treffen zu können, sollten bekannte und bewährte Methoden und Techniken unter Berücksichtigung von bereits vorliegenden Informationen An-wendung finden. Der Bewerber hat in den Angebotsunterlagen die aus seiner Sicht geeignete inhaltliche und methodische Vorgehensweise darzustellen. Bei seinen Untersuchungen muss sich der Evaluator soweit wie möglich auf vorhandene Da-ten und Unterlagen stützen. Dem Auftragnehmer werden zur Erfüllung des Auftrages die not-wendigen Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Referat 24) und der Nationalen Behörde (Ministerium für Regionalentwicklung, Prag) durchzuführen. 4.3 Zusammenarbeit Eine Redaktionsgruppe, bestehend aus sächsischen und tschechischen Vertretern, begleitet die Strategische Umweltprüfung. Die Beurteilung der Qualität der Strategischen Umweltprü-fung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender Kriterien: - Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung, - Relevanz des Aufgabenbereiches, - Adäquates methodisches Vorgehen, - Zuverlässigkeit der Angaben, - Fundierte Analyse, - Plausibilität und Glaubwürdigkeit der Ergebnisse, - Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Aussagen. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er an Beratungen der Redaktionsgruppe teilnimmt, um Fortschritte, Probleme sowie vorläufige oder endgültige Ergebnisse darzustellen und Fra- 23 gen des Auftraggebers zu beantworten. Hierfür sind bis zu 4 Beratungen bzw. Workshops (wenn erforderlich auch als Webmeeting) einzuplanen. Darüber hinaus gehende Beratungen werden gesondert vergütet. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zum Austausch aller zur Leistungserbrin-gung erforderlichen Informationen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf dessen Wunsch jederzeit unentgeltlich über den Stand der Arbeiten zu unterrichten. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich von Schwierigkeiten zu unterrichten, die bei der Tätigkeit erkannt werden. 4.4 Vorzulegende Berichte Die rgebnisse der Strategischen Umweltprüfung sind in einem Bericht (Umweltbericht) zu-sammenzufassen. Der Bericht findet Eingang in die Programmplanung. Die SUP gliedert sich in folgende Berichtsteile: - Konzept einschl. Zeitplan - Scoping-Bericht - Entwurf Umweltbericht mit einer nicht-technischen Zusammenfassung - Umweltbericht mit den Ergebnissen des Konsultationsprozesses einschließlich zu-sammenfassender Erklärung gemäß Artikel 9 Absatz 1 b) der Richtlinie 2001/42/EG Das Konzept enthält die für die Vorbereitung und Durchführung der Strategischen Umweltprü-fung notwendigen Angaben. Dazu gehören detaillierte Angaben zur gewählten Untersu-chungsmethode, zum Untersuchungsgegenstand und zur zeitlichen Planung der SUP. Ggfs. ist der Umweltbericht nach der Konsultation des Kooperationsprogramms mit der Euro-päischen Kommission zu finalisieren. Der Scoping-Bericht und der Umweltbericht sind in elektronisch lesbarer Form [Standardpro-gramme unter Microsoft Office und im „Portable Document Format“ (PDF)] in deutscher und tschechischer Sprache zu vorzulegen. Die Übergabe der elektronischen Version erfolgt per E-Mail. Die Berichte sollen max. 80 Seiten umfassen und müssen klar strukturiert und formuliert sein. Auf die Verwendung unnötiger Fachausdrücke oder technischer Begriffe ist zu verzichten. Dem Umweltbericht ist eine nicht-technische Zusammenfassung von max. 5 Seiten in deut-scher und tschechischer Sprache voranzustellen. Das Konzept und alle Berichte müssen auf dem Deckblatt einen Verweis auf den Europäi-schen Fonds für regionale Entwicklung und das Kooperationsprogramm enthalten. Die hierfür zu verwendenden Logos werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 4.5 Rechtsgrundlagen Bei Durchführung der Strategischen Umweltprüfung sind alle Verordnu gen, Mitteilungen, Leitlinien, Dokumente, Arbeitspapiere usw. in der je eils geltenden Fassung zu berücksichti-gen. Insbesondere die nachfolgend genannten Dokumente sind zu beachten10. Entwurf des Kooperationsprogramms Freistaat Sachsen – Tschechische Republik für den Förderzeitraum 2021-2027 (Kurzdarstellung des künftigen Programms) 10 Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. 24 Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Amtsblatt EU L197 Seite 30) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I Seite 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2513) geändert worden ist Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) vom 25. Juni 2019, (SächsGVBl. Seite 525) Umweltbericht – Grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sach-sen und der Tschechischen Republik 2014-2020 – Strategische Umweltprüfung, ÖIR GmbH, September 2014, abrufbar unter: Internet: http.:www.sn-cz2020.eu/de/foerdergrundlagen/evaluierungen/basisseite_21.jsp; Entwurf für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Euro-päischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa COM(2018) 375 final vom 29.05.2018 – ALLGEMEINE VERORDNUNG Entwurf für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsions-fonds COM(2018) 372 final vom 29.05.2018 – EFRE- VERORDNUNG, einschließlich des geänderten Vorschlages COM(2020) 452 final vom 28.05.2020 Entwurf für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für re-gionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Han-deln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) COM(2018) 374 final vom 29.05.2018–ETZ-VRORDNUNG Sollten im Verlauf der SUP weitere, den Auftragsgegenstand betreffende Dokumente durch die Europäische Kommission oder einer anderen Institution erlassen werden, so sind diese entsprechend zu beachten, auch wenn diese nur Entwurfscharakter haben. Dem Auftragnehmer werden folgende Dokumente zur Verfügung gestellt: Programmbegleitende Evaluierung zum Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014-2020; Zwischenbew rtung der Ergebnisse und Wirkun-gen des Kooperationsprogrammes (Stichtag 31.12.2018) (1. Etappe der Wirkungs-evaluierung 2019), Endbericht, 5. Juli 2019, abrufbar unter: Internet: http.:www.sn-cz2020.eu/de/ Sozioökonomische Analyse zur Vorbereitung der Förderperiode 2021-2027; Endbe-richt, 27. Februar 2020 Schreiben der Europäischen Kommission, Generaldirektionen, Umwelt, Regionalpoli-tik und Stadtentwicklung vom 6. Januar 2020 zum Thema „Umweltprüfungen für Pläne und Programme, die von der EU im Zeitraum 2021-2027 kofinanziert werden“ Logos (EU-Flagge und Programmlogo) als Download-Dateien, abrufbar unter: Internet: http.:www.sn-cz2020.eu/de/oeffentlichkeitsarbeit/download/basisseite_12.jsp; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung; Straße, Hausnummer: Archivstraße 1; Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland

e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe

f) Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2021; Ende: 06.12.2021

h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform Internet: http.:evergabe.de bereitgestellt.

i) Angebotsfrist: 11.05.2021, 12:00 Uhr; Bindefrist: 30.06.2021

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Vergütung und Zahlungsbedingungen Zur Abgeltung der Leistungen des Auftragnehmers und entsprechend seines Angebotes zahlt ihm der Auftraggeber einen Festpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit dem Festpreis sind alle zu erbringenden Leistungen und alle bei der Durchführung des Auftrages anfallenden Kosten, wie Personal-, Sach-, Übersetzungs-, Reise-, Fahrt-, Schreib-, und Nebenkosten (wie Vervielfältigungs-, Präsentationskosten, Kosten für Verbrauchsmaterial) sowie sämtliche öffentlich–rechtlichen Abgaben und sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche abgegolten. Der Auftrgnehmer ist zur Abrechnung von erbrachten Teilleistungen wie nachfolgend dargestellt berechtigt. Die Abnahme der Teilleistungen ist Voraussetzung für die Vergütung. Die Vergütung wird bei vertragsgemäßer Leistungserbringung 30 Tage nach Abnahme der Teilleistung wie folgt fällig: zu erbringende Leistung Vergütung (Anteil des Gesamtbetrages in %) Konzept und Zeitplan 10 Scoping-Bericht 25 Entwurf Umweltbericht mit nicht-technischer Zusammenfassung 35 Umweltbericht mit den Ergebnissen des Konsultationsprozesses 25 nach ggf. erforderlicher Überarbeitung 5 (Korrekturen/Ergänzungen aufgrund des Genehmigungsverfahrens bei der EU-KOM) Es besteht die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu stellen. Die dazu notwendige Leitweg-ID des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung lautet 14-1001007SMR01-15. Vorzugsweise soll die Rechnungserstellung deshalb als E-Rechnung mit der Leitweg-ID „14-1001007SMR01-15“ erfolgen. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung sind die Hinweise und Erläuterungen in der Anlage 6 dieser Vergabeunterlage (Informationsblatt für Rechnungssteller von E-Rechnungen) zu beachten. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung auf das in der Rechnung anzugebende Konto (Angabe von IBAN und BIC) des Auftragnehmers. Rechnungsadresse Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung Referat 24 Archivstraße 1 01097 Dresden

l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 2.12 Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes 2.12.1 Aufbau/Inhalt des Angebotes Das Angebot muss ein Grobkonzept zur Durchführung der Dienstleistung entsprechend der in Ziffer 4 dargestellten Leistungsbeschreibung enthalten. Das Konzept muss mindestens folgende Angaben enthalten: a) Methodische Vorgehensweise Erläuterungen des inhaltlichen Verständnisses, der eigenen Ansätze und der vor-gesehenen Umsetzung, Darstellung der geplanten Methodik zur Umsetzung des Auftrages (Untersuchungs- und Bewertungsmethode), Angaben zu den Daten, die zur Durchführung der SUP benötigt werden. b) Zeit- und Arbeitsplan Das Angebot muss einen Zeit- und Arbeitsplan in tabellarischer Form enthalten. Dieser muss anhand von Meilensteinen die Umsetzung der Arbeitspakete und Termine darstellen. c) Finanzielles Angebot Für die zu erbringenden Leistungen ist ein Gesamtpreis netto (ohne MwSt.) und brutto (incl. MwSt.) auf dem beigefügten Preisblatt (Anlage 4) auszuweisen. Der Gesamtbetrag umfasst alle für die Bearbeitung des Auftrags anfallenden Kosten einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten etc.) soweit in dieser Vergabeunterlage nicht ausdrücklich ausgenommen. Es handelt sich um einen Festpreis. Die Gliederung der Kosten erfolgt wie im Kostenblatt (Anlage 4) vorgegeben: Darstellung der Personalkosten Darstellung der Sach- und Nebenkosten7 als Gesamtkosten Gesamtkosten als Festpreis Optional: Pauschalpreis für Beratungen inkl. Reisekosten8 Das Kostenblatt ist im Angebot zu verwenden. Die Personalkosten sind als Tagessätze (Betrag pro Person/Tag in EUR) zu verstehen. Das finanzielle Angebot ist vom Bieter zu unterzeichnen. Im Fall der Zusammenarbeit mit Dritten ist die Darstellung mittels Kostenblatt auch für deren Leistungen erforderlich. 2.12.2 Weitere Bestandteile/Form/Inhalt des Angebotes Weitere Bestandteile des Angebotes sind u. a. auch Nachweise und Erklärungen zur Eignung von Bietern und Teilnehmern von Bietergemeinschaften. Zu den Eignungskriterien zählen die a) Fachkunde, b) Leistungsfähigkeit und c) Zuverlässigkeit. a) Zum Nachweis der Fachkunde ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 1 der Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen: • der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL) o oder Handelsregisterauszug o oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers. • Arbeitssprachen (obligatorisch sind deutsch und englisch) • drei Referenzen (Eigenerklärungen oder Referenzschreiben), welche vom geplanten für die hiesige Leistungserbringung einzusetzenden Team durchgeführt wurden und die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Durch die Referenzen sind einschlägige Erfahrungen nachzuweisen bei: o Strategischer Umweltprüfung für bestimmte Pläne und Programme in Zusammenhang mit Strukturfondsförderung der EU, insbesondere im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit oder o internationaler Zusammenarbeit, vorzugsweise mit der Tschechischen Republik, oder o im Bereich der EU-Querschnittsthemen (Umwelt, Nachhaltigkeit), sowie o Datenerhebung o Statistik o Datenverarbeitung, -auswertung und –interpretation Ergänzend zu Anlage 1 können die Referenzen auf weiteren Seiten vorgelegt werden. b) Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 2 der Vergabeunterlage Nachfolgendes darzustellen/anzugeben: • Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren • Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Geschäftszweig) in den zurückliegenden drei Jahren • Im Falle einer Bietergemeinschaft ist unter Verwendung der Anlage 5 ein Verzeichnis aller Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzureichen und ein Vertretungsberechtigter für die Bietergemeinschaft zu benennen. 13 • den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft zu erbringen (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins c) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bieter-gemeinschaft unter Verwendung der Anlage 3 der Vergabeunterlage zu erklären • Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen. • Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor. • Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation. • Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisatio-nen. • Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor. • Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Sie sind vom Bieter, von jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer – hierzu zählen u. a. auch Mut-ter- und Tochtergesellschaften, die rechtlich selbstständige Unternehmen sind – vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Alle geforderten Unterla-gen und Nachweise sind sowohl für den Bieter, jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Lediglich die Anlage 4 ist nur durch den Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Steht für die notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz zur Verfügung, können diese um weitere Anlagen ergänzt werden. Für Unterzeichnung und Firmenstempel sind Textform (§ 126 B BGB) ausreichend. Das Angebot soll im A4-Format mit fortlaufend nummerierten Seiten des Angebotes und der Anlagen eingereicht werden. Ein Inhaltsverzeichnis mit Seiteangaben ist wünschenswert.

m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt

n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 37200 vom 24.04.2021