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Titel

Beweidung von Sandtrockenrasen und Buschland für das Forstamt

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

HCC Hessisches Competence Center Abteilung Zentrale Beschaffung
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden

Ausführungsort

DE-65203 Wiesbaden

Frist

23.01.2020

Beschreibung

1. HCC - Hessisches Competence Center

-Zentrale Beschaffung-

Rheingaustraße 186

65203 Wiesbaden

Telefon:(49) 0611 6939-354

Fax:(49) 0611 6939-400

E-Mail: Beschaffung(at)hcc.hessen.de.

2. Art der Leistung : Dienstleistung.

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Beweidung von Sandtrockenrasen und Buschland für das Forstamt Lampertheim (Rheinebene) zur Sicherung der Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten.

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung.

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 23.01.2020 12:00 Uhr.

6. Leistungsbeschreibung

Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Beweidung von 110,55 ha Sandtrockenrasen und Buschland in den Revieren des Forstamtes Lampertheim (Rheinebene) zur Sicherung der Erhaltungsziele folgender Natura 2000-Gebiete im Jahr 2020: - FFH-Gebiet Glockenbuckel von Viernheim und angrenzende Flächen - FFH-Gebiet Reliktwald Lampertheim und Sandrasen untere Wildbahn - FFH-Gebiet Viernheimer Waldheide und angrenzende Flächen - Vogelschutzgebiet Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene Die Beweidung ist eine Managementmaßnahme zur Sicherung der Erhaltungsziele in FFH- und Vogelschutzgebieten der südlichen hessischen Oberrheinebene. Zu beweiden sind landeseigene Flächen in einer Gesamtgröße von 110,55 ha. Erforderlich ist eine extensive Beweidung von Sandtrockenrasen und Buschland in den drei FFH-Gebieten Glockenbuckel von Viernheim und angrenzende Flächen, Reliktwald Lampertheim und Sandrasen untere Wildbahn, Viernheimer Waldheide und angrenzende Flächen sowie im Vogelschutzgebiet Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene. Die zu beweidenden Flächen sind landwirtschaftlich nicht nutzbar, eine Förderung nach HALM oder mit Grünlandprämie ist nicht möglich. Beides wurde vom zuständigen Amt für Landwirtschaft des Kreises Bergstraße (Heppenheim) 2015 bestätigt. Bei den Flächen handelt es sich um lückige Sandtrockenrasen und Buschland mit Problemarten wie Traubenkirsche, Robinie, Landreitgras, Adlerfarn und Besenginster, auf denen wegen des sehr geringen Futterwerts nur robuste Tierrassen zum Einsatz kommen können. Angesichts der Größe und der auch durch ein Monitoring nachgewiesenen Wertigkeit der zu beweidenden Flächen sowie der spezifischen Fachfragen ist es erforderlich, dass der Schäfereibetrieb über eigene naturschutzfachliche Kenntnisse verfügt, und sich so in das Gebietsmanagement konstruktiv mit einbringen kann. Die Bekämpfung der oben genannten Problemarten erfordert eine Beweidung mit Schafen, Ziegen und Eseln (Multispeziesbeweidung). Einige Problemarten sind beispielweise für Schafe giftig, so dass andere Weidetiere heranzuziehen sind; bestimmte Problemarten werden nur von bestimmten Weidetierarten verbissen. Aufbauend auf diesen Vorgaben sind folgende Leistungen zu erbringen:. 1. Bereitstellung einer artgemischten Herde bestehend aus: - Schafherde mit standortangepassten extensiven Rassen von 350-500 Schafen - 5-10 Eseln - 30-60 Ziegen. 2. Durchführung von mindestens zwei Beweidungsgängen auf den Pflegeflächen in Hüte- und Koppelhaltung gemäß den Vorgaben der Naturschutz- und Forstverwaltung: - Hütehaltung kombiniert mit gezielter Koppelhaltung bzw. gezieltem Nacht/ Mittagspferch, - Nach- bzw. Vorbeweidung mit Eseln, abhängig von Bewuchs und Verdämmungsgrad der einzelnen Flächen; Intensivbeweidung mit Ziegen auf Flächen mit Problemarten; zielgenaue Aussteuerung der Beweidungsintensität auf Flächen mit beweidungs-empfindlichen Pflanzenarten - Einbindung der Habitatansprüche der Bodenbrüter in den Beweidungsrhythmus Eine Zufütterung ist in der Regel nicht erlaubt, Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Forstamts Lampertheim. 3. Dokumentation der Beweidung (z. B. in einem Weidetagebuch). 4. Beratung des Forstamtes bezüglich der angezeigten mechanischen Nachpflege und der Behandlung von Problemflächen und Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit der Naturschutz- und Forstverwaltung zu den Sandtrockenrasen; Teilnahme an wichtigen Abstimmungs- und Informationsterminen wird erwartet. 5. Mitwirkung bei der Entwicklung von naturschutzfachlichen Pflegekonzepten (einschl. der o. g. Vorgaben der Naturschutz- und Forstverwaltung). Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht Ergänzende Gegenstände:

Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Reviere des Forstamtes Lampertheim, NUTS-Code : DE7 HESSEN

Zeitraum der Ausführung : voraussichtlich vom 1.4.2020 bis zum 31.12.2020.

7. Bewerbungsbedingungen: Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen sowie Ausbildungs- und Prüfungsnachweise vorzulegen, die belegen, dass der Bewerber das untenstehende Anforderungsprofil erfüllt. Die Referenzen müssen folgende Angaben beinhalten: - Art und Umfang der Leistung - Name des Auftraggebers - Benennung von Ansprechpartnern und deren Telefonnummer - Leistungszeitraum Aus den Referenzen sowie Ausbildungs- und Prüfungsnachweisen müssen insbesondere folgende Qualifikationen ersichtlich sein: - Praktische Kenntnisse und Erfahrung in der Tierhaltung, insbesondere in der Hütehaltung von artgemischten Herden auf Flächen mit schlechtem Futterwert - Nachgewiesene Fachkenntnis / Erfahrung im Bereich der Pflege von Sandtrockenrasen mit naturschutzgerechter und vegetationsschonender Hütehaltung (botanische Kenntnisse bezüglich der Pflanzengesellschaften der Sandtrockenrasen, Grundkenntnisse der Brutbiologie der nach Anhang I und Artikel 4 (2) der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Wendehals, Wiedehopf, Schwarzkehlchen und Steinschmätzer), - Grundkenntnisse in der Vegetationskartierung und in der Erstellung von Pflegekonzepten, - Erfahrungen im Umgang mit der Öffentlichkeit (Naherholungsbereich im Ballungsgebiet Rhein-Neckar mit hoher Besucherfrequenz) und Bereitschaft zur Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit von Naturschutz- und Forstverwaltung. Des Weiteren sind der Interessenbekundung folgende Unterlagen beizufügen: - Kurze Erläuterung der betrieblichen Konzeption des Betriebs einschließlich Angabe der zur Verwendung kommenden Schafrasse, Esel, Ziegen und des Betriebsstandortes, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer Vergabesperre.

8. Zuschlagskriterien Preis.

9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5 Anzahl gesetzte Bieter 1.

10. Auskünfte erteilt: siehe unter 1.

11. Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 1. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort).

12. Sonstige Angaben: Die Interessenbekundung ist unter Beifügung der unter 7. genannten Nachweise/Unterlagen zur Eignung bis zum 23.01.2020, 12.00 Uhr schriftlich an die Adresse unter 1. zu richten. Hinweise zum weiteren Verfahrensverlauf: Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt entsprechend der verlangten Nachweise sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber gebeten, ein Angebot zu übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen. Mit dem Interessenbekundungsverfahren werden folgende Unterlagen als Anlage zur Verfügung gestellt: - Eigenerklärung Vergabesperre - Übersichtskarte Beweidungsflächen

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30794 vom 08.01.2020