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Titel

Verwertung von Altmetallen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

KWB Dienstleistungs- und Service GmbH
Bornhardtstr. 13
38644 Goslar

Ausführungsort

DE-38644 Goslar

Frist

14.01.2020

Beschreibung

a) Dienstleistungs- und Service GmbH

Gesellschaft der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar

Bornhardtstraße 13

38644 Goslar

Telefon +49 5321376753

Telefax +49 5321376755

E-Mail: schubert.dus(at)kwb-goslar.de der Stelle, an die die konventionellen Angebote zu richten sind: Dienstleistungs- und Service GmbH - Gesellschaft der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar Bornhardtstraße 13 38644 Goslar

b) die Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

c) die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebote sind zugelassen Textform (§ 126b BGB) ist erlaubt Digitale Signatur wird nicht unterstützt Mantelbogen per Post wird nicht unterstützt Mantelbogen per Fax wird nicht unterstützt

d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen 90 06 - 07 Titel Verwertung von Altmetallen Beschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die Verwertung von Altmetallen ausf. Beschreibung Allgemeines Gegenstand der Ausschreibung ist die Verwertung von Altmetallen. Es ist mit einer Menge von ca. 500 t/a zu rechnen. Preisliche Auswirkungen von Mengenänderungen sind in Ziff. 8 der Be-sonderen Vertragsbedingungen geregelt.

Die Art und der Umfang der stofflichen Verwertung (gem. Anlage 2 zum KrWG) bei der Leis-tungserbringung müssen den Angaben im Angebot entsprechen. Siehe hier auch Ziffer 3 der Be-sonderen Vertragsbedingungen. Die Vorgaben gemäß Gewerbeabfallverordnung (insb. Abschnitt 2) sind einzuhalten.Ggf. sind entsprechende Zertifikate/Genehmigungen als Vorbehandlungsanla-ge gemäß Gewerbeabfallverordnung beizufügen.

Nachrichtlich: Sammelmenge 2017: 477 t Sammelmenge 2018: 389 t

Zusammensetzung der Abfälle Grundsätzlich wird der o.g. Abfall wie nachfolgend beschrieben separat erfasst bzw. übergeben. Der Abfall wird vom Abfallerzeuger/-transporteur auf einer Abfallentsorgungsanlage angeliefert (Bringsystem) und dem bereitgestellten Sammelbehältnis zugeführt.. Es ist damit zu rechnen, dass Fehlwürfe enthalten sind, es handelt sich um einen Abfall, wie er typischerweise gesammelt wird. Eine Gewähr für Sortenreinheit kann vom Auftraggeber nicht übernommen werden. Qualität der Abfälle Der zu verwertende Abfall ist gemäß Abfallverzeichnisverordnung dem Abfallschlüssel • 17 04 07 und • 20 01 40 zuzuordnen. Eine bestimmte Qualität oder Zusammensetzung oder ein bestimmter zeitlicher Anfall des Abfalls wird nicht zugesichert. Sowohl die Sammlung als auch der Transport zur Annahmestelle des Bieters (i. S. v. Ziff. 4 der Bewerbungsbedingungen) ist nicht Bestandteil des Vertrages.

Angabe von Art und Anteil (in Masse-%) der stofflichen Verwertung. Angabe des Verwertungsverfahrens nach Anlage 2 zum KrWG (R …). Anlieferungs- oder Annahmestelle, Anlieferbedingungen: Der Ort der Anlieferungs- bzw. Annahmestelle ist vom Bieter im Leistungsverzeichnis einzutragen und gilt für die gesamte Vertragsdauer. Die Annahmestelle muss für die Anlieferung mit Sattelaufliegern-Schubboden und Containerfahrzeugen mit Abrollcontainer bis 48 m³ pro Container geeignet sein. Anlieferungen an der Annahmestelle des Auftragnehmers sind montags bis freitags mindestens in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr (jedoch nur nach Vorankündigung mit einer Frist von 5 Werktagen an max. 10 Samstagen pro Jahr) zu ermöglichen. Die durchschnittliche Verweilzeit (Zeit zwischen der Eingangs- und Ausgangsverwiegung) an der Annahmestelle des Auftragnehmers darf nicht mehr als 45 Minuten betragen. Berichts- und Informationspflichten des Auftragnehmers, Nachweis: Der Auftragnehmer hat der Dienstleistungs- und Service GmbH innerhalb von 10 Werktagen nach Monatsende über jede einzelne Anlieferung der Wertstoffe einen gegliederten Betriebsbericht, vorzugsweise im Excel- Format, über das Verwertungsergebnis (einschl. Sortierung) vorzulegen. In dem Betriebsbericht sind die Informationen nach dem nachfolgenden Absatz darzustellen. Auf Anforderung der Dienstleistungs- und Service GmbH sind alle Berichte in elektronischer Form zu übermitteln. Die gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten. Zur Sicherstellung eines Mengenstromnachweises sind die Wiegescheine und die aus den Anlieferungen des Auftraggebers produzierten Ausgangsmengen aufzuzeigen. Hierbei sind die Verwertungsmengen und -quoten und auch die Verbleibsanlagen detailliert darzustellen. Neben der Verwertungsquote sollen die Berichte auch Angaben über die Abfallzusammensetzung enthalten. Bspw. sind hier Sortierreste auszuweisen. Die Berichte sind jeweils bis zum 10. Werktag des Folgemonats bei der Dienstleistungs- und Service GmbH einzureichen. Die Datenübertragung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Erfüllungsort: 38644 Goslar Erfüllungsort ist grundsätzlich die Annahmestelle des Bieters.

e) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: losweise Vergabe: ist nicht vorgesehen

f) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.

g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.02.2020 - Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.

h) die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: Internet: www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d075057a-7680-4483-bd88-8ff9ef915aca

i) die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist: Angebotsfrist Die Frist endet am 14.01.2020 um 14:00 Uhr. Bindefrist Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 31.01.2020.

j) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben

k) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen: Die Verwertungsvergütung ist eine mengenabhängige Vergütung. Vorauszahlungen sind nicht zu leisten.

Rechnungen: Alle Rechnungen bzw. Gutschriften sind der Dienstleistungs- und Service GmbH kalendermonatlich 1-fach und die zugehörigen Dokumentationen und Leistungsnachweise 1-fach bis zum 5. Werktag des Folgemonats einzureichen und bis zum 15. Werktag desselben Monats zu liquidieren. Die im Leistungsverzeichnis angegebene Vergütung ist ein Nettoeintrag. Etwaige Umsatzsteuer wird gesondert geleistet. Die Vertragsparteien werden die Frage der korrekten Besteuerung unmittelbar nach Vertragsschluss klären und ggf. eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes/der zuständigen Finanzämter hierzu einholen. Im Übrigen gilt § 15 VOL/B.

Bewerbungsbedingungen: Vollständigkeit der Vergabeunterlagen, Bieterinformationen: Der Bieter hat sich unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen von deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich über das E-Vergabeportal mitzuteilen, auch wenn der Hinweis schon zuvor in anderer Form gegeben wurde. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird die Dienstleistungs- und Service GmbH ausschließlich elektronisch auf dem oben genannten E-Vergabeportal bereitstellen. Unternehmen müssen sich unter der in der Bekanntmachung angegebenen Stelle selbstständig informieren (Holschuld). Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Angebot : Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle (Angebotsschreiben) zu signieren, d. h. mit dem Vor- und Nachnamen des/der Erklärenden, möglichst in Druckbuchstaben, zu versehen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Eine losweise Vergabe der Leistung ist nicht vorgesehen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Die Vergütung ist in Euro (EUR) ohne Steuern anzugeben. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die in der Bekanntmachung genannte Adresse des E-Vergabeportals Internet: www.deutsche-evergabe.de zu übermitteln. Definition der Annahme-/Anlieferungsstelle: Anlieferungs- bzw. Annahmestelle ist die Anlage, in der der erste Schritt der Behandlung, mindestens eine Sortierung erfolgt (= Annahme- und Anlieferungsstelle). Die Verwertungsanlage, in der der Abfall endgültig verwertet wird, wäre eine zulässige Anlieferungsstelle. Auch eine Sortieranlage kann Anlieferstelle sein. Hingegen kommen eine bloße Umladestation oder ein Lager als Annahme- /Anlieferungsstelle nicht in Betracht, da der Auftraggeber selbst den Transport zur Annahme- und Anlieferungsstelle (definiert als Anlage, in der der erste Schritt der Behandlung stattfindet) übernehmen möchte.

Nebenangebote: Nebenangebote sind ausgeschlossen.

Standorte: Es gibt keine Standortvorgaben; die Ausschreibung ist standortoffen. Standortangaben : Vom Bieter sind mit dem Angebot folgende Unterlagen über den Anlagenstandort (der Annahme- und Anlieferungsstelle i.S.v. Ziff. 4) vorzulegen: Ausführliche Beschreibung des Anlagenstandortes mit Angaben zu den Punkten: Infrastruktur, verkehrstechnische Erschließung, Beschränkungen für Anlieferfahrzeuge. Anlagenbegehungen: Der Bieter räumt der Dienstleistungs- und Service GmbH oder einem von ihr beauftragten Dritten das Recht ein, die dem Angebot zugrundeliegende Annahme- und Anlieferungsstelle (i. S. v. Ziff. 4) im Rahmen der Angebotswertung (Eignungsprüfung) zu besichtigen. Unterauftragnehmer: Der Bieter hat mit dem Angebot eine Liste der Teilleistungen einzureichen, für die eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist. Auf Verlangen der Dienstleistungs- und Service GmbH sind von dem Kreis der in die engere Wahl gelangten Bieter die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Klarzustellen ist allerdings: Wenn der Bieter seine Eignung nur unter Verweis auf Eignungsnachweise des Unterauftragnehmers nachweisen kann (z. B. weil nur dieser über die erforderliche technische Ausrüstung wie die Annahme- und Anlieferungsstelle verfügt), ist dieser unter Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise bereits mit dem Angebot zu benennen. Dies folgt daraus, dass der Nachweis der Eignung bereits mit dem Angebot geführt werden muss. Es wird ferner klargestellt, dass Spediteure (die z. B. für einen Weitertransport des sortierten Abfalls eingesetzt werden) nicht als Unterauftragnehmer im Sinne dieser Vorgaben gelten. Eine Beauftragung neuer Unterauftragnehmer oder der Austausch von Unterauftragnehmern nach Benennung ist nur mit Zustimmung der Dienstleistungs- und Service GmbH möglich. Die Dienstleistungs- und Service GmbH wird diese Zustimmung nicht ohne Grund verweigern. Unterauftragnehmer sind im Falle der Beauftragung zu verpflichten, sich allen in dieser Ausschreibung bzw. im Auftrag genannten Pflichten zu unterwerfen. Auf die Pflichten gemäß dem beigefügten Formular „Erklärungen und Vereinbarungen nach NTVergG“ wird hingewiesen. Die Garantie- bzw. Gewährleistungspflicht für die aus diesem Vertrag ausgeführten Leistungen ist vom Bieter zu übernehmen. Unterauftragnehmer werden nicht Vertragspartner der Dienstleistungs- und Service GmbH. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, und die die Erklärung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder zu leisten. Erklärungen nach NTVergG: Für die Erfüllung des Auftrags ist derzeit voraussichtlich kein für allgemeinverbindlicher erklärter Tarifvertrag einschlägig, weil die Geltungsdauer des Mindestlohntarifvertrags für die Branche Abfallwirtschaft vom 07.01.2009 in der Fassung der Änderungstarifverträge nicht verlängert worden ist und bis jetzt noch kein neuer Abschluss erfolgt ist. Es gibt jedoch einen Zwischenstand neuer Verhandlungen, in dessen Ergebnis Ende des Jahres wieder ein neuer Mindestlohn in Kraft treten könnte. Die Bieter haben vorzulegen: das beigefügte Formular „Erklärungen und Vereinbarungen nach NTVergG“. Auf Verlangen sind die entsprechenden Erklärungen auch von den vorgesehenen Nachunternehmen vorzulegen.

l) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Nachweis von Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität (z. B. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig. Als gleichwertig wird ein Qualitätssicherungs- oder Umweltmanagementsystem oder vergleichbare Maßnahmen zur Qualitätssicherung; bspw. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 angesehen). Die Zertifikate müssen bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültig sein. Beschreibung der technischen Ausrüstung, einschließlich Beschreibung des Verwertungsverfahrens und der Verbleibsanlagen (techn. Konzept für die Verwertung), Genehmigungsschreiben für die Annahme- und Anlieferungsstelle (i. S. von Ziff. 4 der Bewerbungsbedingungen), Nachweise über Maßnahmen (z. B. Ausfallverbund, Lagerkapazitäten), zur Sicherstellung der Verwertung in Ausfallzeiten der Annahme- und Anlieferungsstelle i. S. v. Ziff. 4 der Bewerbungsbedingungen (näher Ziff. 7.3 der Bewerbungsbedingungen). Zum Nachweis der Eignung sind dem Angebot Unterlagen beizufügen, die in Teil G dieser Ausschreibung „AUFSTELLUNG DER DEM ANGEBOT BEIZUFÜGENDEN UNTERLAGEN“ dargestellt sind. Darauf wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: ? Erklärung zu Haftpflichtversicherung: Nach Aufforderung durch den Auftraggeber ? Erklärung zu Zertifkate: Erklärungen der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ? Erklärung zu techn. Ausstattung: Beschreibung der technischen Ausrüstung, einschließlich Beschreibung des Verwertungsverfahrens und der Verbleibsanlage (techn. Konzept für Verwertung).

m) sofern verlangt, die Höhe der Kosten für Vervielfältigung der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen: Aktivierung der Ausschreibung Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten und mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und Vergabeunterlagen einzusehen/herunterzuladen. Es fallen keine Lizenzkosten an. Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil.

n) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Sonstiges: Weitere Informationen sind unter "Vergabeunterlagen" in Teil E "Besondere Vertragsbedingungen" dargestellt. Zeitpunkt der Publikation: 19.12.2019 - 15:36 Uhr Bekanntmachungs-ID:

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30764 vom 02.01.2020