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Titel

Neuerstellung der Ringleitung West

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Gemeinde Allschwil
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil

Ausführungsort

CH-4123 Allschwil

Frist

30.08.2024

Vergabeunterlagen

www.simap.ch

Beschreibung

a) Einwohnergemeinde Allschwil

Baslerstrasse 111

4123 Allschwil - Schweiz

E-Mail: jaroslaw.wozniak(at)t-online.de

b) Neuerstellung - Ringleitung West #1242-01 Ausschreibung Gegenstand und Umfang des Auftrags - Wasserleitung GGG ZMU BLS DN 250 ca. 260 m - Wasserleitung GGG ZMU BLS DN 200 ca. 2574 m - Wasserleitung GGG ZMU BLS DN 150 ca. 196 m - Wasserleitung GGG ZMU BLS DN 125 ca. 150 m - Wasserleitung GGG ZMU BLS DN 100 ca. 602 m - Horizontalbohrung DN 300 ca. 120 m - Kanal PVC DN 200 ca. 437 m - Belagsabbruch ca. 3800 m² - Belagseinbau ca. 3800 m² - Aushub ca. 4500 m3 - Gruben verfüllen, Bettung- und Fundationsschichten ca. 4500 m3 Ort der Auftragserfüllung Schweiz Feldwege zwischen Herrenweg und Schönenbuchstrasse, Allschwil

c) Ausführungstermin 21.10.2024 - 15.12.2025

d) Vertragslaufzeit 16.09.2024 - 15.12.2025 Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden

e) Eignungskriterien Wasserleitungen aus duktilen Gussrohrsystemen Referenzen (Subunternehmer zulässig) über Bau, in den letzten 5 Jahren, mindestens einer Wasserleitung DN 200mm; Länge 1000m aus duktilen Gussrohrsystemen. Nachweis muss erbracht werden. Referenzschreiben welches die oben beschriebene Leistung bestätigt. Falls es sich um einen Subunternehmer handelt ist dessen Bestätigung, dass er bereit ist, für den Offerenten die Leistungen zu erbringen beizulegen.

f) Zuschlagskriterien Kriterien Gesamtpreis Bemerkungen Preis 100%

g) Gemeinschaftsvokabular Gemeinschaftsvokabular der EU (Common Procurement Vocabulary, CPV)

h) Haupt-CPV 44161200 Hauptwasserleitungen Weitere CPV 45231300 Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 45233120 Strassenbauarbeiten

i) Art der Bauleistung Ausführung Kategorie Tiefbau Teilnahmebedingungen Bemerkungen Teilnahme an einer obligatorischen Begehung.

j) Termine Verfügbarkeit der Ausschreibungsunterlagen 19.07. - 30.08.2024 Fragerunde 1, einreichen bis 14.08.2024 Einreichen des Angebots 30.08.2024, 16:30 Angebot gültig bis 120 Tage nach Einreichefrist Offertöffnung 02.09.2024, 13:45 - 4123 Gemeindeverwaltung Allschwil; Baslerstrasse 111 Sitzungszimmer 013 Öffentliche Offertöffnung Ja

k) Unterlagen Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen Deutsch Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen Internet: https://simap.ch

l) Angebotseinreichung Sprachen für Angebote Deutsch Art der Einreichung Physische Einreichung Angebote sind an folgende Adresse zu richten Einwohnergemeinde Allschwil Baslerstrasse 111 4123 Allschwil - Schweiz Auftraggeber Beschaffungsstelle Einwohnergemeinde Allschwil Baslerstrasse 111 4123 Allschwil - Schweiz +41614862561 E-Mail: jaroslaw.wozniak(at)t-online.de Bedarfsstelle (Vergabestelle) Einwohnergemeinde Allschwil Baslerstrasse 111 4123 Allschwil - Schweiz +41614862525 E-Mail: gemeinde(at)allschwil.bl.ch Internet: https://www.allschwil.ch

m) Weitere Informationen Ausschreibung Staatsvertragsbereich Nein Sprache(n) des Verfahrens Deutsch Durchführung eines Dialogs Nein Optionen Nein Werden Varianten zugelassen? Nein Werden Teilangebote zugelassen? Nein Allgemeine Bedingungen Begehungen Eine Begehung ist obligatorisch. Vorgesehen sind folgende Termine: 26. Juli 2024 13:30 Uhr 12. August 2024 13:30 Uhr Anmeldung an: E-Mail: jaroslaw.wozniak(at)allschwil.bl.ch Bietergemeinschaft Zugelassen Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften Zugelassen Subunternehmen Zugelassen Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen Zugelassen Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, ab Datum der Publikation auf Internet: https://simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Anordnungen in den Ausschreibungsunterlagen, deren Bedeutung erkennbar ist, müssen zusammen mit der Ausschreibung angefochten werden (Art. 53 Abs. 2 IVöB). Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig. Publikationsorgane Offizielles Publikationsorgan Internet: https://simap.ch

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 60149 vom 01.08.2024