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Titel

Fachplanung der Schadstoffsanierung und den Rückbau aller Gebäudeteile

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Wermelskirchen Zentrale Vergabestelle
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Ausführungsort

DE-42799 Leichlingen

Frist

22.05.2023

Vergabeunterlagen

www.subreport.de/E48827266

TED Nr.

236524-2023

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Wermelskirchen

Telegrafenstr. 29-33

42929 Wermelskirchen

Telefon: +49 2196/710-112

E-Mail: vergabestelle(at)wermelskirchen.de

Internet: https://www.wermelskirchen.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: https://www.subreport.de/E48827266 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: https://www.subreport.de/E48827266 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vergabe der Fachplanungsleistungen der Schadstoffsanierung und den Rückbau Grundschule Ost

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71319000 Gutachterische Tätigkeit

II.1.3) Art des Auftrags en

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Wermelskirchen beauftragt die Fachplanung der Schadstoffsanierung und den Rückbau aller Gebäudeteile des Gesamtkomplexes der Grundschule Ost auf dem Grundstück Wirtsmühler Straße 12 / Weyersbusch 13 in 42929 Wermelskirchen. Ein Gebäudeteil ist unterkellert. Unterhalb der Gebäude befindet sich eine Deponiefläche. Ein sogenannter Bücherbunker hat stärkere Wanddicken als die oberirdischen Geschosse. Eine Gründung der Gebäude wurde wohl über Pfahlelemente durchgeführt. Es liegen jedoch keine konkreten Ausführungspläne der Gründung vor. Die Schadstoffsanierung und der Rückbau der Gebäudeteile folgen aus der Vorgabe, dass das Grundstück für den zukünftigen Schulhofbereich der Gesamtschule / Sekundarschule Wermelskirchen vorzubereiten ist. Das Abbruchmaterial könnte zur Auffüllung der Kellerbereiche verwendet werden, hierzu sind jedoch noch Rücksprachen mit diversen Behörden und eine konkrete Planung erforderlich, die das Planungsbüro vornehmen muss. Die Gebäude sind belastet mit PCB, PAK, Asbest, KMF und Schimmel. Weitere Schadstofffunde sind nicht ausgeschlossen. Die Gebäude stehen seit Jahren leer und sind auf Grund der Zutrittskontrolle mit Stahlplatten gesichert.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert 0,00 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71319000 Gutachterische Tätigkeit 45000000 Bauarbeiten 45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2B Hauptort der Ausführung: Wirtsmühler Straße 12/ Weyersbusch 13 42929 Wermelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis, NRW

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Schadstoffsanierung und den Rückbau der Grundschule Ost und schreibt hiermit die Fachplanungsleistungen aus. Es sind alle Fachplanungsleistungen von der Bestandsaufnahme bis zur Dokumentation der Leistungen (Verwertungs- und Entsorgungsdokumentation) anzubieten. Die Stadt Wermelskirchen fordert auch eine vollständige Bearbeitung des Entsorgungsmanagements. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliches Konzept / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 21.08.2023 Ende: 31.07.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Zusatz zum 'Beginn der Ausführungsfrist': Unverzüglich nach Auftragserteilung, spät. 21.08.2023. Zusatz 'mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen': Das fachliche Konzept mit Beantwortung der Fragen aus dem Fragenkatalog ist zwingend mit dem Angebot vorzulegen und wird nicht nachgefordert!

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD“ (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen. Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen: - Eintragung in das Berufsregister - Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - siehe Eigenerklärungsbogen (Umsatz der letzten 3 Jahre, 3 positive vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren mit Ansprechpartner, Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren, die für die Leistung vorgesehene Personen, Personalqualifikation) Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen: - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen - Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme (mind. 3.000.000 €) Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Deckungssumme Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mind. 3.000.000 € Mindestumsatz liegt bei 200.000 € / Jahr

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Präqualifizierte und Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Unterlagen / Angaben mit dem Angebot vorzulegen (Nicht präqualifizierte Unternehmen ggf. anhand der „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen): - Erklärung über vergleichbare Leistungen - Angabe von mind. 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc. (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten) - Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten) - Personalqualifikation - Ansprechpersonen Namen, Tätigkeitsbereich und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen sollen Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Erfahrung vorweisen im Bereich Schadstoffsanierung und Rückbau Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Mind. 2 Personen zur Projektbearbeitung werden gefordert - Projektleiter mind. 5 Jahre Erfahrung im Bereich Schadstoffsanierung und Rückbau - mind. 3 vergleichbare positive Referenzen aus den letzten 5 Jahren

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.05.2023 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21.08.2023

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 22.05.2023 Ortszeit: 10:00 Ort: Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/Zentrale Vergabestelle, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Nur Vertreter des Auftraggebers

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E48827266“ möglich! Wichtiger Hinweis: Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 15.05.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden. Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV). Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland Telefon: +49 221/147-3045 E-Mail: vkrhld-k(at)bezreg-koeln.nrw.de Internet: https://bezreg-koeln.nrw.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat Postfach 200450 Bergisch-Gladbach 51462 Deutschland 49 2202/13-0

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 18.04.2023

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 51057 vom 24.04.2023