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Titel

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 4 Jahre: Bioabfall

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
Salurner Straße 11
6020 Innsbruck

Ausführungsort

AT-6020 Innsbruck

Frist

01.06.2020

Vergabeunterlagen

chg.vergabeportal.at/…/82036

TED Nr.

180192-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Innsbrucker Kommunalbetriebe AG

Salurner Straße 11

6020 Innsbruck

E-Mail: kundenservice(at)ikb.at

Internet: www.ikb.at

Internet: chg.vergabeportal.at/List

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: chg.vergabeportal.at/Detail/82036 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte GmbH 0 Innsbruck 6020 Österreich E-Mail: ausschreibung(at)chg.at NUTS-Code: AT332 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.chg.at Adresse des Beschafferprofils: Internet: chg.vergabeportal.at/List Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: chg.vergabeportal.at/Detail/82036

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en)

Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 4 Jahre (1.7.2020 bis 30.6.2024) für die Behandlung von 4 000 bis 6 000 t p. a. Bioabfall Referenznummer der Bekanntmachung: IKB/Bio

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90500000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 4 Jahre (1.7.2020 bis 30.6.2024) für die Behandlung von 4 000 bis 6 000 t p. a. Bioabfall in einem offenen Verfahren gemäß den Bestimmungen des BVergG 2018 im Oberschwellenbereich.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: AT332 Hauptort der Ausführung:

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Rahmenvereinbarung soll von 1.7.2020 bis 30.6.2024 abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung umfasst ein Volumen von 4 000 bis 6 000 t Bioabfälle pro Jahr. Es werden ausschließlich die tatsächlich übernommenen, transportierten und behandelten Mengen an Abfall vergütet. Es besteht also eine Mindestabnahmemenge von 4 000 t p. a und eine Maximalabnahmemenge von 6 000 t p. a. Bioabfälle, sohin für ein halbes Jahr (01.07. – 31.12.2020 und 01.01. – 30.6.2024) eine Mindestabnahmemenge von 2.000 t und eine Maximalabnahmemenge von 3 000 t. Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist konkret die Übernahme, der Transport und die Behandlung von folgender Abfallart: — Bioabfall gemäß Anlage 5, Abfallcode 20 01 08 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über ein Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung), BGBl II Nr. 570/2003 idgF; Abfallschlüsselnummer 92401: Mischungen von Abfällen der Abfallgruppen 924 und 921, die tierische Anteile enthalten, zur Kompostierung; Abfallschlüsselnummer 92450: Mischungen von Abfällen der Abfallgruppen 924 und 921, die tierische Anteile enthalten, zur Vergärung. Der Bioabfall besteht aus vorwiegend organischen Abfällen tierischer und pflanzlicher Herkunft und stammt von der gemischten Biotonne der kommunalen Sammlung. Enthalten sind neben Nahrungs- und Küchenabfällen aus Haushalt, Gastronomie und Einzelhandel ebenso Abfälle aus der Garten- und Landschaftspflege (Baumschnitt, Baumrinde, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Grasschnitt, Laub, Pflanzen, Reisig, Zweige). Der Bioabfall kann bis zu 15 Massenprozent Störstoffe und Fehlwürfe enthalten. Als Störstoffe sind die nicht naturgemäßen Bestandteile des gemischten kommunalen Bioabfalls zu verstehen wie z.B. Glas, Keramik, Metall, Verpackungen, Gummi, Hygieneartikel, Lederreste, Möbelholz, Papier, Pappe, Textilien, Windeln, etc. Als Vergütung für die vertragsgemäß erbrachten Leistungen erhält der Vertragspartner bei Abruf aus der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung den angebotenen und zugeschlagenen Preis pro Tonne nach tatsächlich verbrachtem und entsorgtem Bioabfallgewicht vergütet. Die anzubietenden Preise sind innerhalb der angegebenen Jahresmenge von 4 000 bis 6 000 t p.a. verbindlich und abgesehen von der indexgebundenen Preisanpassung unveränderlich und werden auf Basis der Verwiegung bei der Umladestation des Auftraggebers verrechnet. Rückstände aus Behandlungsmethoden werden durch den Auftraggeber nicht zurückgenommen und hat ausschließlich der Vertragspartner für eine entsprechende Behandlung/Verwertung/Lagerung/Deponierung von Rückständen Sorge zu tragen. Übernahme, Transport und Behandlung der Bioabfälle haben unter Einhaltung sämtlicher (insbesondere umwelt- und abfall-) rechtlicher Vorgaben zu erfolgen. Gemeinsam mit dem Angebot sind ein Behandlungs- und ein Transportkonzept vorzulegen, das – allenfalls mit erforderlichen Änderungen – auch Inhalt der Rahmenvereinbarung wird. In jedem Falle hat die Abholung des Abfalls durch den Vertragspartner bei der Umladestation des Auftraggebers innerhalb von 2 Werktagen nach erfolgter Verständigung durch den Auftraggeber am Montagen von 12.00 bis 16.00 Uhr, von Dienstag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.00 Uhr und am Freitagen von 7.00 bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Die Abholung erfolgt max. 6 Mal pro Woche und ist auf jeweils 25 Tonnen pro Abholung beschränkt.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.07.2020 Ende: 30.06.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 01.06.2020 Ortszeit: 11:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 5 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 01.06.2020 Ortszeit: 11:00 Ort: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Landesverwaltungsgericht Tirol Innsbruck 6020 Österreich E-Mail: post(at)lvwg-tirol.gv.at Internet: www.lvwg-tirol.gv.at

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.04.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 31934 vom 21.04.2020