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Titel

Kontrollprüfungen für den Erd-/ Asphaltbau

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH
Räpplenstraße 17
70191 Stuttgart

Ausführungsort

DE-70191 Stuttgart

Frist

22.06.2022

Beschreibung

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1) DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

Räpplenstraße 17

70191 Stuttgart

E-Mail: einkauf-s21nbs@ deutschebahn.com

Internet: http.:www.deutschebahn.c om/bieterportal

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a3dfae5d-d5b2-46d7-a394-8b943ab2219d FEI3 - Beschaffung Stuttgart21 / NBS Wendlingen-Ulm DE Kontaktstelle(n): Grammatikos, Konstantinos Telefon: E-Mail: Einkauf-s21nbs@ deutschebahn.com Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: http.:www.deutschebahn.c om/bieterportal Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a3dfae5d-d5b2-46d7-a394-8b943ab2219d

I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags S21, PFA 1.3a, Kontrollprüfungen Erd-/ Asphaltbau, Schichten mit und ohne Bindemittel Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58257

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71356100

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung S21, PFA 1.3a, Kontrollprüfungen Erd-/ Asphaltbau, Schichten mit und ohne Bindemittel

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert 100000 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71319000 71632200 71351100

II.2.3) Erfüllungsort Hauptort der Ausführung: Stuttgart

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung S21, PFA 1.3a, Kontrollprüfungen Erd-/ Asphaltbau, Schichten mit und ohne Bindemittel

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 100000 EUR

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.08.2022 Ende: 31.12.2025: Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangeb ote Varianten/Alternativangeb ote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der "Transeuropäischen Netze (TEN)"Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava"; hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - ANHANG (1): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - ANHANG (2): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) , sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegese tz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz genannten Vorschriften. - ANHANG (3): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. - ANHANG (4): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. - ANHANG (5): Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklär ung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - ANHANG (6): Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre. - ANHANG (7): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahre n der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - ANHANG (8): Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsum fang) - ANHANG (9): Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. - ANHANG (10): Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Das Vorhandensein dieser ist mittels Referenzen nachzuweisen. Einzelne Punkte können durch den Einsatz von Nachunternehmern abgedeckt werden. Diese sind qualifiziert zu benennen. Zulassungsvoraussetzung am Teilnahmewettbewerb ist, dass es sich beim Teilnehmer und sofern zutreffend dessen Nachunternehmer um von der Landesbehörde Baden Württemberg anerkannte Prüfstellen im Sinne des Kapitel 6 Erteilung der Anerkennung der RAP Stra in seiner gültigen Fassung RAP Stra 15, veröffentlicht mit BMV ASR 05/2016 vom 6.3.2016 handelt. Beim Teilnehmer und sofern zutreffend dessen Nachunternehmer müssen die Voraussetzungen der Kapitel 3, 4 und 7 der RAP Stra in seiner gültigen Fassung erfüllt sein. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). - ANHANG (11): Technische Leistungsfähigkeit - besondere Qualifizierungen und Zertifizierungen. Als Zulassungskriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind sämtliche zur Ausführung der Kontrollprüfungen erforderlichen gültigen Zulassungen als RAP Stra Prüfstelle mit aktueller Anerkennung durch das Land Baden Württemberg vorzulegen. Die Prüfstelle hat im Rahmen der vorgesehenen Leistung die anerkannten Geltungsbereiche mit Anerkennungsgebiet nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen und für das Land Baden Württemberg gültigen RAP Stra für die Prüfungsart 3/Kontrollprüfungen für folgende Fachgebiete vorzulegen: A3, D3, F3, G3, H3 und I3. - ANHANG (12): Besondere Fachkenntnisse Personelle Ausstattung und Referenzen. Das Vorhandensein dieser ist mittels Referenzen nachzuweisen. In Bezug auf die personelle Ausstattung der jeweiligen Prüfstelle, für sämtliche durchzuführenden Kontrollprüfungen, Feld- und Laborarbeiten sowie gutachterlichen Tätigkeiten, gelten die Anforderungen an die Leitung und zum Personal gemäß Kapitel 4.1, 4.2, 4.3 und 5.II. der aktuellen und für das Land Baden-Württemberg gültigen RAP Stra15. - ANHANG (13): Besondere technische Ausstattungen Räume und Gerätetechnische Ausstattung. Das Vorhandensein dieser ist mittels Referenzen nachzuweisen. Einzelne Punkte können durch den Einsatz von Nachunternehmern abgedeckt werden. Diese sind qualifiziert zu benennen. Die technische Ausstattung der jeweiligen Prüfstelle für sämtliche im Zuge der durchzuführenden Kontrollprüfungen durchzuführenden Feld- und Laborarbeiten müssen dem aktuellen Stand der Technik sowie den Anforderungen an die entsprechenden Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für die jeweiligen Fachgebiete entsprechen. Räume und Geräteausstattung müssen eine einwandfreie Durchführung der Prüfungen gestatten. Die Prüfgeräte sind so aufzustellen und zu warten, dass ihre Funktionalität gesichert ist. Die Prüfgeräte müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik kalibriert sein. Die Räume und die Ausstattung müssen die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllen. - ANHANG (14): Besondere standorttechnische Voraussetzungen. Um die Nähe zu der jeweiligen Baumaßnahme und somit die erforderliche Reaktionszeit in Abhängigkeit des jeweiligen Baufortschrittes und der Anforderung an die jeweilige Kontrollprüfung gewährleisten zu können ist es erforderlich, dass der Hauptsitz der Prüfstelle oder einer gleichwertig ausgestattete Niederlassung der Prüfstelle und sofern zutreffend dessen Nachunternehmer sich in Baden Württemberg oder maximal im Umkreis von etwa 150 km zum Einsatzgebiet in den angrenzenden Bundesländern Rheinland Pfalz, Hessen und Bayern befindet. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahre n der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Möglicherweise geforderte Mindeststandards - ANHANG (15): Die Bescheinigung gemäß Anlage 5 der RAP Stra ist als Nachweis für die aktuellen und für das Land Baden Württemberg gültigen Zulassungen nach RAP Stra für die Prüfungsart 3/Kontrollprüfungen für die folgenden Fachgebiete: A3, D3, F3, G3, H3 und I3 beizufügen. - ANHANG (16): CV s einschließlich der persönlichen Referenzen des Prüfstellenleiters, stv. Prüfstellenleiters und der Fachlichen Leiter. Mindestanforderung an den Prüfstellenleiter sind 5 Jahre Erfahrung als Prüfstellenleiter oder vergleichbarer leitenden Tätigkeit und Referenz bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. Für stv. Prüfstellenleiter und Fachliche Leiter jeweils eine Referenz bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. Angaben zu Tätigkeiten des Leiters der Prüfstelle, seines Stellvertreters und der fachlichen Leiter außerhalb der Prüfstelle. - ANHANG (17): Die Geräteausstattung ist anhand ausgewählter Gerätereferenzen einschließlich aktueller Kalibrierungsnachweise in Bezug auf die Fachgebiete nach RAP Stra nachzuweisen. Für jedes Fachgebiet sind mindestens 3 wesentliche Geräte als Referenz nachzuweisen. Ergänzend ist die Geräteliste aus dem Zertifizierungsverfahren zur RAP Stra Zulassung auf aktuellem Stand beizufügen. - ANHANG (18): Die Prüfstelle oder eine gleichwertig ausgestattete Niederlassung der Prüfstelle und sofern zutreffend dessen Nachunternehmer sind unter Angabe der Bezeichnung der Prüfstelle, Sitz und Anschrift der Prüfstelle, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.

III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Brutto-Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5,0 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme

III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.

III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehrere Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen : ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.06.2022 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 30.06.2022

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots 29.07.2022

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben: Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträg en über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Internet: http.:www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf die eingegangenen Angebote den Zuschlag (max: 2) zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Na chprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 DE

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 44498 vom 19.06.2022