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Titel

Durchführung von Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Straßenbauamt Schwerin
Pampower Str. 68
19061 Schwerin

Ausführungsort

DE-19061 Schwerin

Frist

26.11.2020

TED Nr.

517901-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Straßenbauamt Schwerin

Pampower Straße 68

19061 Schwerin

Telefon: +49 385-58881010

E-Mail: vergabe-sba-sn(at)sbv.mv-regierung.de

Internet: http.:my.vergabe.rib.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/98067 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:my.vergabe.rib.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: B96 Geotechnische Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 220273

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Grundleistung Linienbauwerke und Ingenieurbauwerke, Beschaffung von Bestandsunterlagen, Planung der Aufschlussarbeiten,Bauüberwachung der Aufschlussarbeiten, Laborleistungen.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE80J Hauptort der Ausführung: 17033 Neubrandenburg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Grundleistung Linienbauwerke und Ingenieurbauwerke, Beschaffung von Bestandsunterlagen, Planung der Aufschlussarbeiten,Bauüberwachung der Aufschlussarbeiten, Laborleistungen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Persönliche Referenzen des Sachverständigen für Geotechnik / Gewichtung: 24 Qualitätskriterium - Name: Personalbestand (Sachverständige f.Geotechnik) z.Zeitpunkt / Gewichtung: 23 Qualitätskriterium - Name: Personalbestand zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung / Gewichtung: 23 Preis - Gewichtung: 30

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 12 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Bei zusätzlichen Beratungsaufwand

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Sachkundenachweis des Sachverständigen für Geotechnik (Geotechnische Kategorie 3) gemäß den Empfehlung des Arbeitskreises AK 2.11 der Fachsektion Erd- und Grundbau der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. DGGT Stand 20.6.2016

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Vergleichbare Ingenieurleistungen: 0,8 Mio. EUR (brutto) Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Gesamtjahresumsätze bzw. Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gebildet. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Vergleichbare Ingenieurleistungen: 0,8 Mio. EUR (brutto) Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Gesamtjahresumsätze bzw. Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gebildet. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Büroreferenzen Vorlage geeigneter Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. § 46(3) Nr. 6 Sachkundenachweis des Sachverständigen für Geotechnik Verantwortlicher Verfasser von Geotechnischen Berichten kann nur eine Person sein, die sachkundig und erfahren auf dem Gebiet der Geotechnik ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Büroreferenzen Vorlage geeigneter Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Eine Referenz für die Geotechnik wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind: 1. Objekt: Bundesautobahn, Bundesstraße oder Landesstraße, 2. Aufschlüsse in der Bodenregion der Jungmoränenlandschaften gemäß BGL5000, 3. Wert des Auftrages mindestens 50 000 EUR (brutto). Um eine Wertung der Referenzen vornehmen zu können, muss die einzureichende Liste Aussagen zu den o. g. Kriterien enthalten. § 46(3) Nr. 6 Sachkundenachweis des Sachverständigen für Geotechnik Verantwortlicher Verfasser von Geotechnischen Berichten kann nur eine Person sein, die sachkundig und erfahren auf dem Gebiet der Geotechnik ist. Diese geotechnische Qualifikation wird erreicht durch: (1) ein Hochschulstudium in einem definierten Studiengang mit dem Abschluss als Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Geologe. (2) Praxiserfahrung auf geotechnischem Gebiet nach abgeschlossenem Studium. (3) berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung auf geotechnischem Gebiet. Alle 3 genannten Qualifikationsvoraussetzungen müssen für die Geotechnische Kategorie 3 vorliegen. Die Wertung von vergleichbaren Sachkundenachweisen erfolgt gemäß den Empfehlung des Arbeitskreises AK 2.11 der Fachsektion Erd- und Grundbau der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. DGGT Stand 20.6.2016.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 26.11.2020 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04.02.2021

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 26.11.2020 Ortszeit: 10:00 Ort: Elektronisch Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Johannes-Stelling-Straße 14 Schwerin 19053 Deutschland Telefon: +49 3855885165 E-Mail: vergabekammer(at)wm.mv-regierung.de Fax: +49 3855884855817 Internet: http.:www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Straßenbauamt Schwerin Pampower Straße 68 Schwerin 19061 Deutschland Telefon: +49 385-58881010

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.10.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 34409 vom 03.11.2020