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Titel

Ausführen von Baugrundaufschlüsse

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH)
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum

Ausführungsort

DE-25813 Husum

Frist

19.06.2019

Beschreibung

a) Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein

Herzoq-Adojf-Straße 1

25813 Husum

Telefon 04841 / 667-0 __

Fax 4841 /667-115 _

E-Mail: poststelle.husum(at)lkn.iandsh.de

Internet: www.schleswig-hoisteiri.de/LKN-Vergabe

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer B 2019/30

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen kein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung 25836 Norderheverkoog

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Baugrundaufschlüsse: 30 Kleinrammbohrungen, 10 Drucksondierungen, 1 Trockenbohrung; Bodenmechanische Laboruntersuchungen

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen ge- fordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose nein

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 05.08.2019 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 3Q.Q9.2Q19

j) Nebenangebote nicht zugelassen

k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Säe können angefordert werden unter Vergabestelle, siehe a)

n) Ablauf der Angebotsfrist am 19.06.2019 _um 11:00 _Uhr

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind . Vergabesteiie, siehe a)

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

q) Eröffnungstermin , am 19.06.2019 _um 11:00 __Uhr Ort LKN Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten _

r) geforderte Sicherheiten siehe Verqabeunterlagen _

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingun- gen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vor- schriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen _

t) Rechtsform der/Anforderung an Bäe- tergemeinschaften Gesamtschuidnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präquaüfikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präquaüfikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachuntemehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunter- nehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präquaüfikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Beschei- nigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich bei der oben angeführten Vergabestelle. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Auszug aus, dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs: Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist die Vergabestelle berechtigt bei der zentralen Informati- onsstelle abzufragen, inwieweit Eintragungen im Register zu dem Bieter sowie seinen Nachunterneh- mern vorliegen (§ 7 Gesetz zur Errichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs - GRfW) Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein: Gelangt das Angebot in die engere Wahl, müssen Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, die gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpfiichtungserkiärungen auf Anforderung der Vergabestelle abge- ben.

v) Ablauf der Bindefrist 19.07.2019

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelie (§ 21 VOB/A) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umweit, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 28976 vom 04.06.2019