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Titel

Durchführung von Luftaufnahmen: georeferenzierte Luftbilder des Gewässerbetts

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Regierungspräsidium Tübingen Referat 42 - Steuerung und Baufinanzen, Vertrags- und Verdingungswesen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Ausführungsort

DE-72072 Tübingen

Frist

05.10.2021

TED Nr.

479796-2021

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Regierungspräsidium Tübingen

Geschäftsstelle 72072 Gewässerökologie

Konrad-Adenauer-Straße 20

72072 Tübingen

Telefon: +49 7071757-3027

E-Mail: gs.gewaesseroekologie(at)rpt.bwl.de

Internet: http.:rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/Seiten/default.aspx

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Befliegung an Gewässern für Luftaufnahmen, photogrammetrische Erstellung 3D-Punktwolke und bathymetrisches Airborne Laserscanning

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie Baden-Württemberg (LS GÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder des Gewässerbetts an verschiedenen G.I.O. (Gewäs-ser erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbei-tung der LS GÖ. Optional sollen in den Losen 2-4 die aufgenommenen Luftbilder photogrammet-risch ausgewertet werden, um das Gelände zu erfassen und in einer Punktwolke darzustellen. Im Los 1 ist neben der Aufnahme von Luftbildern und der photogrammetrischen Auswertung das bathymetrische Airborne Laserscanning durchzuführen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.09.2021

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 156-413218

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben

VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Abschnitt Nummer: II.2.4

Los-Nr.: 1

Anstatt: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 % ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm

muss es heißen: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % ... - Bodenauflösung mind. 3 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 7,5 cm

Abschnitt Nummer: II.2.4

Los-Nr.: 2

Anstatt: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 % ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm

muss es heißen: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % ... - Bodenauflösung mind. 3 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 7,5 cm

Abschnitt Nummer: II.2.4

Los-Nr.: 3

Anstatt: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 % ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm

muss es heißen: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % ... - Bodenauflösung mind. 3 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 7,5 cm

Abschnitt Nummer: II.2.4

Los-Nr.: 4

Anstatt: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 % ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm

muss es heißen: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % ... - Bodenauflösung mind. 3 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 7,5 cm

Abschnitt Nummer: III.1.3

Anstatt: Nachweis von jeweils mindestens 3 vergleichbaren Projekte aus den vergangenen 3 Jahren.

muss es heißen: Nachweis von jeweils mindestens 3 vergleichbaren Projekte aus den vergangenen 3 Jahren. Die Anforderungen an die vergleichbaren Projekte wurden an die veränderten technischen Anforderungen der Bearbeitung angepasst.

Abschnitt Nummer: IV.2.2

Anstatt: Tag: 14.09.2021 Ortszeit: 11:00

muss es heißen: Tag: 05.10.2021 Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: IV.2.7

Anstatt: Tag: 14.09.2021 Ortszeit: 11:00

muss es heißen: Tag: 05.10.2021 Ortszeit: 10:00

VII.2) Weitere zusätzliche Informationen: Das geänderte LV steht auf der Ausschreibungsplattform zur Verfügung.Die Änderungen wurden auch auf die Anforderungen an die vergleichbaren Projekte übertragen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 39742 vom 25.09.2021