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Bildflug, Luftbild
Titel
Durchführung von Luftaufnahmen: georeferenzierte Luftbilder des Gewässerbetts
Vergabeverfahren
Ergänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Regierungspräsidium Tübingen Referat 42 - Steuerung und Baufinanzen, Vertrags- und Verdingungswesen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Ausführungsort
DE-72072 Tübingen
Frist
05.10.2021
TED Nr.
479796-2021
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Regierungspräsidium Tübingen
Geschäftsstelle 72072 Gewässerökologie
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Telefon: +49 7071757-3027
E-Mail: gs.gewaesseroekologierpt.bwl.de
Internet: http.:rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Befliegung an Gewässern für Luftaufnahmen, photogrammetrische Erstellung 3D-Punktwolke und bathymetrisches Airborne Laserscanning
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie Baden-Württemberg (LS GÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder des Gewässerbetts an verschiedenen G.I.O. (Gewäs-ser erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbei-tung der LS GÖ. Optional sollen in den Losen 2-4 die aufgenommenen Luftbilder photogrammet-risch ausgewertet werden, um das Gelände zu erfassen und in einer Punktwolke darzustellen. Im Los 1 ist neben der Aufnahme von Luftbildern und der photogrammetrischen Auswertung das bathymetrische Airborne Laserscanning durchzuführen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.09.2021
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 156-413218
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Los-Nr.: 1
Anstatt: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 % ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
muss es heißen: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % ... - Bodenauflösung mind. 3 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 7,5 cm
Abschnitt Nummer: II.2.4
Los-Nr.: 2
Anstatt: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 % ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
muss es heißen: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % ... - Bodenauflösung mind. 3 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 7,5 cm
Abschnitt Nummer: II.2.4
Los-Nr.: 3
Anstatt: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 % ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
muss es heißen: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % ... - Bodenauflösung mind. 3 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 7,5 cm
Abschnitt Nummer: II.2.4
Los-Nr.: 4
Anstatt: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 % ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 1,5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
muss es heißen: Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung: - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % ... - Bodenauflösung mind. 3 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm ... Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke) ... - Bodenauflösung mind. 5 cm - Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 7,5 cm
Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt: Nachweis von jeweils mindestens 3 vergleichbaren Projekte aus den vergangenen 3 Jahren.
muss es heißen: Nachweis von jeweils mindestens 3 vergleichbaren Projekte aus den vergangenen 3 Jahren. Die Anforderungen an die vergleichbaren Projekte wurden an die veränderten technischen Anforderungen der Bearbeitung angepasst.
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt: Tag: 14.09.2021 Ortszeit: 11:00
muss es heißen: Tag: 05.10.2021 Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt: Tag: 14.09.2021 Ortszeit: 11:00
muss es heißen: Tag: 05.10.2021 Ortszeit: 10:00
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen: Das geänderte LV steht auf der Ausschreibungsplattform zur Verfügung.Die Änderungen wurden auch auf die Anforderungen an die vergleichbaren Projekte übertragen.
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 39742 vom 25.09.2021