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Titel

Durchführung von Airborne Laserscanning

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg

Ausführungsort

DE-39104 Magdeburg

Frist

01.11.2018

Beschreibung

1. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo)

Otto-von-Guericke-Straße 15

39104 Magdeburg

E-Mail: vergabestelle.lvermgeo(at)sachsen-anhalt.de.

2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

b) Vertragsart: Lieferauftrag

c) Geschäftszeichen: 13.201-01/2019.

3. a) Art und Umfang der Leistung Gegenstand der Vergabe sind die Durchführung von Airborne Laserscanning/ Befliegung, Statusbericht, Projektbericht, Lieferung klassifizierter Datensätze für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).

c) Unterteilung in Lose entfällt

d) Lieferort Magdeburg

e) Bestimmungen über die Lieferfrist.

1. Airborne Laserscanning bis 29.03.2019.

2. Lieferung der Daten: 3 Monate nach Ende der Befliegung (bis spätestens 28.06.2019).

4. a) Anforderung der Unterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

b) Frist 01.11.2018 - 12:00 Uhr.

5. a) Ablauf der Angebotsfrist 01.11.2018 - 12:00 Uhr

b) Anschrift Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).

7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)

a) Die Vergabestelle erkennt nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt - Ministerialblatt LSA S. 310 - Nr. 16/2009 vom 21.11.2008 - an, dass der Bieter die Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer anerkannten Präqualifizierungsstelle erbringen kann. Sind Teilnehmer in die Liste einer anerkannten, unter Buchstabe b und c genannten Präqualifizierungsstelle eingetragen, so gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Für die Vergabe im Bereich der VOL/A wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ein regionales Unternehmer-Lieferanten- Verzeichnis (ULV-Liste) geführt. Die Anschrift lautet: Auftragsberatungsstelle Sachsen- Anhalt, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 6230446, E-Mail: info(at)sachsenanhalt. abst.de, Internet: sachsen-anhalt.abst.de. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. AVPQ, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Für die Vergabe im Bereich der VgV ist die verzeichnisführende Stelle für Sachsen-Anhalt die Industrieund Handelskammer Magdeburg (AVPQ). Nach § 6 VOL/A sind zum Nachweis der Fachkunde und Zuverlässigkeit (Eignung) - die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten- Verzeichnis (ULV) bzw. im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder folgende Einzelnachweise mit dem Angebot vorzulegen: - der gültige Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister (Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle) in Kopie und/oder vergleichbarer Nachweis nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, - die gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und /oder vergleichbarer Nachweis nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, - Eigenerklärung darüber, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe), - Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet ist (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Und mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen: - Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen), abrufbar unter: Internet: sachsen-anhalt.abst.de -- > Präqualifizierung/Bewerbererklärung.

b) Bitte beachten Sie dazu: - dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen), - dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können, - dass die Vergabestelle nur fehlende Nachweise nachfordern darf.

10. Zuschlags- / Bindefrist 04.12.2018.

11. Zuschlagskriterien Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot. Als Zuschlagskriterien gelten der Preis, Referenzdatensatz, Erfahrungen und technische Leistungsfähigkeit/ Referenzen.

12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. .

13. Sonstige Angaben Mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen: • Angebotsschreiben, • Leistungsbeschreibung mit Preisblatt (Anlage I), • Erklärung zu den Vertragsbedingungen des LVermGeo (VB LVermGeo), • Erklärung zum Datenschutz, • Verbindliche Angaben des Bieters (Anlage V), • Unterlagen/ Angaben gemäß Nr. 1.7 der Leistungsbeschreibung Anlage I, • Unterlagen/ Angaben gemäß Nr. 1.8 der Leistungsbeschreibung Anlage I. Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten/ geforderten verbindlichen Angaben/ Erklärungen/ Nachweise, ggf. Bescheinigungen, sind mit dem Angebot beizubringen. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter dem Leistungsgegenstand entsprechende luftrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen in eigener Verantwortung eingeholt hat und diese vorliegen. Alle erforderlichen Zertifizierungen, Dokumente und/oder Unterlagen sind wie angegeben oder sind mit vergleichbaren Nachweisen vorzulegen. Bieter, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen sind, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen nach den Rechtsvorschriften ihres Staates vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung eines zertifizierten Dolmetschers in die deutsche Sprache beizufügen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Angebote sind schriftlich auf dem Postweg, verschlossen und gekennzeichnet einzureichen. Erforderliche Informationen werden im Vergabeverfahren per E-Mail sowie auf dem e-Vergabe-Portal bereitgestellt. Auf dem e-Vergabe-Portal informiert sich der Teilnehmer / Bieter eigenständig ohne Aufforderung durch den Auftraggeber über etwaige Änderungen im Vergabeverfahren. Der Bieter ist angehalten im Angebot verbindlich eine E-Mail-Adresse für den Informationsweg anzugeben. Bieteranfragen sind schriftlich per Post oder per E-Mail an die Vergabe- und Zuschlagsstelle zu richten. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gem. § 19 LVG LSA: Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens 7 Kalendertage vor Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber schriftlich beanstanden. "Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet." Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 5 LVG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 26257 vom 19.10.2018