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Titel

Durchführung einer Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen beim Trinkwasserverband

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Trinkwasserverband Verden
Weserstraße 9a
27283 Verden

Ausführungsort

DE-27283 Verden

Frist

14.07.2021

Beschreibung

1. Trinkwasserverband Verden

Weserstraße 9 a

27283 Verden

E-Mail: info(at)tv-verden.de

2. Zuschlag erteilende Stelle Bezeichnung Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Nordheide-Heidmark, Postanschrift Albrecht-Thaer-Str. 6a, Ort 27432 Bremervörde, Telefon +49 47619942-190, Fax +49 47619942-199, E-Mail: FoA.Nordheide-Heidmark(at)lwk-niedersachsen.de, Internet: http.:www.lwk-niedersachsen.de

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: http.:vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1D6YA Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen

Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: http.:vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1D6YA/documents

3. Art und Umfang der Leistung Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Nordheide- Heidmark, Bezirksförsterei Kirchlinteln, auf Flächen des Trinkwasserverbandes Verden auf ca. 340ha.

4. Haupterfüllungsort Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Gemarkungen Armsen, Bendingbostel, Heins, Kükenmoor, Neddenaverbergen, Weitzmühlen

5. Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Siehe Leistungsbeschreibung bzw. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Laufzeit bzw. Dauer Beginn 01.09.2021, Ende 13.10.2021

6. Zuschlagskriterien Siehe Vergabeunterlagen

7. Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.

8. Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein

9. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - das Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse sind erteilt. - das Unternehmen ist im entsprechenden Register eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. - das Unternehmen kommt den Verpflichtungen nach, Beiträge zu den Berufsgenossenschaften zu zahlen und werden der Verpflichtung auch weiterhin nachkommen. - das Unternehmen erfüllt die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen. - für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können. - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 89c, 108e, 129, 232, 233, 261, 263, 264, 268, 283ff, 298, 299, 333 oder 334 des Strafgesetzbuches. - das Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse sind erteilt. - das Unternehmen ist im entsprechenden Register eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. - das Unternehmen kommt den Verpflichtungen nach, Beiträge zu den Berufsgenossenschaften zu zahlen und werden der Verpflichtung auch weiterhin nachkommen. - das Unternehmen erfüllt die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen. - für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können. - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 89c, 108e, 129, 232, 233, 261, 263, 264, 268, 283ff, 298, 299, 333 oder 334 des Strafgesetzbuches. Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

10. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung liegt vor. - Über das Vermögen des Unternehmens wurde zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt noch ist dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden. Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren ist weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, sind ordnungsgemäß erfüllt. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

11. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Luftverkehrsrechtliche Genehmigungen als Luftfahrtunternehmen (einschl. AOC-Bescheinigung, Allgemeinerlaubnis) bzw. entsprechende Vorabfrage bei der zuständigen Luftverkehrsbehörde. Ein aktueller Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gem. §43 LuftVG sowie eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung. Nachweis einer gültigen Unfall-/Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 14.01.1981 (BGBI I S. 61) in der jeweils gültigen Fassung. (CSL-Deckung) Nachweis der Berechtigung zum Streuen und Sprühen aus Luftfahrzeugen gem. § 86 LuftPersV - nur soweit diese noch in älteren Lizenzen verzeichnet ist. Außenstart- und Landeerlaubnis, soweit nicht Bestandteil der Allgemeinerlaubnis Aktueller Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden. weitere siehe Leistungsbeschreibung

12. Sonstige Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), geändert durch Art. 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 2017 vom 15.12.2016 (Nds. GVBl. S. 301). Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren - die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufs-genossenschaften werden eingehalten. - Die Kommunikation wird ausschließlich über dieses Portal durchgeführt. Fragen geben Sie bitte im Bereich Kommunikation ein. Dort werden auch die Antworten eingestellt.

13. Wesentliche Zahlungsbedingungen Gem. Angebotsunterlagen

14. Schlusstermin für den Eingang der Angebote 14.07.2021 um 09:00 Uhr

15. Bindefrist des Angebots 01.09.2021

16. Zusätzliche Angaben

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1D6YA

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 38094 vom 17.06.2021