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Titel

Ausführung von Geotopographischen Bildflügen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg

Ausführungsort

DE-06122 Halle

Frist

16.11.2020

Beschreibung

1. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 15

39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 5678507

Telefax: +49 391 5677821

E-Mail: vergabestelle.lvermgeo(at)sachsen-anhalt.de

Internet: http.:www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de.

2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A, b) Vertragsart: Dienstleistungen, c) Geschäftszeichen: 13.206 - 02/2021.

3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Ausführung von Geotopographischen Bildflügen für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

c) Unterteilung in Lose: Die Vergabe erfolgt in 11 Losen:, Los 1 – Havelberg, Los 2 – Gardelegen, Los 3 – Stendal, Los 4 – Loburg, Los 5 – Haldensleben, Los 6 – Dardesheim, Los 7 – Oschersleben, Los 8 – Bernburg, Los 9 – Dessau-Roßlau, Los 10 – Naumburg, Los 11 – Zeitz, Es können Angebote für ein Los oder für mehrere Lose abgegeben werden.

d) Ausführungsort: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo), Neustädter Passage 15, 06122 Halle/Saale

e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist.

1. Bildflug: 01.04.2021 bis 31.05.2021.

2. Lieferung vorläufiger Bildflugdaten spätestens 6 Arbeitstage nach dem letzten Bildflugtag pro Los entsprechend Nr. 7.1 Absatz 1 der Leistungsbeschreibung.

3. Lieferung der Ergebnisse bis 4 Wochen nach dem letzten Bildflugtag pro Los entsprechend Nr. 7.1 Absatz 2 der Leistungsbeschreibung.

4. a) Anforderung der Unterlagen: Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

b) Frist: 16.11.2020 - 09:30 Uhr.

5. a) Ablauf der Angebotsfrist: 16.11.2020 - 09:30 Uhr

b) Anschrift: Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).

7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)

a) Die Vergabestelle erkennt nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt - Ministerialblatt LSA S. 310 - Nr. 16/2009 vom 21.11.2008 - an, dass der Bieter die Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer anerkannten Präqualifizierungsstelle erbringen kann. Sind Teilnehmer in die Liste einer anerkannten, unter Buchstabe b und c genannten Präqualifizierungsstelle eingetragen, so gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Für die Vergabe im Bereich der VOL/A wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ein regionales Unternehmer-Lieferanten- Verzeichnis (ULV-Liste) geführt. Die Anschrift lautet: Auftragsberatungsstelle Sachsen- Anhalt, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 6230446, E-Mail: info@sachsenanhalt. abst.de, Internet: http.:www.sachsen-anhalt.abst.de. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. AVPQ, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Nach § 6 VOL/A sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) • die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten- Verzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis. ihk.de) oder folgende Einzelnachweise mit dem Angebot vorzulegen: • der gültige Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates • die gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates • Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB • Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen)

b) Darüber hinaus sind folgende Unterlagen einzureichen: • geforderte Nachweise gemäß Nr. 1.8 der Leistungsbeschreibung • gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Form einer Versicherungsbestätigung gemäß Nr. 1.7 der Leistungsbeschreibung

c) Und mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen: • ausgefülltes Angebotsschreiben mit Preisangebot • Erklärungen zur Beachtung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Erklärung LVG) • Verbindliche Angaben des Bieters

d) Bitte beachten Sie: - dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen), - dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können, - dass die Vergabestelle nur fehlende Eignungsnachweise nachfordern darf. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter dem Leistungsgegenstand entsprechende luftrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen in eigener Verantwortung eingeholt hat und diese vorliegen.

10. Zuschlags- / Bindefrist: 19.01.2021.

11. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 60 %, Erfahrungen im LVermGeo zu 30 %, Referenzdatensatz zu 10 %. Bei absoluter Wertegleichheit wird der Zuschlag durch eine Losentscheidung herbeigeführt. Der Zuschlag wird auf eine maximale Anzahl von bis zu drei Losen pro Bieter beschränkt. Der Zuschlag auf das Angebot eines Bieters, mit dem der Auftraggeber bislang noch keine Erfahrung als Auftragnehmer zu einemBildflug hat (auftragsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistung), wird auf ein Los begrenzt.

12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen: Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

13. Sonstige Angaben: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Angebote sind elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder schriftlich auf dem Postweg, verschlossen und gekennzeichnet einzureichen. Informationen werden auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA): Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens 7 Kalendertage vor Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber schriftlich beanstanden. "Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet." Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 5 LVG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 34360 vom 29.10.2020