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Titel

Vergabe von Beratungsleistungen zum nachhaltigen Nährstoffmanagement

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW )
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt

Ausführungsort

DE-99092 Erfurt

Frist

10.05.2021

Beschreibung

1. a) GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH

Warsbergstr. 1

99092 Erfurt

Telefon: +49 361 22230

Telefax: +49 361 222310

E-Mail: vergabestelle(at)gfaw-thueringen.de

Internet: http.:www.gfaw-thueringen.de/

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a).

2. Angaben zum Verfahren

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c) Geschäftszeichen ELER 2.1 - 1.2021

3. Angaben zu Angeboten

a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 10.05.2021 - 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 30.06.2021

c) Sprache deutsch.

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=387434

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d) Anforderungsfrist 10.05.2021 - 11:00 Uhr

5. Angaben zur Leistung

a) Art und Umfang der Leistung Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Module) ab. Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen; damit ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Modul erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen (DLV). Die je Modul zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4.500 € netto und des Höchstbetrages von 51.000 € netto pro einzelnem Berater sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des DLV entstehen konkrete Beratungspflichten. Inhaltlich bezieht sich diese Ausschreibung auf die Beratung zum nachhaltigen Nährstoffmanagement in der Landbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der novellierten Düngeverordnung [Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 602) sowie der Thüringer Düngeverordnung (verkündet als Artikel 1 der Zweiten Thüringer Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Düngeverordnung vom 2. Dezember 2020, GVBl. S. 596)], die im Jahr 2021 durchgeführt werden sollen.

b) CPV-Codes Hauptteil (1): Unternehmens- und Managementberatung (79410000-1)

c) Ort der Leistungserbringung landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen.

6. Angaben zu Losen

a) Anzahl, Größe und Art der Lose Ein Fachlos entspricht einem Modul.

Modul 1: Optimierung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes (Themeninhalte sind u.a. die Düngeplanung, Nutzung verschiedenster Diagnoseverfahren im Düngejahr und Ableitung operativer Düngemaßnahmen, Management Probenahme, Analytik, Berücksichtigung der Versorgung mit Haupt- und Spurennährstoffen) Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Beratung zur gezielten und wirkungsvollen Anwendung vorhandener Hilfsmittel für die Düngebedarfsermittlung und Düngung (z.B. BESyD, Ertragskarten...) - Nutzung operativer Verfahren zur Düngung während der Vegetationsphase (z.B. Pflanzenanalysen, Sensoren, Modelle, Drohnen, teilflächenspezifische Düngung, Erkennen und Beseitigen von Ernährungsstörungen, Anlegen von Düngefenstern bis hin zu Praxisversuchen) - Optimierung der betrieblichen Probenahmekonzepte (Boden, Wirtschaftsdünger, …) für die Düngebedarfsermittlung (eigene Untersuchungen, Nutzung von Richtwerten) - Verbesserung der schlagbezogenen Prognose der Zielerträge für die Düngebedarfsermittlung (auch unter Verwendung von Luftbildern u. a)

Modul 2: Optimierung des Einsatzes organischer Dünger (Themeninhalte sind u.a. WDEinsatzkonzeption, Lagerstättenoptimierung, Ausbringtechnologien, Konzepte zur Emissionsminderung, überbetriebliche Verwertung, Vertragsgestaltung) Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Erstellung von Einsatzkonzeptionen für die optimale Verwertung von Wirtschaftsdüngern einschließlich deren überbetrieblicher Verwertung - Unterstützung bei Fragen zur Lagerstättenoptimierung sowie zur Ausbringtechnologie - Konzepte für Emissionsminderungen (NH3, P,…) - Beratung zur Umsetzung der Wirtschaftsdüngerverbringensverordnung

Modul 3: Optimierung der Bewirtschaftungsweise zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz (Themeninhalte sind u.a.: FF-Gestaltung, Sortenberatung, Erhalt bzw. Erhöhung Bodenfruchtbarkeit, Erosionsschutzmaßnahmen, Bodenbearbeitungsverfahren) Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Beratung zur Fruchtfolgegestaltung bzw. Fruchtartendiversifizierung mit Blick auf eine erhöhte Nährstoffeffizienz - Sortenberatung hinsichtlich Nährstoffeffizienz, einschließlich verbesserter Krankheitsresistenz mit eben diesem Ziel - Maßnahmen zum Erhalt sowie bei Bedarf zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit - Erosionsschutzberatung (Schlaggestaltung, Fruchtfolgeplanung, Bodenbearbeitungssysteme) - Planung und Verbesserung der Schwefel-, Kalk-, Grund- und Mikronährstoffversorgung Modul 4: Nährstoffbilanzierung auf der Grundlage der Stoffstrombilanzverordnung sowie Humusbilanzierung Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Beratung zur ordnungsgemäßen Erfassung aller erforderlichen Daten - Berechnung der Stoffstrombilanz einschließlich zu berechnender Kenngrößen für die Bewertung - Beratung zur Identifizierung des betrieblichen Handlungsbedarfs zur Optimierung des Nährstoffmanagements - Beratung zum Erstellen von Humusbilanzen und der Optimierung der betrieblichen und schlagbezogenen Humusbilanz Der Aspekt Klimaschutz ist Bestandteil aller Module.

b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für alle Lose

c) Vergabe von Losen Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4.

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ausführungsfrist ist der Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2021.

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags auf 2. Stufe gilt § 6 des Dienstleistungsvertrags. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und mindestens in Textform dem Angebot beizufügen. Die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen Eigenerklärungen abgeben. Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. Für alle Bieter gilt: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB in Verbindung mit §§ 35, 31 UVgO - Vorlage einer Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen - Vorlage einer Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis im pdf-Format (im Falle einer gewerblichen Tätigkeit); entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit, in deutscher Sprache bzw. unter Beifügen einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung im pdf-Format - alternativ können die o.g. Nachweise auch durch ein Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank; die Eigenerklärung kann durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder durch ein Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank erbracht werden - Eigenerklärung, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (Internet: http.:www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt Weitere Bedingungen: - zum Nachweis der Beratungsanbieterausstattung - Übersicht zur Nutzung/ Anwendung fachspezifischer Anwendungssoftware (z. B. öffentliche, vorhandene Geo-Daten, landwirtschaftliche Software, wie z. B. Ackerschlag-Karteien, Applikationskarten, Programme zur Düngebedarfsermittlung z. B. BESyD, Smartphone-Apps, NIRS-Technik usw. usf.) - Angaben zur Mobilität (z. B. Pkw, Car-Sharing usw.) Für jeden einzelnen Berater sind die in den nachfolgenden Nrn. 1-4 genannten Angaben zu machen:. 1. Vorlage mindestens eines Zeugnisses im pdf-Format, das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet wurde. 2. Vorlage von mindestens 3 einschlägigen Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten o. ä. im pdf-Format für die letzten 5 Jahre bis zur Angebotsabgabe zum Nachweis einer fachlichen Weiterbildung des einzelnen Beraters; anerkannt werden auch andere geeignete Aktivitäten (z.B. Publikationen in Fachzeitschriften, Vortrags- oder Lehrtätigkeiten, Praxiseinsätze). 3. Übersicht zum beruflichen Werdegang bzw. der ausgeübten Tätigkeiten nach Jahren bezogen auf die gebotenen Module (mindestens eine Angabe pro Modulnummer erforderlich) zum Nachweis des beruflichen Werdegangs bzw. der ausgeübten Tätigkeiten des einzelnen Beraters. 4. Referenzliste zu den Unternehmen, die beraten wurden (mit jeweils Modul; Referenznummer; Namen und Adressen der Unternehmen, die beraten wurden; Beratungsdauer (Beginn und Ende)) für die letzten 2 Jahre bis zur Angebotsabgabe

12. Zuschlagskriterien Angaben zur Methodik der Beratung - Darstellung der angewendeten Beratungsmethoden/-techniken, die nachweislich in Ausund Weiterbildungen erlernt wurden und/ oder - Darstellung der selbstentwickelten Beratungsmethoden/-techniken Angaben zur Wirtschaftlichkeit - Stundensatz für eine Beraterstunde à 60 Minunten Beratungserfahrung zu den jeweils angebotenen Modulen Beratungskapazitäten Regionale Leistungsfähigkeit Lieferzeit/Ausführungszeit

14. Sonstige Angaben Es wird auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung der Vergabestelle nach § 19 ThürVgG nebst Kostenfolge hingewiesen. Für die Erstellung des Angebotes sind die in diesen Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Alle gelb hinterlegten Felder in den Anlagen sind, soweit erforderlich, auszufüllen. Das Angebotsschreiben sowie die beigefügten Anlagen müssen an den angegebenen Stellen ausgefüllt werden. Dabei sind das Angebotsschreiben und die Anlagen an der jeweils bezeichneten Stelle durch den Bieter oder das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft oder ggf. durch den Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mindestens in Textform (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur auch möglich) einzureichen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind nicht anwendbar. Das Angebot ist mindestens in Textform elektronisch über die Plattform einzureichen. Eine Einreichung des Angebots per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder anderweitiger elektronischer Form als über die Plattform ist nicht zugelassen. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren sind über die Plattform unter Angabe des Betreffs: Fragen zum ELER 2.1 - 1.2021 bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt und falls doch, sind sie nicht verbindlich. Direkt übermittelte oder später eingereichte Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er die ausschreibende Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform über die o. g. Plattform darauf hinzuweisen. Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Abgabe des Angebotes. Mit dem Zuschlag gilt der Rahmenvertrag als geschlossen. Er kann an mehrere Bieter erteilt werden. Bedingungen für den Auftrag: Der Auftragnehmer des Dienstleistungsvertrages hat nur einen Anspruch auf Auszahlung des jährlich vereinbarten Leistungsentgeltes, wenn die für die erbrachten Beratungen erstellte Abrechnung spätestens bis zum 14.01.2022 bei der GFAW eingegangen ist. Die dazugehörigen Rechnungen sind als Kopie und die Beratungsverträge sowie die Beratungsberichte sind jeweils im Original mit einzureichen. Bereits vor dem Abschluss aller Beratungen kann der Auftragnehmer Teilabrechnungen vornehmen, wenn diese mind. 4.500 € netto betragen. Hat die GFAW die Verwaltungskontrollen und ggf. die Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen und hat der Auftragnehmer alle Voraussetzungen eingehalten, wird der Abrechnungsbetrag auf das Bankkonto des Auftragnehmers überwiesen. Hat der Auftragnehmer hingegen nicht alle Voraussetzungen eingehalten, kommt eine Kürzung oder ein Ausschluss von der Auszahlung des Leistungsentgeltes in Betracht.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 37242 vom 25.04.2021