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Titel

Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings: Modul Heuschrecken im Grünland - 2022

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle

Ausführungsort

DE-06116 Halle

Frist

06.07.2022

Beschreibung

1.Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Reideburger Straße 47

06116 Halle (Saale)

E-Mail: vergabestelle-FUB(at)lau.mlu.sachsen-anhalt.de

Internet: http.:lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuerumweltschutz-sachsen-anhalt-lau/

2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

b) Vertragsart: Dienstleistungen

c) Geschäftszeichen: 43.111-01-2022.

3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung 1 Ziel der Leistung Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021). Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung des Bausteins 1B: „Heuschrecken im Grünland“ im Jahr 2022 auf insgesamt 11 Stichprobenflächen in Sachsen-Anhalt. Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen - hier Heuschrecken im Grünland - in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. 2.1 Methodik Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1B „Heuschrecken im Grünland“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten). Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe eines Isolationsquadrates (vom AN zu stellen, Bauanleitung siehe Anhang an diese Leistungsbeschreibung. Ist eine kurzfristige Beschaffung durch den AN nicht möglich, kann zeitlich befristet eine Leihe eines Isolationsquadrates vom AG erfolgen) sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet einmalig zwischen Mitte Juli und Ende August 2022. 2.3 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.: Rohdatentabelle (Excel, nach Vorgabe AG) für Artdaten (Summe Ind./je Art, Fläche und Wurf), Strukturparameter und Umweltvariablen je Fläche Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art/Fläche) in eine Datenbank mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Absprache mit dem AG die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete. 2.4 Bericht Der AN verfasst einen schriftlichen Bericht, in welchem die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der Abschlussbericht ist folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Aufgabenstellung Darstellung der Erfassungsergebnisse für die Untersuchungsflächen Kurzcharakteristik der Untersuchungsflächen Karte mit entsprechenden Vermerken Beifügen der Erfassungsbögen inkl. tabellarischer Auflistung aller Begehungsdaten + angewandter Methoden, Auflistung der Artnachweise und Umweltvariablen Ggf. kritische Methodendiskussion Anlagen, bestehend aus: digitalisierte topographische Daten als GIS-Shapefiles Artnachweise im Format MultiBaseCS Fotodokumentation/externe Fotodatenbank inkl. Beschreibung (mindestens je 5 repräsentative Fotos je Untersuchungsfläche inklusive Übersichtsaufnahmen und repräsentative Detailaufnahmen der Vegetationsstruktur; Fotobeschriftung inklusive Flächenbezeichnung und Datum) Für die Prüfung und Abnahme ist der Abschlussbericht zunächst jeweils in einem PDF-Exemplar zu liefern. Dem Bericht sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen. Erst nach erfolgter Prüfung und fachlicher Abnahme ist der Abschlussbericht unter Einarbeitung ev. erforderlicher Korrekturen/Ergänzungen in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Abschlussbericht sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word) - s. Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung. Zzgl. Ist der Abschlussbericht als PDF zu liefern. Aufgrund des hier nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats finden Sie weitere wichtige Hinweise zur speziellen Methodik/Vorgehensweise - Punkt 7.3.2 - in der ausführlichen Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen).

b) CPV-Nr. Hauptteil: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000-8)

c) Unterteilung in Lose keine

d) Ausführungsort Die Heuschreckenkartierung erfolgt auf elf festgelegten Grünlandflächen in SachsenAnhalt, siehe Leistungsbeschreibung - Übersichtskarten - S. 3 bis S. 9 Bezeichnung/Untersuchungsgebiet // Landkreis // Lage // Mittelpunktskoordinate (EPSG 31468) Rechtswert / Hochwert: st1 // Altmarkkreis Salzwedel // nördlich Chüttlitz // 4441402 / 5862974 st4 // Altmarkkreis Salzwedel // nördlich Klein Grabenstedt // 4430757 / 5860729 st11 // Landkreis Stendal // östlich Voßhof // 4483794 / 5864499 st25 // Altmarkkreis Salzwedel // südöstlich Badel // 4455095 / 5843325 st49 // Landkreis Stendal // südwestlich Wulkau // 4503499 / 5846649 st59 // Landkreis Börde // östlich Wormsdorf // 4446837 / 5777384 st79 // Landkreis Jerichower Land // nordwestlich Tuchheim // 4511023 / 5797341 st92 // Landkreis Harz // südlich Hüttenrode // 4424721 / 5736266 st99 // Salzlandkreis // östlich Barby // 4493096 / 5759030 st125 // Landkreis Wittenberg // nördlich Großkorga // 4574943 / 5742322 st143 // Burgenlandkreis // westlich Wennungen // 4472194 / 5681243

e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist 3 Teilleistungen und Termine Die Kalkulation soll den Aufwand der Bearbeitung je Untersuchungsfläche erkennen lassen. Es gelten folgende Termine: 31.10.2022 (Prüffrist 09.11.2022). 4 Sonstige Festlegungen Der AN erstattet nach der ersten und zweiten Begehung am Sitz des AG in Halle (S.) Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind. 5 Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material Excel-Vorlage der zu verwendenden Rohdatentabelle GIS-Daten (Grenzen der Untersuchungsflächen, Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder) auf Nachfrage.

4. a) Anforderung der Unterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

b) Frist 06.07.2022 - 10:00 Uhr.

5. a) Ablauf der Angebotsfrist 06.07.2022 - 10:00 Uhr

b) Anschrift Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).

7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird nach Abnahme ausgezahlt.

9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)

a) Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=465547&criteriaId=23752.

10. Zuschlags- / Bindefrist 15.07.2022.

11. Zuschlagskriterien Anlage 13 Hinweise und Erläuterungen zur Bewertungsmatrix „Zuschlagskriterien“ Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend den Zuschlagskriterien erteilt. Alle Kriterien gehen gemeinsam in die Gesamtbewertung ein. Die Ermittlung der Gesamtbewertung erfolgt anhand von zwei Hauptkriterien: A: „Preis“ (70 %) B: „Fachliche Qualifikation und Erfahrung“ (30 %) Die o.a. Zuschlagskriterien sind durch personenbezogene Referenzen der letzten 6 Jahre für die mit der Projektbearbeitung verantwortlichen Mitarbeiter zu erfüllen. Diese sind dem Angebot beizufügen. Als verantwortliche Projektmitarbeiter zählen Mitarbeiter, die bei den jeweiligen Erfassungen und Auswertungsschritten die fachlichen Entscheidungen verantwortlich treffen, z. B. Aufnahme der für die Populationsgrößenermittlung relevanten Entwicklungsstadien, inwiefern Habitateignung besteht oder Bewertungsentscheidungen. Dies trifft nicht zu für Hilfskräfte, Praktikanten und andere Projektmitarbeiter, die derartige fachliche Entscheidungen nicht eigenverantwortlich treffen. Es sind alle für die Projektbearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter (betrifft auch Subunternehmer und weitere externe Mitarbeiter) verbindlich und namentlich zu benennen. Projektmitarbeiter, die nur unverbindlich für die Mitarbeit im Projekt benannt werden, können nicht bei der Wertung der Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Der Bieter legt ein kurzes Konzept zur Projektdurchführung vor, dem insbesondere die Aufteilung der Geländeerfassungen auf die jeweils benannten Projektmitarbeiter zu entnehmen ist. Das Hauptkriterium A „Preis“ umfasst den Brutto-Angebotspreis. Die Bewertung wird wie folgt vorgenommen: Das preislich niedrigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Preispunkte der anderen Angebote errechnen sich durch In-Verhältnissetzen: (niedrigster Preis / Angebotspreis) x 5. Die Preis-Punkte werden mit 70 % gewichtet. Dementsprechend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis einen Punktwert von 350 (5 x 70 = 350). Das preislich niedrigste Angebot erhält in diesem Hauptkriterium den höchsten gewichteten Punktwert. Das Hauptkriterium B „fachliche Qualifikation und Erfahrung“ wird wie folgt bewertet: "Spezifische Erfahrungen der für Kartierarbeiten im Gelände verantwortlichen Projektmitarbeiter in Bezug auf Kartierungen von Heuschrecken" Insgesamt wird das Hauptkriterium B mit 30 % gewichtet. Die Wertung erfolgt jeweils mit 1 bis 5 Punkten. Je mehr Punkte erreicht werden, desto besser ist die Wertung. Die folgende Tabelle stellt die Bewertung des Hauptkriteriums B dar: B. Darstellung der spezifischen Erfahrungen der für Kartierarbeiten im Gelände verantwortlichen Projektmitarbeiter in Bezug auf Kartierungen von Heuschrecken; Wertungshinweise Wertungsrelevante Inhalte hinsichtlich der persönlichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Projektteams Punkte Es liegen keine spezifischen Erfahrungen in der Heuschreckenkartierung vor. Die verantwortlichen Projektmitarbeiter arbeiten sich im Vorfeld der Kartierung in die Artengruppe ein. = 1 Punkt Die (ggf. durchschnittliche) leistungsspezifische Berufserfahrung des/der vorgesehenen Projektmitarbeiter(s) liegt bei weniger als 3 Jahren. = 2 Punkte Die (durchschnittliche) leistungsspezifische Berufserfahrung der verantwortlichen Projektmitarbeiter beträgt 3-5 Jahre. = 3 Punkte Die (durchschnittliche) leistungsspezifische Berufserfahrung der verantwortlichen Projektmitarbeiter liegt bei mehr als 5 Jahren. Es liegen insbesondere Erfahrungen regionaler Besonderheiten des Untersuchungsgebietes vor. = 5 Punkte Die im Hauptkriterium B erreichten Punkte fließen mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 150 gewichtete Punktwerte erreicht werden (5 x 30 = 150).

12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

13. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Es ist zu beachten, dass das Verfahren elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes geführt wird, d.h. auch die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 44805 vom 03.07.2022