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Titel

Sozialforschung - 3620S12281 – Natürliche Radionuklide in Trinkwasser

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 6
38226 Salzgitter

Ausführungsort

DE-10099 Berlin

Frist

18.05.2020

TED Nr.

164507-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

Telefon: +49 30-183331523

E-Mail: ausschreibungen(at)bfs.de

Internet: www.bfs.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 3620S12281 – Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland – Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten. Referenznummer der Bekanntmachung: Z4/AG-R-08313/3620S12281

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 79315000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland – Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: Berlin

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2013/51/Euratom im Rahmen der geänderten Trinkwasserverordnung sind Inhaber von Wasserversorgungsanlagen in Abhängigkeit Ihrer Versorgungsgröße verpflichtet, Erstuntersuchungen des Trinkwassers auf Radionuklide natürlichen Ursprungs durchzuführen (TrinkwV Anlage 3a). Aufgrund des vorgegebenen Rahmens für die Erstuntersuchung bei Bestandsanlagen von 4 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung am 26. November 2019, sollten zum jetzigen Zeitpunkt diese Daten den Betreibern und den zuständigen Behörden der Länder vorliegen. Eine bundesweite zentrale Erfassung der Daten ist vom Gesetz nicht vorgesehen, würde es aber ermöglichen, einen umfänglichen räumlichen und zeitlichen Überblick über die Radionuklidgehalte natürlichen Ursprungs im Trinkwasser in Deutschland zu erhalten. Damit könnte der Einfluss auf die Strahlenexposition der Bevölkerung detaillierter bewertet und hieraus erforderlichenfalls Schutzkonzepte abgeleitet werden. Aufgabe des Vorhabens ist die vorliegenden Anlage 3a-Daten von den ca. 4 200 öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen abzufragen. Im Mittelpunkt steht die Zusammenführung und Validierung dieser von ca. 15 000 Wasserversorgungsanlagen vorliegenden Daten in einer Datenbank. Im Hinblick auf die weitere Auswertung der Daten durch das BfS ist die Datenbank durch zusätzliche Informationen hinsichtlich der Geologie des Grundwasserleiters, zur Herkunft des genutzten Trinkwassers, zur Wasseraufbereitung im Wasserwerk und zu den zeitgleich zu Anlage 3a-Daten erhobenen chemischen Parametern (TrinkwV Anlage 2, Anlage 3 Teil I) zu ergänzen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Es sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen in Form von Referenz- und Veröffentlichungslisten nachzuweisen: — Erfahrung bei der Messung und/oder Bewertung von Daten, die im Rahmen der Trinkwasserverordnung erhoben werden (Anlage 2, Anlage 3 Teil I, Anlage 3a); — Management von komplexen Datensätzen mit mehr als 1 000 Einträgen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie Beinhaltet u. a. die Regelungen: — Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen; — Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt; — Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 18.05.2020 Ortszeit: 15:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 18.05.2020 Ortszeit: 15:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.04.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 31837 vom 08.04.2020