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Analytik, Monitoring
Titel Ausführungsort Frist
Seen-Phytoplanktonuntersuchung 2024 DE-24103 26.04.2024
Dienstleistungen eines Analytiklabor zur Trinkwasserhygiene CH-8021 25.04.2024
Rahmenvertrag über die Untersuchung Trinkwasserqualität DE-45657 25.04.2024
Landesstudie Gewässerökologie - Stufe 2 - Planungsleistungen 2024 DE-72072 24.04.2024
Analyse von Radionukliden in der Umwelt, Endlagerproblematik DE-30419 22.04.2024
Grundwassermonitoring für die Deponie Fohrde 2024 bis 2028 DE-14798 22.04.2024
Titel
Sozialforschung - 3620S12281 – Natürliche Radionuklide in Trinkwasser
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 6
38226 Salzgitter
Ausführungsort
DE-10099 Berlin
Frist
18.05.2020
Vergabeunterlagen
TED Nr.
164507-2020
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Telefon: +49 30-183331523
E-Mail: ausschreibungenbfs.de
Internet: www.bfs.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 3620S12281 – Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland – Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten. Referenznummer der Bekanntmachung: Z4/AG-R-08313/3620S12281
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 79315000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland – Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2013/51/Euratom im Rahmen der geänderten Trinkwasserverordnung sind Inhaber von Wasserversorgungsanlagen in Abhängigkeit Ihrer Versorgungsgröße verpflichtet, Erstuntersuchungen des Trinkwassers auf Radionuklide natürlichen Ursprungs durchzuführen (TrinkwV Anlage 3a). Aufgrund des vorgegebenen Rahmens für die Erstuntersuchung bei Bestandsanlagen von 4 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung am 26. November 2019, sollten zum jetzigen Zeitpunkt diese Daten den Betreibern und den zuständigen Behörden der Länder vorliegen. Eine bundesweite zentrale Erfassung der Daten ist vom Gesetz nicht vorgesehen, würde es aber ermöglichen, einen umfänglichen räumlichen und zeitlichen Überblick über die Radionuklidgehalte natürlichen Ursprungs im Trinkwasser in Deutschland zu erhalten. Damit könnte der Einfluss auf die Strahlenexposition der Bevölkerung detaillierter bewertet und hieraus erforderlichenfalls Schutzkonzepte abgeleitet werden. Aufgabe des Vorhabens ist die vorliegenden Anlage 3a-Daten von den ca. 4 200 öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen abzufragen. Im Mittelpunkt steht die Zusammenführung und Validierung dieser von ca. 15 000 Wasserversorgungsanlagen vorliegenden Daten in einer Datenbank. Im Hinblick auf die weitere Auswertung der Daten durch das BfS ist die Datenbank durch zusätzliche Informationen hinsichtlich der Geologie des Grundwasserleiters, zur Herkunft des genutzten Trinkwassers, zur Wasseraufbereitung im Wasserwerk und zu den zeitgleich zu Anlage 3a-Daten erhobenen chemischen Parametern (TrinkwV Anlage 2, Anlage 3 Teil I) zu ergänzen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Es sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen in Form von Referenz- und Veröffentlichungslisten nachzuweisen: — Erfahrung bei der Messung und/oder Bewertung von Daten, die im Rahmen der Trinkwasserverordnung erhoben werden (Anlage 2, Anlage 3 Teil I, Anlage 3a); — Management von komplexen Datensätzen mit mehr als 1 000 Einträgen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie Beinhaltet u. a. die Regelungen: — Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen; — Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt; — Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 18.05.2020 Ortszeit: 15:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 18.05.2020 Ortszeit: 15:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.04.2020
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 31837 vom 08.04.2020