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Titel

Prognoserechnungen z. Bewertung der Immissionsseitigen Auswirkungen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Ausführungsort

DE-65189 Wiesbaden

Frist

09.01.2020

Beschreibung

1. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Str. 80

65189 Wiesbaden

Telefon:+496118151314

Fax:+496118151288

E-Mail: tilmann.schoellnhammer(at)umwelt.hessen.de

Internet: www.umwelt.hessen.de

2. Art der Leistung : Dienstleistung.

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Prognoserechnungen z. Bewertung der Immissionsseitigen Auswirkungen v. Luftreinhaltemaßnahmen u.a. auf Grundlage verschied. Prognosefälle des Verkehrsmodells der Stadt Ffm. sowie Erstellung einer IMMISem/luft-Datenbank m. d. untersuchten Staßenabschnitten.

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe.

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 09.01.2020 12:00 Uhr.

6. Leistungsbeschreibung

Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : 6.1. Grundlage des Auftrags Der Teilplan Frankfurt des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main befindet sich derzeit in der 2. Fortschreibung. Für die Beurteilung der immissionsseitigen Wirkungen der geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind entsprechende Prognoserechnungen erforderlich. Hierzu wurden bereits Verkehrsmodellberechnungen durchgeführt, welche die verkehrsseitige Wirkung abbilden und als Grundlage für die Immissionsprognoserechnungen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmenwirkungen zu untersuchen, die sich nicht in veränderten Verkehrszahlen abbilden lassen, sondern beispielsweise auf ein verändertes Emissionsverhalten einzelner Fahrzeugkategorien abzielen. 6.2. Zu erbringende Leistungen 6.2.1 - Immissionsprognoserechnungen zu verschiedenen Szenarien Es ist die Immissionsbelastung des gesamten Straßennetzes der Stadt Frankfurt am Main für verschiedene, vom Auftraggeber vorgegebenen Szenarien zu ermitteln. Hierzu sind folgende Vorgaben zu beachten: 6.2.1.1. Zu untersuchende Null- und Planfälle Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine bis zur Angebotsaufforderung noch zu bestimmende Anzahl an Varianten des Verkehrsmodells der Stadt Frankfurt zur Verfügung, welche jeweils unterschiedliche Szenarien der Verkehrsbelastung mit und ohne Maßnahmen der Luftreinhaltung enthalten. Der Nullfall berücksichtigt die Verkehrsbelastung ohne weitere Maßnahmen. Für diese Szenarien ist jeweils die sich daraus ergebende Immissionsbelastung bezüglich des Frankfurter Straßennetzes zu berechnen. Weiterhin sind Planfallvarianten zu berechnen, denen keine geänderte Verkehrsbelastung zugrunde liegt. Diesen Planfallvarianten liegen beispielsweise die Nachrüstung und Erneuerung der Linienbusflotte oder eine allgemeine Verschiebung des Modal Split in Richtung weniger Motorisierter Individualverkehr (MIV) zugrunde. 6.2.1.2. Aufbau eines Immissionsprognosemodells Auf Grundlage des Verkehrsmodells, des Gebäudemodells und eines Geländemodells, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, ist das Straßennetz der Stadt Frankfurt in einem Immissionsprognosemodell abzubilden. Der Auftraggeber wird hierzu ergänzend eine IMMISem/luft-Datenbank, mit 150 bereits modellierten Straßenabschnitten zur Verfügung stellen. Diese soll die Auftragnehmerin zum Abgleich der durch sie ermittelten Geometrie-Parameter der Straßenabschnitte nutzen. 6.2.1.3. Vorbelastung und repräsentative meteorologischen Bedingungen Während auf Grundlage der Verkehrsstärke aus den Verkehrsmodellvarianten die Zusatzbelastung an Luftschadstoffen durch den Straßenverkehr ermittelt wird, ist zur Bestimmung der Gesamtbelastung auch die Vorbelastung für sämtliche Parameter, die in die Prognoserechnung einfließen, zu bestimmen. Hierzu ist eine geeignete Methode zu wählen. Dabei kann auch auf die Ergebnisse, die im Rahmen von anderen bzw. vorangegangenen Untersuchungen zurückgegriffen werden, sofern die Auftragnehmerin entsprechende Daten zur Verfügung hat oder beschaffen kann. Anhand der Entwicklung der Immissionsbelastung an den Frankfurter Hintergrundstationen kann die Belastungssituation aus vorliegenden Daten für das jeweilige Untersuchungsjahr extrapoliert werden. Auch für die Bestimmung der repräsentativen meteorologischen Bedingungen kann die Auftragnehmerin, sofern vorhanden, auf ihr bereits vorliegende Daten aus vorangegangen Untersuchungen zurückgreifen. 6.2.1.4. Zu verwendende Prognosemodelle Zur Bestimmung der verkehrsbedingten Emissionen sind die Faktoren nach HBEFA 4.1 bezogen auf das entsprechende Untersuchungsjahr zu verwenden. Es ist dabei, mit Ausnahme der Buslinienflotte, die Standard-Flottenzusammensetzung Westdeutschland/urban anzusetzen. Die Emissionsfaktoren der Buslinienflotte sind nach Vorgabe des Auftraggebers im jeweiligen Untersuchungsfall entsprechend der tatsächlichen städtischen Flottenzusammensetzung anzusetzen. Für die Immissionsprognoserechnungen ist hinsichtlich der verkehrlichen Zusatzbelastung eine Screening-Software, beruhend auf dem Canyon-Plume-Box-Model* für Straßenschluchten und einem Box-Modell für offene Bebauung einzusetzen. Zur Ermittlung der Vorbelastung werden, sofern die Auftragnehmerin hier nicht auf bereits vorliegende Daten zurückgreifen kann, keine konkreten Vorgaben gemacht. 6.2.1.5. Zu ermittelnde Schadstoffbelastungen Für die modellierten Straßenabschnitte sind der Jahresmittelwert der PM2,5, PM10- und NO2-Immissionen für den Nullfall sowie sämtliche Planfallvarianten zu ermitteln. 6.2.2 - Erstellung einer IMMISem/luft-Datenbank Neben den Immissionsprognoserechnungen, die als fertige Berechnungsergebnisse zur Verfügung gestellt werden müssen, ist eine IMMISem/luft-Datenbank zu liefern, die es dem Auftraggeber ermöglicht auf dieser Grundlage eigenständige Immissionsprognoserechnungen bezüglich des Straßennetzes der Stadt Frankfurt durchzuführen. Die Datenbank muss dazu alle erforderlichen Parameter enthalten. 6.2.3 - Berichte, Dokumentation, Operationalisierung und Abstimmungen Die wesentliche Leistung ist die Lieferung der verschiedenen Null- bzw. Planfälle als georeferenzierte Shape-File, sowie die IMMISem/luft-Datenbank. Um die dort berechneten Ergebnisse nachvollziehen zu können ist eine Dokumentation zu erstellen, die insbesondere eine Verfahrensbeschreibung, eine Erläuterung der Datengrundlage, alle in den Rechnungen eingegangenen Randbedingungen und eine Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse enthält. *Yamartino, R. J.; Wiegand, G. (1986): Development and evaluation of simple models for the flow, turbulence and pollutant concentration fields within an urban street canyon. Atmospheric Environment Vol. 20; S. 2137 - 2156; Pergamon Journals Ltd.; Großbritannien. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ergänzende Gegenstände: 71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : ***** NUTS-Code : DE7 HESSEN Zeitraum der Ausführung : schnellstmöglich; Fertigstellung bis 31. Juli 2020.

7. Bewerbungsbedingungen: Der Auftragsnehmer muss fachlich umfangreiche Kompetenzen auf dem Gebiet der Schadstoff-Immissionsprognose haben und aus eigener Anwendung fundiert mit dem Prognosemodell IMMISem/luft vertraut sein. Er hat seine diesbezüglichen Fachkenntnisse und Erfahrungen entsprechend darzustellen. Mit der Interessensbekundung sind zudem vorzulegen: - Referenzliste mit vergleichbaren Modellrechnungen wie gemäß Ziff. 6 erwartet - Beschreibung der personellen Ressourcen mit Fachkompetenznachweisen - Eigenerklärung Vergabesperre.

8. Zuschlagskriterien Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) Kriterium Gewichtung 1 Qualität des Konzepts 40 2 Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals 30 3 Angebotspreis 30.

9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 3 Anzahl gesetzte Bieter 1.

10. Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:siehe unter 1. Stadt/Ort:*****.

11. Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: Offizielle Bezeichnung:entfällt Stadt/Ort:***** Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort).

12. Sonstige Angaben: Die Interessenbekundung ist bis zum 09.01.2020, 12.00 Uhr, unter Beifügung der in Ziffer 7 Bewerbungsbedingungen verlangten Nachweise und Unterlagen zur Eignung schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die in Ziffer 1 benannte Stelle zu richten. Ein Anspruch zur Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht! Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Zugrundelegung der verlangten Nachweise und Unterlagen sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Von den geeigneten Bewerbern werden max. 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber (max. 3) erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Zugrundelegung der verlangten Nachweise/Unterlagen sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, das die Vorgehensweise bezüglich der Erstellung des Gutachtens mit dem in diesem Zusammenhang durchzuführenden Beteiligungsprozess detailliert, schlüssig und nachvollziehbar darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen. Mit der Interessenbekundung werden folgende Unterlagen als Anlage zur Verfügung gestellt: - Eigenerklärung Vergabesperre

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30660 vom 18.12.2019