Titel | Probenahme und Analyse: Wasserproben nach HLNUG | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Hessische Competence Center Zentrale Beschaffung Rheingaustraße 186 65203 Wiesbaden | |
Ausführungsort | DE-65203 Wiesbaden | |
Frist | 08.05.2024 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.hessen.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18e7b4e100b-8d07c31ee04f211 | |
Beschreibung | 1. Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- Rheingaustraße 186 65203 Wiesbaden Telefon:+49 611 7038 4012 Fax:+49 611 32 76 38 412
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de Internet: vergabe.hessen.de
2. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO.
3. Form, in der Angebote einzureichen sind: elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
4. - .
5. Bezeichnung des Auftrags: Probenahme und Analyse Wasserproben HLNUG Vergabenummer/Aktenzeichen: VG-0437-2024-0164 Art des Auftrags: Dienstleistung Art und Umfang der Leistung: Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) beabsichtigt einen Auftrag über die Lieferung von Wasserproben zu vergeben. Für die Untersuchung von organischen Spurenstoffen im Hessischen Ried beabsichtigt das HLNUG 76 Probenahmen (Höchstmenge) an 73 Grundwassermessstellen, zwei Oberflächengewässer-Messstellen und einem Kläranlagenablauf und deren Analytik für das INTERREG Projekt ERMES-ii-Rhein durchzuführen. Die Probenahme und die Analytik müssen bis zum 20 September 2024 abgeschlossen sein. Ort der Leistung: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Rheingaustraße 186 65203 Wiesbaden NUTS-Code : DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt.
6. Unterteilung in Lose: nein.
7. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8. Ausführungsfrist: Die Ergebnisse der Spurenstoffuntersuchungen sind innerhalb 8 Wochen nach der Probenahme zu berichten. Beginn : 05.06.2024 Ende : 20.09.2024.
9. Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Erteilung weiterer Auskünfte:.
10. Frist für den Eingang der Angebote: 08.05.2024 12:00 Uhr Bindefrist: 28.05.2024.
11. 12. Zahlungsbedingungen: Zahlungsbedingungen entsprechend § 17 VOL/B.
13. Unterlagen zum Nachweis der Eignung: - Eigenerklärung zur Eignung - Referenzen: Das Labor hat den Nachweis für die Kompetenz zur Durchführung der geforderten Analytik zu erbringen. Dies kann erfolgen - durch Nachweis der Teilnahme an Ringversuchen zu den geforderten Analyseverfahren bzw. vergleichbaren Analysenverfahren oder - durch das Vorlegen von Protokollen zur Einarbeitung der Analytischen Methode oder - durch frühere Beauftragung der Parameter. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/ Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
14. Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung 1 Preis 100 Kriterium Gewichtung 1 Preis 100.
15. Sonstige Informationen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. Die Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen - Einreichung per Mail genügt nicht. Mit dem Angebot sind weiter folgende Unterlagen einzureichen: - Leistungsbeschreibung - Anlage Parameterliste - Es ist vorzuweisen, dass die spezifische Analytik für jeden Parameter bereits zum Beginn des Auftrages seit mindestens einem Jahr im Labor routinemäßig etabliert ist. - Der Auftragnehmer hat eine Akkreditierung im Fachmodul Wasser nachzuweisen (Probename von Grundwasser; physikalische, physikalisch-chemische Untersuchungen von Grundwasser). -Eigenerklärung, dass mit der Durchführung der Aufgabe ausreichend qualifiziertes Personal (naturw.-techn. Ausbildung), welches über eine mindestens drei jährige Erfahrung in der Entnahme von Grundwasserproben verfügt, beauftragt wird. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Ausführungsfristen kann der abrufende Auftraggeber vom Auftragnehmer für jede vollendete Woche der Überschreitung der Lieferfrist die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % (null Komma fünf Prozent) des Auftragswertes, der auf den betroffenen Probenanteil entfällt, verlangen. Die Berechnung der Vertragsstrafe wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat dem abrufenden Auftraggeber die aufgekommenen Vertragsstrafen innerhalb von 30 Kalendertagen zu leisten. Der abrufende Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen fällige Zahlungsansprüche des Auftragnehmers berechtigt. Die Summe aller Vertragsstrafen aus den Einzelverträgen ist auf 5 % (fünf Prozent) des Auftragswerts der während der Vertragslaufzeit abgerufenen Leistungsmenge des abrufenden Auftraggebers begrenzt | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 178946 vom 23.04.2024 |