Titel | Durchführung von Trinkwasserbeprobung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Kommunaler Immobilienservice - KIS Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam | |
Ausführungsort | DE-14469 Potsdam | |
Frist | 07.08.2018 | |
Beschreibung | a) Kommunaler Immobilien Service Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
E-Mail: KIS-Vergabestelle@Rathaus.Potsdam.de Internet: www.KIS-Potsdam.de
Zuschlag erteilende Stelle oben genannte Stelle
b) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Postalisch an folgende Stelle Bezeichnung Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen, - SubmissionsstellePostanschrift Hegelallee 6-10 (Haus 1, Zimmer 217-220) Ort 14467 Potsdam E-Mail: Vergabeservice@rathaus.potsdam.de
c) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YCRD561
d) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
e) Art und Umfang der Leistung In den kommunal genutzten Objekten in Potsdam, sind die Trinkwasser-anlagen in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 1 x jährlich zu beproben. Jedes der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Gebäude ist mit mehreren Probenahmestellen. Die Prüfberichte sind dem Gesundheitsamt entsprechend § 15 Abs. 3 Trinkwasserverordnung zu übersenden und gemäß Allgemein-verfügung des MUGV "Festlegung eines einheitlichen elektronischen Datenverarbeitungsverfahrens (EDV-Verfahren) für die Niederschriften der Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen im Land Brandenburg" vom 19. September 2013 zusätzlich elektronisch zur Verfügung zu stellen. Der Nachweis für ein akkreditiertes Labor ist mit einzureichen. Haupterfüllungsort Bezeichnung Stadt Potsdam und eingemeidete Ortsteile
f) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Optionale Verlängerung um 1 Jahre bis zum 31.12.2021
g) Laufzeit bzw. Dauer Beginn 01.09.2018 Ende 31.12.2021
h) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
i) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
j) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
k) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung der Geschäftsfelder des Unternehmens sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. - Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Zusammenschluss ist zu begründen. *Erklärung - über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt - über Eintragungen in Register, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist - über die Nichtvorlage von rechtskräftiger Verurteilungen von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zu zu rechnen ist, wegen in §§ 123, 124 GWB genannter Verstöße - über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen - über die Einhaltung geltender umwelt-, sozial- oder arbeits-rechtlicher Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge - über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Ermächtigung des Auftraggebers, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen - über die Nichtauferlegung einer Geldbuße gegen das Unternehmen oder Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, von mindestens 2.500 EUR in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßesgegen § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz bzw. § 16i.V.m. § 18 Mindestarbeits-bedingungengesetz von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist - darüber, dass kein nach Satzung oder Gesetz Vertretungs-berechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, §§15, 15a, 16Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind und derzeit kein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, bei dem im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht - darüber, dass ich/ wir noch meine/ unsere Nachunternehmer illegale Arbeitskräfte beschäftigen. Ausländische Arbeitskräfte werden entsprechend der für sie geltenden Regelungen beschäftigt und entlohnt. - ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, eröffnet oder mangels Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt worden ist, oder er sich in Liquidation befindet. - über die Einhaltung der staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften - über die Gewährung von Stichprobenkontrollen des Auftraggebers über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - über die Bereitschaft zur Mitwirkung bezüglich der Auskunftspflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. dem Mindestarbeitsbedingungengesetz Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - 3 Referenz(en) des Unternehmens für nach Art und Umfang vergleichbarer / wesentliche(r) Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren Sonstige (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang a) .3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zuverlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeiter gänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg veröffentlichten Bekanntmachung. (8) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
l) Wesentliche Zahlungsbedingungen siehe Vergabeunterlagen
m) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten - Abschluss einer Vereinbarung über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BrandenburgischenVergabegesetz - BbgVergG - (Zahlung eines Mindestlohnes, Einräumen von Kontrollen durch den Auftraggeber) - Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen geplant, so ist für die Nachunternehmer mit dem Angebot eine Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem BbgVergGvorzulegen - Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-und Sachschädenin Höhe von mindestens 3.000.000 EUR und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 200.000 EUR abgeschlossen wird.
n) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 07.08.2018 um 13:00 Uhr
o) Bindefrist des Angebots 20.09.2018
p) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD561 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 145634 vom 20.07.2018 |