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Titel

Durchführung diverser Wasseranalysen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Vergabestelle

Universität Bielefeld Abteilung F.3 Zentrale Beschaffungsabteilung
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld

Ausführungsort

DE-33615 Bielefeld

Frist

19.07.2024

Beschreibung

1. Universität Bielefeld

Universitätsstraße 25

DE-33615 Bielefeld

Fax +49 5211064079

Telefon +49 52110667866

Mailadresse: victoria.wiegand(at)uni-bielefeld.de

Internet: https://www.uni-bielefeld.de/.

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle

Wie Ziffer 2

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind

Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.

5. Form der Angebote

Zugelassen ist: die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter Internet: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/ CXS0Y4RY1QFDBSML

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung

Die Universität Bielefeld vergibt die Dienstleistung für Probenahmen und Laboranalysen von Trinkwasser, Abwasser, Badebeckenwasser, Kühlturmwasser und Kaltwasserkreislauf an ein nach EN 17025 akkreditiertes Unternehmen. Die zu analysierenden Anlagen befinden sich auf dem gesamten Campus der Universität Bielefeld. Die Beauftagung umfasst die Probenahme von fachtechnisch unterwiesenem Personal jeweils nach den gültigen Vorschriften, sowie die Analyse nach den weiter im LV aufgeführten Parametern durch ein akkreditiertes Labor. Die Prüfberichte sind dem AG sowie bei Auffälligkeiten dem Umwelt- und/oder Gesundheitsamtes der Stadt Bielefeld, vorzulegen. Die Probenahme und spätere Analyse ist gemäß TrinkwV, sowie allen relevanten DIN Normen und VDI-Richtlinien auszuführen. Erfüllungsort: Universität Bielefeld, Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Laufzeit: 4 Jahre Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge: Schätzmenge Das Auftragsvolumen (Schätzmenge) wird auf 262 routinemäßige Probenahmen jährlich und 104 außerplanmäßige robenahmengeschätzt. Somit ergibt sich über die maximal mögliche Vertragslaufzeit 1464 Probenahmen (1048 routinemäßige und 416 außerplanmäßige Probenahmen). Das jährliche Volumen kann nach unten und oben ausdrücklich abweichen. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgelegt. Höchstmenge Die Höchstmenge beträgt insgesamt 2196 Probennahmen über die maximal mögliche Vertragslaufzeit. Bei Erreichen der Höchstmenge endet diese Rahmenvereinbarung. Mehr-/Mindermengen.

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose

Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.

8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Der Vertrag soll am Tag der Zuschlagserteilung, jedoch nicht vor dem 01.08.2024 starten und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Er verlängert sich automatisch 2 mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Es kann sich dementsprechend eine maximale Gesamtlaufzeit von 4 Jahren ergeben. Nach Ablauf dieser Zeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dauer: 48 Monate ab Auftragsvergabe.

10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können

Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4RY1QFDBSML/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes NRW zu entnehmen.

11. Ablauf der Angebotsfrist

19.07.2024 11:00 Uhr.

12. Ablauf der Bindefrist

16.08.2024.

13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen.

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind

15. Vorzulegenden Unterlagen

Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Nachweis der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ein aktueller Nachweis der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) über Prüfungen in den Bereichen - Probenahme und mikrobiologischen Untersuchungen von Nutzwasser gem. § 3 Abs. 8 der 42. BImSchV, - physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen von Wasser (Trinkwasser, Abwasser, Schwimm- und Badebeckenwasser, Wasser aus Rückkühlwerken, Kesselspeisewasser), - mikrobiologische Untersuchungen von Wasser (Trinkwasser, Abwasser, Schwimm- und Badebeckenwasser, Wasser aus Rückkühlwerken, Kesselspeisewasser), - mikrobiologische und ausgewählte chemische Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung, - Probenahme von Trinkwasser, - Probenahme von Abwasser, Schwimm- und Badebeckenwasser ist mit Angebotsabgabe einzureichen. - Nachweis über Zulassung gem. § 15 Abs. 4 und 6 TrinkwV (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 2018 - BGBl. I S. 99) bzw. § 40 TrinkwV vom 20.06.2024 (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zusätzlich muss das Labor über eine Zulassung gem. § 15 Abs. 4 und 6 TrinkwV (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 2018 - BGBl. I S. 99) bzw. § 40 TrinkwV vom 20.06.2024 verfügen. Der Nachweis über die Zulassung ist ebenfalls mit Angebotsabgabe einzureichen. Bedingungen an die Auftragsausführung: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534b) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - das Angebotsschreiben, Formular 324 (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Bitte beachten Sie unbedingt die benötigte wertungsrelevante Angabe zur Reaktionszeit außerplanmäßiger Wasseranalysen unter Titel 2 bzw. auf Seite 22 in der pdf des Leistungsverzeichnisses). Diese Angabe kann nicht nachgefordert werden und führt bei Nichtvorliegen zwingend zum Ausschluss des Angebotes) Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Bedingungen an die Auftragsausführung: - bei Unteraufträgen: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b) (mittels Eigenerklärung vorzulegen).

16. Angabe der Zuschlagskriterien

Wertungsmethode: Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.

18. Sonstiges

Auf Grund von § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Um eine Informationslücke für die Auftraggeberin zu verhindern, wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, das Gewerbezentralregister zusätzlich bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto abzufragen. Schätzmenge Das Auftragsvolumen (Schätzmenge) wird auf 262 routinemäßige Probenahmen jährlich und 104 außerplanmäßige Probenahmengeschätzt. Somit ergibt sich über die maximal mögliche Vertragslaufzeit 1464 Probenahmen (1048 routinemäßige und 416 außerplanmäßige Probenahmen). Das jährliche Volumen kann nach unten und oben ausdrücklich abweichen. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgelegt. Höchstmenge Die Höchstmenge beträgt insgesamt 2196 Probennahmen über die maximal mögliche Vertragslaufzeit. Bei Erreichen der Höchstmenge endet diese Rahmenvereinbarung. Zuschlagskriterien Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl nach Maßgabe der folgenden Kriterien: Preis (70 Punkte) Reaktionszeit bei Beauftragung außerplanmäßiger Wasseranalysen (30 Punkte) Die höchste Punktzahl, die erreicht werden kann, ist 100. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 11.07.2024 Teilnahmebedingungen Sonstige Bedingungen Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Hinweis 1: Die Universität Bielefeld ist als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Hinweis 2: Auf Grund des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung einzuholen. Hinweis 3: Die Universität Bielefeld ist nordrhein-westfälische Auftraggeberin im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird das Dokument 513 BVB TVgG NRW Vertragsbestandteil. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RY1QFDBSML

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 59558 vom 11.07.2024